Im Dezember 1996 setzte der Europäische Rat (ER), die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten, eine Hochrangige Gruppe ein, die in nur vier Monaten einen EU-Aktionsplan „zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ zusammenschusterte.[1] Der Plan enthält 15 Leitlinien, 30 Empfehlungen und einen detaillierten Zeitplan. Im Juni 1997 wurde nicht nur der Amsterdamer Vertrag unterzeichnet, sondern en passant auch der Aktionsplan gebilligt, der seitdem Punkt für Punkt umgesetzt wird – vorbei an Parlamenten und der Öffentlichkeit.
Ein erster Sachstandsbericht, der dem ER im Mai 1998 vom britischen Ratsvorsitz vorgelegt wurde,[2] bietet eine günstige Grundlage für eine kritische Analyse. Diese wird sich aus Gründen der Übersichtlichkeit und Prägnanz auf einige der wichtigsten Maßnahmen beschränken. EU-Aktionsplan gegen OK – Eine polizeiliche Wunschliste wird erfüllt weiterlesen →
Wie offen darf die Ausbildung von PolizeibeamtInnen sein? Diese alte Frage stellt sich derzeit erneut. Mit der Einführung der „zweigeteilten Laufbahn“ wird der mittlere Dienst, der bisher ausschließlich polizeiintern beschult wurde, abgeschafft. PolizeibeamtInnen werden in Zukunft alle mindestens dem gehobenen Dienst angehören. Die Fachhochschulausbildung wird damit zur Regel. Unterstützt von der Innenministerkonferenz machen sich die Polizeiführungen nun für eigene, interne Fachhochschulen stark, die ihren Einfluß auf die Ausbildung der neuen BeamtInnen sichern.
Wer derzeit in Berlin den gehobenen Polizeidienst anstrebt, wird an zwei Institutionen unterrichtet: Der theoretische Teil der Ausbildung findet an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) statt. In dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht der Senatsverwaltung für Inneres unterliegt, werden – allerdings in strikt getrennten Fachbereichen – auch AnwärterInnen für den gehobenen Dienst in der Rechtspflege, im allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst und in der Finanzverwaltung ausgebildet. Der praktische Teil dagegen wird an der Landespolizeischule durchgeführt, die dem Polizeipräsidenten untersteht. Zurück zur Abschottung? Die Zukunft der polizeilichen Fachhochschulausbildung weiterlesen →
Der Gebrauch von Schußwaffen durch die Polizei ist eine der extremsten Formen legaler staatlicher Gewaltanwendung. Wegen seiner Gefährlichkeit ist der Schußwaffengebrauch besonderen rechtlichen Regulierungen unterworfen. Über deren Wirkungen und die Realität polizeilichen Schießens geben die amtlichen Statistiken jedoch nur unzureichend Auskunft.
Die Polizeigesetze bzw. die Gesetze über die Anwendung unmittelbaren Zwangs erlauben den Einsatz von Schußwaffen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Nach den Formulierungen des „Musterentwurfs für ein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder“, an denen sich die einzelnen (Landes-)Gesetze orientieren, ist der polizeiliche Gebrauch von Schußwaffen grundsätzlich nur erlaubt, wenn andere Formen des unmittelbaren Zwangs nicht zum Erfolg geführt haben oder keinen Erfolg versprechen. Auf Personen zu schießen, ist nur dann zulässig,[1]Polizeilicher Schußwaffengebrauch: Eine statistische Übersicht weiterlesen →
Das schweizerische Polizeisystem ist mehr noch als das der BRD ein föderalistisches. Eine größere Rolle spielte der Bund traditionell nur beim Staatsschutz, der politischen Polizei, die in einer Abstimmung im Juni 1998 bestätigt wurde. Seit Anfang der 90er Jahre strickt das Justizministerium (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement – EJPD) an einer weitreichenden Zentralisierung, bei der die kriminalpolizeilichen Zentralstellendienste (ZSD) eine hervorgehobene Bedeutung haben. Schweizer PolizistInnen liebäugeln mit der Idee eines Bundeskriminalamtes.
Der 1989 von einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) ins Rollen gebrachte Skandal um die Akten der politischen Polizei, der Fichenskandal, bildet eine Wasserscheide in der Entwicklung der schweizerischen Polizei. Unter den zu diesem Zeitpunkt existierenden Polizei- bzw. Strafverfolgungsinstitutionen des Bundes war die Bundesanwaltschaft (BA) die bedeutendste: Sie war und ist gleichzeitig Anklage- und Ermittlungsbehörde in allen der Bundesgerichtsbarkeit unterstehenden Fällen (Straftaten von Mitgliedern der Bundesverwaltung, die meisten politischen Delikte, Falschgeld etc.) sowie für international und interkantonal bedeutsame Fälle von Drogenhandel. Ihr angegliedert war (und ist) die Bundespolizei (BUPO), die von der BA einerseits mit gerichtspolizeilichen Ermittlungen betraut werden kann und andererseits als Zentrale des präventiven Staatsschutzes, anders ausgedrückt: der politischen Polizei, agiert. Vorbild BKA – Zentralisierung der Schweizerischen Kriminalpolizei weiterlesen →
Das 1972 beim BKA in Betrieb genommene Informationssystem der Polizeien des Bundes und der Länder – kurz: INPOL – ist in die Jahre gekommen. Nach 27jähriger Dienstzeit rund um die Uhr soll es im nächsten Jahr durch ein modernes Datenbanksystem abgelöst werden. Dessen schlichte Bezeichnung INPOL-neu läßt die damit einhergehende Neustrukturierung des Datenbestandes und der Datenverarbeitung nicht erkennbar werden.
Als das aktuelle INPOL-System eingeführt wurde, galt es als technische Meisterleistung. Man hatte es geschafft, die teilweise bereits vorher existierenden und nur begrenzt kompatiblen EDV-Systeme der Länderpolizeien in einem gemeinsamen Datenverbund mit dem BKA zusammenzufassen. Seit den 70er Jahren wurde das System ständig ausgebaut. Insbesondere seit der Einführung der PIOS-Dateien (Personen – Institutionen – Objekte – Sachen) kamen immer neue Anwendungen, neue Dateien, mit unterschiedlichen Operationscodes und Erfassungsmasken hinzu. Eine Folge davon war, daß immer gleiche Grunddaten in verschiedenen Dateien wiederholt erfaßt wurden und die Fallbeschreibungen je nach Anwendung variierten. Inpol-neu – Folgen für den Datenschutz weiterlesen →
Am 24. Dezember 1999 werden die deutschen ZollfahnderInnen nicht nur Weihnachten feiern können. Der Zollfahndungsdienst (ZFD) wird 80. Wer in Polizeifachzeitschriften nach Artikeln über die Kriminalpolizei der Zollverwaltungen und ihre Zentralstelle, das Zollkriminalamt (ZKA), sucht, wird jedoch nicht viel finden. Der ZFD wird häufig weder von seinen polizeilichen PartnerInnen, noch von der Polizeikritik für voll genommen. Zu Unrecht.
Die fehlende Aufmerksamkeit gegenüber dem Zoll dürfte u.a. darin begründet sein, daß er dem Bundesfinanzministerium und nicht den Innenministerien unterstellt ist. Tatsächlich sind die Zollbehörden in erster Linie Verwaltungsbehörden. Ihnen obliegt die Verwaltung von Zöllen und Verbrauchssteuern, die Anwendung der EG-Zoll- und Agrarregelungen, die Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und damit zusammenhängend auch jener Verbote und Beschränkungen, die sich aus diversen Gesetzen ergeben – vom Betäubungsmittel- und Kriegswaffenkontrollgesetz bis hin zum Geflügelfleischhygienegesetz. Diese Verwaltungsaufgabe wird großenteils von den 21 Oberfinanzdirektionen sowie den ihnen nachgeordneten 113 Hauptzollämtern (HZÄ) durchgeführt. Den HZÄ in Grenznähe ist ferner der Zollgrenzdienst (ZGD) mit den Zollabfertigungsstellen, -kommissariaten und Grenzaufsichtsstellen angeschlossen. Die meist uniformierten ZGD-BeamtInnen teilen sich mit dem BGS die Aufgaben der Grenzkontrolle und -überwachung. Zollfahndung und Zollkriminalamt – Die unbekannten und unterschätzten Polizeien weiterlesen →
Freiberg im Erzgebirge, Juli 1998: Der Bundesgrenzschutz (BGS) verfolgt auf deutscher Seite einen Bus, der mit Flüchtlingen besetzt ist, die die Grenze illegal überschritten hatten. Die Verfolgung endet in einem Unfall. Sieben Flüchtlinge sterben; etliche werden verletzt. Der BGS weist jede Schuld von sich. Die Verletzten müssen die Bundesrepublik verlassen. Seit 1989 spielen sich solche Szenen an den deutschen Ostgrenzen fast täglich ab. Mindestens 70 Menschen haben seitdem dort ihr Leben gelassen.
Szenenwechsel: München Hauptbahnhof, August 1998: „Ihren Ausweis!“ Drei junge Männer werden von fünf Polizisten umringt und angeherrscht. „Warum wollen Sie meinen Ausweis kontrollieren?“, fragt einer. „Das geht sie gar nichts an, wir dürfen hier jeden und alles kontrollieren“, lautet die Antwort des BGS-Beamten. Der Mann wird zur Seite geschleudert und muß sich einer Leibesvisitation unterziehen.
Nachdem Kommunismus und Terrorismus als Hauptbedrohungen der Inneren Sicherheit und des allgemeinen westdeutschen Konsenses ausgedient hatten, traten drei neue Bedrohungsszenarien auf den Plan: die illegale Einwanderung, die organisierte Kriminalität und der Drogenhandel. Eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und zum Teil der sog. organisierten Kriminalität, darunter die organisierte Fluchthilfe, nahm spätestens seit 1990 der Bundesgrenzschutz ein. Bundesgrenzschutz – Eine omnipräsente und omnipotente Bundespolizei? weiterlesen →
Das Bundeskriminalamt hat heute drei Hauptfunktionen: Es ist die Informations- und Technikzentrale des bundesdeutschen Polizeisystems, die Schnittstelle zwischen internationalen und bundesdeutschen Polizeistellen, und es hat für eine Reihe von Fällen eigenständige Ermittlungsbefugnisse. Zwei weitere Aufgaben kommen hinzu: die Kriminalistik und der Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane.
Die Literatur zu den „Polizeien des Bundes“ ist insgesamt spärlich. Nach wie vor gibt es keine halbwegs umfassende Darstellung von Bundeskriminalamt oder Bundesgrenzschutz, die nicht von Polizisten oder im Auftrag der Polizeien verfaßt worden ist. Wer sich über die zentralen deutschen Polizeibehörden informieren will, ist deshalb auf Polizei- und polizeinahe Quellen angewiesen. Die wichtigsten werden im folgenden aufgelistet. Literatur weiterlesen →
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