Archiv der Kategorie: Artikel

Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.

Polizeilicher Staatsschutz in Konkurrenz zum Verfassungsschutz – Gedanken zur Aufweichung von Zuständigkeiten

von Lothar Jachmann

1928 plädierte der Berliner Polizeivizepräsident Bernhard Weiß für eine enge Verbindung zwischen politischem Nachrichtendienst und der Polizei, da ein getrennt existierender Nachrichtendienst ansonsten leicht falschen Informationen seiner „Spitzel“ (heute nennen wir sie V-Leute) aufsitzen könne. Auf welche Erfahrungen er diese Auffassung auch stützen mochte, dieser Grundsatz gilt, mutatis mutandis, auch heute noch für die Organisationsstrukturen des polizeilichen Staatsschutzes in nahezu allen demokratisch verfaßten Staaten. Sowohl aus Zweckmäßigkeitserwägungen wie auch aus Effektivitätsgründen ist diese Lösung generell gewählt worden, ohne auf rechtsstaatliche Bedenken zu stoßen.
Für totalitäre Systeme, die jede Gewaltenteilung, -trennung und -hemmung verachten, ist eine Zusammenfassung von Geheimdienst und Polizei ohnehin obligatorisch. Polizeilicher Staatsschutz in Konkurrenz zum Verfassungsschutz – Gedanken zur Aufweichung von Zuständigkeiten weiterlesen

Profitiert der polizeiliche Staatsschutz von einer Reduzierung der Geheimdienste? Der ‚Polizeibrief‘ und die Folgen

von Renate Künast

Nach dem 3. Oktober 1990 und dem ‚Zwei-plus-Vier-Vertrag‘ vom 12.9.90 stellt sich die Frage nach der Fortgeltung Alliierten Rechts, insbesondere des sog. Polizeibriefes der Militärgouverneure vom 14. April 1949. Welche Bedeutung hat dieser heute noch für die Abgrenzung der Tätigkeitsfelder zwischen Polizei- und Verfassungsschutzbehörden ?

Kurz vor Abschluß der Arbeiten am Grundgesetz lehnten die alliierten Mili-tärgouverneure in ihrem ‚Polizeibrief‘ an den Präsidenten des Parlamentari-schen Rates das Drängen der deutschen Innenminister auf eine Genehmigung zum Neuaufbau einer geheimen politischen Polizei endgültig ab und bestimmten hierzu: „Der Bundesregierung wird (…) gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnisse haben.“1 Profitiert der polizeiliche Staatsschutz von einer Reduzierung der Geheimdienste? Der ‚Polizeibrief‘ und die Folgen weiterlesen

Politische Polizei im geteilten Deutschland – Hinweise zur Entwicklung des repressiven Staatsschutzes

von Falco Werkentin

Das besiegte Deutschland zur Demokratie zurückzuführen, das faschistische Herrschaftssystem zu zerschlagen und durch einen konsequenten Elitenaustausch die Voraussetzungen für einen demokratischen Neuanfang zu schaffen – dies waren die Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition, als ihre Truppen in Deutschland einmarschierten. Dementsprechend wurden mit dem Kontrollrats-Gesetz Nr. 1 vom 20. September ’45 zentrale Straftatbestimmungen des faschistischen Strafrechts aufgehoben, mit Gesetz Nr. 2 vom 10. Oktober ’45 über die „Auflösung von Naziorganisationen“ u.a. die Gestapo als aufgelöst erklärt, mit Gesetz Nr. 11 vom 30. Januar ’46 das Strafrecht von allen politischen Straftatbeständen (vom Hoch- bis Landesverrat) bereinigt und schließlich mit dem Gesetz Nr. 31 vom 1. Juli ’46 alle „Polizeibüros und Agenturen politischen Charakters“ verboten. Politische Polizei im geteilten Deutschland – Hinweise zur Entwicklung des repressiven Staatsschutzes weiterlesen

Tod eines Fußballfans – Anmerkungen zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens

von Andreas Klose

Fast zu überlesen war die kleine Pressemeldung im April 1992. Unter der Überschrift „Verfahren eingestellt“ wurde in fünf dürren Zeilen mitgeteilt, daß die Leipziger Staatsanwaltschaft ein Er-mittlungsverfahren gegen zehn dortige Polizeibeamte abgeschlossen hatte. Gegenstand des Verfahrens waren die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Fußballfans und der Leipziger Polizei am Rande des Spieles ‚FC Sachsen Leipzig‘ gegen ‚FC Berlin‘ am 3.11.90 gewesen. Insgesamt 58 Schüsse waren dabei abgegeben worden.

Durch den Schußwaffeneinsatz wurde der Berliner Fußballfan Mike Polley getötet, fünf weitere z.T. schwer verletzt.1 Tod eines Fußballfans – Anmerkungen zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens weiterlesen

„Schwarze Käfer“ bei der GSG 9 Türkische Anti-Terror-Einheiten und die Lügen des Herrn Spranger

Im März 1992 sperrte die Bundesregierung die weitere Lieferung von NVA-Panzern an die Türkei im Rahmen der NATO-Verteidigungshilfe. Grund: das Wüten türkischer Spezialeinheiten unter der kurdischen Bevölkerung. Daß die Entscheidung der Bundesregierung beim türkischen Partner Erstaunen hervorrief, ist nicht verwunderlich. Hat doch die Bundesregierung jahrelang türkische Spezialeinheiten bei der Sondereinheit des Bundesgrenzschutzes, GSG 9 ausbilden lassen. „Schwarze Käfer“ bei der GSG 9 Türkische Anti-Terror-Einheiten und die Lügen des Herrn Spranger weiterlesen

Die „Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung“

von Otto Diederichs

Ihrer Einsetzung vorausgegangen waren Beratungen der Arbeitsgruppe „Terrorismus“ der Verfassungsschutzämter und der „AG Kripo“ der „Gemeinsamen Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder“, kurz Innenministerkonferenz (IMK) genannt. In Abstimmung mit ihren Arbeitskreisen AK II (Öffentliche Sicherheit) und AK IV (Verfassungsschutz) wurde von der IMK dann in einem einstimmigen Beschluß am 3. Mai 1991 die „Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung“ (KGT) ins Leben gerufen. Die Federführung wurde dem Bundeskriminalamt übertragen, wo auch die Geschäftsstelle eingerichtet wurde. Die „Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung“ weiterlesen

‚Staatsschutz‘ statistisch gesehen – Erläuterungen zur Auswertung

von Falco Werkentin

Detaillierte statistische Daten zur sog. Staatsschutz-Kriminalität in der Bundesrepublik aufzutreiben, ist schwierig. Die nachstehenden Zahlenreihen bis 1960 zurückzuverfolgen – dem Jahr, seit das Bundeskriminalamt (BKA) eine „Polizeiliche Kriminalstatistik – Staatsschutz“ erstellt – , war daher nicht möglich. Auch heute noch werden diese alten Angaben zurückgehalten, obwohl die Sta-tistik seit einigen Jahren durch eine relativ detaillierte und offene Berichterstattung ersetzt wurde.

Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Entwicklung der seit 1974 jährlich insgesamt erfaßten Delikte1, aufgegliedert nach Staatsschutzdelikten im enge-ren Sinne (Tab. 1, Sp. IV) und sonstigen Straftaten mit politischem Bezug (Sp. III). Ist es bei ersteren die gesamte Palette politischer Straftatbestände des StGB ( 80-86a, 87-91, 94-100a, 102-109h, 129a,234a, 241a StGB), so handelt es sich bei jenen mit politischem Bezug um Ereignisse, bei denen die Staats-schutzbehörden politische Motive vermuten. Beispiel hierfür ist etwa die Nötigung (z.B. Blockade von Kasernen) oder die Sachbeschädigung (z.B. Parolen an Hauswänden). ‚Staatsschutz‘ statistisch gesehen – Erläuterungen zur Auswertung weiterlesen

Polizeilicher Staatsschutz – eine Polizeiabteilung wie jede andere?

von Otto Diederichs

In Zeiten, da noch ehrlicher mit den Begriffen der deutschen Sprache umgegangen wurde, hießen jene Abteilungen der Polizei, die heute als „Staatsschutz“ bezeichnet werden und sich hinter schlichten dienstinternen Kürzeln wie „14. K“ (Nordrhein-Westfa-len), „FD 7“ (Hamburg) oder „Dir VBc“ (Berlin) verbergen, noch ganz offen Politische Polizei – und jede/r wußte, woran sie oder er war. Das ist heute nicht mehr ganz so einfach. Im Deutschland (West) der Nachkriegszeit hat es hier, dem Trennungsgebot des ‚Polizeibriefes‘ von 1949  folgend, einige Veränderungen gegeben, durch die im Bereich der sog. Staatsschutzkriminalität z.T. Dop-pelzuständigkeiten zwischen polizeilichem Staatsschutz und ge-heimdienstlichem Verfassungsschutz entstan-den sind. Polizeilicher Staatsschutz – eine Polizeiabteilung wie jede andere? weiterlesen

Sicherheitspolizeilicher Staatsschutz in Österreich – Neuordnung und Grundzüge

von Benjamin Davy

Innerhalb weniger Jahre hat sich die Einschätzung der Staatspolizei in Österreich fast völlig verändert: Noch 1987 widersprach der Bundesminister für Inneres bei der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage dem Vorwurf fehlender rechtsstaatlicher Grundlagen für die Staatspolizei und lobte das „bewährte System“. Doch bereits 1989 forderte ein parlamentarischer Untersu-chungsausschuß, der sich auch mit der Rolle der Staatspolizei in der Affäre ‚Lucona‘ beschäftigte, eine genaue und grundrechtskonforme gesetzliche Regelung für staatspolizeiliche Befugnisse. 1991 wurde diese Regelung, das „Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei“ (Sicherheitspolizeigesetz, SPG), beschlossen.

Das SPG bricht mit zahlreichen Traditionen der Staatspolizei: Der sicher-heitsbehördliche Staatsschutz darf nur mehr strafrechtsakzessorisch* sein. Staatspolizeiliche Gefährdungsbilder dürfen nicht mehr nach dem freien Er-messen der Verwaltung festgelegt werden; bloße Vermutungen der Staats-feindlichkeit von Personen, Gruppen oder ‚Szenen‘ rechtfertigen keine staats-polizeilichen Maßnahmen. Überdies sind staatspolizeiliche Datensammlungen auf Vorrat oder ohne konkrete Nahebeziehung zu drohenden gerichtlich straf-baren Handlungen unzulässig. Die bestehenden Datensammlungen sind, so-fern sie diesen Anforderungen nicht entsprechen, spätestens bis 1. 5. 1994 zu vernichten.1 Außerdem wird der sicherheitsbehördliche Staatsschutz einer umfassenden externen Kontrolle durch ein Auskunftsrecht,2 durch die unabhängigen Verwaltungssenate,3 durch die Datenschutzkommission4 und durch einen ständigen Unterausschuß des Nationalrates5 unterworfen. Sicherheitspolizeilicher Staatsschutz in Österreich – Neuordnung und Grundzüge weiterlesen

Lokale Polizei im Dienst des Geheimdienstes – in den Niederlanden Hand in Hand

von Eveline Lubbers

In jeder kommunalen Polizei (in Städten über 40.000 Einwohner) und jedem Reichspolizeidistrikt der Niederlande versehen Beamte ihren Dienst, die nicht nur normale Polizeiarbeit verrichten, sondern zudem die Hälfte ihrer Arbeitszeit für besondere geheimdienstliche Aufgaben verwenden. Solche Abteilungen, „Politieke Inlichtingen Dienst“ (PID) genannt, arbeiten in enger Kooperation mit dem wichtigsten niederländischen Geheimdienst, dem Inlands-dienst „Binnenlandse Veiligheids Dienst“(BVD). PID-Beamte arbeiten unmittelbar vor Ort und sind vielfach die ‚Sensoren‘ des BVD zum täglichen Geschehen. Lokale Polizei im Dienst des Geheimdienstes – in den Niederlanden Hand in Hand weiterlesen