Schlagwort-Archive: Bayern

Überwachte Fahrt für freie Bürger? Automatische Nummernschilderkennung

von Daniel Boos

Die Koppelung von Videokamera und Computer macht es möglich. Automatische Fahrzeugnummern-Erkennungssys­teme ermöglichen nicht nur die Erhebung von Straßengebühren, sondern auch polizeiliche Kontrollen.

Seit es sie gibt, sind Autonummern für die Polizei interessant, weil sie nicht nur die Identifikation des Fahrzeugs, sondern auch die seines Besitzers ermöglichen. Sie sind eindeutig und außerdem in einem zentralen Register bzw. einer nationalen Datenbank erfasst. Die Abfrage dieses Registers erfolgte bisher zumeist manuell, d.h. einE PolizistIn musste das Kennzeichen per Funk an eine Zentrale übermitteln oder – im günstigsten Fall – direkt in ein Datenfunkgerät eingeben. Überwachte Fahrt für freie Bürger? Automatische Nummernschilderkennung weiterlesen

Auflagen, Verbote, Schikanen – Demonstrationsfreiheit unter Polizeivorbehalt

von Wolfgang Kaleck

Der bis heute wegweisende Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14.5.1985 liest sich vielversprechend.[1] Die Demonstrationsfreiheit sei ein „unentbehrliches Funktionselement eines demokratischen Gemein­wesens“. Was ist aus den Versprechungen geworden?

Gemäß dem Beschluss sind die staatlichen Behörden gehalten, „versammlungsfreundlich zu verfahren“. Demnach seien bei Verletzung der Anmeldepflicht Spontandemonstrationen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden, nicht schematisch zu verbieten oder aufzulösen. Verbote und Auflösungen sollen nur „zum Schutz gleichwertiger Rechts­güter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen“. Wenn einzelne Teilnehmer oder eine Minderheit unfriedlich werden, dürften nicht ganze Demonstrationen den Schutz der Versammlungsfreiheit verlieren. Auflagen, Verbote, Schikanen – Demonstrationsfreiheit unter Polizeivorbehalt weiterlesen

Verdachtsunabhängige Kontrollen – MigrantInnen im Netz der Schleierfahndung

von Martina Kant[1]

Das Verhältnis zwischen MigrantInnen und der deutschen Polizei ist nicht nur wegen rassistischer Übergriffe in Form von Körperverletzungen und Schikanierungen belastet. Mit der Verrechtlichung verdachts- und ereignisunabhängiger Personenkontrollen in zahlreichen Länderpolizeigesetzen und im Bundesgrenzschutzgesetz hat die Polizei ein weiteres Instrument erhalten, das, wie die Praxis zeigt, dazu verwendet wird, verstärkt MigrantInnen zu kriminalisieren.

Bayern war 1994 das erste Bundesland, das in sein Polizeiaufgabengesetz verdachts- und ereignisunabhängige Polizeikontrollen aufnahm. Seitdem sind Baden-Württemberg, Niedersachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen und der Bund dem Beispiel gefolgt und haben ihren Polizeien und dem Bundesgrenzschutz (BGS) in unterschiedlicher Ausprägung die Schleierfahndung ermöglicht.[2] Je nach länderspezifischer Variante darf die Polizei im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km, auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und anderen für den grenzüberschreitenden Verkehr bedeutsamen Straßen), in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs, Flughäfen, Zügen, Bahnhöfen oder grundsätzlich im öffentlichen Verkehrsraum (Niedersachsen, Berlin) jede Person anhalten und nach dem Ausweis fragen und z.T. mitgeführte Sachen „in Augenschein nehmen“ oder gar durchsuchen. Allein die Berliner Polizei und der BGS können nur aufgrund von „Lageerkenntnissen“ bzw. „grenzpolizeilicher Erfahrung“ kontrollieren, alle anderen Länderpolizeien können dies völlig voraussetzungslos tun. Verdachtsunabhängige Kontrollen – MigrantInnen im Netz der Schleierfahndung weiterlesen