Archiv der Kategorie: Archiv

Landtag NRW beschließt Polizeibeauftragten-Gesetz

Wer schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht hat, hat oft das Bedürfnis, sich über die jeweiligen Beamt*innen zu beschweren, aber nicht unbedingt das Vertrauen, damit bei der Polizei an der richtigen Adresse zu sein. Insbesondere an der unvoreingenommenen Bearbeitung von Anzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden bestehen erhebliche Zweifel. Aus diesem Grund haben seit 2014 sieben Bundesländer und der Bund unabhängige Polizeibeauftragte bei den Parlamenten geschaffen, am 25. März 2025 auch Nordrhein-Westfalen durch den Beschluss eines Polizeibeauftragtengesetzes. Landtag NRW beschließt Polizeibeauftragten-Gesetz weiterlesen

Geheimer Erlass zu Widerstandsdelikten veröffentlicht

Wer Polizist*innen wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) anzeigt, muss häufig mit einer Gegenanzeige wegen Widerstands gegen oder tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamt*innen (§§ 113, 114 StGB) rechnen. Gegenanzeigen streuen Zweifel an der Legitimität der ursprünglichen Anzeige und stellen den Gehalt der darin enthaltenen Vorwürfe in Frage. Gegenanzeigen fungieren als Abwehrinstrument gegen Betroffene von (mutmaßlich) strafbarem Handeln der Polizist*innen und dienen der Rechtfertigung des polizeilichen Gewalteinsatzes. Teilweise wird das Erstatten von Gegenanzeigen auch als „prophylaktische Praxis“ der Polizist­*­innen beschrieben, um sich für zukünftige Anzeigen wegen Körper­verletzung im Amt zu schützen. Anzeige und Gegenanzeige werden regelmäßig von Staatsanwaltschaften gemeinsam bearbeitet, wobei sich Glaubwürdigkeitshierarchien zugunsten der Polizist*innen auswirken.[1] Geheimer Erlass zu Widerstandsdelikten veröffentlicht weiterlesen

Psychiatrie und Maßregelvollzug: Ordnungsmächte mit Nebenwirkung

von Ulrich Lewe

Die Allgemeinpsychiatrie und der psychiatrische Maßregelvollzug (MRV) sind in Deutschland über unterschiedliche Gesetzesvorgaben mit dem staatlichen Gewaltmonopol verbunden. Der Artikel beschreibt problematische Entwicklungen, die sich aus dieser Verbindung ergeben, benennt die besonderen Risiken, denen Menschen mit psychosozialen Behinderungen[1] allgemein und besonders im MRV ausgesetzt sind und macht auf die Gefahren der neueren Diskursfigur vom angeblich „gefährlichen Irren“ aufmerksam.

Psychiatrie und MRV sind in Deutschland vor allem über vier Gesetze mit dem staatlichen Gewaltmonopol verbunden. Erstens über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das in § 1831 eine zwangsweise Unterbringung wegen akuter Selbstgefährdung ermöglicht. Zweitens über die Psychisch-Kranken-Hilfe-und-Schutz-Gesetze (meist PsychKHG) der Länder, die eine zwangsweise Unterbringung bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung regeln. Drittens über das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das in § 7 für strafmündige Jugendliche ab 14 Jahren eine Unterbringung im psychiatrischen MRV ermöglicht. Und viertens über das Strafgesetzbuch (StGB), das für rechtsbrüchige Bürger*innen zwei unterschiedliche Sanktionssysteme bereithält: den Strafvollzug und die Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61ff. StGB. Psychiatrie und Maßregelvollzug: Ordnungsmächte mit Nebenwirkung weiterlesen

Abseits vom Fußballfeld: Das BVerfG bedient den „gesunden Menschenverstand“

von Volker Eick

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Januar 2025 seine eigene „Zeitenwende“ eingeleitet: Wer als profitorientierter Veranstalter einem Bundesland den Eindruck vermittelt, es bestehe durch ein geplantes Event ein erhöhtes Risiko, muss die zusätzlich anfallenden Polizeikosten bezahlen.

Mit dieser Entscheidung des BVerfG weht ein weiterer Hauch von Trumps „revolution of the common sense[1] durch den deutschen Rechtsstaat. Denn mit dem Dekret des Hohen Gerichts wird Volkes Vorstellung bedient, der ‚reiche Fußball‘ sei für Polizeieinsätze bei Fußballspielen gefälligst stärker zur Kasse zu bitten.[2]

Doch worum geht es? Ende 2014 hatte das Land Bremen sein Gebühren- und Beitragsgesetz reformiert – man darf sagen, aus Haushaltsgründen ‚angepasst‘–, um mehr Einnahmen generieren zu können. Das Land Bremen formulierte in seinem Gesetz, dass eine Gebühr für gewinnorientierte Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden erhoben werden kann, wenn „wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird“. Der Höhe nach sei die Gebühr „nach dem Mehraufwand zu bemessen, der aufgrund der zusätzlichen Bereitstellung von Polizeikräften entsteht.“[3] Nach dieser verwaltungsrechtlichen ‚Aufwärmphase‘ begann 2015 das Spiel mit einem ersten juristischen Anstoß. Abseits vom Fußballfeld: Das BVerfG bedient den „gesunden Menschenverstand“ weiterlesen

Summaries

Thematic focus: Police in pyschosocial crisis

People in psychosocial crises. Police intervention instead of support
by Norbert Pütter and Sonja John

The way police deal with people who are in psychosocial crises, who have mental health problems or who have been labelled as such, is currently receiving a lot of attention. Obvious deficits in the use of force are to be eliminated through improved training and further education, without institutional reforms. In the fight against crime, mentally vulnerable individuals are being declared a new risk group against whom preventive intervention is to be taken. With their criminalistic scrutiny, the stigmatization of those affected and their distance from the support system are increasing.

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An der Leine der Agenturen: EU-Sicherheitsforschung im Schatten von Frontex und Co.

Seit Beginn der EU-Sicherheitsforschung wird diese von Bürger*innen- und Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Besserung bringen sollten die Öffnung der Forschung und verbindliche Ethik-Standards. Zugleich aber wird sie – vermittelt über eine wachsende Rolle der EU-Agenturen für Inneres – immer mehr von sicherheitsbehördlichen Interessen gesteuert und kontrolliert. Grund- und Menschenrechte werden dabei marginalisiert.

Mehr als drei Milliarden Euro hat die Europäische Kommission in die Sicherheitsforschung investiert, seit die Förderlinie in den Jahren 2006/ 2007 aus der Taufe gehoben wurde. Nachdem im 7. Forschungsrahmenprogramm (2007-2013) 1,3 Milliarden Euro und im Folgeprogramm „Horizon 2020“ (2014-2020) 1,6 Milliarden Euro geflossen waren, stehen in „Horizon Europe“ (2021-2027) weitere 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung.[1] Nach Angaben der Kommission sind dies etwa 50 Prozent aller (auch nationalstaatlichen) öffentlichen Fördermittel, die EU-weit in diesen Bereich investiert werden.[2] Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Bedeutung dieser Finanzierung für die Forschungslandschaft erheblich ist. 744 Projekte wurden in den Programmen bis 2020 gefördert, zumeist zur Entwicklung von Technologien für die Grenzüberwachung und -kontrolle, die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, den Schutz kritischer Infrastrukturen und Krisenmanagement, darunter Megaprojekte wie CORE, PERSEUS und DRIVER+, in denen Konsortien aus Dutzenden von Firmen, anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen und Behörden für jeweils mehr als 40 Mio. Euro Systeme zum Monitoring globaler Lieferketten, der Überwachung der EU-Außengrenzen und der europaweiten Vernetzung von Krisenlagezentren entwickelt haben. An der Leine der Agenturen: EU-Sicherheitsforschung im Schatten von Frontex und Co. weiterlesen

Gefährliche Hände? US-Polizei und Schwarze autistische Jugendliche

von Elizabeth Drame, Tara Adams und Veronica Nolden

Die Überschneidung von Ethnie, Behinderung und Strafverfolgung stellt ein äußerst komplexes soziales Problem dar, insbesondere für Schwarze autistische Jugendliche und Erwachsene. Wir stellen Forschungsergebnisse aus den USA vor.

Jaida, eine Schwarze Mutter eines 13-jährigen autistischen Jungen, berichtet:

„Eigentlich ist die Sache mit der Polizei eine große Angst von mir. Kyle ist jetzt größer als ich. Er ist ein dunkelhäutiger Junge. Er wiegt mehr als ich und wird noch weiterwachsen. Sein Vater ist 1,90 m groß. Kyle wird riesig werden. Auch ohne seine Behinderung kann sein Aussehen ihm zusätzliche negative Aufmerksamkeit von Polizeibeamten und Gemeindemitgliedern einbringen.“

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Ergebnisorientierte Accountability: Polizeibeauftragte und Eingaben psychisch Auffälliger

Der Umgang mit Menschen in Krisen, psychisch Kranken und Verhaltensauffälligen ist in der Regel herausfordernd. Auch Polizei und Beratungsstellen, die helfen wollen, kommen an ihre Grenzen. Wie gehen Polizeibeauftragtenstellen mit Eingaben von vermeintlich Verwirrten um? Und welche Erfahrungen machen Betroffene dort?

Welches Recht haben als anstrengend wahrgenommene Menschen auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben? Kaum eines, möchte man meinen, wenn man sich das Beschwerdeaufkommen bei den parlamentarischen Polizeibeauftragten ansieht, die in den vergangenen elf Jahren als unabhängige Ombudsinstitutionen sowohl für Eingaben aus der Bevölkerung als auch von Polizeiangehörigen geschaffen wurden.[1] Hier beklagen sich Bürger*innen beständig, wenn sie der Meinung sind, die Polizei würde sich nicht genügend um ihr Ruhebedürfnis kümmern, wenn der Nachbar mit bereits bekannter psychischer Erkrankung mal wieder laut wird und trotz unzähliger Anrufe bei der Polizei „immer noch“ frei herumläuft.

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„Auffällig heißt nicht gleich gefährlich“

Florian Stoeck im Interview

Bei Polizeieinsätzen, die tödlich ausgehen, sind es überwiegend Menschen in psychischen Krisen, die nicht überleben. Da drängt sich die Frage auf, ob Polizist*innen in der Aus- und Fortbildung ausreichend auf das Zusammentreffen mit dieser Personengruppe vorbereitet werden. Im Interview schildert Florian Stoeck, der an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung des Bundeslandes Bremen im Fach Psychologie unterrichtet, was bereits gut läuft und wo aus seiner Perspektive Verbesserungspotential besteht. „Auffällig heißt nicht gleich gefährlich“ weiterlesen

Polizei und Menschen in Krisen: Die rechtliche Perspektive

von Michael Bäuerle

Nach den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder ist es die primäre Aufgabe der Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, also drohende Gesetzesverstöße und zu erwartende Schäden an individuellen und kollektiven Rechtsgütern zu verhindern. Nicht selten sind es Menschen in psychischen Ausnahmesituationen, deren Verhalten auf solche Verstöße oder Schäden hinausläuft, so dass Betroffene die Polizei alarmieren oder zuständige Behörden die Polizei zur Vollzugshilfe anfordern. Rechtlich gesehen spielt die Polizei dabei auf der Skala möglicher staatlicher Maßnahmen jedoch nur eine sekundäre Rolle.

Die Konfrontation der Polizei mit Menschen in Krisen dürfte daher in tatsächlicher Hinsicht eher die Regel als die Ausnahme sein. In die Schlagzeilen gerät eine solche Konfrontation etwa dann, wenn sie mit einer sog. polizeilichen Zwangsanwendung[1] – also der Ausübung körperlicher Gewalt durch Polizeivollzugsbeamt*innen – endet. Dies gilt vor allem, wenn auf (vermutlich) psychisch kranke Personen geschossen wird, insbesondere, wenn dies für die Betroffenen tödlich endet. Insoweit lässt sich der Umgang mit Menschen in Krisen, seien es kleinere vorübergehende oder auch solche, die sich (im Nachhinein) auf psychische Störungen oder Krankheiten zurückführen lassen, aus dem polizeilichen Alltagshandeln nicht wegdenken. Eine adäquate polizeiliche Bewältigung von Konfrontationen mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen hängt von vielen Faktoren ab. Dafür bedarf es grundlegenden Wissens über psychische Störungen und/oder Krankheiten und des daraus potenziell folgenden Handelns. Deren Vermittlung ist daher ebenso integraler Bestandteil der Ausbildung von Polizist*innen wie die Auswahl und Anwendung passender Handlungsstrategien und -muster.[2]

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