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Der „Genetische Fingerabdruck“ – Verfahrensstand und rechtspolitische Diskussion

von Bernhard Gill *

Insbesondere durch den Bericht der Enquete-Kommission „Chancen und Risiken der Gentechnologie“ wurde hierzulande ein Verfahren bekannt (1), das Mitte der 80er Jahre in den USA und England unter dem Namen „Genetic Fingerprinting“ eingeführt worden war. Der amerikanische Sprachgebrauch markiert dabei recht genau den vornehmlichen Zweck des Verfahrens, die Identifzierung von Personen durch die Strafverfolgungsbehörden. Erstmals in der bundesdeutschen Kriminalgeschichte wurde im August 1988 in Berlin ein „Genetischer Fingerabdruck“ als Beweismittel akzeptiert und darauf gestützt ein Haftbefehl erlassen. Inzwischen haben weitere Gerichte dieses Verfahren akzeptiert. Der „Genetische Fingerabdruck“ – Verfahrensstand und rechtspolitische Diskussion weiterlesen