Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.
Meist werden ‚Parlamentarische Untersuchungsausschüsse‘ im Sinne sog. Skandal-Enquêten von der parlamentarischen Opposition beantragt, um Mißstände und Versagen der Regierung zu untersuchen. Für den Bereich der Polizei und der Geheimdienste erlauben sie neben den originär zuständigen Kontrollgremien eine nachträgliche Kontrolle von Vorfällen, die im Rahmen der normalen parlamentarischen Kontrollen, z.B. durch Anfragen, nicht geklärt werden können.
Aufgabe eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) ist es, Sachverhalte, die im öffentlichen Interesse liegen, aufzuklären und dem Par-lament darüber Bericht zu erstatten. Zur Einsetzung eines PUA bedarf es eines Einsetzungsantrags der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments. Bei Minderheiten-Untersuchungsausschüssen bedarf es zur Einsetzung im Bundestag und in den Länderparlamenten von Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eines Viertels der Mitglieder; Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen verlangen ein Fünftel und das Saarland das Votum eines Drittels der Abgeordneten. Untersuchungsgegenstand dürfen nur Angelegenheiten sein, die auch in den Kompetenzbereich des jeweiligen Parlaments fallen. Der Auftrag eines Un-tersuchungsausschusses erlischt mit dem Ende der jeweiligen Wahlperiode. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse – Aufgaben und Befugnisse weiterlesen →
In den ersten Nachkriegsjahren unterstanden die neu entstandenen bundesdeutschen Geheimdienste ausschließlich der Verantwortung des Bundeskanzlers. Erst 1956 setzten die Bundestagsfraktionen bei Konrad Adenauer (CDU) die Einrichtung eines ‚Vertrauensmännergremiums‘ durch. Es sollte insbesondere die Tätigkeit des im Vorjahr von ‚Organisation Gehlen‘ (1945-55) in ‚Bundesnachrichtendienst‘ (BND) umbenannten Auslandsgeheim-dienstes kontrollieren. Im Laufe der Jahre stieg die Mitgliederzahl des Gremiums von zunächst 5 auf 13 Abgeordnete. Von einer Kontrolle konnte dennoch ernsthaft keine Rede sein: Das Gremium blieb ohne rechtliche Regelungen und trat nur auf Einladung des Kanzlers oder eines von ihm beauftragten Regierungsmitgliedes zusammen. Worüber und wie ausführlich berichtet wurde, bestimmte ausschließlich die Bundesregierung. Geheimdienstkontrolle durch die Milchglasscheibe – Die erfolgreiche Behinderung von ‚Transparenz‘ weiterlesen →
Seit Bestehen der Bundesrepublik sind bislang in 60 Fällen Parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUA) zur Polizei und den drei Geheimdiensten (West) eingesetzt worden (davon etwa die Hälfte zu Geheimdienstskandalen), allein fünf in diesem Jahr. In weiteren 10 Fällen befaßten sich die Ausschüsse mit Fragen des einstigen ‚Ministerium für Staatssicherheit‘ der ehemaligen DDR. Ausgenommen einen Fall aus Berlin der am Rande auch Polizeifragen behandelt (1960, Kurzbezeichnung: Staatsanwaltschaft) wurden PUAs zur Justiz nicht in die Chronologie aufgenommen. Angegeben sind jeweils das Datum der Ausschußeinsetzung und die Veröffentlichung des Abschlußberichtes (incl. Drucksachennummer). Jüngere Berichte können unter dieser Nummer bei den jeweiligen Landtagen oder beim Bundestag bestellt werden. Alle Berichte sind zudem in den Bibliotheken der Länderparlamente einzusehen. Die „Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse“ zu Polizei und Geheimdiensten in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Chronologie weiterlesen →
Mit der Erklärung eines Waffenstillstandes durch die Irisch-Republikanische Armee (IRA) Ende August 1994 erhält die schon seit langem geführte Debatte um die Kontrolle der nordirischen Polizei, der ‚Royal Ulster Constabulary‘ (RUC), erstmals Perspektiven auf wirkliche Veränderungen. Während Forderungen nach einer Auflösung der RUC, die vor allem aus dem nationalistisch-repu-blikanischen Spektrum und von Teilen der Bürgerrechtler erhoben werden, äußerst umstritten sind, scheint in weiten Teilen der Gesellschaft zumindest darüber Konsens zu bestehen, daß aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit eine effektive Kontrolle der Polizei Bestandteil jeder neuen Regelung sein muß. Zur Kontrolle der nordirischen Polizei – Bestandsaufnahme und Ausblick weiterlesen →
Am 9. Juli 1829 trat der ‚Metropolitan Police Act‘ in Kraft und leitete die Einrichtung der ersten regulären Berufspolizei Britanniens ein. Damit endeten Jahre einer öffentlichen Kontroverse über die Errichtung eines zivilen Polizeidienstes. Die ersten offiziellen Anweisungen an die Polizisten betonten die „Verhinderung von Verbrechen“ gegenüber einer reaktiven Anwendung der Gesetze. Zu diesem Zweck wurden die Polizisten angehalten, mit den Gemeinden (Communities), in denen sie tätig waren, eng zu ko-operieren. Einer der ersten Polizeichefs, Charles Rowan, formulierte dies so: „Die Macht der Polizei ihre Aufgaben und ihre Funktion zu erfüllen, hängt von der öffentlichen Zustimmung zu ihrer Existenz, ihren Handlungen, ihrem Verhalten und von ihrer Fähigkeit ab, dem öffentlichen Wohl zu dienen und sich öffentlichen Respekt zu verschaffen.“
Die Frage, wer kontrolliert die Kontrolleure, begleitet alle Herrschaften von Anfang an. Quis custodiet custodem – wer soll denn wie über die Wächter wachen – fragten schon die verfassungskundigen Römer. Für den modernen Staat gilt diese alte Frage in besonderem Maße. Er, dieser moderne Staat beansprucht das „Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit“ (Max Weber) als ureigenes Instrument; er empfängt aus der inneren und äußeren Sicherheitsleistung seine hauptsächliche Legitimation. Handelt es sich bei diesem Staat auch noch um einen demokratischen Verfassungsstaat, muß er die dringliche Frage in seiner Verfassung normativ und verfassungswirklich klar und deutlich beantworten.
Dieses Erfordernis wächst, wenn der Schutz, den der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern angedeihen läßt, im Dunkeln geschieht. Wie kann gewährleistet werden, daß aus solchem Dunkel nicht staatlich selbstproduzierte Gefahren für bürgerliche Rechte und bürgerliche Sicherheit erwachsen, das Instrument der Sicherung selbst zur Gefahr für das zu Sichernde wird? Parlamentarische Kontrolle der ‚Dienste‘ – Einige thesenförmige Erwägungen weiterlesen →
Wenn man schon kaum etwas über die Arbeit der Geheimdienste erfahren darf, so wäre doch für ein demokratisches Gemeinwesen zu erwarten, daß zumindest die Chance bestünde, sich darüber informieren zu können, wie, mit welchen ‚Erfolgen‘ und Konsequenzen die StellvertreterInnen des Wahlvolkes die ihnen übertragene Kontrolle jener Dienste verrichten. Doch auch diese Hoffnung wird gründlich enttäuscht, die Kontrolle geschieht so geheim, wie die Dienste ihre Arbeit verrichten. Bereits an einer veröffentlichten Darstellung der gegenwärtigen rechtlich-institutionellen Kontrolleinrichtungen und Verfahren mangelt es. Zum „Recht der Geheimdienste“ kann deshalb nur auf ältere Kommentare hingewiesen werden: Borgs-Maciejewski, Hermann/Ebert, Frank: Das Recht der Geheimdienste, Stuttgart u.a. 1986 Roewer, Helmut: Nachrichtendienstrecht der Bundesrepublik Deutschland, Köln u.a. 1987
Beide Werke sind veraltet, denn seit ihrem Erscheinen ist das bundesdeutsche Geheimdienstrecht mehrfach novelliert und erweitert worden. Ohne aktuelle Nachfolger bleiben beide Kommentare jedoch für die allgemeine Orientierung über die rechtliche Normierung der Apparate und deren Kontrolle wichtig. Wer sich über den aktuellen Stand informieren will, ist auf die neueren Gesetzestexte selbst sowie ggf. die Begründungen in deren Entwürfen angewiesen. Literatur weiterlesen →
Die Potsdamer Polizeistrategen im SPD-geführten Innenministerium lieben ihn – den ‚eigenständigen Brandenburger Weg‘ zum Schutz der Inneren Sicherheit im märkischen Land. Dies zeigt sich nicht nur bei der aktuellen Debatte um das zukünftige Polizeiaufgabengesetz, das u.a. auch den gesetzlich verankerten finalen Rettungsschuß enthalten sollte.
Auch bei der Kriminalitätsverhütung auf kommunaler Ebene sind sie stolz auf ein Produkt ‚made in Brandenburg‘, den ‚Modellversuch Sicherheitspartner‘, der im Frühjahr des vergangenen Jahres gestartet wurde. Wohl am auffälligsten an dem inzwischen bundesweit diskutierten Projekt ist die Vehemenz, mit der die Initiatoren jede Ähnlichkeit mit vergleichbaren Initiativen in anderen Bundesländern, etwa der bayerischen ‚Sicherheitswacht‘, leugnen. Modellversuch ‚Sicherheitspartner‘ in Brandenburg: Hilfssheriff im „Bürgerdesign“? weiterlesen →
Die Zahlen klingen bedrohlich: Eine Untersuchung der Universität in Essen beziffert die Zahl der von Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren 1989 begangenen Straftaten auf insgesamt 259.943. Für die Jahre 1990-93 vermeldet ein anderes Polizeiblatt für die Alt-Bundesländer einen Anstieg tatverdächtiger Kinder um 18.000 auf insgesamt 69.000; bei Jugendlichen um 31.000 auf 151.000 und für Heranwachsende um 19.000 auf 160.000: „Das sind 380.000 Tatverdächtige im Alter bis zu 18 Jahren“. Allein in Berlin wurden im Jahr 1993 von Jugendlichen ca. 3.000 Raub- und Körperverletzungsdelikte begangen. Kinder und Jugendliche, so der mittlerweile einhellige Tenor in der Öffentlichkeit, werden zunehmend krimineller und brutaler.
Die Klage ist indes nicht neu. „Die Jugendlichen sind in ihrem Verhalten meist unberechenbar, neigen zu Agressionen, tendieren zu brutalen Raub-überfällen und machen rücksichtslos von der Schußwaffe Gebrauch“, befand etwa 1976 der Frankfurter Polizeipräsident Knut Müller. Ein solcher Satz könnte zweifellos auch heute, nahezu 20 Jahre später, genauso fallen. „563mal standen Kinder im vergangenen Jahr in Frankfurt im Verdacht, gestohlen zu haben, also täglich mehr als ein Fall“, sorgte sich im Frühjahr 1978 die ‚Frankfurter Rundschau‘; in Berlin meldete die ‚Bild-Zeitung‘ für 1978 insgesamt 14.487 jugendliche Diebe (bis 17 Jahren). „Ich wollte, es gäbe gar kein Alter zwischen zehn und dreiundzwanzig. Denn dazwischen ist nichts als den Dirnen Kinder schaffen, als die Alten ärgern, als stehlen und balgen“, beklagte sich bereits vor ca. 450 Jahren der englische Dramatiker William Shakespeare. Da die Generation der Eltern der ihrer eigenen Kinder weitgehend hilflos gegenüber steht, reagiert sie so wie zumeist, wenn die Ge-sellschaft mit einem Problem nicht fertig wird. Es wird an den Staat dele-giert. Polizei und Jugendliche – alte Rezepte für neue (?) Probleme weiterlesen →
Daß ein Toter wochenlang unbemerkt in seiner Wohnung lag, oder ein alter Mensch bewegungsunfähig tagelang auf Hilfe warten mußte, füllt so oder ähnlich immer wieder einmal die Gazetten. Nichts voneinander zu wissen, nebeneinanderherzuleben bestimmt vielfach den Alltag in den Großstädten. Die wachsende Anonymität erschwert auch der Polizei zunehmend ihre Arbeit. Hausbefragungen, die bei Kapitaldelikten zur üblichen Routine gehören, werden punktuell nun auch bei der sog. Alltagskriminalität angewandt, um das Defizit mangelnder Hinweise aufzufangen. Probleme der Großstadtpolizei – Eine Skizze weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.