Biometrische Daten sollen in sämtliche Personalpapiere eingetragen werden. So sieht es das deutsche Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBKG) vor, das im Januar 2002 in Kraft trat. Für die Pässe und Personalausweise der Deutschen bedarf es dazu eines weiteren Gesetzes, für Aufenthaltsgenehmigungen und Ausweisersatzpapiere der Nicht-Deutschen nur mehr einer Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums (mit Zustimmung des Bundesrates). Für diesen Teil der Bevölkerung gelten weder die Zweckbindungsvorgaben noch das Verbot, sog. Referenzdateien einzurichten.[1] Biometrie: EU-Kommission empfiehlt Fingerabdrücke weiterlesen
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TKÜ-Gutachten vorgestellt
Am 15. Mai 2003 stellten Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und der Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI) Hans-Jörg Albrecht das vom MPI im Auftrag des Ministeriums verfasste Gutachten zur „Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen“ der Öffentlichkeit vor.[1] Das Gutachten ging auf eine Übereinkunft in der ersten rot-grünen Koalitionsvereinbarung von 1998 zurück; es stellte eine politische Reaktion auf den seit Jahren steigenden Umfang der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) dar. TKÜ-Gutachten vorgestellt weiterlesen
Passhandel im Bottroper Sozialamt
Das Sozialamt Bottrop hat Pässe für ausreisepflichtige libanesische AsylbewerberInnen von einem „Vermittler“ gekauft. Dabei wurden, Ulrich Schulze von der Bottroper Stadtverwaltung zufolge, in 6 Fällen Ausweise für 20 Libanesen zur „freiwilligen Ausreise“ besorgt. In einem Fall handelte es sich um ein Reisedokument zur Abschiebung eines mehrfach vorbestraften Libanesen, so Schulze, wobei die Ausweise jeweils im Libanon „beschafft“ wurden. Aufgrund von „Reisekosten, Unterkunft vor Ort und Recherchekosten“ zahlte das Sozialamt pro Ausweis 2.500 US-Dollar an den libanesischen Mittelsmann. Passhandel im Bottroper Sozialamt weiterlesen
Fingierte SMS von der Polizei
Im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung darf die Polizei nicht nur den Inhalt der Gespräche belauschen, sondern sie erhält von den Anbieterfirmen zusätzlich die Verbindungsdaten. Bei Mobiltelefonen zählen dazu auch Angaben über den Standort des Telefonierenden. Was aber tut die Polizei, wenn der Verdächtige partout nicht telefonieren will und daher auch keine Verbindungsdaten produziert? Antwort: Sie erzeugt die Telekommunikation künstlich, indem sie dem Betroffenen eine verdeckte SMS schickt. Sobald das Handy eingeschaltet wird, sendet es Signale an die nächste Funkantenne und kann so geortet werden. Der Betroffene bemerkt diesen Vorgang nicht. Die Überwachung der Telekommunikation hat sich damit gänzlich von der Kommunikation losgelöst und dient nur noch der Observation und Aufenthaltsermittlung. Fingierte SMS von der Polizei weiterlesen
Editorial
von Heiner Busch
„Verhaften Sie die üblichen Verdächtigen.“ Der Befehl des Polizeikommandanten aus „Casablanca“ hat sich im öffentlichen Bewusstsein festgesetzt. Er versinnbildlicht wie kaum ein anderer die Erfahrung, dass einige vor dem Gesetz eben gleicher sind als andere. Wer wollte den weniger gleichen die Häme vorwerfen, wenn das schier unglaubliche doch passiert, wenn der Baulöwe Jürgen Schneider sichtlich gescheitert ohne Toupet und ohne „peanuts“ flankiert von Beamten des Bundeskriminalamts über den Fernsehbildschirm wankt, wenn es den raffgierigen Manager – aller Erfahrung zum Trotz – dennoch trifft und er wie ein gewöhnlicher Krimineller in Handschellen abgeführt wird. Editorial weiterlesen
Rechtsstaatlich geregelte Folter? Der Fall Daschner und die politische Falle
von Heiner Busch
Wenn er den Aufenthaltsort des entführten Jakob von Metzler nicht preisgebe, würden ihm Schmerzen zugefügt, die er noch nie erlebt habe. Auf Geheiß des Polizeivizepräsidenten drohten Frankfurter Kriminalbeamte im Oktober 2002 dem Entführer mit Folter. Seitdem der Fall im Februar bekannt wurde, diskutiert die deutsche Öffentlichkeit über die Grenzen des Folterverbots und begibt sich damit in eine Falle.
„Eigentlich kann es nur noch um das Strafmaß gehen. Der mutmaßliche Haupttäter hat zwar öffentlich gestanden, zeigt aber nicht einmal den Ansatz eines Unrechtsbewusstseins. In einer solchen Situation ist es üblich, dass die Gerichte schon allein aus Gründen der Spezialprävention den Strafrahmen ausschöpfen …“ So würden die Kommentare lauten, wenn man den Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner dabei erwischt hätte, wie er ein Kilo Kokain durch den Zoll zu schmuggeln versuchte. Die Mindeststrafe dafür liegt bei zwei Jahren Gefängnis (§ 30 Betäubungsmittelgesetz): keine Chance auf Bewährung. Rechtsstaatlich geregelte Folter? Der Fall Daschner und die politische Falle weiterlesen
Stinkendes Geld, schmutzige Geschäfte – Der polizeiliche Antikapitalismus führt in die Irre
von Heiner Busch
Die „Bekämpfung“ von Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche lebt von einer antikapitalistischen Rhetorik. Dass Polizei und Strafverfolgungsbehörden bei diesem Kampf notwendigerweise an Grenzen stoßen, wird ebenso vergessen wie die Tatsache, dass sie dabei nicht nur gegen „Weiße-Kragen-Täter“ agieren.
Geschichten von „Geld und Gier“ haben Hochkonjunktur. Bürgerliche Zeitungen applaudieren auf ihren Wirtschaftsseiten, dass Staatsanwaltschaften und Polizei endlich auch „Topmanager wie Kriminelle behandeln“.[1] Schutzvereinigungen der AktionärInnen fordern die Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts, und Wirtschaftsprüfungsunternehmen, die noch vor kurzem selbst die Hühneraugen vor geschönten Bilanzen schlossen, verdienen ihr Geld nun mit „forensic accounting“, mit innerbetrieblicher Detektivarbeit also, oder beraten Banken über die besten Möglichkeiten im Kampf gegen Geldwäsche.[2] Stinkendes Geld, schmutzige Geschäfte – Der polizeiliche Antikapitalismus führt in die Irre weiterlesen
Summaries
Dirty money, dirty deals – an introduction
by Heiner Busch
The „fight“ against business crime and money laundering lives off an anti-capitalist rhetoric. What is forgotten however is that police and law enforcement agencies necessarily reach limits in this fight as well as not only acting against „white-collar-perpetrators“. Summaries weiterlesen
Chronologie
zusammengestellt von Ariane Neitzel
Dezember 2002
05.12.: Urteil nach Überfall auf Tunesier: Das Amtsgericht Leipzig verhängt gegen vier Männer Bewährungsstrafen von sechs Monaten bis zwei Jahren und gemeinnützige Arbeit. Die 17- bis 19-jährigen Täter hatten den Mann im Januar in Delitzsch niedergeschlagen und mit Springerstiefeln auf seinen Kopf eingetreten. Einen rechtsradikalen Hintergrund sieht das Gericht nicht.
06.12.: „Phase 2“ unter Verschluss: Der Zoll beschlagnahmt die gesamte Auflage der in der Tschechischen Republik gedruckten sechsten Ausgabe der Zeitschrift. In einem Beschluss vom 11.12. entscheidet das Amtsgericht Wunsiedel, die gesamte Auflage wegen des Verdachts auf „verfassungswidrige Inhalte“ und Steuervergehen einzubehalten. Chronologie weiterlesen
Literatur
Zum Schwerpunkt
„Wirtschaftskriminalität“ und „Geldwäsche“ weisen auf den ersten Blick wenig Gemeinsamkeiten auf: Die „Kriminalität im Wirtschaftsleben“ ist ein altes polizeiliches und kriminologisches Thema. Für Deutschland gilt, dass sie in beiden „Disziplinen“ durchgängig stiefmütterlich behandelt wurde: Während kriminologische Forschung zum White-Collar-Crime äußerst selten war und ist, war die polizeiliche Diskussion über Wirtschaftskriminelle immer davon geprägt, dass es an den nötigen Ressourcen zu deren Bekämpfung fehle – an beiden Befunden hat auch die kurze Konjunktur, die das Thema in den 70er Jahren erfuhr, nichts geändert. Demgegenüber ist die „Geldwäsche“ erst seit knapp 15 Jahren Gegenstand kriminalwissenschaftlicher und polizeilicher Aufmerksamkeit. Entstanden aus dem Versagen der herkömmlichen polizeilichen Drogenbekämpfung dehnte sich der kriminalstrategische Ansatz, der über die illegalen Geldströme Straftäter entdecken und einer Bestrafung zuführen will, auf immer weitere Deliktsbereiche aus. Literatur weiterlesen