Polizeien in Deutschland erforschen zunehmend Algorithmen zur „Prognose“ und „Prävention“ von Straftaten. Viele Systeme werden ohne ausreichende Rechtsgrundlage, Transparenz und Risikoabschätzung entwickelt, getestet oder genutzt – obwohl sie die Diskriminierung marginalisierter Menschen verstärken können. Der Trend verlagert sich dabei von orts- zu personenbezogenen sowie von theoriebasierten zu komplexeren algorithmischen Auswertungen.
Polizeien weltweit haben in den vergangenen Jahren Anwendungen eingeführt, die Verbrechen und andere Gefahren prognostizieren sollen: das sogenannte „Predictive Policing“. Auch in Deutschland wurde der Einsatz „vorausschauender“ orts- sowie personenbezogener Datenanalysen und Algorithmen ausgeweitet. Sie sollen bei der Entscheidungsfindung unterstützen, indem sie Risiken frühzeitig erkennen und es ermöglichen sollen, vorhandene Ressourcen auf Orte oder Personen zu konzentrieren, von denen vermeintlich ein besonders hohes Risiko ausgeht. Dies soll dabei helfen, Straftaten und andere Gefahren rechtzeitig durch präventive Maßnahmen zu verhindern.
Thematic Focus: (In)Security and the shift to the right in Europe
EU home affairs policy at the “turning point”: an introduction
by Dirk Burczyk
For decades, the EU’s “internal security” policy has been shaped by changing enemy stereotypes. The most enduring of these is “irregular” migration. Migration is also a key issue for the extreme and conservative right, which is rushing from one election victory to another at national and European level. The current ring-wing shift in all EU institutions — the Commission, Council, and Parliament — coincides with the emergence of “hybrid threat” as the new enemy stereotype and the internal mobilization for an EU/NATO war with Russia. Summaries weiterlesen →
Als die Europäische Union 2012 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde, hielten viele das für einen schlechten Scherz. Doch immerhin: Als ein Jahr später mehr als 500 Flüchtlinge bei Lampedusa ertranken, war der Aufschrei so groß, dass die italienische Marine in den Monaten danach 100.000 Menschen aus dem Mittelmeer ans europäische Festland brachte. Zeitgleich zur Ablösung der „Mare Nostrum“-Operation durch Frontex im Oktober 2014 begannen in Sachsen die Demonstrationen der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“. Den anschließenden „langen Sommer der Migration“ wussten diese und andere „Patrioten“ in ganz Europa zu nutzen, um ihre menschenfeindliche Agenda hoffähig zu machen.
EU-Innenpolitik in der „Zeitenwende“
Dirk Burczyk Überwachung: Es wird dunkel in der EU
Tom Jennissen und Konstantin Macher Die entfesselte Expansion von Europol
Chloé Bertélémy Das EU-Weißbuch Verteidigung
Volker Eick Schengen im Zeichen des Rechtsrucks
Eric Töpfer Griechenlands Rutsch gen Populismus
Harry Ladis Feind- und Freundstrafrecht für Italien
Gianluca Vitale Polnisch-belarussische Grenze der Schande
Stefan Zgliczński
Rassismus und Geographien der Polizeibegegnung
Svenja Keitzel FOSPOL – Das Scheitern einer guten Idee
Nils Zurawski Predictive Policing in Deutschland
Sonja Peteranderl Polizeiliche Todesschüsse 2024
Otto Diederichs
Inland aktuell Literatur Autor*innen dieser Ausgabe
Knapp ein halbes Jahr später als angekündigt veröffentlichte das Bundesjustizministerium den Bericht zur Überwachungsgesamtrechnung (ÜGR) Ende April 2025 auf seiner Internetseite.[1] Eine Pressekonferenz gab es nicht; dabei war die ÜGR ein millionenschweres Projekt, das als Grundlage für neue Sicherheitsgesetze dienen sollte und vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (sinngemäß) gefordert worden war. Mit der Durchführung beauftragt war das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (MPI). Ein zehnköpfiges Team untersuchte dort, wie tief Sicherheitsgesetze in die Privatsphäre der Bürger*innen eingreifen. Grundlage hierfür sollten Daten zu Überwachungsmaßnahmen von Polizei, Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden in Bund und Ländern sein. Diese wollte das MPI auswerten und die Eingriffsintensität bestimmen. Kaum Transparenz zu staatlicher Überwachung weiterlesen →
32 Organisationen fordern die sofortige Beendigung der systematischen Behinderung ziviler Seenotrettung durch die italienische Regierung. Allein im letzten Monat wurden nichtstaatliche Schiffe auf Basis des „Piantedosi-Dekrets“ dreimal festgesetzt – das von RESQSHIP betriebene Segelschiff Nadir zweimal hintereinander. Das bewusste Fernhalten von nichtstaatlichen Such- und Rettungsorganisationen aus dem zentralen Mittelmeer führt zu unzähligen weiteren Todesfällen auf einer der tödlichsten Fluchtrouten weltweit.
Trotz viel öffentlicher Kritik durch nichtstaatliche Such- und Rettungsorganisationen (SAR) werden zivile Schiffe seit der Verabschiedung des „Piantedosi-Dekrets” im Januar 2023 weiterhin willkürlich festgesetzt. Dies wurde durch das „Flussi-Dekret” im Dezember 2024 weiter verschärft. Im letzten Monat wurden Nadir und Sea-Eye 5, zwei kleinere Einsatzschiffe, betrieben von RESQSHIP und Sea-Eye, unter dem Vorwurf festgesetzt, den Anweisungen der Behörden nicht Folge geleistet zu haben. Beiden Crews wurden sehr weit entfernte Häfen zugewiesen. Sie wurden außerdem dazu aufgefordert, die Geretteten nach Vulnerabilitätskriterien zu trennen und anteilig auf ein anderes Schiff zu bringen –obwohl eine ordnungsgemäße Vulnerabilitätsprüfung eine sichere Umgebung voraussetzt und nicht an Bord eines Schiffes durchgeführt werden kann. Die Behinderung von Rettungsschiffen führt zu Hunderten von Todesfällen auf See weiterlesen →
Wir verfolgen mit großer Sorge die kritische Situation von Maja T., die im Juni 2024 rechtswidrig von deutschen Behörden nach Ungarn ausgeliefert wurde und seitdem in Isolationshaft in Ungarn sitzt. Die menschenrechtswidrigen Bedingungen dieser Haft sind wiederholt skandalisiert worden, ohne dass dies zu einer Änderung geführt hätte. Maja T. ist gegen die Bedingungen ihrer Haft seit dem 5. Juni 2025 in einen Hungerstreik getreten und wurde vor kurzem in ein Haftkrankenhaus verlegt, der Gesundheitszustand von Maja T. ist enorm besorgniserregend.
Es ist allerhöchste Zeit, dass sich die Bundesregierung mit der Situation von Maja T. auseinandersetzt. Maja T. besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft und muss sofort nach Deutschland zurückgeholt werden. Die Regierung ist auf den Schutz der Menschenwürde verpflichtet. Das gilt für Maja T. nicht nur wegen der deutschen Staatsbürgerschaft, sondern auch deshalb, weil die deutschen Behörden die gegenwärtigen Haftbedingungen durch eine rechtswidrige Überstellung nach Ungarn erst herbeigeführt haben. Die Sorge um das Leben von Maja T. sollte Maxime der Bundesregierung und zuständigen Behörden sein. Organisationen fordern sofortige Rückholung von Maja von Ungarn nach Deutschland weiterlesen →
Samstag, 5. Juli, 19:00 Uhr
Werner-Fuß-Zentrum gegen Zwangspsychiatrie, Vorbergstr. 9b, 10623 Berlin
Die Ausgabe 137 der CILIP widmet sich dem polizeilichen Umgang mit Menschen, die sich in psychosozialen Krisen befinden, die psychische Probleme haben oder denen solche zugeschrieben werden. Anstelle offenkundige Defizite mit institutionellen Reformen zu begegnen, werden psychisch Auffällige in der Kriminalitätsbekämpfung zu einer neuen „Gefährder“-Gruppe erklärt, gegen die vorbeugend interveniert werden soll. Diese Problematik diskutieren:
René Talbot, Berlin, Irren-Offensive e.V. Norbert Pütter, Berlin, Redakteur von CILIP | Bürgerrechte & Polizei
Moderation: Sonja John, Berlin, Redakteurin von CILIP | Bürgerrechte & Polizei
Veranstaltet vom Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V./ Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP
Die Allgemeinpsychiatrie und der psychiatrische Maßregelvollzug (MRV) sind in Deutschland über unterschiedliche Gesetzesvorgaben mit dem staatlichen Gewaltmonopol verbunden. Der Artikel beschreibt problematische Entwicklungen, die sich aus dieser Verbindung ergeben, benennt die besonderen Risiken, denen Menschen mit psychosozialen Behinderungen[1] allgemein und besonders im MRV ausgesetzt sind und macht auf die Gefahren der neueren Diskursfigur vom angeblich „gefährlichen Irren“ aufmerksam.
Psychiatrie und MRV sind in Deutschland vor allem über vier Gesetze mit dem staatlichen Gewaltmonopol verbunden. Erstens über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das in § 1831 eine zwangsweise Unterbringung wegen akuter Selbstgefährdung ermöglicht. Zweitens über die Psychisch-Kranken-Hilfe-und-Schutz-Gesetze (meist PsychKHG) der Länder, die eine zwangsweise Unterbringung bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung regeln. Drittens über das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das in § 7 für strafmündige Jugendliche ab 14 Jahren eine Unterbringung im psychiatrischen MRV ermöglicht. Und viertens über das Strafgesetzbuch (StGB), das für rechtsbrüchige Bürger*innen zwei unterschiedliche Sanktionssysteme bereithält: den Strafvollzug und die Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61ff. StGB. Psychiatrie und Maßregelvollzug: Ordnungsmächte mit Nebenwirkung weiterlesen →
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Januar 2025 seine eigene „Zeitenwende“ eingeleitet: Wer als profitorientierter Veranstalter einem Bundesland den Eindruck vermittelt, es bestehe durch ein geplantes Event ein erhöhtes Risiko, muss die zusätzlich anfallenden Polizeikosten bezahlen.
Mit dieser Entscheidung des BVerfG weht ein weiterer Hauch von Trumps „revolution of the common sense“[1] durch den deutschen Rechtsstaat. Denn mit dem Dekret des Hohen Gerichts wird Volkes Vorstellung bedient, der ‚reiche Fußball‘ sei für Polizeieinsätze bei Fußballspielen gefälligst stärker zur Kasse zu bitten.[2]
Doch worum geht es? Ende 2014 hatte das Land Bremen sein Gebühren- und Beitragsgesetz reformiert – man darf sagen, aus Haushaltsgründen ‚angepasst‘–, um mehr Einnahmen generieren zu können. Das Land Bremen formulierte in seinem Gesetz, dass eine Gebühr für gewinnorientierte Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden erhoben werden kann, wenn „wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird“. Der Höhe nach sei die Gebühr „nach dem Mehraufwand zu bemessen, der aufgrund der zusätzlichen Bereitstellung von Polizeikräften entsteht.“[3] Nach dieser verwaltungsrechtlichen ‚Aufwärmphase‘ begann 2015 das Spiel mit einem ersten juristischen Anstoß. Abseits vom Fußballfeld: Das BVerfG bedient den „gesunden Menschenverstand“ weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.