Archiv der Kategorie: Polizeiliche Todesschüsse

Eine Aufstellung der polizeilichen Todesschüsse des jeweils vergangenen Jahres. Die Informationen stammen von der Innenministerkonferenz und aus eigenen Recherchen. Unter https://polizeischuesse.cilip.de haben wir diese datenjournalistisch aufbereitet.

Polizeilicher Schußwaffengebrauch: Eine statistische Übersicht

von Norbert Pütter

Der Gebrauch von Schußwaffen durch die Polizei ist eine der extremsten Formen legaler staatlicher Gewaltanwendung. Wegen seiner Gefährlichkeit ist der Schußwaffengebrauch besonderen rechtlichen Regulierungen unterworfen. Über deren Wirkungen und die Realität polizeilichen Schießens geben die amtlichen Statistiken jedoch nur unzureichend Auskunft.

Die Polizeigesetze bzw. die Gesetze über die Anwendung unmittelbaren Zwangs erlauben den Einsatz von Schußwaffen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Nach den Formulierungen des „Musterentwurfs für ein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder“, an denen sich die einzelnen (Landes-)Gesetze orientieren, ist der polizeiliche Gebrauch von Schußwaffen grundsätzlich nur erlaubt, wenn andere Formen des unmittelbaren Zwangs nicht zum Erfolg geführt haben oder keinen Erfolg versprechen. Auf Personen zu schießen, ist nur dann zulässig,[1] Polizeilicher Schußwaffengebrauch: Eine statistische Übersicht weiterlesen

Polizeiliche Todesschüsse 1997

von Otto Diederichs

Die von der Innenministerkonferenz (IMK) für das Jahr 1997 veröffentlichte Statistik über den polizeilichen Schußwaffengebrauch weist wieder einmal Differenzen zur CILIP-Zählung auf. Während offiziell lediglich zehn Polizeischüsse mit Todesfolgen gemeldet wurden,[1] ergaben die Recherchen von Bürgerrechte & Polizei/CILIP zwölf von der Polizei erschossene Personen.

Zusammengestellt wird die Schußwaffengebrauchsstatistik im Auftrag der IMK von der Polizei-Führungsakademie (PFA) in Hiltrup. Grundlage sind dabei die Zahlenangaben aus den einzelnen Bundesländern. Im Gegensatz zur PFA-Zählung nimmt CILIP jedoch auch die tödlichen Folgen sog. „unbeabsichtigter Schußabgaben“ mit auf. Offiziell hingegen werden diese aufgrund eines IMK-Beschlusses von 1983 nicht mehr zu den Polizeischüssen mit Todesfolge gezählt.[2] Selbst die Ausweisung dieser Schüsse in einer gesonderten Kategorie ist mittlerweile entfallen. Polizeiliche Todesschüsse 1997 weiterlesen

Polizeiliche Todesschüsse 1996: Änderung der CILIP-Statistik

von Otto Diederichs

Normalerweise erscheint die von Bürgerrechte & Polizei/CILIP zusammengestellte Bilanz polizeilicher Todesschüsse jeweils in der ersten Ausgabe des Folgejahres, während die offizielle Statistik der Innenministerkonferenz (IMK) meist erst im Sommer oder Herbst bekannt gegeben wird. Daß die CILIP-Statistik in diesem Jahr verspätet erscheinen muß, hat indes seinen Grund: Zum ersten Male wies sie für 1995 gravierende Unterschiede zur IMK-Statistik auf, die nicht durch notwendige abweichende Erfassungskriterien zu erklären waren.

Die Nachrecherche ergab, daß das wichtigste Kontrollinstrument, die Presse, nicht mehr ausreichend funktioniert. Vielfach blieben Meldungen in den Lokalteilen der Zeitungen hängen und waren damit einer überregionalen Auswertung entzogen. Der umgekehrte Fall, daß Todesschüsse, die gar nicht stattgefunden haben, gemeldet, jedoch nicht wieder korrigiert werden, ist zwar seltener, hat aber ebenfalls stattgefunden: (1) In der Chronologie in Heft 55 (2/96) hatte CILIP gemeldet, am 6. August 1996 sei es in Bremen zu einem tödlichen Schuß auf einen Jugendlichen gekommen. (2) Das Bremer Polizeipräsidium belegte daraufhin gegenüber der Redaktion, daß es sich lediglich um einen Schuß in den Boden gehandelt hat, bei dem niemand verletzt wurde. (3) Polizeiliche Todesschüsse 1996: Änderung der CILIP-Statistik weiterlesen

Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1995

von Otto Diederichs

1995 starben infolge polizeilichen Schußwaffeneinsatzes fünfzehn Menschen; in zweien der Fälle wurden zudem Polizeibeamte getötet, zwei weitere durch Schüsse verletzt. So ist denn an der letztjährigen Bilanz nicht der erneute Anstieg polizeilicher Todesschüsse das eigentlich Auffällige, sondern der Anstieg bei der Bewaffnung der Erschossenen.

Zehn der Getöteten waren mit einer scharfen Schußwaffe und zwei mit einer Gaspistole ausgerüstet. Nur eines der Opfer war gänzlich unbewaffnet. 1994 waren lediglich in zwei von zehn Fällen Schußwaffen mitgeführt worden; 1993 in drei von fünfzehn und 1992 in drei von neun Fällen, um nur die letzten drei Jahre zu nennen.1 Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1995 weiterlesen

Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1994

von Otto Diederichs

Im zurückliegenden Jahr verstarben an den Folgen eines Polizeischusses zehn Menschen. Nachdem für das Jahr 1993 mit 15 Todesschüssen der höchste Stand seit 1983 registriert werden mußte, sank die Zahl 1994 damit wieder auf den seit 1988 „üblichen“ Stand1. Mit vorsichtigem Optimismus kann man somit vermuten, daß es sich 1993 lediglich um einen „Ausreißer“ und nicht den Beginn eines neuen Anstiegstrends gehandelt hat.

Besonderes Aufsehen unter den Vorfällen des Jahres 1994 hat der tödliche Schuß auf den 16jährigen Kurden Halim Dener in Hannover ausgelöst. Daß es in solchen Fällen zu teilweise ganz erheblichen Abweichungen bei den Aussagen von beteiligten Polizeibeamten und anderen Zeugen kommt, ist nicht neu und z.T. aus der Situation heraus erklärlich. Schlichte Irrtümer bei der Wahrnehmung kann man in diesem Fall jedoch kaum unterstellen, wenn in ersten Verlautbarungen der durch einen „Greifreflex“2 ausgelöste Schuß aus einer Entfernung von drei bis vier Metern gefallen sein solle, ein Gutachten des Landeskriminalamtes jedoch zu dem Ergebnis kommt, die Distanz habe allenfalls fünf bis fünfzehn Zentimeter betragen können.3 Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1994 weiterlesen

Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1993

von Otto Diederichs

Im zurückliegenden Jahr verstarben an den Folgen eines Polizeischusses (zweifelsfrei) 15 Personen. Dies ist die größte Zahl seit zehn Jahren. Damals, 1983, mußte mit 24 Todesopfern der höchste Stand verzeichnet werden, den CILIP seit dem Beginn seiner Zählung und Auswertung (rückwirkend bis 1974) bisher zu vermelden hatte.

Seither sank die Zahl tödlich verlaufener Schußwaffeneinsätze kontinuierlich. Dieser Trend hielt auch nach der Vereinigung Deutschlands an, obwohl damit die Zahl der polizeilichen Waffenträger kräftig gewachsen ist.1 Wie der plötzliche sprunghafte Anstieg des letzten Jahres zu bewerten ist, kann gegenwärtig noch nicht beurteilt werden. Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1993 weiterlesen

Tödlicher Schußwaffeneinsatz der Polizei 1974 – 1992: Vorsichtige Korrektur einer These

von Falco Werkentin

Obwohl seit 1990/91 mit der Vereinigung Deutschlands nicht nur die Bevölkerungszahl der Bundesrepublik, sondern auch die Zahl der polizeilichen Waffenträger erheblich gewachsen ist, stagniert die Zahl der Fälle polizeilichen Schußwaffeneinsatzes mit Todesfolge. Wie bereits 1991 gab es auch 1992 nur 9 Todesfälle. Damit scheint sich ein Trend zu stabilisieren, der von CILIP seit längerem beobachtet und dokumentiert wird.

Seit den ersten Ausgaben hat CILIP Jahr für Jahr die Fälle tödlichen polizeilichen Schußwaffeneinsatzes in der BRD dokumentiert und analysiert.[1] Dahinter stand der Gedanke, daß es für die innerstaatliche Gewaltfähigkeit und -bereitschaft keinen besseren, keinen härteren und keinen so gut erfaßbaren Indikator gibt wie den polizeilichen Schußwaffeneinsatz mit Todesfolge. Zudem gingen wir in den 70er Jahren von der These aus, daß mit dem Auf- und Ausbau polizeilicher Spezialeinheiten – von Präzisionsschützenkommandos (PSK) über Sondereinsatzkommandos (SEK) bis zu den Mobilen Sondereinsatzkommandos (MEK) – sich als Trend die Zunahme tödlicher Lösungen bei Einsätzen gerade dieser Spezialeinheiten durchsetzen würde.
Tödlicher Schußwaffeneinsatz der Polizei 1974 – 1992: Vorsichtige Korrektur einer These weiterlesen

Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1991

von Otto Diederichs

Die CILIP-Statistik der tödlich verlaufenen polizeilichen Schußwaffeneinsätze des letzten Jahres war noch in alte und neue Bundesländer aufgeteilt. Diesmal liegt nun auch hier die erste gesamtdeutsche Übersicht vor: danach starben 1991 insgesamt neun Menschen an den Folgen polizeilichen Schußwaffeneinsatzes.

Nicht in die Auswertung aufgenommen, allerdings erwähnenswert, ist ein Vorfall vom September 1991. Zwar handelt es sich auch hierbei um einen Polizeieinsatz, der Todesschütze war jedoch ein in den Einsatz einbezogener Privatdetektiv. Nach den wenigen bekannten Informationen hatte dieser die Polizei von einem Kaufhauseinbruch informiert. Beim Eintreffen konnte die Polizei einen tatverdächtigen Mann festnehmen. Anschließend begaben sich ein Beamter und der Detektiv in das Kaufhaus, um nach weiteren Einbrechern zu suchen. Laut Polizeimitteilung gab der Detektiv im Verlauf dieser Suche den tödlichen Schuß auf einen zweiten Einbrecher ab. Warum sich der Detektiv bewaffnet am Tatort aufgehalten hatte und an der Durchsuchung des Kaufhauses beteiligt worden war, wurde nicht mitgeteilt.1 Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1991 weiterlesen