In den vergangenen zwei Jahrzehnten war das Strafverfahrensrecht einer Serie von Veränderungen unterworfen, die vor allem der Polizei einen Machtzuwachs im Ermittlungsverfahren brachten. Die Strafprozessordnung, die einst als Magna Charta der Beschuldigtenrechte galt, wurde ins Recht der Inneren Sicherheit eingemeindet.
Wer die ersten Seiten des Kommentars von Meyer-Goßner zur Strafprozessordnung (StPO) aufschlägt, wird sich die Augen reiben.[1] Hier findet man eine Übersichtstabelle über die Änderungen der StPO seit ihrer Einführung 1877: Von den insgesamt 149 Änderungsgesetzen fallen 120 in die Geschichte der Bundesrepublik. Von denen wiederum wurden 91 seit der Strafprozessreform von 1974 und 74 seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von Dezember 1983 verabschiedet.
Welp konstatierte schon 1994, die StPO habe mittlerweile nur noch die Stabilität einer „Ausführungsverordnung zum Einkommenssteuergesetz“.[2] Dass ein Gesetzeswerk wie dieses in relativ kurzer Zeit so oft geändert wurde, ist eines. Etwas anderes ist, dass es sich bei den Veränderungen keineswegs nur um irgendwelche Detailanpassungen gehandelt hat, sondern zum Teil um tiefe Einschnitte. Verpolizeilichung des Strafverfahrens – Eine Gesetzgebungsbilanz weiterlesen →
Wenn es nur will, schafft es das Parlament, in Gesetzen geschlechtsneutrale Begriffe zu verwenden und damit zumindest auf dem Papier deutlich zu machen, dass das Volk zur Hälfte weiblich ist. Diese Leistung ist dem (zu überwiegenden Anteilen männlichen) Gesetzgeber jüngst im Justizmodernisierungsgesetz gelungen: Dieses Gesetz befördert die PolizistInnen im Strafprozessrecht von „Hilfsbeamten“ der Staatsanwaltschaft zu veritablen „Ermittlungspersonen“. Das ist die sprachliche Emanzipation.
Für die reale Emanzipation der vormaligen HilfsbeamtInnen von der angeblichen „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ haben die GesetzesmacherInnen – unabhängig von der parteipolitischen Couleur der jeweiligen Mehrheit – in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gesorgt, indem sie ihnen ständig neue Befugnisse zuschanzten. Machtlos war die Polizei nie. Sie verfügte immer über mehr Informationen als die Staatsanwaltschaft, sie machte (und macht) die ersten Vernehmungen, ihre Hypothesen über den Tathergang und die Täterschaft geben dem Ermittlungsverfahren eine Richtung und sind später nur schwer zu korrigieren. Editorial weiterlesen →
More police powers in criminal procedures by Heiner Busch
The last two decades, criminal procedural law was subject to a series of changes which granted, particularly the police, more powers in preliminary investigations. The Criminal Procedural Code, once considered the Magna Carta of the rights of the accused, has been transformed into the Law on Internal Security. Summaries weiterlesen →
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht hat den Strafverfolgungsbehörden wieder einmal ein gutes Zeugnis ausgestellt – dieses Mal, was ihre Praxis mit großen Lauschangriffen angeht.[1] Dafür untersuchte Autor Hannes Meyer-Wieck die Gesamtheit aller seit Schaffung der Befugnis (§ 100 c Abs. 1 Nr. 3 StPO) im Jahre 1998 beantragten Wohnraumüberwachungsmaßnahmen – insgesamt 116 Fälle. Lauschangriffe finden demnach vor allem in Mord-/Totschlagsverfahren und bei schwerer Betäubungsmittel-Kriminalität Anwendung (zusammen 87 % der Anwendungsfälle). MPI-Gutachten zur Praxis der großen Lauschangriffe weiterlesen →
Auf seiner Sitzung vom 2. Dezember 2004 hat sich der Rat der Innen- und Justizminister mit einem weiteren Thema befasst, das seit dem Anschlag in Madrid definitiv unter die „Terrorismusbekämpfung“ subsumiert wird: die Speicherung von Verbindungsdaten, die bei der Telekommunikation notwendigerweise anfallen, für den Zugriff der Sicherheitsbehörden. Telekommunikationsdaten weiterlesen →
Am 13. Dezember 2004 hat der Rat die Verordnung „über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in den von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten“ ohne weitere Diskussion angenommen.[1] Der Pass soll auf einem Funkchip zwei biometrische Merkmale beinhalten: ein digitalisiertes Foto des Gesichts und Fingerabdrücke. Anders als in früheren Entwürfen der Verordnung vorgesehen, sind beide Merkmale obligatorisch. Biometrische Pässe weiterlesen →
Beim informellen Treffen der EU-Verteidigungsminister in Noordwijk (NL) am 17. September 2004 haben fünf EU-Staaten die Gründung einer gemeinsamen Polizeitruppe mit militärischem Status verkündet. Die European Gendarmerie Force (EGF) soll sich aus Verbänden der französischen Gendarmerie Nationale, der italienischen Carabinieri, der spanischen Guardia Civil, der portugiesischen Guarda Nacional Republicana und der niederländischen Marechaussee rekrutieren. Gendarmerie für Auslandseinsätze weiterlesen →
Seit 1992 darf der Zoll nach den §§ 39 ff. Außenwirtschaftsgesetz (AWG) präventiv die Telekommunikation überwachen und Briefe öffnen, wenn eine Person im Verdacht steht, schwere Ausfuhrdelikte oder bestimmte Straftaten nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz vorzubereiten, z. B. Herstellung, Ausfuhr oder Kauf von ABC- oder anderen Kriegswaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 3.3.2004[1] diese Befugnisse und die Regelungen zur Verarbeitung und Weitergabe der erlangten personenbezogenen Daten für verfassungswidrig erklärt, da sie den Anforderungen an die Normenbestimmtheit und Normenklarheit nicht gerecht werden. Präventive TK- und Postüberwachung durch das ZKA weiterlesen →
Am 3. Februar 2004 wurde in Köln ein 32-jähriger SEK-Beamter während einer Übung durch einen Oberkörperschuss tödlich verletzt. Die Übung fand im Dunkeln statt, der Todesschütze benutzte als Einziger eine scharfe Waffe. Die Staatsanwaltschaft Köln wurde eingeschaltet und ermittelt seitdem wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den 38-jährigen SEK-Beamten Rainer B. Ein Gutachter im Ermittlungsverfahren stellte im Juni 2004 einen Verstoß gegen die Polizeidienstvorschrift (PDV) 230 fest und belastete dadurch den Polizisten. Ermittlungen gegen SEK-Beamte in Köln weiterlesen →
Am 9. September legte die Bundesregierung den Bericht über das Abhören von Wohnungen vor.[1] Am Erhebungsverfahren und an der Darstellung hat sich gegenüber den Vorjahren nichts geändert. So enthält der Bericht weiterhin keine Angaben über die Lauschangriffe, die auf der Grundlage der Polizeigesetze der Länder stattfanden. Als „Betroffene“ werden nur die Zielpersonen oder Wohnungseigentümer, -mieter oder ‑nutzer betrachtet, nicht aber die Personen, die tatsächlich abgehört wurden. Wie in der Vergangenheit ergeben sich aus den spärlichen Angaben der tabellarischen Übersicht mehr Fragen als Antworten. Lauschangriffsstatistik 2003 weiterlesen →
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