Archiv der Kategorie: CILIP 064

(3/1999) „Community Policing“

Bürgerorientierte Polizeiarbeit – Gegenwärtige Tendenzen in Deutschland

von Norbert Pütter

Bereits die Bezeichnungen sprechen für die Idee. Ob „bürgerorientierte“, „bürgernahe“ oder „gemeinwesenbezogene Polizeiarbeit“ – wer, so muß man fragen, „möchte keine bürgernahe, demokratisch organisierte und demokratisch eingestellte Polizei?“[1] Insofern ist es nicht verwunderlich, wenn sich Polizeistrategen wie -praktiker durchgängig positiv auf das Konzept der Bürger(innen)orientierung beziehen. Allerdings zeigt der Blick in die Praxis recht schnell, daß der Begriff besonders zur polizeilichen Selbstdarstellung taugt. Die angenehme Rhetorik verbirgt nicht nur eine Konfusion der Begriffe, sie legitimiert auch die unterschiedlichsten Sicherheits- und Ordnungskonzepte, die nicht auf mehr, sondern auf weniger Demokratie hinauslaufen.

Wer die Polizei an den Interessen der BürgerInnen orientieren will, kann sich in Deutschland auf höchste Autoritäten berufen. In der Fortschreibung ihres „Programms Innere Sicherheit“ hat die Innenministerkonferenz den Vorzug der Prävention vor der Repression betont. Dies bedeute „eine bürgernahe Präventionsarbeit insbesondere auf kommunaler Ebene“.[2] In einem Grundsatzpapier, das sich mit der Bedeutung von „Community Policing“ für die Polizeien auseinandersetzte, appellierte die „Projektleitung Polizeiliche Kriminalprävention“ – eine Untergliederung der Innenministerkonferenz – an die Länder und Kommunen, eine „bürgernahe, problemlösungsorientierte und pro-aktive Polizeiarbeit im Rahmen einer deutschen Kommunalen Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft“ zu unterstützen.[3] Bürgerorientierte Polizeiarbeit – Gegenwärtige Tendenzen in Deutschland weiterlesen

It takes a village to prevent a crime. Community Policing in den USA [1]

von Albrecht Funk

Was immer man auch unter „Community Policing“ verstehen mag, sicher ist, daß aus einer Philosophie einiger Polizeitheoretiker und -praktiker in den 80er Jahren eine breite Reformbewegung erwachsen ist. Bereits 1994 gaben in einer Umfrage 42% der befragten Polizeichefs an, CP zu betreiben.[2] Die Zahl hat in der Zwischenzeit noch beträchtlich zugenommen.

Der „Violent Crime Control and Law Enforcement Act“ der Clinton-Regierung zielte auf die Veränderung der traditionellen polizeilichen Verbrechensbekämpfung, indem das eigens eingerichtete „Office of Community Oriented Policing Services (OCOPS)“ die Finanzierung von 100.000 Stellen bei den lokalen Polizeien in Aussicht stellte. Im Mai 1999 konnte das Department of Justice stolz vermelden, daß das Büro gerade die 100.000. Stelle eines „community policing officer“ bewilligt habe.[3]

Wörtlich übersetzt benennt der Begriff des Community Policing (CP) eine Banalität. In den USA wurde die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Alltag nie als eine staatliche Funktion verstanden.[4] Zuständig für die Polizei sind die Städte, Counties und Gemeinden. In den Kommunen, nicht auf der Ebene der Bundesstaaten oder gar der Federal Government, entscheidet sich deshalb letztendlich, in welcher Weise Polizei organisiert wird und an welchen Handlungskonzepten diese sich ausrichtet. Generalisierungen über polizeiliches Handeln sind aus diesem Grunde nur schwer möglich. Community Policing bedeutet Unterschiedliches selbst in sozio-ökonomisch vergleichbaren Kommunen. Kaum ein Polizeichef, Bürgermeister oder Sheriff in Idaho versäumt es zwar heute, von „community orientation“, „neighborhood control“ oder „problem-oriented policing“ zu reden. Doch sie verfolgen sehr unterschiedliche, häufig sogar diametral entgegengesetzte Ziele. In ihrem Versuch, möglichst alle Polizeien mit ihrem „100.000 Beamte auf die Straße“-Programm anzusprechen, vermeidet das OCOPS deshalb auch jede konkrete Bestimmung des Konzepts und umschreibt Community Policing statt dessen blumig-allgemein als eine neue „policing philosophy designed to reduce crime and disorder in communities by fostering trust, respect, and collaboration between police officers and citizens“.[5] It takes a village to prevent a crime. Community Policing in den USA [1] weiterlesen

„Community Policing“ – Alternative zu herkömmlicher Polizeiarbeit?

von Norbert Pütter

Während „Community Policing“ in Deutschland erst in den letzten Jahren „entdeckt“ wurde, besteht in den angelsächsischen Ländern eine lange Tradition lokaler, gemeindebezogener Polizeiarbeit. Und während in der deutschen Diskussion die wohlklingende Rhetorik einer „bürgerorientierten“ oder „gemeinwesenorientierten“ Polizeiarbeit im Vordergrund steht, verweisen die ausländischen Erfahrungen stärker auf die Voraussetzungen, Widersprüche und Ambivalenzen, die mit einer solchen Strategie verbunden sind. „Community Policing“ schafft neue Probleme im Hinblick auf die gesellschaftliche Rolle der Polizei – ohne die alten zu lösen.

„Community Policing“ (CP) ist weder ein einheitliches Konzept, noch steht es für eine genau bestimmbare Form polizeilicher Arbeit. Auch die Begriffe variieren: „Community Policing“, „Neighborhood Policing“, „Community-oriented Policing“, „Problem-oriented Policing“ etc. Insgesamt handelt es sich um ein nicht genau abgrenzbares Konzept, das eine „Bewegung“ oder ein relativ vages polizeiliches Selbstverständnis bezeichnet. Empirisch ist die Spannweite erheblich. Sie reicht von der bloßen Behauptung von Polizeibehörden, die eigene Arbeit sei CP, bis hin zu Versuchen, die Organisation der Polizei, ihre Aufgaben und Einsatzformen auf eine neue Basis zu stellen. Jenseits aller Unterschiede lassen sich zwei Gemeinsamkeiten ausmachen, denen sich alle Varianten von CP verpflichtet fühlen: Sie betonen, wie wichtig eine enge(re) Zusammenarbeit von Polizei und Gemeinde ist, und sie wollen die Arbeit darauf ausrichten, Probleme im lokalen Kontext zu lösen. Exemplarisch kommen beide Aspekte in der folgenden Definition zum Ausdruck: „Community policing ist eine neue Philosophie der Polizeiarbeit, die auf dem Konzept basiert, daß kreative Formen des Zusammenwirkens von PolizistInnen mit BürgerInnen dazu beitragen können, gegenwärtige Probleme in Gemeinden zu lösen, die mit Kriminalität, Kriminalitätsfurcht, sozialer oder physischer Unordnung und dem Verfall von Nachbarschaften zusammenhängen.“[1] „Community Policing“ – Alternative zu herkömmlicher Polizeiarbeit? weiterlesen

Redaktionelle Vorbemerkung

von Norbert Pütter

CILIP ist noch nicht reif fürs Museum, aber nun immerhin ein offizieller Mosaikstein der Zeitgeschichte. In der Berliner Jubiläumsausstellung zum Grundgesetz „50 Jahre – Einigkeit und Recht und Freiheit“ fanden wir ein CILIP-Titelblatt der frühen Jahre in einer Vitrine, die den kritischen Aufbruch in den 70ern anhand der Alternativpresse zu dokumentieren suchte. Gestern noch vom Verfassungsschutz beäugt, heute schon ein Beispiel für die Liberalität der Bundesrepublik: wie sich die Zeiten ändern! Redaktionelle Vorbemerkung weiterlesen

EURODAC

Wie wir in der letzten Ausgabe berichteten, hat die Kommission bereits am 29. Mai 1999, also nicht einmal einen Monat nach Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages, ihre neugewonnenen Kompetenzen wahrgenommen und einen Verordnungsentwurf für die Errichtung des EU-weiten Fingerabdruck-Datensystems EURODAC vorgelegt. Der Text des Vorschlags basierte auf dem Abkommensentwurf, den der Rat Anfang des Jahres zurückgestellt hatte. Eurodac wird nach den Plänen von Kommission und Rat Fingerabdruckdaten von Asylsuchenden sowie von Personen enthalten, die an der Grenze oder auch im Inland nach einer illegalen Einreise angetroffen werden. EURODAC weiterlesen

Tampere Gipfel: Aktionspläne „Migration und Flucht“

Ende 1998 war die Hochrangige Gruppe Migration und Asyl eingerichtet worden. Ihr Ziel sollte die Entwicklung eines „integralen Ansatzes“ der Asyl- und Migrationspolitik sein, der die Ursachen von Flucht und Auswanderung und ebenso die verschiedenen Politiken der EU berücksichtigen sollte. Im Januar 1999 hatte die Gruppe den Auftrag erhalten, Aktionspläne für sechs Herkunftsregionen zu erarbeiten: Afghanistan und Nachbarregion, Irak, Marokko, Somalia, Sri Lanka sowie Albanien und „Nachbarregion“. Tampere Gipfel: Aktionspläne „Migration und Flucht“ weiterlesen

Europol und EUROJUST

Daß Europol auch operativ tätig werden soll, ist seit dem Amsterdamer Vertrag beschlossene Sache. Innerhalb von fünf Jahren, also bis Mai 2004, soll der Rat die entsprechenden rechtlichen Grundlagen erlassen haben. Europol soll in Zukunft spezifische Ermittlungsmaßnahmen der nationalen Polizeien „einschließlich operativer Aktionen“ vorbereiten, an gemeinsamen Ermittlungsteams „in unterstützender Funktion“ teilnehmen und die „Koordinierung und Durchführung“ dieser Ermittlungen „fördern“. Es soll ferner die nationalen Stellen zur Aufnahme von Ermittlungen ersuchen dürfen. Europol und EUROJUST weiterlesen

Das Schengen-Protokoll des Amsterdamer Vertrages

Gemäß dem sog. Schengen-Protokoll des Amsterdamer Vertrages wurde die Schengen-Kooperation im Sommer dieses Jahres in die EU-Institu­tionen überführt. Zuvor hatten die Parlamente der Mitgliedstaaten en bloc und ohne Änderungsmöglichkeit den über 100 Beschlüssen zustimmen müssen, die der Schengener Exekutivausschuß bis dahin (ohne parlamentarische Beteiligung) gefaßt hatte. Das Schengen-Protokoll des Amsterdamer Vertrages weiterlesen