Archiv der Kategorie: Archiv

Polizei und Gemeinde – Präventionsräte als Chance?

von Norbert Pütter und Otto Diederichs

Der Ruf nach einer ‚bürgernahen‘ Polizei oder konkreter nach einer ‚gemeindebezogenen Polizeiarbeit‘ erfreut sich allgemeiner Beliebtheit. Als eine zentralisierte, in der Öffentlichkeit unsichtbare Institution, in ihren Handlungen gesteuert von bürokratischen Routinen und ausgerichtet auf die Bekämpfung von (schwerer) Kriminalität, zeigte sich die Polizei immer unfähiger, auf die tatsächlichen Sicherheitsprobleme und -bedürfnisse vor Ort zu reagieren.

Seit wenigen Jahren werden nun auch in der Bundesrepublik Anstrengungen unternommen, ‚Sicherheit‘ im lokalen Kontext jenseits traditioneller Polizeiarbeit zu befördern. Während die privatwirtschaftliche Ökonomisierung öffentlicher Sicherheit in Form diverser Sicherheitsdienste aus bürgerrechtlicher Perspektive abgelehnt werden muß, weisen die Versuche, die auf BürgerInnenbeteiligung setzen, zumindest in die richtige Richtung – sofern einige Bedingungen erfüllt sind.

Sicherheit und Sicherheitsgefühl, so die Vermutung, lassen sich nur dann im lokalen Kontext erfolgversprechend verbessern, wenn Polizei und Gemeinde zusammenarbeiten, gemeinsam Kriminalitäts-, aber auch Sicherheits- und Ordnungsprobleme als solche identifizieren und nach gemeinsamen Lösungen suchen. (1)
Diese Grundüberzeugung der bundesdeutschen Diskussion um eine ‚gemeindebezogene Polizeiarbeit‘ folgt den US-amerikanischen Konzepten des ‚community policing‘. Trotz unterschiedlicher Voraussetzungen geht es in beiden Fällen darum, die „gemeindliche Isolation“ (2) der Polizeien aufzubrechen und die Gemeinde selbst in Fragen der öffentlichen Sicherheit zu aktivieren. Bislang haben die Formen gemeindebezogener Polizeiarbeit in der Bundesrepublik vor allem in der Gründung von „Präventionsräten“ ihren Niederschlag gefunden. Polizei und Gemeinde – Präventionsräte als Chance? weiterlesen

Reform der Sicherheitsbehörden: Polizei – Geheimdienste – Private Sicherheitsdienste

Von Otto Diederichs

Der Anspruch der Polizeireform der 70er Jahre bestand darin, daß die Polizei sich nicht mehr im Sinne eines ‚Wenn-dann‘-Musters darauf beschränken sollte, auf konkrete Gefahren und Straftaten zu reagieren. Vielmehr sollte sie Gefahren und Straftaten möglichst selbst und umfassend entdecken (also das Dunkelfeld aufhellen) und – mehr noch – dies nicht erst zum Zeitpunkt der unmittelbaren Gefahren oder Straftaten, sondern bereits im Zeitraum davor. Die Polizei sollte sich, dem wohl einflußreichsten Verfechter des Strukturwandels Horst Herold zufolge, (1) von ihrer Rolle als ‚Objekt bloßer Vollstreckung‘ emanzipieren. Von der Hoffnung auf die umfassende Gestaltbarkeit von Sicherheit durch die Polizei haben die meisten Sicherheitsexperten heute Abschied genommen. Geblieben ist jedoch der Glaube an eine Polizei, die allein kraft überlegenen Wissens, Technik und Professionalität zu einer vorbeugenden Verbrechensbekämpfung in der Lage sein und deshalb auch die Kompetenz besitzen soll, weitgehend selbsttätig zu agieren. (2)

Geblieben sind insoweit auch die Leitgedanken des seinerzeitigen Umbaus der Polizei. Die PolizistInnen vor Ort sind in diesem Konzept nur noch die Lieferanten von Detailinformationen, die anschließend zentral zusammengeführt und von EDV-Spezialisten ausgewertet werden, um auf dieser Grundlage übergreifende Einsatzplanungen zu entwickeln und Entscheidungen zu fällen, die von den BeamtInnen vor Ort dann wiederum auszuführen wären. Diesem Modell entsprach die Auflösung der traditionell kleinräumigen Revierstrukturen mit ihrer relativen Autonomie gegenüber übergeordneten Ebenen; der Ausbau zentraler Führungsgremien und die innere Spezialisierung der Polizei. Hinzu kam der Ausbau von Informationssystemen. Durch verstärkte Präsenz von PolizistInnen auf der Straße potentielle Straftäter abzuschrecken, sie auf frischer Tat zu ertappen, an Kriminalitätsschwerpunkten bereits vor ihnen eingetroffen zu sein, dies war das Versprechen. Reform der Sicherheitsbehörden: Polizei – Geheimdienste – Private Sicherheitsdienste weiterlesen

Umdenken in der Gesetzgebung: Polizei-, Strafprozeß- und Strafrecht

von Norbert Pütter

Die Veränderungen im Recht der Inneren Sicherheit seit der ersten Häfte der 70er Jahre speisten sich zumeist aus einer Mischung von polizeilichen Allmachtsphantasien und bürokratischer Phantasielosigkeit. Sie wiesen und weisen Polizei und Strafverfolgung einen Ort im gesellschaftlich-staatlichen Gefüge zu, der die Eigenarten der Apparate Innerer Sicherheit maßlos über- und die Gefahren für die demokratische Verfassung gefährlich unterschätzt. In einem demokratischen Verfassungsstaat hat die Polizei keinen ‚gesellschaftssanitären‘ Auftrag und das Strafrecht ist nicht dazu da, irgendetwas – und sei es ein Verbrechen – zu ‚bekämpfen‘. (1) Ihre Aufgabe besteht in der Sicherung zentraler Schutzgüter, durch die Androhung und Verhängung von Strafen, sofern diese verletzt werden.

Das Recht der Inneren Sicherheit ist bezogen auf die Handlungen von Personen. Der Störer im Polizeirecht, der Straftäter (Verdächtiger, Beschuldigter etc.) in der Strafprozeßordnung (StPO). Diese individualistische Ausrichtung ist kennzeichnend für unseren Rechtskreis; sie geht von verantwortlich handelnden Individuen aus, die belangt werden können, wenn sie eine Gefahr verursachen oder eine kriminalisierte Handlung begehen. Dieses Modell versagt jedoch vor den modernen Großgefahren. Es wird weder dem gerecht, was kollektive Akteure (Gruppen oder Unternehmen z.B.) tun, noch kann es auf solche Phänomene angemessen reagieren, die sich nicht auf das Verhalten einzelner zurückführen lassen. Wo dies doch geschieht, indem z.B. abstrakte Gefährdungsdelikte als Straftatbestände eingeführt werden oder indem die Strafbarkeitsschwellen gesenkt werden, werden gesamtgesellschaftliche Ursachenkomplexe zu Abweichungen schuldhaft handelnder Individuen verniedlicht. Eine solche Strategie muß scheitern. Umdenken in der Gesetzgebung: Polizei-, Strafprozeß- und Strafrecht weiterlesen

Kriminalität und Kriminalitätsfurcht – Wo gehobelt wird, fallen Späne

von Otto Diederichs

„Deutsche fürchten um ihr Eigentum“; „Berliner fühlen sich unsicher“; „Bürger fühlen sich von Krimellen bedroht“; „Kieler leben gefährlich“, lauten einige willkürlich aufgegriffene Schlagzeilen der letzten Jahre. Nimmt bzw. behält man die ‚Polizeiliche Kriminalstatistik‘ (PKS) zum Maßstab für die Kriminalitätsentwicklung, wird man nicht umhin können, gemeinsam mit dem Chor aus Politik, Polizei und Presse in das Klagelied von der stetig steigenden Kriminalität einzustimmen, denn mit dem Instrument der PKS vermessen, wächst die Kriminalitätsbelastung in der Bundesrepublik nahezu kontinuierlich an und hat sich in den vergangenen 30 Jahren mehr als verdoppelt. (1) Auch wenn verschiedene Indizien für eine tatsächliche Steigerung von Kriminalität sprechen, ist der Trend doch weitaus weniger dramatisch als dies der Öffentlichkeit immer wieder suggeriert wird. (2) Aus dem Anspruch, Leib, Leben und Eigentum seiner BürgerInnen zu schützen, leitet der moderne Staat einen Großteil seiner Legitimation ab. Die ‚Innere Sicherheit‘ genießt deshalb bei den Parteien einen hohen Stellenwert und in der Diagnose sind sich alle einig: Kriminalität und Gewalt bedrohen die öffentliche Sicherheit. Wo es jedoch konkret werden müßte, herrscht im Regelfall eher Ratlosigkeit und der Ruf nach ‚Mehr Grün auf die Straße‘ und/oder verstärkter Repression zur Abschreckung potentieller Täter. Kriminalität und Kriminalitätsfurcht – Wo gehobelt wird, fallen Späne weiterlesen

Redaktionelle Vorbemerkung

von Otto Diederichs

Statt wie gewohnt im März, erschien Heft 56 (1/97) dieses CILIP-Jahrgangs erst im Juni des Jahres. Durch diese bedauerliche, aber notwendige Verschiebung mußte zwangsläufig auch der Erscheinungstermin dieser Ausgabe weiter nach hinten rutschen. Die dritte Nummer des Jahrganges 1997 soll jedoch wieder zum gewohnten Rhythmus zurückkehren und Anfang Dezember erscheinen. Redaktionelle Vorbemerkung weiterlesen

Parteien zur Umweltkriminalität: Vom Dornröschenschlaf zur Instrumentalisierung eines brisanten Themas

von Martina Kant

Das Thema Umweltkriminalität führt in den Parteiprogrammen und Beschlüssen der Bonner Parteien bislang eher ein Schattenda­sein. Ausgereifte Konzepte und programmatische Leitsätze, wie es sie zu anderen Kriminalitätsbereichen wie z.B. zur Jugendkrimi­nalität, zum Rechtsextremismus und zur sog. organisierten Kri­minalität gibt, sucht man zum Thema Unweltkriminalität zumeist vergeblich. Nach der Verschärfung des Umweltstrafrechts von 1994 ist es bei den Parteien eher still geworden. Zwar sei das Thema Umweltkriminalität nach wie vor brisant, wird versichert, dennoch würde es in den rechts-, innen- und umweltpolitischen Arbeitskreisen nur am Rande behandelt.

Wachgerüttelt werden die ParteipolitikerInnen hin und wieder durch spekta­kuläre Umweltskandale wie den Münchner Plutoniumschmuggel im Jahre 1994, die illegale Müllverschiebung in den Libanon im Sommer 1996 oder durch einen der wohl größten Fälle von Vermischung und Umdeklarierung von giftigem Sondermüll ebenfalls im vergangenen Jahr, an dem mehr als hundert Abfallunternehmen aus ganz Deutschland beteiligt waren. Konse­quenzen daraus sind vereinzelte Stellungnahmen oder Initiativen wie bspw. die der CDU gegen illegale Abfalltransporte. Parteien zur Umweltkriminalität: Vom Dornröschenschlaf zur Instrumentalisierung eines brisanten Themas weiterlesen

Europol und „operative Ermittlungsmethoden“: Zur Europäisierung eines untauglichen Konzeptes

von Hartmut Aden

Während des Ratifizierungsverfahrens für das Übereinkommen über das europäische Kriminalpolizeiamt Europol wurde Kritik vor allem aus einer bürgerrechtlich-rechtsstaatlichen Perspektive formuliert: Die geplante Immunität der Europolbediensteten gegenüber der Strafverfolgung, die starke Stellung des Direktors, der Datenschutz und die unzulängliche parlamentarische Kontrolle standen dabei im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Die grundsätzliche Notwendigkeit einer zentralen Polizeibürokratie in Europa und ihre inhaltliche Konzeption wurden hingegen kaum thematisiert. Dabei überträgt der Aufbau von Europol eine Konzeption zentralisierter Polizeiarbeit auf die europäische Ebene, die sich bereits in den Nationalstaaten nur bedingt bewährt hat: Von der zentralen Erfassung und Analyse ‚weicher‘ Verdachtsdaten erhofft man sich Rückschlüsse auf internationale Verbrechensstrukturen. Dieser Ansatz erinnert an die Datenverarbeitungseuphorie bundesdeutscher Kriminalämter in den 70er Jahren. Die ‚Erfolgsbilanz‘ dieser Strategie ist bescheiden. Die traditionelle Fahndung ist zwar durch die Möglichkeit, große Datenmengen in kurzer Zeit zu bewältigen,  einfacher geworden. Entscheidende Fortschritte bei der Aufklärung oder gar bei der Verhinderung von Straftaten mit überregionalen Bezügen sind hingegen mit Hilfe der Datenbanksysteme nicht erzielt worden. Europol und „operative Ermittlungsmethoden“: Zur Europäisierung eines untauglichen Konzeptes weiterlesen

Chinesenverfolgung im Nationalsozialismus: Ein weiteres Kapitel verdrängter Geschichte

von Dagmar Yü-Dembski

Die Mehrzahl der wissenschaftlichen Untersuchungen deutscher und chinesischer Historiker konzentriert sich bei der Aufarbeitung der Geschichte der deutsch-chinesischen Beziehungen auf die Darstellung militärisch-politischer Konflikte und Phasen politisch-wirtschaftlicher Zusammenarbeit. Das Erkenntnisinteresse ist zudem überwiegend organisationsgeschichtlich orientiert und personenbezogen. Der innenpolitische Umgang mit der chinesischen Minderheit, insbesondere während des Nationalsozialismus ist hingegen wenig erschlossen. Das Quellenmaterial, sofern vorhanden, ist auf verschiedene Archive verteilt und muß mühsam zusammengetragen werden. Dann allerdings läßt sich im Umgang mit den verschiedenen sozialen Gruppen chinesischer Staatsangehöriger durchaus eine Kontinuität erkennen, die bei allen Unterschieden z.T. erstaunliche Parallelen zum heutigen Umgang mit der vietnamesischen Minderheit in Deutschland zeigt. Chinesenverfolgung im Nationalsozialismus: Ein weiteres Kapitel verdrängter Geschichte weiterlesen

Summaries

Thematic focus: Environmental Crime

Editorial Comment
by Otto Diederichs

During the heyday of the debate on police enforcement of law in conjunction with crimes against the environment, CILIP published its first special issue in 1985 on the „environmental protection police“. More than 10 years later it appears only right to look back and attempt to trace developments over the past twelve years and to take a close look at what has happened in the meantime in terms of legal, organisational and police structural developments. The search for qualified experts proved even difficult. It would appear that crimes against the environment have mutated to little more than lists within the crime statistics. Hardly anybody appears to devote major attention to the question of the relevance of police units devoted to the protection of the environment which were so heatedly debated in the Eighties. Summaries weiterlesen

Die polizeiliche Bekämpfung von Umweltkriminalität: Ermittlungen mit begrenztem Nutzen

von Otto Diederichs

Daß die Bekämpfung von Umweltkriminalität eine polizeiliche Aufgabe ist, wird heute von kaum jemandem noch angezweifelt. Die Polizei selbst beschäftigt sich seit rund 15 Jahren mit der Verfolgung von Umweltdelikten. Zunächst waren es allerdings nahezu ausschließlich die Beamten der Wasserschutzpolizei (WSP), die sich – traditionell – mit Fragen der Gewässerverunreinigung beschäftigten. 1972 wurde an der Wasserschutzpolizeischule in Hamburg dann der erste Lehrgang für Umwelt- und Gefahrgutspezialisten durchgeführt, und 1975 hielt die Polizei-Führungsakademie (PFA) in Hiltrup ihr erstes umweltschutzbezogenes Seminar ‚Maßnahmen der Polizei zur Aufrechterhaltung des Gewässerschutzes, der Abfallbeseitigung und des Naturschutzes‘ ab.

Der Ausgangspunkt für die Befassung mit Gewässerverschmutzungen gründet bei der Wasserschutzpolizei indes nicht in einem frühen umweltschützerischen Bewußtsein, sondern ist in erster Linie die Folge von Schiffsunfällen. Auf dem Rhein z.B., der größten und wichtigsten deutschen Wasserstraße, kam es im Jahre 1964 zu insgesamt 1.115 Havarien, bei denen häufig auch größere Mengen von Treibstoffen freigesetzt wurden. Die polizeiliche Bekämpfung von Umweltkriminalität: Ermittlungen mit begrenztem Nutzen weiterlesen