Archiv der Kategorie: Rezensionen

Besprechungen ausgewählter Bücher oder Aufsätze zum Schwerpunkt des jeweiligen Heftes und auch außerhalb. Gibt es für alle Ausgaben online.

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Sicherheitsbehörden können ohne den Umgang mit Informationen nicht arbeiten. Das gilt für die geheimen Nachrichtendienste, die nach herrschender Lesart exklusive Informationen beschaffen, auswerten und vornehmlich die Regierungen mit derartig gewonnenen Erkenntnissen versorgen sollen. Das gilt aber auch für die Polizeien, die ohne Informationen weder abzuwehrende Gefahren zur Kenntnis nehmen noch Straftaten aufklären könnten. Im Informationszeitalter hat sich nicht nur die Bedeutung von Informationen für die Sicherheitsbehörden erhöht, zugleich hat das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 1983 bewirkt, dass der Schutz personenbezogener Daten Anlass und Gegenstand umfangreicher gesetzgeberischer Reaktionen wurde. Als Folge der verfassungsrechtlichen Vorgaben ist der Umfang der Polizeigesetze seit den 1980er Jahren erheblich gewachsen; und jede neue Technik, jede neue polizeiliche Maßnahme wird im Hinblick auf ihre Folgen für den Datenschutz diskutiert und ggf. auf eine gesetzliche Basis gestellt. Das Sicherheitsrecht ist derart über weite Strecken zu einem Informationsrecht unter der Fahne des Datenschutzes geworden. Literatur weiterlesen

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In den letzten eineinhalb Jahrzehnten hat sich das Europa der Inneren Sicherheit rapide entwickelt. Aus den bescheidenen Anfängen, die sich als Reaktion auf den westeuropäischen Terrorismus Mitte der 70er Jahre entwickelten, ist in den 90ern eines der dynamischsten Politikfelder der Europäischen Union geworden. Weil Vorhaben und Vorschläge in großer Zahl von verschiedenen Akteuren entwickelt werden, ihre Umsetzung im europäischen Mehrebenensystem häufig unklar und ihre Folgen ungewiss sind, ist jede Bilanzierung des Prozesses immer unvollständig und zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung bereits veraltet. Nachfolgend können nur wenige Hinweise auf einige Veröffentlichungen gegeben werden, die einen Einstieg in das Thema erlauben und/oder einzelne Aspekte besonders beleuchten. Literatur weiterlesen

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Großereignisse sind naturgemäß ein polizeiliches Aufgabenfeld. Wo viele Menschen zusammenkommen, wo viel öffentliche Aufmerksamkeit gewiss ist, da liegt es auf der Hand, dass Kriminalität vermehrt auftreten kann und dass Gefahren entstehen können. Dieser Allgemeinplatz erfährt im Fall der Fußball-WM eine besondere Zuspitzung. Hier fließen mindestens drei Entwicklungen zusammen, die die Sicherheit des Turniers zu einer ganz besonderen polizeilichen Angelegenheit machen: Erstens verfügen die Polizeien über langjährige Erfahrungen mit Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen, und sie haben ein reichhaltiges Repertoire an Mitteln entwickelt, um dieser Gewalt präventiv und repressiv zu begegnen. Zweitens stehen spätestens seit dem 11.9. alle Großveranstaltungen unter einer erhöhten terroristischen Anschlagsgefahr. Und drittens haben die FIFA und die Verbände mit ihren Vermarktungsstrategien die „schönste Nebensache der Welt“ derart überhöht, dass gerade in Fragen der Sicherheit nichts schief gehen darf. Seit Jahren arbeiten die deutschen Sicherheitsbehörden deshalb auf allen Ebenen daran, der Welt sichere Spiele zu präsentieren. Im Folgenden wird auf einige ausgewählte Veröffentlichungen hingewiesen, die einen Einblick in die polizeilichen Konzepte und WM-Vorbereitungen erlauben. Literatur weiterlesen

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Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts über das Niedersächsische Sicherheits- und Ordnungsgesetz und des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs über das Verfassungsschutzgesetz des Landes haben noch keine größere Resonanz in der Fachöffentlichkeit gefunden, weil sie erst wenige Monate alt sind. Beide Urteile stehen in der Tradition der Urteile zum „Großen Lauschangriff“ und zur präventiven Telefonüberwachung durch das Zollkriminalamt. Dabei hat das Verfassungsgericht nicht nur den absoluten Schutz eines „Kernbereichs privater Lebensgestaltung“ bekräftigt, sondern auch einige Fragen beantwortet, die die Entscheidung zum Abhören von Wohnungen aufgeworfen hatte. Insbesondere war nach diesem Urteil strittig, inwieweit seine Maßstäbe auch für andere verdeckte Ermittlungsmethoden gelten und ob sie gleichermaßen an die (präventiven) Eingriffsbefugnisse des Polizeirechts anzulegen seien. Literatur weiterlesen

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Die gebräuchliche Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Räumen ist eng verbunden mit dem bürgerlichen Gesellschaftsmodell, in dem das Eigentum als das Fundament des freien Bürgers gilt. Wie der Bürger des frühen 19. Jahrhunderts mit seinem Eigentum (seinem Betrieb, seinem Haus, seiner Frau und seinen Kindern …) umgeht, darin soll der Staat sich nicht oder nur sehr allgemein einmischen. Erst diese ökonomisch-soziale Selbstständigkeit ermögliche es dem Bürger, mit Seinesgleichen zusammenzuwirken und die alle betreffenden Fragen zu regeln. Das soll in der „Öffentlichkeit“ geschehen. Die unterschiedlichen Regulierungen öffentlicher und privater Räume, einschließlich unterschiedlicher Eingriffsvoraussetzungen für staatliches Handeln, erklären sich aus diesem Modell. Während das Fundament bürgerlicher Existenz besonders gegenüber staatlicher Bevormundung geschützt werden muss, eröffnet die öffentliche Sphäre einen staatlichen Interventionen eher offenstehenden Raum. Historisch reguliert und kontrolliert der Staat den öffentlichen Raum da, wo er sich und die Grundfesten der bürgerlichen Gesellschaft in Gefahr sieht. Das galt quasi traditionell für alle Lebensformen, die Wohlanständigkeit und Arbeitsethik in Frage stellen – die Armen, die Bettler und Tagelöhner haben in der bürgerlichen Öffentlichkeit keinen Platz. Zensur, Vereinigungs-, Versammlungs- und Demonstrationsverbote, die Bespitzelung zunächst bürgerlicher, dann sozialdemokratischer Aktivitäten bis zur Anwendung politischen Strafrechts sind die Elemente staatlicher Regulierung der Öffentlichkeit im 19. Jahrhundert. Literatur weiterlesen

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Terrorismus und Anti-Terrorismus sind verständlicherweise (wieder) zu einem publizistischen Megathema geworden. Im Folgenden beschränken wir uns auf eine kleine chronologische Auswahl aus der deutschen polizeilichen Fachpresse. Dabei vernachlässigen wir Hinweise auf die verschiedenen Schilderungen der drohenden terroristischen Gefahren und konzentrieren uns auf die polizeilichen Perspektiven und Elemente des „Kampfes gegen den Terrorismus“. Im Kern besteht die polizeiliche Bekämpfungsstrategie aus zwei Elementen: Erstens werden durch gezielte „Vorfeldarbeit“ die Möglichkeiten des Polizeirechts zur Datenerhebung, zur Infiltration und zur Einschüchterung und Verunsicherung potentieller terroristischer Milieus extensiv genutzt. Und zweitens werden Defizite im Hinblick auf Überwachungsmöglichkeiten und Sanktionspotentiale durch die unmittelbare Zusammenarbeit mit anderen Behörden auszugleichen gesucht. Literatur weiterlesen

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Die „Verpolizeilichung“ des Straf- und Ermittlungsverfahrens ist ein Topos liberaler und bürgerrechtlich orientierter Kritik an der Entwicklung des Strafprozessrechts, aber auch des Polizeirechts, des Strafrechts und – in den letzten Jahren mit wachsender Bedeutung – des Rechts der Nachrichtendienste. „Verpolizeilichung“ steht deshalb im engen Kontext mit den Prozessen der Verrechtlichung, der „Aufwertung“ der Geheimdienste und der Durchsetzung von (polizeilicher) Effizienz im Bereich der Strafrechtspflege. Die langfristigen Veränderungen werden angetrieben von den gewandelten polizeilichen Strategien, Methoden und Ressourcen, die – mit gerichtlicher Nachhilfe daran erinnert – nach „sauberen“ rechtsstaatlichen Grundlagen verlangen. So entstehen neue gesetzliche Normen, die die Gesetzgeber nur allzu gerne liefern, weil Weniges so haushaltsneutral und gleichzeitig so symbolpolitisch wertvoll ist wie eine neue Strafnorm, ein erhöhtes Strafmaß, eine erweiterte Ermittlungszuständigkeit oder eine (neue) legalisierte Ermittlungsmethode. Literatur weiterlesen

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Über die „geheimen Nachrichtendienste“ weiß die Öffentlichkeit naturgemäß wenig. Weil die Tätigkeit der Dienste vor den BürgerInnen geheim gehalten werden muss, gibt es nur wenige Einblicke in das, was die diversen Ämter tun. Im Allgemeinen lassen sich drei Genres der Geheimdienstliteratur unterscheiden: Erstens juristische Abhandlungen, zweitens journalistische Arbeiten – häufig mit einem mehr oder weniger investigativen Anspruch – und drittens die Selbstdarstellungen der Dienste selbst. Kritische und empirisch zuverlässige Arbeiten sind seltene Ausnahmen in der Beschäftigung mit den Diensten – Letztere haben verständlicherweise keinerlei Interesse an einer derartigen Publizität. Betrachtet man das Spektrum der Veröffentlichungen zu den deutschen Diensten, dann fällt als erstes ins Auge, dass die Dienste offenkundig nur noch auf geringes Interesse stoßen. Wer sich über Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst informieren will, der muss auf Veröffentlichungen aus der Mitte der 90er Jahre zurückgreifen. Literatur weiterlesen

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Von dem englischen Premierminister Benjamin Disreali stammt die Erkenntnis, nach der es drei Arten von Lügen gibt: einfache Lügen, heimtückische Lügen und Statistiken. Einerseits liegt der Reiz von Statistiken darin, dass sie einen Sachverhalt in Zahlen ausdrücken, ihm damit feste Konturen verleihen und ihn damit greifbar und – wortwörtlich und im übertragenen Sinne – berechenbar machen. Jede Statistik kommt dem Bedürfnis nach Klarheit und Vereinfachung entgegen. Tabellen, Prozentwerte und Diagramme versprechen eine verlässliche Basis für Diskussionen und Aktionen. Aber in aller Regel sind die Zahlenwerke das Gegenteil von dem, was sie behaupten zu sein: Sie bilden keine „objektive Realität“ ab, sondern sind das Resultat interessengeleiteter Sammlung und Zusammenstellung – getreu dem andern geflügelten Wort, nach dem man keiner Statistik trauen soll, die man nicht selbst gefälscht hat. Literatur weiterlesen