Schlagwort-Archive: Funkzellenabfrage

Rechtswidrige Datenberge: Dresden im Februar 2011

von Elke Steven

Ein Verfahren nach § 129 Strafgesetzbuch (kriminelle Vereinigung) gegen eine „Antifasportgruppe“ sollte der Stadt Dresden im Februar 2011 fast grenzenlose Ermittlungsbefugnisse verschaffen. Funkzellenabfragen mit rund einer Million Daten, Einsatz von IMSI-Catchern und bundesweite Hausdurchsuchungen beschäftigen noch immer die Gerichte.

Jahrzehntelang war in Dresden dem „Mythos der unschuldigen Stadt“ gehuldigt worden. Man pflegte eine unkritische Sicht auf die Rolle der Stadt im nationalsozialistischen Angriffs- und Vernichtungskrieg. In diesem Kontext schien es normal, dass Mitglieder der NPD und stadtbekannte Nationalisten und Rassisten gemeinsam mit Vertretern anderer Parteien und sonstigen Bürgern der Opfer der Bombardierung der Stadt durch die Alliierten am 13. Februar 1945 gedachten. Daneben entwickelte sich der alljährliche Aufmarsch von NPD und Kameradschaften an diesem Jahrestag zu einem immer größeren und bedeutenderen Ereignis für die gesamte extreme Rechten, von Rechtskonservativen bis zu militanten Neonazis. In Hochzeiten defilierten bis zu 7.000 durch die sächsische Landeshauptstadt. Was sie einte, war die Inszenierung Dresdens als Opfer eines „Bombenholocausts“. Rechtswidrige Datenberge: Dresden im Februar 2011 weiterlesen

Lauschen im Vorfeld – Neue Regelungen zur „präventiven“ Telefonüberwachung

von Fredrik Roggan

Was nach der Strafprozessordnung bereits seit 1968 zulässig ist, wird nun auch in die Polizeigesetze der Länder eingeführt: die Überwachung der Telekommunikation, kurz: TKÜ. Dabei dienen die – technisch betrachtet – sich entsprechenden Maßnahmen der Polizei unterschiedlichen Zwecken und sind rechtlich daher zu unterscheiden.

Thüringen hat im Jahre 2002 als erstes Bundesland Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) in sein Polizeigesetz aufgenommen. Die Regelung in § 34 a Abs. 1 des Thüringischen Polizeiaufgabengesetzes (ThürPAG) sieht wie die der inzwischen gleichfalls ergänzten Polizeigesetze von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz[1] einen Auskunftsanspruch der Polizei gegenüber den Anbietern von TK-Dienstleis­tungen vor. Lauschen im Vorfeld – Neue Regelungen zur „präventiven“ Telefonüberwachung weiterlesen