Durch Presseberichte wurde bekannt, dass die Verfassungsschutzämter die an der Weltmeisterschaft beteiligten Personen auf ihre Zuverlässigkeit überprüfen. Alle Personen, die keine Eintrittskarte besitzen, aber einen „um die Stadien gefassten äußeren Sicherheitsring“ betreten wollen, benötigen eine Akkreditierung. Dies gilt für Journalisten ebenso wie für Putzkräfte, Helfer, Spieler, Würstchenverkäufer etc. Schätzungsweise rund 220.000 Personen werden von diesen Überprüfungen betroffen sein. Fußball-WM 2006: Verfassungsschutz spielt mit weiterlesen
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Straf- und Ermittlungsverfahren nach §§ 129 ff. StGB
Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „DIE LINKE“ im Bundestag können einige Hinweise auf die Bedeutung der §§ 129 (kriminelle Vereinigung), 129a (terroristische Vereinigung) und 129b (terroristische Vereinigung mit Sitz im Ausland) Strafgesetzbuch (StGB) entnommen werden.[1] Straf- und Ermittlungsverfahren nach §§ 129 ff. StGB weiterlesen
Informationsaustausch zu terroristischen Straftaten
Bereits im September 2005 hat der Rat einen Beschluss über „Informationsaustausch und Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten“ angenommen.[1] Danach sollen die Mitgliedstaaten jeweils eine spezialisierte (Polizei-)Dienststelle und eine Eurojust-Anlaufstelle benennen, die zu allen Informationen über polizeiliche Ermittlungen resp. Strafverfahren und Verurteilungen wegen terroristischer Straftaten Zugang haben und „zumindest die … erfassten Informationen“ an Europol bzw. Eurojust weiterleiten. Informationsaustausch zu terroristischen Straftaten weiterlesen
Datenschutz light
Im Oktober 2005 hat die Kommission auch einen Rahmenbeschluss-Entwurf „über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden“ vorgelegt.[1] Die Notwendigkeit für einen solchen Rahmenbeschluss begründet die Kommission mit der Einführung des Prinzips der Verfügbarkeit beim Datenaustausch. Die Datenschutzrichtlinie der ersten Säule gelte nicht für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, bloße datenschutzrechtliche Ergänzungen in den Rahmenbeschlüssen zur Verwirklichung des Verfügbarkeitsprinzips seien nicht ausreichend. Datenschutz light weiterlesen
Prinzip der Verfügbarkeit
Die EU arbeitet derzeit an einem ganzen Bündel – zum Teil ineinandergreifender – Maßnahmen, mit denen der polizeiliche Informationsaustausch auf eine neue Grundlage gestellt werden soll. Bereits im November 2004 verpflichtete sich die EU im Haager Programm, ihrem Fünf-Jahres-Plan in Sachen Justiz- und Innenpolitik, beim polizeilichen Informationsaustausch bis 2008 den „Grundsatz der Verfügbarkeit“ durchzusetzen.[1] Prinzip der Verfügbarkeit weiterlesen
Editorial
von Heiner Busch
Warum ist die Redaktion dieser Zeitschrift nicht schon vor – sagen wir – zwanzig Jahren auf die Idee gekommen, ein Schwerpunktheft zur „Kontrolle des öffentlichen Raumes“ zu produzieren? Die Antwort auf diese Frage ist einfach. Man muss sich nur überlegen, welche Themen für ein solches hypothetisches Schwerpunktheft in Frage gekommen wären. Das wären im Wesentlichen zwei gewesen, die im vorliegenden Heft fehlen:
Erstens hätte man auf das Agieren der Polizei gegen die klassische Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes eingehen müssen, den „Aufzug unter freiem Himmel“. Demonstrationen und politischer Protest waren in den 80er Jahren ein ständiges Thema in Bürgerrechte & Polizei/CILIP. Dafür sorgten einerseits die sozialen Bewegungen und ihre neuen Aktionsformen, die eben gerade nicht mehr dem polizeilichen Bild des „Aufzugs unter freiem Himmel“ entsprachen. Zum andern wandelten sich auch das polizeiliche Vorgehen und seine rechtlichen Grundlagen. Stichworte: neue Einsatzformen der Bereitschaftspolizeien und Sondereinheiten, neue „nicht-tödliche“ Waffen, Vorkontrollen, Unterbindungsgewahrsam, Video- und Fotoaufnahmen, Vermummungsverbot und andere Einschränkungen der Versammlungsfreiheit. Völlig selbstverständlich war dabei, dass dieser Protest im öffentlichen Raum stattfand und stattfindet. Wo auch sonst? Editorial weiterlesen
Reclaim the Streets – Öffentlicher Raum unter staatlicher Kontrolle
von Heiner Busch und Norbert Pütter
Der öffentliche Raum gehört allen. Nur wenn alle Zugang haben, wenn alle gleich unbehelligt bleiben, ist ein Platz, eine Straße, ein Stadtviertel „öffentlich“. Die Wirklichkeit unserer Städte entfernt sich immer weiter von dieser Idee: Der öffentliche Raum wird mehr denn je zum Kontrollraum der Polizei und ihrer neuen Hilfstruppen.
„Reclaim the streets“, kurz RTS – sich die Straße zurückholen. So heißt eine Mischung aus Straßenkarneval und politischer Aktionsform, die zunächst in Großbritannien erprobt wurde und nun auch auf dem Kontinent Anklang findet: ein ungeregelter tanzender und feiernder Umzug, an dem mitmachen kann, wer Lust dazu hat. Die Teilnehmenden erobern zumindest zeitweise den öffentlichen Raum zurück und protestieren so gegen dessen zunehmende private Aneignung und staatliche Verregelung. Genehmigungen durch die kommunalen oder staatlichen Behörden sind dabei sekundär.
RTS-Aktionen folgen gleichsam einem emphatischen Begriff des öffentlichen Raumes in dem Sinne, dass hier Bewegungs- und Versammlungsfreiheit herrscht und Öffentlichkeit hergestellt wird. Die Botschaft lautet: Der öffentliche Raum gehört allen – im Gegensatz zum privaten „umfriedeten Besitztum“. Reclaim the Streets – Öffentlicher Raum unter staatlicher Kontrolle weiterlesen
Summaries
Reclaim the streets – an introduction
by Heiner Busch and Norbert Pütter
A square, street or a city district are only „public“ if everybody has access to and equal freedom from surveillance in them. The reality of our cities is increasingly distancing itself from this conception: private appropriation and state regulations are ousting all those from public spaces who interfere with the business of consumerism. At the same time, the public space is increasingly becoming an operational area for the police, supported by more or less privatised security services. The accompanying ideology is expressed in discussions on ‚broken windows‘ and on a threatened ’sense of security‘. Summaries weiterlesen
Vertrag von Prüm – Neuauflage von Schengen?
Sieben EU-Staaten – die drei Benelux-Staaten, Frankreich, Österreich, Spanien und Deutschland – haben am 27. Mai 2005 im Eifelkurort Prüm einen Vertrag über „die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ unterzeichnet, der in doppelter Hinsicht von Bedeutung ist.[1]
Zum einen wegen seines Inhalts: Vereinbart wurden nicht nur erweiterte Formen der grenznahen Polizeikooperation, sondern insbesondere der gegenseitige automatische Zugriff auf nationale Datenbanken mit personenbezogenen Informationen, nämlich DNA-Profil-, Fingerabdruckdatenbanken sowie Fahrzeugregister. Vertrag von Prüm – Neuauflage von Schengen? weiterlesen
EU-Haftbefehl nach der Verfassungsgerichts-Entscheidung
Am 5. April dieses Jahres warnte die „tageszeitung“ ihre LeserInnen: „Nächste Woche wird in Karlsruhe die europäische Integration in Frage gestellt. Einfach so, weil den Verfassungsrichtern des Zweiten Senats danach ist.“ Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte sich erdreistet, eine ungewöhnlich umfangreiche Anhörung zum Europäischen Haftbefehl anzusetzen und nach den verfassungs- und vor allem grundrechtlichen Grenzen der EU-europäischen Integration auf dem Gebiet des Strafrechts zu fragen. EU-Haftbefehl nach der Verfassungsgerichts-Entscheidung weiterlesen