Archiv der Kategorie: Artikel

Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.

Sozialarbeit und Polizei – Neue Aufgaben, Gemeinsamkeiten und notwendige Grenzen

von Titus Simon

Moderne Gesellschaften, die sich in einem fortwährenden Wandlungsprozeß befinden, weisen fast zwangsläufig Bruchstellen auf, an denen Konflikte entstehen, aus denen Gewalt, Gesetzesverstöße oder einfach nur „Ordnungsstörungen“ resultieren. Individualisierungsprozesse, der Rückgang von verbindlichen Beziehungsmustern, Migration, Armut, die Veränderungen der Arbeitsgesellschaft und nicht zuletzt die mediale Berichterstattung verstärken den Ruf nach Instanzen, die „regulierend“ eingreifen. Klassischerweise waren dies in den letzten Jahrzehnten Sozialarbeit und Polizei, die immer mehr Berührungspunkte entwickelt haben.

Diese „Berührungen“ stammen nicht so sehr aus reflektierten und abgestimmten Strategien zur Annäherung der beiden Berufsgruppen, sondern sind im wesentlichen das Produkt dreier Entwicklungslinien:

Erstens gibt es immer mehr Ziel- und Problemgruppen, denen sich Polizei und Sozialarbeit gleichermaßen zuwenden: Jugendliche im öffentlichen Raum, StraftäterInnen aller Altersgruppen, Wohnungslose, Stricher, Prostituierte, DrogengebraucherInnen, Fußballfans, politisch motivierte Jugendszenen aus dem linken und rechten Spektrum. Hinzu kommen sehr viele einzelfallbezogene Interventionen, die vom Umgang mit psychisch Kranken bis zum Krisenmanagement in familialen Kontexten reichen. Sozialarbeit und Polizei – Neue Aufgaben, Gemeinsamkeiten und notwendige Grenzen weiterlesen

Neue Wachtumsringe im SIS – Ausbauplanung und Datenstatistik

von Heiner Busch

Ende März 1995 ging das Schengener Informationssystem (SIS) mit sieben angeschlossenen Staaten ans Netz. Inzwischen ist nicht nur die Zahl der Teilnehmer gestiegen, sondern auch die der im SIS gespeicherten Daten. Weiteres Wachstum ist vorprogrammiert.

Das Schengener Informationssystem ist das erste supranationale Fahndungssystem, das von lokalen Terminals aller beteiligter Staaten abgefragt werden kann. Es besteht aus einer zentralen Komponente mit Sitz in Strasbourg (C.SIS) und daran angeschlossenen nationalen Systemen (N.SIS), in denen der gesamte Datenbestand parallel gespeichert wird.

Verantwortlich für die Ausschreibungen sind jeweils nationale Zentralen – in Deutschland das BKA. Diese Stellen werden auch eingeschaltet, wenn ein „Fahndungstreffer“ erfolgt – daher auch ihr Name: SIRENE (Supplementary Information Request at the National Entry). Über ein eigenständiges Kommunikationsnetz liefern sie Informationen, die weit über die kurzen SIS-Datensätze hinausgehen. Neue Wachtumsringe im SIS – Ausbauplanung und Datenstatistik weiterlesen

Sicherheit durch Polizeigewahrsam? Anwendung und Recht des „Unterbindungsgewahrsams“

von Andrej Wroblewski und Stephen Rehmke

Der polizeiliche Unterbindungsgewahrsam erlaubt es der Polizei, Personen auch ohne den Verdacht einer bereits begangenen Straftat festzuhalten. Im Zusammenspiel mit den Instrumenten des Platzverweises und des Aufenthaltsverbotes gewinnt er zunehmend praktische Bedeutung beim Vorgehen der Polizei gegen unliebsame Personen im Innenstadtbereich und erweitert ihre Eingriffsmöglichkeiten auf Versammlungen und Demonstrationen.

Die unter dem Begriff „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ laufende neuere Politik der Inneren Sicherheit erlaubt der Polizei Eingriffe gegen Personen, die weder eine konkrete Straftat begangen haben, noch einer verdächtigt werden. Es reicht, sie mit Tatsachen in Verbindung zu bringen, die annehmen lassen, daß die Betroffenen zukünftig eine Straftat begehen könnten. Statt auf individuelle StörerInnen und von ihnen ausgehende konkrete Gefahren abzustellen, stuft die Polizei immer häufiger ganze „Szenen“ pauschal und kollektiv als gefährlich ein. Die polizeiliche Verantwortlichkeit Einzelner ergibt sich dann im Zirkelschluß durch ihre Anwesenheit, die die Gefahr, die von der Szene ausgehe, allein dadurch mitverursache, daß sie diese personell verstärke.[1] Sicherheit durch Polizeigewahrsam? Anwendung und Recht des „Unterbindungsgewahrsams“ weiterlesen

Frauen und polizeiliche Jugendarbeit – Von der Weiblichen Kriminalpolizei zur männlichen Jugendsachbearbeitung

von Dunja Rother

Die „Weibliche Polizei“ und die „Weibliche Kriminalpolizei“ bildeten die Anfänge der polizeilichen Jugendarbeit insgesamt. Heute ist der Frauenanteil in diesem polizeilichen Tätigkeitsbereich nur noch sehr gering. Das Geschlechterrollenstereotyp aber blieb.

Anfang der 70er Jahre lag der Frauenanteil am Polizeipersonal der westeuropäischen Staaten zwischen 0,5 und 15%. Beförderungsmöglichkeiten bestanden für die Beamtinnen kaum. Führungspositionen waren fast ausschließlich von Männern besetzt. Die relativ wenigen Frauen in Führungspositionen waren meist Chefinnen anderer Frauen. Der Aufgabenkatalog von Polizei-/ Kriminalbeamtinnen war international relativ einheitlich. Sie befaßten sich schwerpunktmäßig mit gefährdeten und delinquierenden Kindern und Jugendlichen, mit Kindern und Frauen als Opfern von Straftaten sowie weiblichen „hilflosen Personen“.[1] Genau dies war auch der Tätigkeitsbereich der in den 20er Jahren entstandenen Weiblichen Kriminalpolizei (WKP), die bis in die 70er der einzige Bereich der Polizei war, zu dem Frauen in Deutschland Zugang hatten. Der Frauen bis heute unterstellte gute Umgang mit Kindern und Jugendlichen machte die Anfänge polizeilicher Jugendarbeit zur reinen Frauendomäne. Frauen und polizeiliche Jugendarbeit – Von der Weiblichen Kriminalpolizei zur männlichen Jugendsachbearbeitung weiterlesen

Risiko Prävention – Zur polizeilichen Vorbeugung von Jugendkriminalität

von Christine Hohmeyer

„Wer Musikschulen schließt, gefährdet die innere Sicherheit“ – für diesen Satz seiner Amtseinführungsrede bekam Innenminister Otto Schily Beifall aus allen Bundestagsfraktionen.[1] Die breite Zustimmung zu der pointierten These zeigt eine Tendenz, die derzeit die politischen Diskurse überzieht: Angesichts leerer Kassen werden Bildungs- und Sozialpolitik, die für eine ökonomische Verwertung nicht taugen, auf ihren Nutzen für Sicherheit und Ordnung abgeklopft. Kriminalitätsbekämpfung wird zum dominierenden Zweck, Prävention zum Schlagwort. Die neue Legitimationsformel verändert nicht nur das Selbstverständnis kultureller und sozialpädagogischer Arbeit, sie stärkt auch den Einfluß der Polizei auf ehemals polizeiferne Bereiche.

Die „Prävention zur Verhinderung von Fehlentwicklungen Jugendlicher“[2] steht offensichtlich im Mittelpunkt der einschlägigen Debatte. „Jugendkriminalität muß ursachenorientiert bekämpft werden: das ist das A und O …“, lautet mittlerweile auch der Anspruch der Polizei.[3] Bei solcher Rede gerät leicht aus dem Blick, daß eine ursachenorientierte Prävention dem Einflußbereich der Polizei entzogen bleibt – nicht allein, weil diese die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nicht verändern kann, sondern auch, weil die Fülle von Phänomenen, die der Begriff „Jugendkriminalität“ faßt, schlichtweg nicht auf generelle Ursachen zurückzuführen ist. Was bleibt, sind isolierte Maßnahmen zur Tatverhinderung, Resozialisierung und Beeinflussung von Einzelnen oder Gruppen sowie eine Rhetorik, die den Nutzen von Prävention voraussetzt, Risiken und Nebenwirkungen aber nahezu unerwähnt läßt. Risiko Prävention – Zur polizeilichen Vorbeugung von Jugendkriminalität weiterlesen

Polizeiliche Bekämpfung von Jugendkriminalität – Ambivalente Strategien zwischen Prävention und Repression

von Martina Kant und Christine Hohmeyer

Bereits Ende der 70er Jahre wurden in zahlreichen Städten sogenannte Jugendpolizeien ins Leben gerufen.[1] Nach massiver Kritik an der Vermischung von sozialpädagogischer und polizeilicher Arbeit gaben die meisten Bundesländer ihre Jugendpolizeien wieder auf. Seit Anfang der 90er Jahre ist jedoch eine Renaissance zu beobachten. Jugendkommissariate, Jugendbeauftragte und spezielle Ermittlungsgruppen wurden in nahezu allen größeren Kriminalpolizeidienststellen eingerichtet. Zwar betont die Polizei ihren präventiven Ansatz, jedoch verbirgt sich hinter der zuweilen fortschrittlichen Rhetorik oftmals knallharte Repression.

Die Bearbeitung von „Jugendsachen“ wurde in den 70er Jahren bundesweit durch die Polizeidienstvorschrift (PDV) 382 geregelt. Sie ist Richtlinie für alle polizeilichen Maßnahmen in Jugendsachen, d.h. bei (Ermittlungs-)Fällen, an denen Minderjährige oder Heranwachsende beteiligt sind. „Prävention geht vor Repression“, lautet der Grundsatz polizeilicher Jugendarbeit, „schädliche Eingriffe strafrechtlicher Sozialkontrolle in den Prozeß des Erwachsenwerdens“ sollen vermieden werden.[2] Nach der PDV 382 müssen daher in Jugendsachen besonders geschulte Polizeibeamte, sogenannte Jugendsachbearbeiter, eingesetzt werden. Außerdem gefordert wird im präventiven und repressiven Bereich eine ständige Kooperation der Jugendsachbearbeiter mit anderen Institutionen, die sich mit Jugendfragen befassen. Doch die Organisation der Polizeien in den Bundesländern zur Bekämpfung der „Jugendkriminalität“ ist insgesamt recht unterschiedlich. Sie reicht von den Jugendbeauftragten über eine spezialisierte Sachbearbeitung in zentralen Jugendkommissariaten bis hin zu operativen Einsatzgruppen, die gezielt bestimmte Jugendgruppen wie etwa Sprayer oder Hooligans überwachen. Polizeiliche Bekämpfung von Jugendkriminalität – Ambivalente Strategien zwischen Prävention und Repression weiterlesen

Die Drohung mit der Jugend – Mystifizierende Statistik und öffentliche Moralisierung

von Oliver Brüchert

Wenn von Kriminalität die Rede ist, geht es um Täter oder um Statistiken. Die wissenschaftliche Begleitmusik bildet die Frage, was die Täter zu ihren Straftaten antreibt. Insbesondere die angeblich ständig steigende Jugendkriminalität läßt Raum für Spekulationen über falsche Erziehung, mangelnde Werteorientierung und soziale Zerrüttung. Diese Perspektive soll hier umgedreht werden: Mit ihrer zur Schau gestellten Sorge um die Jugend (und den Schaden, den sie anrichtet) verbreiten die öffentlichen Moralunternehmer ihre eigene Vorstellung, wie die Gesellschaft einzurichten sei und wer welche Ansprüche anzumelden habe. Der Mythos Jugendkriminalität und die eigenwillige Interpretation der Statistiken sind geeignet, junge Menschen aus der Konkurrenz um politische und ökonomische Teilhabe auszuschließen.

Einmal im Jahr veröffentlicht das Bundeskriminalamt (BKA) die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). In den folgenden Tagen kann man in allen Zeitungen lesen, wie es mit der Kriminalität im Lande steht, welche Delikte häufiger begangen wurden und welche Gruppen von DelinquentInnen sich im vergangenen Jahr besonders hervorgetan haben. Trotz ihres mißverständlichen Untertitels – „Die Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland“ – würde bereits ein kurzer Blick in die ersten Kapitel der PKS genügen, um festzustellen, daß sie nur wenig über Kriminalität aussagt. Gleich zu Beginn wird erklärt, daß die PKS ausschließlich die der Polizei bekanntgewordenen Straftaten enthält. Bekannt werden Straftaten der Polizei vor allem durch Anzeigen aus der Bevölkerung. Nur bei wenigen Deliktgruppen, vor allem bei „Delikten ohne Opfer“ (Drogen, Asyl- und Ausländerrecht), hängt das Bekanntwerden nicht von Anzeigen, sondern von der eigenen Kontroll- und Überwachungstätigkeit der Polizei ab. Ansonsten ist die PKS also als Statistik des Anzeigeverhaltens der Bevölkerung bei der Polizei zu verstehen. Sie sagt nichts darüber aus, ob die angezeigten Vorfälle tatsächlich stattgefunden haben, ob sie nach geltendem Recht eine Straftat darstellen und vor allem nichts über Fälle, in denen keine Anzeige erstattet wurde, die sogenannte Dunkelziffer. Der Begriff „Dunkelziffer“ weckt Assoziationen an heimliche, verborgene Winkel, die der Aufhellung bedürften. Wenn man davon ausgeht, daß die Menschen in vielen Fällen Probleme anders lösen als mit Hilfe von Polizei und Strafanzeige, ist das ebenfalls eine irreführende Bezeichnung. Man könnte sie dann treffender die „zivile Beilegungsziffer“ nennen. Die Drohung mit der Jugend – Mystifizierende Statistik und öffentliche Moralisierung weiterlesen

Zunehmende Lust auf Jugend, Gewalt und Kriminalität – Die aktuelle kriminalpolitische Jugenddebatte

von Helga Cremer-Schäfer

Die Täter würden „immer mehr, immer jünger, immer brutaler“, verkünden die Zeitungen. Die Formulierung ist nicht mehr frisch. Sie wurde schon in den 70er Jahren der Elterngeneration der heutigen Jugend entgegengehalten und löste schon damals Beunruhigung aus. Die Reaktionen auf den Befund der „steigenden Kinder- und Jugendkriminalität“ und „zunehmenden Gewaltbereitschaft“ bilden eine „Mischung aus Strenge und ausgestreckter Hand“.[1]

Das heutige öffentliche Reden über die „steigende Kinder- und Jugendkriminalität“ ist wie kein anderes über Massenmedien vermittelt.[2] Einfache „law-and-order-Kampagnen“ expandierten zu einem „Dramatisierungsverbund“. An diesem Spiel beteiligen sich in unterschiedlichen Rollen Polizei, Politik, Soziale-Probleme-Professionen, konservative, sozialdemokratische und liberale Fraktionen der Kulturkritik, Medien und Wissenschaft. Sie spielen gegeneinander und konstituieren so das gemeinsame Spiel der „steigenden Kinder- und Jugendkriminalität“.

Das Reden und Schreiben über „Kriminalität“ und „Gefahren“ erfüllt zwar viele Unterhaltungsaufgaben. Kriminalitätsdiskurse und vor allem solche über „die Gewalt“ definieren aber stets bestimmte Gruppen als ein „Problem“, als „Risiko“ und „Gefahr“. Im Extremfall werden „Feindbilder“ erzeugt, „Sonderbehandlung“ und damit Formen sozialer Ausschließung legitimiert. Zunehmende Lust auf Jugend, Gewalt und Kriminalität – Die aktuelle kriminalpolitische Jugenddebatte weiterlesen

Todesschüsse auf KurdInnen – Aufklärung ist dringend geboten

Aus Protest gegen die Verschleppung Abdullah Öcalans aus Kenia und seine Inhaftierung in der Türkei haben KurdInnen am 17. Februar 1999 versucht, das israelische Konsulat in Berlin zu besetzen. Vier TeilnehmerInnen dieser Aktion wurden dabei von israelischen Sicherheitsbeamten erschossen. Obwohl die Ereignisse selbst nach wie vor nur in Umrissen bekannt sind, muß sich auch ein Informationsdienst wie Bürgerrechte & Polizei in dieser Sache zu Wort melden. Wir können dabei nur Fragen stellen – allerdings sehr dringliche und Konsequenzen anmahnende.

Eine Kurdin und drei Kurden kamen am 17. Februar 1999 ums Leben. Sie wurden von zwei israelischen Sicherheitsbeamten erschossen. Deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte waren primär beobachtend zugegen. Das Ereignis ist nur in den Bruta facta geklärt, nicht in seinem Hergang. Trotz vieler richtiger Fragen in der seriösen Presse und trotz der Fragen, die vor allem die Anwälte der inhaftierten KurdInnen gestellt haben, besteht die Gefahr, daß bald anläßlich neuer Ereignisse die nötige Aufklärung und die nötigen Konsequenzen bestenfalls auf die lange Bank geschoben werden – bis sich nur noch ExpertInnen darum kümmern und sich der Ereignisse erinnern. Im schlimmeren, aber nicht unwahrscheinlichen Falle wird die mögliche Aufklärung versäumt und bestehen die Konsequenzen allein darin, kurdische Flüchtlinge hinfort noch schneller abzuschieben, Demonstrationen möglichst nicht zuzulassen, das Polizeirecht zu veschärfen oder – da dieses de lege lata vollkommen ausreicht – verschärft zu interpretieren u.ä.m. Todesschüsse auf KurdInnen – Aufklärung ist dringend geboten weiterlesen

EU-Aktionsplan gegen OK – Eine polizeiliche Wunschliste wird erfüllt

von Mark Holzberger

Im Dezember 1996 setzte der Europäische Rat (ER), die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten, eine Hochrangige Gruppe ein, die in nur vier Monaten einen EU-Aktionsplan „zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ zusammenschusterte.[1] Der Plan enthält 15 Leitlinien, 30 Empfehlungen und einen detaillierten Zeitplan. Im Juni 1997 wurde nicht nur der Amsterdamer Vertrag unterzeichnet, sondern en passant auch der Aktionsplan gebilligt, der seitdem Punkt für Punkt umgesetzt wird – vorbei an Parlamenten und der Öffentlichkeit.

Ein erster Sachstandsbericht, der dem ER im Mai 1998 vom britischen Ratsvorsitz vorgelegt wurde,[2] bietet eine günstige Grundlage für eine kritische Analyse. Diese wird sich aus Gründen der Übersichtlichkeit und Prägnanz auf einige der wichtigsten Maßnahmen beschränken. EU-Aktionsplan gegen OK – Eine polizeiliche Wunschliste wird erfüllt weiterlesen