Durch zahlreiche rechtliche Vorschriften schützt der demokratische Rechtsstaat seine Bürgerinnen und Bürger dagegen, Objekt willkürlicher, unbemerkter und unkontrollierter staatlicher Überwachung und Ermittlung zu werden. Mit steigender Bedeutung der Telekommunikation und der technischen Leistungsfähigkeit der Überwachungstechnik ging in den letzten Jahren eine deutliche Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten und ihrer rechtlichen Regelungen einher. Der folgende Beitrag beleuchtet den technischen und normativen Stand der Dinge.
Gerhard Schröder und Otto Schily sind Beispiele für die Bedenklichkeit von Maßnahmen zur heimlichen Informationsbeschaffung. Über Schily und andere Grüne Bundestagsabgeordnete fertigte das Bundesamt für Verfassungsschutz 1984 im Auftrag des damaligen Staatssekretärs Spranger ein Dossier an, der es an Parteifreunde weitergab. [1] Verfassungsschutz und Polizei in Niedersachsen sollen zwei Jahre später durch Observationen und andere Maßnahmen über Schröder ein 50-Seiten starkes Dossier ebenfalls zur politischen Verwendung erstellt haben. [2] Ein solcher Aufwand wird bei weniger exponierten Bürgerinnen und Bürgern selten getrieben. Anders ist dies jedoch bei der mit immer weniger Aufwand möglichen Überwachung der Telekommunikation. Sie ist eine sich in der bundesdeutschen Praxis prinzipiell gegen jeden richtende heimliche Ermittlungsmethode. Längst praktiziert wird die Videoüberwachung öffentlicher Räume. [3] Hinzu kommt nun der Einsatz verdeckter akustischer Überwachungstechnik in Wohnräumen beim ‘Großen Lauschangriff’. Bei der von der Bundesregierung vorangetriebenen Entwicklung zu einer „lückenlosen und flächendeckenden Überwachung“ gingen technische und rechtliche Entwicklung Hand in Hand. Die telekommunikative Überwachungsspirale – Fernmeldegeheimnis in Gefahr weiterlesen →
Seit die Abdichtung der Grenzen gegen Flüchtlinge und (illegale) MigrantInnen zu einem zentralen Bezugspunkt der Politik Innerer Sicherheit westeuropäischer Staaten geworden ist, hat die Technisierung der Grenzüberwachung und -kontrolle einen enormen Aufschwung erlebt.
So wird z.B. seit dem Sommer 1997 im schweizerischen Kanton Tessin die Grenze zu Italien nicht nur vom Grenzwachtkorps kontrolliert, sondern auch von einem Kontingent von anfangs 20 und seit Mai dieses Jahres 100 Berufssoldaten aus dem Festungswachtkorps. Die Militarisierung einer zivilen Angelegenheit brachte auch eine besondere technische Errungenschaft: Seit einigen Monaten testen die eingesetzten Soldaten ein System, das sie sich von der israelischen Armee besorgt haben. Sie hören den Mobiltelefonverkehr jenseits der Grenze ab und wollen auf diese Weise Schlepper lokalisieren, die ihre Kunden – derzeit meist Flüchtlinge aus Kosovo – an die Orte bringen, von denen aus sie die Grenze überqueren sollen. Das Militärministerium hatte zunächst beteuert, mit der Apparatur könnten die Benutzer von Handys nur lokalisiert, die Gespräche selbst aber nicht abgehört werden – eine Behauptung, die schon am nächsten Tag revidiert wurde. [1]Hart an der Grenze – Technische Aufrüstung für die Abschottungspolitik weiterlesen →
Als in der deutschen Öffentlichkeit über die Zulassung des ‘Großen Lauschangriffs’ in Wohnungen diskutiert wurde, war schon das Feld abgesteckt, auf dem der nächste Grundrechtsabbau stattfinden soll: Insbesondere Polizisten, aber auch konservative Politiker meinten, ohne den ‘Spähangriff’ in Wohnungen das organisierte Verbrechen nicht hinreichend bekämpfen zu können.[1] Ist innerhalb von Wohnungen aus technischen Gründen der Lauschangriff einfacher und ergiebiger und damit auch häufiger, so dominiert außerhalb von Wohnungen der Spähangriff.
Schutz vor dem Audio- und Videografieren im öffentlichen Raum bestand dagegen bisher vor allem dadurch, daß das Aufzeichnen und Auswerten von Wort und Bild technisch aufwendig war. Die Erhebung von Bildern und Tönen stellt mittlerweile jedoch technisch kein Problem mehr dar und wird allerorten im öffentlich zugänglichen Raum praktiziert. Audio- und Videoüberwachung – Kontrolltechniken im öffentlichen Raum weiterlesen →
Ob „Lauschangriff“, DNA-Datenbanken, Videoüberwachung öffentlichen Raums u.ä.m. – wie die Debatten um neuere polizeiliche Initiativen und entsprechende gesetzliche Befugniserweiterungen in den vergangenen Monaten und Jahren zeigen, ist organisierte soziale Kontrolle in der spätmodernen Gesellschaft zunehmend zur Angelegenheit von Indienstnahme technologischen Potentials geworden. Nicht allein aus aktuellen Anlässen befaßt sich dieser Themenschwerpunkt daher (wiedereinmal) mit dem technischen Stand der Überwachungskunst und den damit verbundenen bürgerrechtlichen Konsequenzen.
Es ist in bürgerrechtlicher Hinsicht zweifellos bemerkenswert, daß im laufenden Jahr ein rundes Jubiläum bisher von der Publizistik nicht nennenswert aufgegriffen wurde, wo die Feuilletons doch sonst jede Gelegenheit zur Erinnerung an mehr oder weniger bedeutende kulturelle Ereignisse ergreifen: vor 50 Jahren, im Jahre 1948, wurde George Orwells Roman „1984“ veröffentlicht. Der ‘Große Bruder’ als Allegorie auf eine nicht zuletzt mit technischen Mitteln verwirklichte Überwachungsdiktatur war im „Orwelljahr“ 1984 noch gängige Münze in der politischen Diskussion – heute, an der Schwelle des 21. Jahrhunderts und nach einer neoliberalen Welle der ideologischen ‘Entstaatlichung des Staates’, scheint diese negative Utopie an normativer Orientierungskraft – das es so nicht werden sollte – zu verlieren. Dies ist um so erstaunlicher, da die gegenwärtig eingesetzte und praktisch verfügbare Überwachungstechnologie die Orwellschen Visionen als vom technischen Stand her längst überholte Vorstudien erscheinen läßt. Schließlich zählen neben den schon seit vielen Jahren thematisierten polizeilichen Datenbanken und Informationsnetzen mittlerweile Begriffe wie Videoüberwachung,Lauschangriff(mittels diverser Abhörgeräte), Wärmesichtgeräte,Fingerabdruckscanner,DNA-Analysen und Gen-Datenbanken sowie Drogentests in industriellen Größenordnungen zum gängigen Beschreibungsrepertoire der (internationalen) Medien. Mehr noch: Die Funktionsweise und der „Erlebnisraum“ spätmoderner Gesellschaften werden nicht zuletzt im Bereich sozialer Kontrolle durch einen technischen Fortschritt und Entwicklungsstand bestimmt, dem das hochentwickelte Rüstzeug für eine permanente Überwachung schon längst zuhanden und zur Normalität geworden ist. Allein, auf den erwarteten ‘Großen Bruder’ Orwellscher Vision hat man – bisher, hierzulande – vergeblich gewartet. Moderne Überwachungstechnologien – Zum Stand der Kunst weiterlesen →
Modern Surveillance Technology by Detlef Nogala
Bugging operations, forensic DNA-databases, video-surveillance of public space – ongoing debates in many countries about new police initiatives and accompanying legal extensions of authority point to the fact, that organised social control in late modern societies has become a matter of adopting new technology’s full potentials. This introductory article discusses some general theoretical aspects of the burgeoning use of surveillance technology in policing. In conclusion it is argued, that surveillance technology could not exclusively be seen from a instrumental point of view, but rather has to be considered as a genuine political matter because it carries certain visions of social order in itself. Summaries weiterlesen →
Im folgenden sollen nur einige Hinweise auf die inzwischen reichhaltige, aber leider vielfach inhaltlich sehr dünne Literatur zum Thema der europäischen Inneren Sicherheit gegeben werden. Als wenig brauchbar erweisen sich u.a. Sammelbände mit Reden einschlägiger offiziöser Konferenzen. Ein Beispiel hierfür ist folgender Band: Literatur weiterlesen →
04.11.: Ein Urteil des Landgerichts in Maastricht wird bekannt, demzufolge die 1996 von der Bundesanwaltschaft initiierte ‘radikal’-Razzia rechtmäßig war, die sich gegen einen in den Niederlande lebenden angeblichen Mitarbeiter der Zeitschrift gerichtet hattte. Die sichergestellten Unterlagen können an die deutschen Ermittler übergeben werden.
05.11.: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen DemonstrantInnen für Schäden haften, die sie durch eine rechtswidrige Blockade verursachen. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gewährleiste „nur den Kampf der Meinungen mit geistigen Mitteln“. (Az.: VI ZR 348/96)
06.11.: Vor dem Verfassungsschutzausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses weigert sich die Senatsinnenverwaltung genauere Angaben über die Verwendung von 1,14 Mio. DM zu machen, die das Landesamt für Verfassungsschutz jährlich für seine V-Personen und andere geheimdienstliche Aktivitäten ausgibt.
Als Bundesinnenminster Manfred Kanther (CDU) im September vergangenen Jahres seinen Länderkollegen die ‘Aktion Sicherheitsnetz’ vorschlug, waren mehrere deutsche Polizeichefs kurz zuvor von ihren Pilgerfahrten aus den USA zurückgekehrt und hatten von den dortigen Polizeimethoden und den scheinbar großartigen Erfolgen bei der Verbrechensbekämpfung berichtet.[1] Das ‘Modell New York’ wurde sogleich als Vorbild für die Polizeiarbeit in Deutschlands Großstädten propagiert, galten die sinkenden Kriminalitätszahlen in US-amerikanischen Metropolen doch als Beweis für dessen Wirksamkeit.[2] Beeindruckt waren die Polizeipraktiker und Politiker diesseits des Atlantiks vor allem von der ‘Zero-Tolerance’-Strategie der New Yorker Polizei insbesondere gegen die ‘öffentliche Unordnung’ (public disorder). Kanthers Konzept eines ‘Sicherheitsnetzes’ nimmt denn auch begierig die US-amerikanischen Ansätze und Erfahrungen auf. ‘Zero Tolerance’ soll es nun auch in Deutschland heißen.
Kanther legitimiert seine Initiative weniger mit den in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Straftaten; diese sinken nämlich seit Jahren leicht. Begründet wird die Notwendigkeit eines ‘Sicherheitsnetzes’ vielmehr mit dem schwer meßbaren und argumentativ beliebig verwendbaren Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Dieses sei, so Kanthers Beobachtung, empfindlich gestört – und zwar in erster Linie durch die Alltagskriminalität (z.B. Sachbeschädigungen, Schmierereien, Randale in Verkehrsmitteln).[3]
Um Sicherheit und insbesondere das Sicherheitsgefühl zu stärken, sieht Kanthers ‘Sicherheitsnetz’ folgende Maßnahmen vor: Sicherheit und Ordnung in den Städten – Zwischen ‘Sicherheitsnetz’ und ‘Ordnungspartnerschaften’ weiterlesen →
„Es geht heute nicht mehr darum, den einzelnen vor dem Staat zu schützen, sondern den einzelnen vor der Organisierten Kriminalität“ – so erklärte unlängst der SPD-Abgeordnete Otto Schily seinen heutigen (gegenüber seiner früheren Tätigkeit als Verteidiger von RAF-Mitgliedern offensichtlich gewandelten) Standpunkt.[1]
Die Position Schilys entspricht nicht nur dem ständigen Credo Konservativer in Sachen „Innere Sicherheit“. Sie kennzeichnet auch die Haltung mancher SPD-Politiker, die sowohl bei der Zustimmung zur strafprozessualen Einführung des Lauschangriffs als auch bei den aktuellen Novellierungen der Länderpolizeigesetze ihren Ausdruck findet. Während die Debatte um die Grundgesetzänderung zum Lauschangriff allerdings auf ein breites Medienecho stieß, wird die auch anderweitig betriebene informationelle Aufrüstung der Sicherheitsbehörden durch Schaffung neuer Befugnisregelungen in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Große Koalition der Inneren Sicherheit? Die gegenwärtige Polizeigesetzgebung der Länder weiterlesen →
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