Schlagwort-Archive: Todesschüsse

Polizeiliche Todesschüsse 2000

von Otto Diederichs

Da die Innenministerkonferenz (IMK) für die zurückliegenden Jahre 1998 und 1999 ohne Angabe von Gründen von ihrer langjährigen Praxis abgewichen ist, eine Statistik über den polizeilichen Schusswaffengebrauch zu veröffentlichen, fehlen offizielle Angaben für diesen Zeitraum.

Erfreulicherweise hat Sachsen-Anhalts Innenminister Manfred Püchel (SPD) als amtierender IMK-Vorsitzender diese Praxis seiner Amtsvorgänger aus Thüringen und Nordrhein-Westfalen nicht übernommen, sondern ist zur alten Vorgehensweise zurückgekehrt. Demnach starben im vergangenen Jahr insgesamt sechs Menschen an den Folgen von Polizeischüssen, während das CILIP-Archiv hier nur fünf Fälle aufweist. Trotz intensiver Bemühungen ist es leider nicht gelungen, diesen Fall nachträglich zu recherchieren. Polizeiliche Todesschüsse 2000 weiterlesen

Polizeiliche Todesschüsse 1999: Ministerielle Schwierigkeiten beim Zählen

von Otto Diederichs

Jeweils zum Jahresende müssen alle Länderpolizeien sämtliche Fälle von Schusswaffengebrauch durch PolizeibeamtInnen an ihre Innenministerien melden. Dort werden sie gesammelt und anschließend an die Polizei-Führungsakademie (PFA) in Hiltrup übermittelt. Die PFA ihrerseits führt die Meldungen der 16 Länderinnenministerien zu einer Statistik zusammen, die dann vom Vorsitzenden der Innenministerkonferenz veröffentlicht wird. So war es jedenfalls bisher.

Schon in der Vergangenheit zog sich dieses einfache Prozedere derart in die Länge, dass mit der Veröffentlichung durch die Innenministerkonferenz (IMK) frühestens im Herbst des Folgejahres zu rechnen war. Wesentlicher Grund dafür war die schleppenden Weitermeldung der Zahlen an die PFA. Diese zog vor zwei Jahren die Konsequenzen und beschleunigte das Verfahren: Sie fordert die Daten der einzelnen Länder bis zum Ende des ersten Quartals ein. Säumige Ministerien werden gegebenenfalls gemahnt. Bei der PFA selbst geht es dann relativ schnell. Schon nach wenigen Wochen kann sie der IMK ihre Auswertung vorlegen. Polizeiliche Todesschüsse 1999: Ministerielle Schwierigkeiten beim Zählen weiterlesen

Neue Munition für die Polizei – Eine von Schein-Sachzwängen dominierte Diskussion[1]

von Oesten Baller

Rambos, die von mehreren Schüssen getroffen ihre Angriffe fortsetzen – vor dem Hintergrund dieser Schreckensvision wird derzeit über eine neue Munition für die Polizei diskutiert. Der herkömmlichen Vollmantelmunition fehle die nötige „Mannstoppwirkung“, sie gefährde zudem unbeteiligte Dritte.[2] Die Innenministerkonferenz (IMK) beschloss daher im Juni 1999, die Polizei insgesamt mit einer neu zu entwickelnden Deformationsmunition auszurüsten.

Bislang wird Deformationsmunition in Deutschland nur von der GSG 9 und den Spezialeinheiten der Länder (Sondereinsatzkommandos/ Präzisionsschützenkommandos) eingesetzt. Die mit der allgemeinen Ausrüstung der Polizei mit Deformationsmunition verbundenen Konsequenzen für den polizeilichen Alltag und den „Normal-Fall“ des polizeilichen Schusswaffengebrauchs werden in der Regel nur aus dem Blickwinkel der polizeilichen Taktik beleuchtet. Neue Munition für die Polizei – Eine von Schein-Sachzwängen dominierte Diskussion[1] weiterlesen

Polizeiliche Todesschüsse 1998

von Otto Diederichs

So zynisch es klingen mag, aber für den polizeilichen Schußwaffengebrauch mit Todesfolge war 1998 ein vergleichsweise gutes Jahr. Mit acht Toten ist nach rund zehn Jahren erstmals wieder ein Tiefstand zu verzeichnen.[1] In mindestens vier Fällen hatten sich Straftäter zuvor einen Schußwechsel mit PolizistInnen geliefert, in dessen Verlauf sie getötet wurden.

Die offizielle Schußwaffengebrauchsstatistik der Innenministerkonferenz (IMK) läßt derzeit noch auf sich warten. Zwar liegt sie seit dem Frühsommer im sächsischen Innenministerium vor. Ihre Veröffentlichung durch den IMK-Vorsitzenden, Innenminister Klaus Hardraht, ist laut telefonischer Auskunft der Pressesprecherin erst im Herbst geplant. Polizeiliche Todesschüsse 1998 weiterlesen

Todesschüsse auf KurdInnen – Aufklärung ist dringend geboten

Aus Protest gegen die Verschleppung Abdullah Öcalans aus Kenia und seine Inhaftierung in der Türkei haben KurdInnen am 17. Februar 1999 versucht, das israelische Konsulat in Berlin zu besetzen. Vier TeilnehmerInnen dieser Aktion wurden dabei von israelischen Sicherheitsbeamten erschossen. Obwohl die Ereignisse selbst nach wie vor nur in Umrissen bekannt sind, muß sich auch ein Informationsdienst wie Bürgerrechte & Polizei in dieser Sache zu Wort melden. Wir können dabei nur Fragen stellen – allerdings sehr dringliche und Konsequenzen anmahnende.

Eine Kurdin und drei Kurden kamen am 17. Februar 1999 ums Leben. Sie wurden von zwei israelischen Sicherheitsbeamten erschossen. Deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte waren primär beobachtend zugegen. Das Ereignis ist nur in den Bruta facta geklärt, nicht in seinem Hergang. Trotz vieler richtiger Fragen in der seriösen Presse und trotz der Fragen, die vor allem die Anwälte der inhaftierten KurdInnen gestellt haben, besteht die Gefahr, daß bald anläßlich neuer Ereignisse die nötige Aufklärung und die nötigen Konsequenzen bestenfalls auf die lange Bank geschoben werden – bis sich nur noch ExpertInnen darum kümmern und sich der Ereignisse erinnern. Im schlimmeren, aber nicht unwahrscheinlichen Falle wird die mögliche Aufklärung versäumt und bestehen die Konsequenzen allein darin, kurdische Flüchtlinge hinfort noch schneller abzuschieben, Demonstrationen möglichst nicht zuzulassen, das Polizeirecht zu veschärfen oder – da dieses de lege lata vollkommen ausreicht – verschärft zu interpretieren u.ä.m. Todesschüsse auf KurdInnen – Aufklärung ist dringend geboten weiterlesen

Polizeilicher Schußwaffengebrauch: Eine statistische Übersicht

von Norbert Pütter

Der Gebrauch von Schußwaffen durch die Polizei ist eine der extremsten Formen legaler staatlicher Gewaltanwendung. Wegen seiner Gefährlichkeit ist der Schußwaffengebrauch besonderen rechtlichen Regulierungen unterworfen. Über deren Wirkungen und die Realität polizeilichen Schießens geben die amtlichen Statistiken jedoch nur unzureichend Auskunft.

Die Polizeigesetze bzw. die Gesetze über die Anwendung unmittelbaren Zwangs erlauben den Einsatz von Schußwaffen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Nach den Formulierungen des „Musterentwurfs für ein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder“, an denen sich die einzelnen (Landes-)Gesetze orientieren, ist der polizeiliche Gebrauch von Schußwaffen grundsätzlich nur erlaubt, wenn andere Formen des unmittelbaren Zwangs nicht zum Erfolg geführt haben oder keinen Erfolg versprechen. Auf Personen zu schießen, ist nur dann zulässig,[1] Polizeilicher Schußwaffengebrauch: Eine statistische Übersicht weiterlesen

Polizeiliche Todesschüsse 1997

von Otto Diederichs

Die von der Innenministerkonferenz (IMK) für das Jahr 1997 veröffentlichte Statistik über den polizeilichen Schußwaffengebrauch weist wieder einmal Differenzen zur CILIP-Zählung auf. Während offiziell lediglich zehn Polizeischüsse mit Todesfolgen gemeldet wurden,[1] ergaben die Recherchen von Bürgerrechte & Polizei/CILIP zwölf von der Polizei erschossene Personen.

Zusammengestellt wird die Schußwaffengebrauchsstatistik im Auftrag der IMK von der Polizei-Führungsakademie (PFA) in Hiltrup. Grundlage sind dabei die Zahlenangaben aus den einzelnen Bundesländern. Im Gegensatz zur PFA-Zählung nimmt CILIP jedoch auch die tödlichen Folgen sog. „unbeabsichtigter Schußabgaben“ mit auf. Offiziell hingegen werden diese aufgrund eines IMK-Beschlusses von 1983 nicht mehr zu den Polizeischüssen mit Todesfolge gezählt.[2] Selbst die Ausweisung dieser Schüsse in einer gesonderten Kategorie ist mittlerweile entfallen. Polizeiliche Todesschüsse 1997 weiterlesen

Polizeiliche Todesschüsse 1996: Änderung der CILIP-Statistik

von Otto Diederichs

Normalerweise erscheint die von Bürgerrechte & Polizei/CILIP zusammengestellte Bilanz polizeilicher Todesschüsse jeweils in der ersten Ausgabe des Folgejahres, während die offizielle Statistik der Innenministerkonferenz (IMK) meist erst im Sommer oder Herbst bekannt gegeben wird. Daß die CILIP-Statistik in diesem Jahr verspätet erscheinen muß, hat indes seinen Grund: Zum ersten Male wies sie für 1995 gravierende Unterschiede zur IMK-Statistik auf, die nicht durch notwendige abweichende Erfassungskriterien zu erklären waren.

Die Nachrecherche ergab, daß das wichtigste Kontrollinstrument, die Presse, nicht mehr ausreichend funktioniert. Vielfach blieben Meldungen in den Lokalteilen der Zeitungen hängen und waren damit einer überregionalen Auswertung entzogen. Der umgekehrte Fall, daß Todesschüsse, die gar nicht stattgefunden haben, gemeldet, jedoch nicht wieder korrigiert werden, ist zwar seltener, hat aber ebenfalls stattgefunden: (1) In der Chronologie in Heft 55 (2/96) hatte CILIP gemeldet, am 6. August 1996 sei es in Bremen zu einem tödlichen Schuß auf einen Jugendlichen gekommen. (2) Das Bremer Polizeipräsidium belegte daraufhin gegenüber der Redaktion, daß es sich lediglich um einen Schuß in den Boden gehandelt hat, bei dem niemand verletzt wurde. (3) Polizeiliche Todesschüsse 1996: Änderung der CILIP-Statistik weiterlesen