Ursprünglich waren Spezialeinheiten wie die GSG 9 oder die Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Länder, aber auch Präzisionsschützenkommandos (PSK), zum Kampf gegen den Terrorismus ins Leben gerufen worden, nachdem sich während des Überfalls auf die israelische Olympiamannschaft 1972 in München die Möglichkeiten der Polizei als unzureichend erwiesen hatten. Spätestens seit den noch immer weitgehend rätselhaften Ereignissen auf dem Bahnhof von Bad Kleinen, wo der mutmaßliche Terrorist Wolfgang Grams und der GSG 9-Beamte Michael Newrzella den Tod fanden, stellt sich auch wieder die Frage nach der Ausbildung von Beamten, die in Spezialeinheiten ihren Dienst versehen.
„Abenteurer brauchen wir für das SEK nicht. Auch keine verhinderten James Bonds …“. Gesucht wird der „Typ des Astronauten“, stellte sich der frühere Polizeipräsident Klaus Hübner, einer der geistigen Väter der Spezialeinheiten, den idealen Typ solcher Beamten vor. Besonnenen, nervenstark, geduldig, belastbar, beherrscht, charakterlich fest und körperlich fit soll er nach den Auswahlkriterien für das Berliner Mobile Einsatzkommando (MEK) sein. Diese Kriterien gelten entsprechend auch für SEK und PSK. Die Ausbildungsrichtlinien sind bundeseinheitlich in einem als „Verschlußsache“ eingestuften ‚Leitfaden 206‘ festgehalten. Ausbildung bei den Spezialeinheiten – „spitzenmäßig ausgebildet“ weiterlesen →
Seit der zweiten Hälfte der 80er Jahre haben Elemente des Verhaltens-, Kommunikations- und des Antistreßtrainings Eingang in Aus- und Fortbildung der deutschen Polizei gefunden. Mit verschiedenen psychologischen Methoden und in unterschiedlicher Intensität versuchen die Landespolizeien seither, die soziale und kommunikative Kompetenz von PolizistInnen zu verbessern.
Begründet wird die Notwendigkeit gezielten Verhaltenstrainings in erster Linie mit Defiziten, die im polizeilichen Handeln in Alltagssituationen deutlich wurden. So zeigte eine Auswertung von Beschwerden, daß den PolizistInnen „in vielen Fällen … die Fähigkeit (fehlte), zu erkennen, daß Argumente nicht nur rechtlich untermauert, sondern auch logisch, verständlich und überzeugend übermittelt werden müssen.“ Das Auftreten der BeamtInnen werde „auch als bürokratisch, streng und rechthaberisch empfunden.“ Statt beruhigend zu wirken, führe es häufig zur Eskalation von Emotionen und Verhalten – sowohl bei alltäglichen Konflikten als auch bei Großeinsätzen wie z.B. Demon-strationen. Darüber hinaus wird das Verhaltenstraining mit der Situation in-nerhalb der Polizei begründet. Vielfach sei das Verhältnis zwischen Vorge-setzten und MitarbeiterInnen gestört, sei das Klima von Ignoranz und dem Gefühl fehlender Anerkennung bestimmt. Polizeiliches Antistreßtraining weiterlesen →
Anfang Oktober fand auf der zu den niederländischen Antillen gehörenden Karibik-Insel Arruba die Generalversammlung der ‚Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation‘ (IKPO) – besser bekannt unter ihrem Kürzel ‚Interpol‘ – statt, bei der u.a. einige neue Mitglieder des 14-köpfigen Exekutivkomitees gewählt wurden. Mit Nelson Mery Figeroa, dem Chef der chilenischen Kriminalpolizei, wurde dabei eine Person in das Komitee berufen, die während der Diktatur an Folterungen und Verschleppungen beteiligt gewesen ist.
Während der Regierung Allende stand Mery noch in dem Ruf, der ‚Unidad Popular‘ nahezustehen. Nach dem Putsch aber schienen sich für ihn die Zeiten gewandelt zu haben. Vertreter/Innen chilenischer Menschenrechtsorganisationen und ehemalige politische Gefangene geben an, Mery sei eine der Schlüsselfiguren für die Organisation der Repression in der Region Linares gewesen, deren Kriminalpolizei er seinerzeit leitete. Neues Mitglied im Interpol-Exekutivkomitee – aus dem Folterkeller zum amerikanischen Delegierten weiterlesen →
In einem umfassenden Verfahren hat die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen eine Reform der Polizei vorbereitet. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Neugestaltung der Polizeiausbildung. Die grundlegende Ausbildung soll danach als Studium an einer Fachhochschule stattfinden, die – jedenfalls nach der Absicht der VerfasserInnen des Konzepts – tatsächlich Hochschule und nicht einfach Polizeischule unter anderem Namen sein soll. Nach der Veröffentlichtung des Konzepts werden nun die Chancen seiner Umsetzung diskutiert.
Den Ausgangspunkt der niedersächsischen Reformbemühungen bildet die Ko-alitionsvereinbarung der SPD mit den GRÜNEN von 1990. Sie markiert unter dem Leitbild einer „grundrechtsorientiert(en) und bürgerfreundlich arbeitenden Polizei (Bürgerpolizei)“ Eckpunkte für die Schwerpunktsetzung polizeilicher Tätigkeiten, eine straffere Organisation und eine Ausbildung der PolizistInnen, damit sie „zur Lösung von Konflikten befähigt werden und nicht zur Angepaßtheit und bloßem Funktionieren“. Hochschulstudium für die Polizei – das niedersächsische Reformkonzept für die Polizeiausbildung weiterlesen →
Die Niedersächsische Laufbahnverordnung (PolNLVO) sieht derzeit in Übereinstimmung mit dem Bund-Länder-Abkommen zur PFA folgende Wege in den höheren Dienst der Polizei vor:
1.den Aufstieg von Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst. Dafür ist eine Einführungszeit von zwei Jahren erforderlich; das erste Jahr wird an verschiedenen Einrichtungen, u.a. der LPSN, absolviert, das zweite Jahr an der Polizeiführungsakademie in Hiltrup (PFA).
2. die direkte Einstellung in den Vorbereitungsdienst für Bewerberinnen und Bewerber, die einen wissenschaftlichen Studiengang abgeschlossen haben „und dadurch über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die für (die) Verwendung im Polizeivollzugsdienst besonders förderlich sind“ ( 20 (1) Nr. 2)
3.Direkteinstellung von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Laufbahnprüfung für den höheren Dienst abgelegt haben; dies kommt faktisch für Juristen nach dem zweiten Staatsexamen infrage; für sie soll während der Probezeit eine polizeifachliche Unterweisung stattfinden; dafür wurden zeitweilig Sonderkurse bei der PFA angeboten. 4. Ausbildung zum Höheren Dienst weiterlesen →
Literatur zum Schwerpunkt
Die aktuelle Asyldiskussion in der BRD hat eine Vielzahl von Veröffentlichungen hervorgebracht, von denen zwei zur Demonstration der höchst unterschiedlichen Brauchbarkeit vorgestellt werden: Literatur, Rezensionen und Hinweise weiterlesen →
März 1993
01.03.: Das Rechtspflegeentlastungsgesetz tritt in Kraft. Es sieht u.a. vor, daß Strafrichter und Schöffengerichte Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr ohne mündliche Hauptverhandlung mittels Strafbefehl verhängen können.
Im Revisionsprozeß gegen Holger Deilke läßt die Bundesanwaltschaft die Anklage der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung fallen. Am 16.4. verurteilt das Hanseatische Oberlandesgericht ihn wegen schweren Diebstahls, unerlaubten Waffenbesitzes und Urkundenfälschung zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft.
02.03.: Im Stolpe-Untersuchungsausschuß verweigern acht frühere DDR-BürgerrechtlerInnen die Aussage. Sie werfen dem Ausschuß vor, Recherchen der Gauck-Behörde nicht zu nutzen bzw. Akten umzudeuten und fordern einen unabhängigen Untersuchungsausschuß. Chronologie weiterlesen →
Ist die hergebrachte Kriminalpolitik veränderungsfähig? Hanspeter Uster, als Kandidat der ‚Sozialistisch Grünen Alternative (SGA)‘ zum Polizei- und Justizdirektor des schweizer Kantons Zug avanciert, sucht den Nachweis zu erbringen. Seit Anfang 1991 bekleidet der 34jährige Jurist das Amt eines Regierungsrates, das mit dem deutschen Innenminister vergleichbar ist. Von Anbeginn setzte er Akzente durch eine Konzentration auf die Wirtschaftskriminalität, die Einrichtung einer Umweltpolizei, eine konsequente Ahndung von Verkehrsdelikten und die Auflösung des Staatsschutzes.
Der Anspruch, grüne „Polizei-Programmatik“ in realpolitische Verantwortung einzuflechten, muß zwangsläufig in Nagelproben münden. Uster bestand sie bisher alle. Das verdient um so mehr Beachtung, als er sich im deutschsprachigen Raum als erster Grüner längere Zeit auf diesem politischen Hochseil halten konnte. Grüne Kriminalpolitik im Schweizer Kanton Zug weiterlesen →
Nach den skandalträchtigen achtziger Jahren (Affären um den Agenten Mauss, SoKo ‚Zitrone‘; geheimpolizeiliche Verstrickungen), sowie wegen struktureller Unzulänglichkeiten und gesellschaftlicher Erfordernisse soll die Polizei im rot-grün regierten Niedersachsen einer grundlegenden Reform unterzogen werden. Das Ziel: „eine betont grundrechtsorientierte und bürgerfreundlich arbeitende Polizei (Bürgerpolizei)“. Darauf hatten sich Grüne und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung geeinigt. Eine eigens einberufene Polizei-Reform-Kommission legte kürzlich ihre Arbeitsergebnisse vor. Auch die Novellierung des geltenden Polizeigesetzes der CDU-Ära befindet sich in der parlamentarischen Beratung; mit der Verabschiedung ist in der zweiten Hälfte dieses Jahres zu rechnen.
Einen ersten Entwurf zur Novellierung des Polizeigesetzes hatte das niedersächsische Innenministerium im Juni 1992 vorgelegt. Nach Kritik und politischem Druck des grünen Koalitionspartners wurde der Referenten-Entwurf umfassend überarbeitet. Die neue Fassung, die danach in den Landtag eingebracht wurde, enthält nun interessante Regelungsansätze, die in der Bundesrepublik einmalig sein dürften. Die Novellierung des Niedersächsischen Polizeigesetzes – ‚Rot-Grüne Gefahrenabwehr‘ weiterlesen →
Nicht nur an ihren Ostgrenzen steht die ‚Festung Europa‘ vor Problemen. Auch die Südflanke macht den Festungsbauern zu schaffen. Die südlichen EG-Staaten (mit Ausnahme Frankreichs) befinden sich dabei in der eigentümlichen Situation, daß sie selbst bis vor kurzem noch Auswanderungsländer waren.
Für Spanien begann sich der Migrationssaldo etwa 1985 umzudrehen. Aber noch 1990 lebten weitaus mehr Spanier im Ausland als Ausländer in Spanien: den 1,7 Mio. emigrierten Spaniern standen nur 475.000 legal und ca. 300.000 illegal in Spanien lebende Ausländer gegenüber.[1] 1985 wurde in Spanien erstmals ein Ausländergesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz reagierte der Staat indes nicht auf innere Probleme: Ausländische Arbeitskräfte leisteten gute Dienste in der Textil- und Bauindustrie und als Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Das Gesetz reagierte auf den Druck der EG-Staaten, zu denen auch die spanische Regierung ihr Land gesellen wollte.[2]
Dieses Ausländergesetz wurde in den folgenden Jahren immer rigider angewendet. Nur ein verhältnismäßig geringer Teil der Nicht-EG-Ausländer konnte den Weg in die Illegalisierung verhindern und die Vorteile der Amnestie annehmen, die die Einführung des Gesetzes begleitete. Die Zahl der Ausweisungen stieg massiv an. Von 4.739 Personen waren im Jahre 1989 4.275 ausschließlich wegen ihres illegalen Status ausgewiesen worden. Spanien, die Grenze nach Süden – Die Folgen von Schengen weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.