von Dirk Burczyk
Die Entwicklung des Bundesgrenzschutzes und der späteren Bundespolizei ist eng eingewoben in die Geschichte der Bundesrepublik – vom Ringen um die staatliche Souveränität über die diversen Konjunkturen der „Inneren Sicherheit“ bis zur Ausdehnung von Handlungsfähigkeit und Ressourcen des Bundes zulasten der Länder.
Die Geschichte des Bundesgrenzschutzes (BGS) beginnt 1948 mit den Beratungen im Parlamentarischen Rat über das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland. Eingeführt wurde mit dem Art. 87 GG die Kompetenz des Bundes zum Aufbau eines Bundesgrenzschutzes. Doch schon die Debatten vor der Vorlage eines Bundesgrenzschutzgesetzes zeigten, dass es nicht nur allein um den Schutz der Grenze zur DDR und ČSSR ging. So träumte der FDP-Abgeordnete Max Becker schon 1950 davon, der Bundesgrenzschutz könne „Grundlage einer anständigen Bundespolizei selbst sein“.[1] Anlass war eine Debatte des Bundestages zur „Polizeifrage“. Dabei war zwischen den Fraktionen weitgehend unumstritten, dass es in Reaktion auf die Aufstellung kasernierter Verbände der Volkspolizei der DDR und angeblicher Überfälle von FDJ-Gruppen auf das Gebiet der BRD eines bewaffneten Grenzschutzes bedürfe. So sollte eine militärische Eskalation an der innerdeutschen Grenze durch das Einschreiten der alliierten Westmächte verhindert werden und gleichzeitig auch ein Stück staatlicher Souveränität der jungen BRD erreicht werden. Und schließlich war es dem Bundeskanzler ein persönliches Anliegen, polizeiliche und keine militärischen Kräfte einzusetzen: die Grenze sollte als inner-deutsche und damit polizeiliche Angelegenheit behandelt werden.[2] Kleine Geschichte der Bundespolizei: Paramilitärischer Grenzschutz bis „Polizei des Bundes“ weiterlesen →
Fünfzig Jahre nach Verabschiedung der Notstandsgesetze steht der innere Einsatz des Militärs erneut auf der politischen Agenda und die Terrorismusbekämpfung soll die Aufrüstung der Polizei mit neuen Waffen legitimieren.
Zwei Entwicklungen, die nichts Gutes verheißen. Erstens: Im Januar 2017, zwei Wochen nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche, gab der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière in der FAZ „Leitlinien für einen starken Staat“ aus und warb darin unter anderem für den Einsatz der Bundeswehr in „nationalen Katastrophenfällen“.[1] Zwei Monate später fand eine erste gemeinsame Terrorabwehr-Übung von Polizei und Militär statt. Zweitens: Seit 2017 schwappt eine Welle neuer Polizeigesetze durchs Land. Baden-Württemberg und Bayern gingen voran und bescherten ihrer Polizei nicht nur neue Überwachungsbefugnisse, sondern auch „Explosivmittel“ für die Sondereinheiten.[2] Stehen wir also pünktlich zum 50. Jubiläum der Notstandsgesetze vor einer neuen Militarisierung im Innern? Kein Notstand. Verschiebungen im Verhältnis von Polizei und Militär weiterlesen →
von Norbert Pütter
In den 90er Jahren erlebte die Kriminalprävention auf örtlicher Ebene eine ungeahnte Konjunktur. Nach zwei Jahrzehnten der Zentralisierung und Spezialisierung der Polizeien richteten sich die Hoffnungen plötzlich auf die lokalen Zusammenhänge, in denen Kriminalität und Kriminalitätsfurcht sichtbar werden. Welche Rolle der Polizei in dieser Variante der Prävention zukommt oder zukommen sollte, war von Anfang an umstritten.
Die sicherheitspolitische Hinwendung zur Gemeinde war im vergangenen Jahrzehnt keineswegs auf die Prävention beschränkt. Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften wurden gebildet, Kommunale Ordnungsdienste, Sicherheitswachten und Freiwillige Polizeireserven eingerichtet oder zu neuem Leben erweckt, und über den Atlantik schwappte die Vorstellung, dass mit Null-Toleranz die Sicherheitsprobleme in den Städten zu lösen seien. Die ambitionierteste Neuschöpfung der lokalen Sicherheitspolitik waren (und sind) jene Einrichtungen, die unter der Bezeichnung „Kriminalpräventiver Rat“, „Präventionsrat“, „Sicherheitskonferenz“ etc. Kriminalität oder Unsicherheitsgefühlen vorbeugen wollten, indem unterschiedliche Personen, Gruppen und Institutionen mit ihren jeweiligen Ressourcen zusammenwirkten. Polizei und kommunale Prävention – Zwischen Legitimationspflege und vernetzter Repression weiterlesen →
von Norbert Pütter
Kaum eine Idee besitzt so viel unmittelbare Plausibilität: Dass es allemal besser ist, das Kind vor dem sprichwörtlichen Sturz in den Brunnen zu bewahren, statt es mit großem Aufwand bergen zu müssen – wer wollte dem widersprechen? Die Probleme beginnen jenseits dieser Banalität. Denn unklar sind sowohl die genaue Bedeutung von „Prävention“ als auch die Voraussetzungen und Folgen präventiver Praxis.
Im Wortsinne bedeutet „Prävention“, etwas Unerwünschtem zuvorzukommen, seinen zukünftigen Eintritt zu verhindern oder, wenn es schon nicht gänzlich verhindert werden kann, seine nachteiligen Auswirkungen zu begrenzen. Jenseits dieser allgemeinen strategischen Orientierung gibt es eine bunte Vielfalt verschiedener Präventionsbegriffe, die jeweils für unterschiedliche Spielarten und Kalküle präventiver Interventionen stehen. Eine kleine Übersicht:[1] Prävention – Spielarten und Abgründe einer populären Überzeugung weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.