Archiv der Kategorie: CILIP 074

(1/2003) Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche

Die Suche nach der Geldwäsche – Aufwand und Misserfolg der Verdachtschöpfung

von Norbert Pütter

Die Geldwäsche gilt unter Kriminalstrategen noch immer als die „Achillesferse der Organisierten Kriminalität“. Obwohl die Innenminister nicht müde werden, die großen Erfolge zu feiern, bleibt die Bilanz nach einem Jahrzehnt intensiver „Geldwäschebekämpfung“ dürftig.

Mit der Strafbarkeit der Geldwäsche (1992) und dem nachfolgenden Geldwäschegesetz (GwG) (1993) begannen die deutschen Polizeien mit der Einrichtung von Spezialdienststellen für „Finanzermittlungen“.[1] In den 90er Jahren entstanden sowohl bei einigen Staatsanwaltschaften wie beim Zollkriminalamt entsprechende Spezialisierungen. Nach dem Vorbild der „Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift“ bildeten Zoll und Polizei in einigen Ländern gemeinsame Ermittlungsgruppen (GFG). Wie viele PolizistInnen, ZöllnerInnen und StaatsanwältInnen sich in Deutschland ausschließlich mit der Aufdeckung und Bekämpfung der Geldwäsche beschäftigen, ist nicht bekannt. Allein in der nordrhein-westfälischen Polizei sind ca. 200 FinanzermittlerInnen tätig.[2] Die Suche nach der Geldwäsche – Aufwand und Misserfolg der Verdachtschöpfung weiterlesen

Gesetze gegen Geldwäsche – OK-Bekämpfung ohne Grenzen!?

von Norbert Pütter

Seit mehr als zehn Jahren ist die „Geldwäsche“ in Deutschland strafbar. In diesem Jahrzehnt wurden die entsprechenden Gesetze mehrfach „nachgebessert“ und erweitert. Statt – wie versprochen – Organisierte Kriminalität (OK) effektiv „bekämpfen“ zu können, hat die Geldwäsche-Gesetzgebung vor allem die weitere Entgrenzung des Strafrechts bewirkt.

„Geldwäsche“ bezeichnet die Überführung illegal erlangten Geldes in den legalen Wirtschaftskreislauf. Die „Wäsche“ besteht darin, dass eine legale Herkunft des Geldes vorgetäuscht wird.[1] Um die Aktivitäten des Gesetzgebers gegen die Geldwäsche zu verstehen, muss man sich deren kriminalstrategische Bedeutung vor Augen führen. Ihr Ausgangspunkt ist die sogenannte „Organisierte Kriminalität“. Dieser Begriff steht als Chiffre für besonders schwere, professionelle, arbeitsteilig und international begangene Kriminalität, die zu erheblichen Gewinnen bei den OK-Tätern führe. Da – so die kriminalistische Überlegung – die bisherigen Bemühungen, diese Täter zu entdecken, zu überführen und der Strafjustiz zuzuführen nicht ausreichten, müssten neue Instrumente und Strategien eingesetzt werden. Zu diesen Instrumenten gehört der „Kampf“ gegen die Geldwäsche, der nicht an den „eigentlichen“ OK-Delikten ansetzt, sondern an deren Folgen: der Verwandlung der illegal erlangten Werte in legale.[2] Die Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung dient der rechtlichen Absicherung dieser strategischen Verschiebung. Gesetze gegen Geldwäsche – OK-Bekämpfung ohne Grenzen!? weiterlesen

„Schaut auf diese Stadt!“ – Videoüberwachung in Berlin

von Leon Hempel und Eric Töpfer

Überwachungskameras sind aus dem Alltag deutscher Städte kaum noch wegzudenken. Die polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Plätze konnte zwar bisher in Berlin nicht durchgesetzt werden, allerdings filmen zahlreiche private und halböffentliche Kameras auch im öffentlichen Raum.[1]

„Die Unterstützung des Schutzes einzelner, besonders gefährdeter Objekte mit den Mitteln optischer Überwachungstechnik wird unter Beachtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gesetzlich geregelt. Eine Videoüberwachung öffentlicher Plätze wird nicht ins Auge gefasst“, heißt es im Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS vom 16. Januar 2002. Berlin gehört damit neben Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen weiterhin zu den Bundesländern ohne eine polizeirechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Videoüberwachung „gefährlicher Orte“. „Schaut auf diese Stadt!“ – Videoüberwachung in Berlin weiterlesen

Die Bank. Der Filz. Und der Tod. – Strafrechtliche Folgen des Berliner Bankenskandals

von Wolfgang Wieland

Wenn die geneigten LeserInnen die Lektüre dieses Artikels beendet haben, ist das Land Berlin um ca. 100.000 Euro ärmer. Das liegt nicht allein an dem Desaster um die Bankgesellschaft, ihre faulen Kredite, Fonds und Risiken. Dennoch denken viele BerlinerInnen, sie sparten und bluteten vor allem für die Bankgesellschaft. Die Frage nach den Schuldigen ist öffentlich gestellt.

Auch ohne die Bank, ohne die 1,8 Milliarden Euro, die der Steuerzahler im Sommer 2001 „einschießen“ musste, wäre Berlin ein Sanierungsfall. Aber spätestens nach den öffentlichen Auseinandersetzungen um die sogenannte Risikoabschirmung, eine Art 30-jähriger Bürgschaft bis zu einer Höhe von 21,6 Milliarden Euro für die Fonds-Geschäfte der maroden Bank, lösen die Sparvorhaben des Senats wahre Wutwellen aus. „Berlin ist pleite. Ich bin schuld“, heißt es auf den T-Shirts von ver.di. Die Bank. Der Filz. Und der Tod. – Strafrechtliche Folgen des Berliner Bankenskandals weiterlesen

Der Enron-Skandal – Ein Lehrstück über Wirtschaftskriminalität

von Andrea Böhm

Die Insolvenz von Enron im Dezember 2001 – bis dahin die größte Pleite in der US-Firmengeschichte – hinterließ Schulden von 40 Milliarden Dollar.[1] Sie markierte den Auftakt zu einer beispiellosen Serie von Bilanz- und Betrugsskandalen in großen US-Unternehmen. Die Aufdeckung der Machenschaften, die zum Zusammenbruch des siebtgrößten US-Unternehmens geführt hatten, zog dramatische Kursverluste an den Weltbörsen nach sich.

Enron war kein „Traditionsunternehmen“. Der texanische Konzern entstand erst 1985 aus der Fusion zweier regionaler Gasversorger, der Houston Natural Gas und der InterNorth. Zunächst vor allem als Betreiber von Erdgaspipelines tätig, rückte Enron unter der Führung von Kenneth Lay zum größten Stromhändler der USA und größten Energiehändler der Welt mit einem Jahresumsatz von 101 Milliarden Dollar auf. Der Hauptteil der späteren Enron-Geschäfte war zur Gründungszeit des Unternehmens noch nicht möglich. Die Basis für den Aufstieg zum transnationalen Energiekonzern wurde erst in den 90er Jahren mit der weltweiten Liberalisierung der Energiemärkte, der Privatisierung der Strom- und Wasserversorgung in vielen Ländern und der versäumten Regulierung bestimmter Finanzderivate geschaffen. Der „Global Player“ mit Tochterunternehmen in über fünfzig Staaten baute und betrieb Erdgasleitungen und Kraftwerke in Argentinien, Brasilien, Indien und Mozambique. Der Hauptteil der Geschäftsaktivitäten bestand jedoch im spekulativen Handel mit Rohstoffen, Datenübertragungskapazitäten und vor allem mit Energie, genauer gesagt: mit deren Derivaten. Der Enron-Skandal – Ein Lehrstück über Wirtschaftskriminalität weiterlesen

Streiflichter aus der Strafverfolgung – Wirtschaftskriminalität und ihre „Bekämpfung“

von Anja Lederer

Im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind die Strafverfolgungsbehörden vor besondere Probleme gestellt. Ermittlungen erfolgen spezialisiert und höchst selektiv. Sie dienen vor allem dazu, das Vertrauen in die Wirtschaft zu festigen.

Bereits die relevanten Straftatbestände sind schier unüberschaubar: Neben verschiedenen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch (StGB) wird der Wirtschaftskriminalität eine Vielzahl von Deliktsbeschreibungen des sogenannten Nebenstrafrechts zugeordnet. Allein in § 74c Gerichtsverfassungsgesetz, der die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern regelt, sind an die 30 strafrechtliche Nebengesetze erwähnt. In kaum einer Deliktsmaterie ist die Zahl der an der Verfolgung beteiligten Behörden so groß und vielfältig, was besonders effektive Ermittlungen erwarten lassen müsste. Nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft, sondern auch Kontroll- und Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, Vergabe- und Ausschreibungsstellen, die Zoll- und Arbeitsverwaltung sowie Finanz- und Steuerbehörden wirken mit an der Ermittlung strafrechtlich relevanter Sachverhalte.[1] Dabei handelt es sich um in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sehr komplexe Tatbestände. Die Verfahren sind zwar im Vergleich zu den insgesamt erfassten Ermittlungsverfahren zahlenmäßig gering und werden gegen verhältnismäßig wenige Beschuldigte geführt, weisen aber viele Geschädigte und in der Summe einen außerordentlich hohen Vermögensschaden auf. Streiflichter aus der Strafverfolgung – Wirtschaftskriminalität und ihre „Bekämpfung“ weiterlesen

Verfassungsentwurf des Konvents

Nachdem im Dezember 2002 die Arbeitsgruppen des Konvents ihre Abschlussberichte präsentiert haben, liegt mittlerweile auch ein Vorentwurf eines Verfassungsvertrages vor.[1] Gemäß den jetzigen Plänen wird die bestehende Säulenstruktur der EU abgeschafft und das Gesetzgebungsverfahren vereinfacht und vereinheitlicht. In Zukunft wird die EU in allen Tätigkeitsbereichen – normalerweise – Gesetze und Rahmengesetze produzieren und das im sog. Mitentscheidungsverfahren. Konkret heißt das: Die Kommission macht einen Vorschlag an das Europäische Parlament (EP) und den Rat. Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit. Das EP wird nicht nur konsultiert, Rat und Parlament müssen sich vielmehr einigen. Verfassungsentwurf des Konvents weiterlesen

Weitergabe von Flugdaten an die USA

Das Europäische Parlament (EP) hat der Kommission am 13. März 2003 eine schallende Ohrfeige erteilt. In einer Entschließung über die “Weitergabe personenbezogener Daten durch Luftfahrtgesellschaften an die Einwanderungsbehörde der Vereinigten Staaten” zeigt sich das EP darüber “enttäuscht”, dass die Kommission ihre Befugnisse als “Hüterin der Verträge und des Gemeinschaftsrechts” nicht wahrgenommen habe, und droht gar mit einer Klage beim EU-Gerichtshof in Luxemburg.[1] Die Weitergabe von Flugdaten an die USA, so rechnet das EP vor, beträfe jährlich 10 bis 11 Millionen Passagiere der transatlantischen Flüge. Weitergabe von Flugdaten an die USA weiterlesen