Das Verteidigungsministerium (BMVg) will Software zur Verarbeitung großer Datenmengen beschaffen, um „mögliche Ausstattungs- und Versorgungsprobleme“ zu identifizieren.[1] Als Pilotprojekt einer „Digitaloffensive“ testet die Bundeswehr die Software „SAP Analytics“ sowie „IBM Watson“. Die Anwendungen funktionieren nach der In-Memory-Technologie, bei der die zu verarbeitenden Datenbestände im Arbeitsspeicher der Anwendung gehalten werden und damit um ein Vielfaches schneller durchsuchbar sind. Bereits 2015 hatte das BMVg einen „Bedarf für In-Memory-Technologie“ mitgeteilt und Produkte von SAP und IBM geprüft.[2] Nach einer „grundsätzlichen Marktanalyse/-sichtung“ zu Prognose-Anwendungen führte das BMVg mit einigen Firmen „ein Gespräch“. Befasst hat man sich u. a. mit der von der hessischen Polizei genutzten Vorhersagesoftware „Gotham“ der US-Firma Palantir Technologies. Bundeswehr will vor die Krise kommen weiterlesen
Archiv der Kategorie: Meldungen Inland
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Polizei erfindet „Heimsuchung“
Rund 60 TeilnehmerInnen einer unangemeldeten Kundgebung wurden am 18. Mai in Hitzacker von vermummter Polizei ohne Vorwarnung geschlagen, schikaniert und über fünf Stunden in einem Polizeikessel festgehalten. Zur Begründung schrieb die Polizeidirektion Lüneburg, die AktivistInnen hätten das Wohnhaus eines Polizeibeamten „heimgesucht“.[1] Die Meldung setzte eine Kaskade von Falschmeldungen in Gang, die in zahlreichen Medien und rechten Internetportalen kursierten.[2] Dort wurde der Protest unter Berufung auf die Polizei als „neue Qualität der Gewalt“ berichtet, die „Welt“ illustrierte ihren Artikel mit einem alten Symbolbild Steine werfender Vermummter. Die Elbe-Jeetzel-Zeitung, die als einziges Medium tatsächlich einen Journalisten vor Ort hatte, schrieb unter Berufung auf einen Polizeisprecher, die „maskierten Angreifer“ hätten das Grundstück des Beamten gestürmt.[3] Polizei erfindet „Heimsuchung“ weiterlesen
Der G20-Sonderausschuss der Hamburger Bürgerschaft
Christiane Schneider
Er trägt zwar wenig zur Aufklärung bei, ist aber dennoch nicht ganz umsonst: Sechs Mal hat der parlamentarische Sonderausschuss „Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg“ bisher getagt.[1] Auf den Sitzungen am 5. April und 3. Mai. stehen erstmals die Protesttage selbst auf der Tagesordnung: die Auflösung der Welcome-to-Hell-Demonstration am 6. Juli 2017, der Aktionstag und die Krawalle im Schanzenviertel am 7. Juli sowie die Abschlussdemonstration. Dass der Sonderausschuss das Geschehen auch nur annähernd aufklärt, vor allem die Einsatzstrategie der Polizei, die vielen offenen Fragen im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen und die zahlreichen Grundrechtsverletzungen, ist nach bisheriger Erfahrung nicht zu erwarten: Kritische Fragen von Abgeordneten werden nicht, nichtssagend oder auch wahrheitswidrig beantwortet. Nach wie vor sind viele Aktenstücke geschwärzt oder entnommen. Trotzdem hält der ziemlich rechtlose Sonderausschuss nicht, was sich der Senat und vor allem die SPD davon versprochen haben. Bisher jedenfalls haben sie die Deutungshoheit über das Geschehen nicht gewinnen können. Der G20-Sonderausschuss der Hamburger Bürgerschaft weiterlesen
Grenzüberwachung in Tunesien
Das deutsche Verteidigungsministerium unterstützt Tunesien beim Ausbau eines elektronischen Grenzüberwachungssystems. Eine bereits errichtete Sperranlage wird nun entlang der Grenze zu Libyen bis zur Grenzstadt Borj AI Khadra in der Sahara ausgedehnt.[1] Adressat der „Ertüchtigungsinitiative“ ist das tunesische Militär. Das Gesamtprojekt wird zusammen mit der US-Regierung geplant, mit der Durchführung ist die US-Behörde „Defense Threat Reduction Agency“ (DTRA) beauftragt. Die aus Deutschland übernommene Finanzhilfe wird vage mit einem „zweistelligen Millionenbetrag“ angegeben. Grenzüberwachung in Tunesien weiterlesen
Mehr Gesichtserkennung beim BKA
Das Bundeskriminalamt (BKA) weitet seine Fähigkeiten zur biometrischen Gesichtserkennung aus. Hierzu wird das zentrale Gesichtserkennungssystem (GES), mit dem das BKA seit 2008 seine Datenbestände durchsuchen kann, auf seine Leistungsfähigkeit geprüft.[1] Anschließend will das Amt entscheiden, ob ein neues Gesichtserkennungssystem beschafft oder das bestehende 2D-System „ertüchtigt werden muss“. Das GES durchsucht das Informationssystem INPOL-Zentral, wo derzeit über 4 Mio. durchsuchbare Fotos eingestellt sind. Für 2017 meldete das Bundesinnenministerium 26.879 Recherchen (2016: 23.064, 2015: 16.773). Bis 2015 hatte sich das BKA an dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekt „GES-3D“ beteiligt.[2] Für die Identifizierung von Personen aus Foto- und Videodaten wird dabei auch die Ohrenerkennung eingebunden. Die nun angestrebte Untersuchung dürfte den Umstieg auf ein solches 3D-System zum Ziel haben. Mehr Gesichtserkennung beim BKA weiterlesen
Abhörzentrale des Ostens kann mit Aufbau beginnen
Nachdem im letzten Herbst die Parlamente Berlins, Brandenburgs, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens den Staatsvertrag zur Einrichtung eines „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung“ (GKDZ) ratifiziert haben,[1] ist im Januar das GKDZ als „Anstalt des öffentlichen Rechts“ formell gegründet worden. Der von den Ländervertretern gebildete Aufsichtsrat wird im nächsten Schritt einen Beratervertrag zur organisatorisch-technischen Feinplanung vergeben, dann folgt die Ausschreibung für Aufstellung und Betrieb der Anlage. In erster Linie sollen dort ausgeleitete Daten aus TK-Überwachungen gespeichert werden. Abhörzentrale des Ostens kann mit Aufbau beginnen weiterlesen
Leipzig: Größte Strukturermittlung seit 1989
Stephan Martin
Von Oktober 2013 bis zur Einstellung im November 2016 führte zunächst die Staatsanwaltschaft Dresden und schließlich die der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft angegliederte „Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen“ (INES) ein Verfahren gegen insgesamt 14 Beschuldigte wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Strafgesetzbuch.[1] Dessen Ausgangspunkt war ein Vorfall im April 2013: Zwei „Rechte“ waren am Besuch des „Impericon Festival“ gehindert und anschließend von bis zu acht vermummten Personen verprügelt worden. Drei der mutmaßlichen Täter hatte die Polizei feststellen können. Sie vermutete jedoch von Anfang an, dass eine kriminelle Organisation, die „systematisch und gewaltsam gegen politisch unliebsame Personen“ vorgehe, hinter dieser und anderen Attacken stecken würde.[2] Leipzig: Größte Strukturermittlung seit 1989 weiterlesen
Tübinger Wohnprojekte überwacht
Moritz Tremmel, Chaim R. Schenk
Im Juli 2016 erfuhren die 110 BewohnerInnen des Wohnprojekts Schellingstraße 6 durch Zufall, dass die Polizei versucht hatte, bei ihren NachbarInnen Kameras zu installieren, um den Eingang des Projektes zu überwachen. Als Anlass für den Überwachungsversuch führten die Behörden später mehrere brennende Autos im Tübinger Stadtgebiet an. Eine direkte Verbindung zur Schellingstraße 6 wurde zwar nicht ermittelt, doch dies spielte für die Polizei offensichtlich keine Rolle für die Wahl ihrer Mittel. In der Folge ersuchten BewohnerInnen den baden-württembergischen Landesdatenschutzbeauftragten um eine Aufklärung des Sachverhaltes. Dieser konnte wegen einer gezielten Verzögerung seitens Staatsanwaltschaft und Polizei erst knapp ein Jahr später eine Auskunft erteilen: Tatsächlich war der Haupteingang des Projektes über einen Monat lang in den Abend- und Nachtstunden heimlich gefilmt worden. Tübinger Wohnprojekte überwacht weiterlesen
Baden-Württemberg: „Anti-Terror-Paket“ verabschiedet
Mit den Stimmen der grün-schwarzen Regierungskoalition und der SPD-Opposition hat der baden-württembergische Landtag am 15. November 2017 wesentliche Erweiterungen der Befugniskataloge des Verfassungsschutz- und des Polizeigesetzes beschlossen.[1] Das Landesamt für Verfassungsschutz darf künftig bei seinen Telekommunikationsüberwachungen (TKÜ) auch Trojaner einsetzen. Ähnliches gilt auch für die Polizei: Sie erhält nun erstens Befugnisse zur präventiven TKÜ und – damit verbunden – zur Nutzung von Trojanern (Quellen-TKÜ). Und dies nicht nur gegen vermutete „terroristische Gefährder“, sondern auch zur „Abwehr von dringenden Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Sachen von bedeutendem Wert“. Das zuständige Amtsgericht kann die Überwachung zunächst für drei Monate anordnen und sie dann um je einen Monat verlängern – ein zeitlicher Rahmen, der mit „Dringlichkeit“ definitiv nichts zu tun hat. Baden-Württemberg: „Anti-Terror-Paket“ verabschiedet weiterlesen
BKA legt ersten Bericht zu Gemeinsamen Dateien vor
Am 1. August 2017 veröffentlichte das Bundeskriminalamt (BKA) gemäß § 9 Anti-Terror-Datei-Gesetz (ATDG) bzw. § 10 Rechtsextremismus-Datei-Gesetz (REDG) seinen ersten Bericht zum Bestand und zur Nutzung der beiden Datenbanken.[1] Demnach waren Ende Juli 2017 in der Antiterrordatei (ATD) 11.853 Haupt- und 833 Kontaktpersonen erfasst – ein deutlicher Rückgang gegenüber dem August 2011, als 18.414 Personendatensätze (davon knapp 19 Prozent Kontaktpersonen) gespeichert waren.[2] Gesunken ist auch der Anteil geheimdienstlicher Informationen. Stammten 2011 noch 68 Prozent der Personendatensätze von den Diensten, insbesondere dem Bundesnachrichtendienst, waren es 2017 54 Prozent. Erheblich zugenommen haben die Zugriffe: Sie sind von knapp 68.000 im Berichtsjahr 2010/11 auf fast 80.000 allein im ersten Halbjahr 2017 angestiegen. BKA legt ersten Bericht zu Gemeinsamen Dateien vor weiterlesen