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Teile des „Sicherheitspakets“ seit Ende Oktober in Kraft

Am 31. Oktober 2024, nur 52 Tage nachdem das Kabinett den Entwurf beschlossen hatte, trat mit dem Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems der erste Teil des „Sicherheitspakets“ in Kraft,[1] mit dem die Ampel-Regierung nach den tödlichen Messerangriffen von Mannheim und Solingen harte Kante zeigen wollte. Der zweite Teil des Pakets, das Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung, war hingegen am 18. Oktober im Bundesrat abgelehnt worden.

Mit dem neuen Gesetz wurde, erstens, das Bundesverfassungsschutzgesetz geändert, um den Geheimdiensten die Überwachung von Finanzströmen zu erleichtern. Nachdem die Innenministerkonferenz (IMK) bereits 2020 eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Maßnahmen zur Aufklärung von Einnahmequellen rechtsextremer Organisationen eingesetzt hatte,[2] war ein entsprechender Prüfauftrag in den Ampel-Koalitionsvertrag aufgenommen worden.[3] Ohne Aufsehen wurde nun § 8a BVerfSchG geändert, um „besondere Auskunftsverlangen“ der Dienste zu Bestands- und Transaktionsdaten bei Banken und anderen Finanzunternehmen auch dann zu ermöglichen, wenn keine Gewaltaffinität der beobachteten „Bestrebungen“ erkennbar ist. Bewegten sich die von den G10-Kommissionen zu genehmigenden Auskunftsverlangen bislang im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr,[4] ist nun ein deutliches Wachstum zu erwarten. Dabei ist absehbar, dass nicht nur Rechtsextreme ins Visier geraten. Teile des „Sicherheitspakets“ seit Ende Oktober in Kraft weiterlesen

HVSG teilweise verfassungswidrig

Durch Beschluss vom 17. Juli 2024 (Az.: 1 BvR 2133/22) entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass Teile des Hessischen Landesverfassungsschutzgesetzes (HVSG) nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Per­sönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 1 Abs. 1 GG) sind. Laut Beschluss sieht das Gesetz zum Teil zu weitreichende Befugnisse des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz zur Erhebung und Übermittlung von Daten vor, für die keine hinreichenden „Eingriffs- und Über­mittlungsschwellen“ normiert wurden. Im Einzelnen betrifft dies die Ortung von Handys, die Abfrage von Reisedaten, den Einsatz verdeckter Mitarbeiter*innen sowie die Übermittlung von Daten an Strafverfol­gungs­behörden und sonstige inländische öffentliche Stellen.

Die Befugnis zur Ortung von Mobilfunkendgeräten ließ eine längerfristige Nachverfolgung zu, die die Erstellung eines Bewegungsprofils ermöglichte. Ein solches Bewegungsprofil konnte auch durch die Abfrage von Reisedaten erstellt werden. Eine zeitliche Beschränkung der Anordnung sah das Gesetz nicht vor, so konnten „… sämtliche zum Zeitpunkt der Anordnung noch gespeicherten Reisebewegungen sowie alle künftigen im möglichen Anordnungszeitraum liegenden oder auch nur gebuchten Reisebewegungen abgefragt werden.“ HVSG teilweise verfassungswidrig weiterlesen

„Community schafft keine Sicherheit“: Interview mit Bethi Ngari von Women* in Exile

Fünf Jahre hat Bethi Ngari in verschiedenen Geflüchtetenunterkünften, die sie nur Lager nennt, in Berlin und Brandenburg gelebt. Gemeinsam mit anderen Frauen*, die von der doppelten Diskriminierung als Frauen* und Migrantinnen* betroffen und über ihre Kinder vernetzt waren, wehrte sie sich gegen die Missstände der Lager. Im Jahr 2002 gründeten sie Women* in Exile, haben sich Wissen, Selbstbewusstsein und Räume angeeignet. Heute hält Women* in Exile Kontakt zu Frauen* in Lagern, gibt Workshops für geflüchtete Frauen*, spricht auf Demonstrationen und Konferenzen und ist Teil (inter-)nationaler Netzwerke. Im Interview beschreibt Bethi, wie die Lager Protest erschweren und selbst eine basale Sicherheitsproduktion durch Community, wie sie Transformative Justice– oder Community Accountability-Konzepte herbeisehnen, verunmöglicht. Die Gruppe fordert daher abolitionistisch, Lager und rechtliche Restriktionen zum Wohnort abzuschaffen: Geflüchtete Frauen* sollen frei entscheiden können, wo sie wohnen. 

Erstaufnahmeeinrichtung, Asylbewerberübergangsheim, Ankerzentrum, Flüchtlingsunterkunft: Es gibt so viele verwirrende Wörter für das, was ihr bewusst einheitlich Lager nennt. Warum verwendet ihr diesen Begriff?

Bethi: Wir haben uns dafür entschieden, um klarzumachen, dass wir an Orten untergebracht sind, die wir uns nicht ausgesucht haben. Als Geflüchtete*r wird man nicht gefragt, was man will oder wo man bleiben will. Viele, die neu in die Lager kommen, denken, dass sie nur vorübergehend dort untergebracht sind, bis eine bessere Unterkunft gefunden ist. Aber bald lernen auch sie Menschen kennen, die schon seit Jahren im Lager leben. Die Lager lassen die Menschen verzweifeln, sie fressen ihre Hoffnungen, Träume und Ambitionen. Menschen werden dort gelagert. Die Sachen mit den Lagern ist die: Man verstaut dort Dinge, damit man nicht mehr über sie nachdenken muss. Man weiß, wo sie sind, man weiß, dass sie dort lange bleiben können, und man weiß, dass man sich nicht um sie kümmern muss. „Community schafft keine Sicherheit“: Interview mit Bethi Ngari von Women* in Exile weiterlesen

Strafrecht statt Sozialarbeit: Die Folgen des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts

In Karlsruhe wollte die örtliche Staatsanwaltschaft die Mitarbeiter*innen eines Fußball-Fanprojekts zur Zeugenaussage zwingen. Ihre Weigerung wurde mit einem Strafbefehl geahndet. Das Karlsruher Vorgehen bedroht die Arbeitsgrundlage nicht nur der Fanarbeit, sondern der Sozialarbeit insgesamt, weil es das Vertrauen zu deren Adressat*innen untergräbt. Deutlich wird die Dominanz der Strafverfolgung gegenüber sozial unterstützenden Interventionen, sowie die fehlende politische Bereitschaft, durch ein Zeugnisverweigerungsrecht die Soziale Arbeit zu stärken.

Am 12. November 2022 empfängt der Karlsruher Sportclub (KSC) den Zweitliga-Konkurrenten FC St. Pauli zu einem Heimspiel. Karlsruher Fußball-Fans zünden Pyro-Technik im Stadion. Die wegen ihres 20-jährigen Bestehens besonders aufwendig geplante Jubiläums-Inszenierung geht schief, mindestens elf Personen werden verletzt. Wegen der Vorfälle wird der KSC vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft leitet strafrechtliche Ermittlungen ein, die sich gegen Mitglieder der Fangruppe „Rheinfire“ richten. Im Mai 2024 beginnt der erste Prozess gegen zwei Beschuldigte; ihnen wird „gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung“ vorgeworfen. Die beiden Angeklagten werden zu Bewährungsstrafen (zehn bzw. zwölf Monate) und 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Beim zuständigen Amtsgericht sind weitere 20 Verfahren gegen Mitglieder oder Unterstützer*innen der Gruppe anhängig.[1] Strafrecht statt Sozialarbeit: Die Folgen des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts weiterlesen

Redaktionsmitteilung

Seit 1978 finden sich in Bürgerrechte & Polizei/CILIP wissenschaftliche, akademische, journalistische und aktivistische Texte. Seitdem wollte CILIP nicht nur selbst dokumentieren und analysieren, sondern auch eine Plattform für diejenigen sein, die Polizei – und die Geheimdienste – aus bürgerrechtlicher Sicht kritisieren. Mit dem Schwerpunkt dieser Ausgabe haben wir versucht, diesen Anspruch auf besondere Weise umzusetzen.

Bereits mit Heft 125 (April 2021) mit dem Titel „Lieber ohne Polizei?“ hatten wir die Forderungen nach „defund the police“ aufgegriffen, die durch den gewaltsamen Tod von George Floyd in den USA auch in Deutschland viel Zuspruch fanden. Im Kontext der „Black Lives Matter“-Bewegung wurde nicht allein die Kürzung und Umverteilung der Mittel für die Polizei gefordert, sondern auch deren Abschaffung. „Abolish the police“ war für uns der Anlass, uns verstärkt mit dem Thema Abolitionismus auseinanderzusetzen. Dazu haben wir uns 2023 an dem Kongress „Abolitionismus Jetzt“ in Berlin beteiligt und haben dort Aktivist*innen von Ihr seid keine Sicherheit (ISKS) kennengelernt. Im Austausch reifte die Idee, ISKS als externe Redaktion für ein Heft zum Schwerpunkt Abolitionismus zu gewinnen. Die Idee trug Früchte; Ergebnis ist das vorliegende Heft. Redaktionsmitteilung weiterlesen

Vorwort von ISKS

Es war nicht einfach, dieses Heft zusammenzustellen. Während wir Beiträge sammeln und bearbeiten, erleben wir gleichzeitig einen repressiven und autoritären Staat wie schon lange nicht mehr. Ge-noss*innen werden täglich von der Polizei verprügelt, aus ihren Uni-versitäten geschmissen, ihre Arbeitsstellen werden von einem Tag auf den anderen gekündigt.

In diesem Kontext fundierte Texte zu schreiben scheint manchmal nebensächlich und oft unmöglich, das ist auch die Erfahrung vieler unserer Beitragenden, die aus der Bewegung kommen. Und doch sehen wir gerade jetzt eine große Bedeutung darin, Abolitionismus weiter zu fokussieren und auch praktische Perspektiven aus dem Deutschen, bzw. hier primär Berliner, Raum aufzuzeigen. Vorwort von ISKS weiterlesen

Literatur

Zum Schwerpunkt

„Abolitionismus“, so die allgemeine Definition von Sebastian Scheerer im „Handwörterbuch der Kriminologie“ von 1998, „bezeichnet Lehren und Bestrebungen zur Aufhebung rechtlich institutionalisierter Zwangsverhältnisse und Sanktionsformen“. In unseren Kontext übersetzt bedeutet das die „Aufhebung“ der (Institution) Polizei und die mit ihr verbundenen Zuständigkeiten (Aufgaben) und Befugnisse sowie des damit verbundenen bzw. „nachgelagerten“ strafrechtlichen Bestrafungssystems. Der abolitionistische Diskurs – in der Öffentlichkeit, in der Wissenschaft, als politische Bewegung – entstand als kriminalpolitische Bewegung in den 1970er Jahren im Kontext der Kritik an (anderen) Institutionen des staatlichen Zwangs (Psychiatrie, Heimunterbringung …). Literatur weiterlesen

Warum Abolitionismus? Theorie und Praxis einer nicht neuen Bewegung

von Hannah Vögele, Lara Möller und Rebecca Merdes

In diesem einleitenden Text heben wir drei Aspekte hervor, die Abolitionismus so relevant machen. Abolitionismus als kritische historische und materialistische Theorie und Gesellschaftsanalyse, die viele der Probleme unserer Zeit grundlegend angehen kann; Abolitionismus als praktischer Organisierungsansatz, der gerade in den letzten Jahren global viel Zuspruch gefunden hat; und zuletzt Abolitionismus als Gegenwarts- und Zukunftsperspektive, die nicht in der Kritik verbleibt, sondern direkt Alternativen aufbaut und sichtbar macht.

Den Ursprung des Abolitionismus finden wir in dem Befreiungskampf versklavter Menschen. Entgegen der Vorstellung, dass es weiße Abolitionist*innen in den imperialen Zentren waren, die die formelle Abschaffung der Sklaverei auf Basis moralischer Argumente erreichten, war Abolitionismus eine Bewegung für die volle soziale, politische – und menschliche – Emanzipation von versklavten und enteigneten Menschen, die weit über legale Emanzipation hinausreichte.[1] Es ging, kurz gesagt, nicht nur um das Abschaffen der Plantagen und des Eigentums an Menschen, sondern um das Projekt der Abschaffung einer Gesellschaft, die diese Beziehungen überhaupt möglich und nötig macht; also das Abschaffen der sozialen Beziehungen und Struktur eines globalen Systems, das auf Versklavung, Kolonialismus, Gewalt und Ausbeutung basiert. Das Fortleben dieses Systems bedeutet, dass Abolitionismus als Projekt noch nicht vollendet ist, und so kämpfen radikale Abolitionist*innen heute in dieser direkten Traditionslinie.[2] Warum Abolitionismus? Theorie und Praxis einer nicht neuen Bewegung weiterlesen

Nachruf auf Biplab Basu: Solidarity is a weapon!

von Lina Schmid und Gonca Sağlam für KOP Berlin

Biplab Basu ist am 14. März 2024 in Berlin verstorben. Zwei Mitstreiterinnen blicken zurück auf einen Revolutionär, dessen Schwerpunkt immer auf dem Zwischenmenschlichen lag. Um die Menschen sollte es gehen, was sie im Hier und Jetzt brauchen, und um Menschlichkeit. Für Biplab Basu hat die Arbeit nie bei abstrakten politischen Fragestellungen aufgehört. Stattdessen war ihm klar, dass sich Veränderung nur durch liebevolle und radikale Beziehungen zueinander erreichen lässt und indem wir alternative Räume schaffen, wo genau dies möglich ist.

Biplab, du hast dich nie als Abolitionist verstanden. Im Gegenteil, Abolitionismus war für dich ein Trend und ein ausgehöhltes Wort. Wer weiß, ob du überhaupt Erwähnung in dieser Ausgabe hättest finden wollen. Aber wir sind der Überzeugung, dass du fernab von Labels, Theorien oder sozialpädagogischen Konzepten ein Vorreiter und Leuchtturm warst. Du hast uns den Weg geebnet für vieles, wofür wir jetzt eine Sprache haben: Racial Profiling, Transformative Justice, Abolitionismus. Wenn wir eingeladen wurden, um über abolitionistische Praxis zu sprechen, hast du beim Wort geschmunzelt oder leise in dich hinein gekichert. Nachruf auf Biplab Basu: Solidarity is a weapon! weiterlesen

TKÜ-Bilanz für 2022

Im Frühjahr 2024 veröffentlichte das Bundesamt für Justiz neue Zahlen zu elektronischen Überwachungsmaßnahmen.[1] Demnach wurden 2022 15.451 Abhörmaßnahmen gegen Telefonanschlüsse angeordnet, davon 13.035 Erstanordnungen (insgesamt 1.774 weniger Anordnungen als im Vorjahr). Mehr als ein Drittel der Anordnungen ergingen in Ermittlungen gegen mutmaßliche Drogenhändler*innen, weitere Schwerpunkte waren Betrugskriminalität (2.230), Mord und Totschlag (1.858), bandenmäßige Begehung von Diebstahl und Einbrüchen (1.452) sowie Staatsschutzdelikte (1.052). In 49 Fällen (2021: 24) erfolgte die Abhörmaßnahme durch einen Eingriff in ein informationstechnisches System, als so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Die Zahl der Anordnungen lag mit 94 (2021: 35) etwa doppelt so hoch. Ein Hinweis darauf, dass den Ermittler*innen die Durchführung technisch nicht immer möglich ist. TKÜ-Bilanz für 2022 weiterlesen