Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.
Da Grenzen von der Polizei gesichert und durch Gefängnisse innerhalb und außerhalb der physischen Grenzen des Nationalstaates aufrechterhalten werden, ist der Kampf dagegen abolitionistisch. Abolitionismus eine anti-polizeiliche Praxis, die das Ende schädlicher karzeraler Systeme und ihrer Ursachen anstrebt und gleichzeitig reparative Alternativen in gemeinschaftlicher Verantwortung aufbaut. Dieser Artikel befasst sich mit den Initiativen Abolish Frontex und Abolish Deportation Prisons BER, um für die Abschaffung der Grenzen zu plädieren und unsere Organisierung in langfristiger Widerstandskraft zu verankern.
Die Organizerin Harsha Walia entwickelte den Begriff des „Grenzimperialismus”, um zu verdeutlichen, dass das Grenzregime ein wesentlicher Ort der Intensivierung neoliberaler Praktiken des Imperialismus ist.[1] Grenzen sind keine gefestigten territorialen Linien, sondern vielfältige Beziehungen regulierender Kontrolle, die den „racial capitalism“ und den Imperialismus aufrechterhalten und ausweiten. Das gegenwärtige Grenzregime ist also nicht an einzelne Staaten gebunden, sondern materialisiert ein globales System von Macht und Unterdrückung, das seine Ursprünge in jahrhundertelanger rassistischer Fremdmarkierung, Siedler-Kolonialismus und Versklavung hat. Vom Berliner Flughafen zu EU-Grenzen: Jenseits des Humanitarismus zum Grenz-Abolitionismus weiterlesen →
Radikale Kritik am Knastsystem und solidarische Gefangenenarbeit stehen in einem Spannungsverhältnis. Forderungen nach kleinen Verbesserungen im Knastalltag lassen das Ziel, Knäste abzuschaffen, in den Hintergrund treten. Wir wollen in diesem Text darstellen, wie wir uns als Gruppe entwickelt haben und wie wir in diesem Spannungsverhältnis agieren.
Etwa 45.000 Menschen sitzen laut Statistischem Bundesamt in deutschen Knästen. Weil sie anderen Menschen Schaden zugefügt haben, weil sie verletzt haben. Weil sie gestohlen haben oder betrogen haben. Weil sie Drogen verkauft haben. Weil sie ohne Ticket gefahren sind. Was die vielen Delikte eint: Die Menschen wurden ihrer Freiheit beraubt und von der Gesellschaft isoliert, weil sie sich nicht der bürgerlichen Norm entsprechend verhalten haben.
Knast kann nicht losgelöst von den Verhältnissen „draußen“ gesehen werden. Von den Individuen erwartet die bürgerliche Gesellschaft, strebsame Arbeiter*innen zu sein, die sich am öffentlichen Leben durch individuellen Konsum beteiligen, eine überschaubare Menge an Eigentum anhäufen und das Eigentum anderer respektieren. Alle, die diesen Glaubenssatz durch abweichendes Verhalten angreifen, müssen diszipliniert werden. Wer nicht diszipliniert werden kann, wird dauerhaft ausgeschlossen. Im Kapitalismus kommt diese Rolle dem Knast zu. Er ist ein fundamentales Element des Staates zur Kontrolle der Bevölkerung. Praxis der Widersprüche: Knastkritik zwischen radikalen Idealen und Pragmatismus weiterlesen →
Vier Jahre sind seit dem grausamen Attentat in Hanau vergangen, verändert hat sich in Deutschland nichts. Wir legen den Finger in die Wunden, die uns diese Gesellschaft seit jeher tagtäglich zufügt. Es ist längst überfällig, die Zusammenhänge eines Systems anzugehen, das seit Jahrhunderten Rassismus in seiner DNA trägt. Die Staatspolitik von Berlin-Neukölln bis nach Gaza zeigt: Rassifizierte Leben sind weniger wertvoll. Dagegen organisieren wir uns, denn Hanau war kein Einzelfall.
Der 19. Februar 2020 steht wie kaum ein anderes Datum für das „Versagen“ sogenannter staatlicher „Sicherheitsbehörden“. Bei einem rassistischen Terroranschlag ermordet ein Rechtsextremer nach vorheriger Ankündigung seiner Tat neun Personen: Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov. Diese Namen wurden durch die Arbeit von Hinterbliebenen und zahlreichen antifaschistischen und antirassistischen Gruppen deutschlandweit bekannt. Auch weil sich im ganzen Land vor allem junge migrantisierte Menschen, die unter dem vorherrschenden rassistischen System in Deutschland leiden, unter dem Label „Migrantifa“ zusammenschließen und sich für migrantisch-antifaschistischen Selbstschutz gegen rechte Strukturen und Polizei organisieren. Denn die Polizei, die sich zwar selbst als „Sicherheitsorgan“ versteht, konnte die Tat weder verhindern noch den Schaden begrenzen. Die Konsequenz ist Widerstand: Antirassismus kontra deutsche Leitkultur weiterlesen →
Der polizeiliche Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung (BG) ist eine der umstrittensten Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI). Im Kern geht es darum, ob dem Sicherheitsversprechen der Technologie oder der von ihr ausgehenden Gefahr der Einschränkung von Grund- und Bürgerrechten eine größere Bedeutung beigemessen wird. Die Annahme einer hohen Leistungsfähigkeit der eingesetzten Systeme muss relativiert werden – und damit auch das Sicherheitsversprechen. Zudem hat der Einsatz von BG diskriminierende Effekte.
Nachdem die Europäische Kommission 2021 einen ersten Vorschlag für eine Regulierung von KI-Anwendung auf EU-Ebene vorgelegt hatte (Artificial Intelligence Act),[1] kam es im Zuge des Gesetzgebungsverfahren zu einer intensiven Kontroverse. Im Sommer 2023 machte das Europäische Parlament umfangreiche Änderungsvorschläge, um den Grundrechteschutz zu stärken. Bestimmte KI-Praktiken sollten grundsätzlich verboten werden, da sie nicht mit den in der EU geltenden Grundrechten und Werten vereinbar wären. Zu den genannten Praktiken gehört auch die biometrischer Gesichtserkennung (BG) in öffentlichen Räumen (Art. 5). Dies entsprach der Forderung eines Bündnisses von zivilgesellschaftlichen Initiativen sowie einer Viertelmillion EU-Bürger*innen, die ihre Unterstützung der von mehr als 80 NGOs organisierten Kampagne Ban Biometric Mass Surveillance in Europe geäußert hatten. In der (vorläufigen) Kompromissfassung vom Dezember 2023, auf die sich das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission einigten, werden jedoch Ausnahmen von einem allgemeinen Verbot der Massenüberwachung definiert, bei denen Sicherheitsinteressen die Risiken der Technologie für Grundrechte überwiegen würden: wenn der Einsatz von BG zur Echtzeit-Überwachung verwendet wird, um terroristischen Anschläge zu verhindern oder nach vermissten Personen zu suchen, aber auch, wenn BG eingesetzt werden soll, um im Rahmen von Strafverfahren Tatverdächtige zu ermitteln.[2]Biometrische Gesichtserkennung – Technologischer Solutionismus für mehr „Sicherheit“ weiterlesen →
Die Polizei reagiert auf Vorwürfe in der Regel auf zweierlei Weise: mit Abwehr- und Schutzreaktionen. Dies ergibt eine systematische Untersuchung von Zeitschriften verschiedener deutscher Polizeigewerkschaften. Beide Reaktionsformen vermitteln Gefühle des Zusammenhalts und der Zugehörigkeit und wirken somit identitätsstiftend.
Die Polizei ist mit einer öffentlichen Debatte über rassistische und diskriminierende Einstellungen und Verfahrensweisen von Polizeibediensteten konfrontiert. Berichte über Diskriminierungen und Gewalt durch die Polizei haben in den letzten Jahren Schlagzeilen gemacht, beispielsweise wurden in den Jahren 2020 und 2021 vermehrt rechtsextreme Äußerungen in Chatgruppen von Polizist*innen aus unterschiedlichen Bundesländern bekannt. Die Polizei geht innerhalb ihrer Reihen unterschiedlich mit den Anschuldigungen um. Die Führungsebene reagiert meist ablehnend auf die Vorhaltungen von Rassismus und Diskriminierung. Die Arbeit der Sozialwissenschaftler*innen Kathrin Schroth und Karim Fereidooni zeigt beispielsweise, dass Polizist*innen Vorwürfe zurückweisen, indem sie Beschwerden über Diskriminierung als unbegründet oder nicht gerechtfertigt abtun.[1] Ergänzend stellt der ehemalige Leiter des Fachgebiets Führung an der Deutschen Hochschule der Polizei, Dirk Heidemann, fest, dass Positionen von Kritiker*innen abgewertet werden, indem ihnen vorgehalten wird, Polizeiarbeit nicht zu verstehen. Zudem begebe sich die Polizei mit dem Argument, dass die Polizei dem Verdacht, dass alle Mitglieder der Polizei verantwortlich seien („Generalverdacht“), ausgesetzt wird, in eine Opferrolle.[2] Auch wird oft argumentiert, dass Probleme nur in Einzelfällen aufträten. So werden Strukturen und mögliche problematische Arbeitsweisen nicht infrage gestellt. Der Umgang mit Vorwürfen: Polizeiliche Reaktionen auf Anschuldigungen weiterlesen →
von Simone Borgstede, Steffen Jörg, Moana Kahrmann, Efthimia Panagiotidis, Rasmus Rienecker und Sabine Stövesand
In den vergangenen Jahren mehren sich Berichte aus dem Stadtteil St. Pauli in Hamburg, in denen Präsenz und Vorgehen der Polizei Gegenstand von Kritik ist. Aus diesem Anlass hat ein Team aus Wissenschaftlerinnen der HAW Hamburg, Mitarbeitenden der GWA St. Pauli e. V. und engagierten Anwohner*innen seit 2021 im Rahmen einer kollaborativen Stadtteilforschung zahlreiche Interviews und Beobachtungen durchgeführt, dokumentiert und ausgewertet. Im Fokus standen Fragen danach, wie Bewohner*innen und Betroffene die Situation erleben und bewerten.
Auf St. Pauli sind soziale Fragen und Problemlagen häufig zugespitzter sichtbar als anderswo in Hamburg. Zunächst als „Gefahrengebiet“, dann als „Gefährlicher Ort“ konstruiert, gelten Teile des Stadtteils seit Anfang der 2000er Jahre als polizeiliche Sonderrechtszone. Dieses Konstrukt ermöglicht, unter dem Deckmantel der „vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten“ polizeiliche Maßnahmen ohne konkreten Tatverdacht durchzuführen. In der polizeilichen Arbeit können sich hier „rassistische Klischees ihren Weg bahnen“.[1] Für den Stadtteil St. Pauli gibt es zahlreiche Hinweise darauf, dass durch das „Racist Profiling“[2] vor allem Bewohner*innen und Besucher*innen of Color häufiger als andere von der Polizei kontrolliert werden. Die 2016 von der Polizei eingerichtete „Task Force Betäubungsmittelkriminalität” („Task Force Drogen“) hat die Polizeipräsenz im Stadtteil deutlich erhöht. Offizielles Ziel der „Task Force“ ist die Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität und ihrer Folgen.[3] Während die Polizei ihre Maßnahmen als erfolgreich einstuft,[4] zeugen die Berichte aus dem Stadtteil davon, dass die Lebensrealität vieler Menschen auf St. Pauli durch diese eine deutliche Belastung erfährt. Im Jahr 2018 reichte ein Anwohner Klage gegen die Kontrollen ein, woraufhin das Hamburger Verwaltungsgericht 2020 feststellte, dass diese in drei Fällen rechtswidrig waren. Racist Profiling auf St. Pauli: Forschungsbericht einer kollaborativen Stadtteilforschung weiterlesen →
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde eines rechtspsychologischen Kriminologen der Universität Erlangen-Nürnberg zwar als unzulässig verworfen, ihm in der Sache jedoch letztlich Recht gegeben. Er hatte sich dagegen zur Wehr gesetzt, dass die Münchener Strafverfolgungsbehörden vertrauliche Daten aus einem Forschungsprojekt beschlagnahmt hatten.
Bedrohungen der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) sind vielfältiger Natur: Da wird unabhängige Polizeiforschung behindert,[1] dort nimmt die Privatwirtschaft zunehmend Einfluss,[2] andernorts drohen Haftungsrisiken[3] – daneben die anhaltenden Auseinandersetzungen um die vermeintliche „cancel culture“.[4] Dass Forschungsdaten staatlichem Zugriff ausgesetzt sind, ist jedoch – soweit ersichtlich – neu, ein in der bundesdeutschen Wissenschafts- und Kriminalgeschichte einmaliger Vorgang: Im Zuge von Ermittlungen gegen einen Inhaftierten wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erlangten die bayrischen Strafverfolger Kenntnis von jenem DFG-geförderten Forschungsprojekt „Islamistische Radikalisierung im Justizvollzug – Radikalisierungspotentiale und -prozesse“. Beschlagnahme von Forschungsdaten: Zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterlesen →
Auch für die Polizeien findet der technische Fortschritt vor allem im Feld der Digitalisierung statt, der in kleinen Schritten fast alle Bereiche kriminalistischer Arbeit erreicht. Neue Instrumente und Verfahren stehen auf einem globalen Markt zur Verfügung, der sich gleichermaßen an Polizeien, Geheimdienste und Militärs richtet. Die gesteigerten Überwachungsoptionen sind durch den Verweis auf Geschäftsgeheimnisse geschützt; inwieweit die Angebote von wem wahrgenommen werden, ist weitgehend unklar.
In „Marktwirtschaften“ entstehen Innovationen durch die Anstrengungen privatwirtschaftlicher Akteure. Dieser liberale Glaubenssatz gilt für Innovationen, die den Bereich der staatlichen Sicherheitsgewährung betreffen, nur eingeschränkt. Denn „Innovationen“ kommen hier aus den Behörden selbst, oder sie werden in öffentlichen Forschungseinrichtungen entwickelt oder in privaten Unternehmen oder in unterschiedlichen „Joint ventures“ der genannten drei Akteursgruppen. Trotz dieser Relativierung ist die privatwirtschaftliche „Sicherheitsbranche“ wahrscheinlich der Ort, an dem technische Innovationen am ehesten zur Marktreife und an die Kund*innen gebracht werden können. Was bietet der Sicherheitsmarkt? Ein digitaler Messebesuch weiterlesen →
von Clemens Arzt, Jessica Heesen, Viktoria Rappold und Susanne Schuster
Die zivile „Sicherheitsforschung“ trägt gleichsam zirkulär selbst zu der Definition bei, was als sicherheitsrelevantes Problem gilt und mit welchen Maßnahmen diesem Problem begegnet werden kann. Die einschlägigen Rahmenprogramme des Bundes und der EU fördern hierbei vornehmlich die Entwicklung neuer Technologien für polizeiliche Maßnahmen. Der Beitrag thematisiert die Rolle, Limitationen, Potenziale und Risiken ethischer, sozial- und rechtswissenschaftlicher Beteiligung an dieser Forschung im Rahmen von „Teilprojekten“ oder „Begleitforschung“.
Der von der Polizei und ihren „Gewerkschaften“ wie auch von Teilen der Politik immer wieder behauptete Anstieg von Sicherheitsbedrohungen wird gerne zur Begründung der Notwendigkeit einer Erforschung und Entwicklung neuer Technologien und Maßnahmen in der Sicherheitsforschung bemüht. Es werden in einem erheblichen Umfang Forschungsmittel ausgeschrieben, die von Polizei und Forschungseinrichtungen in Kooperation mit Partner*innen aus Wissenschaft und Industrie eingeworben werden. Insbesondere Terrorismusabwehr und „organisierte“ Kriminalität werden hierbei gerne als erfolgversprechende Anknüpfungspunkte gewählt, weil diese Themen in der öffentlichen Diskussion in Wellen große Aufmerksamkeit bekommen und Politik unter Handlungsdruck setzen. Sicherheitsforschung für die Polizei: Neue Überwachungstechnologien und „Begleitforschung“ weiterlesen →
Der Artikel wirft ein Schlaglicht auf die Kameraüberwachung auf dem Hansaplatz im Hamburger Stadtteil St. Georg, die seit letztem Jahr von einer KI unterstützt wird. Diese Entwicklung ordnen wir vor dem Hintergrund der lokalhistorischen Ordnungspolitik ein, insbesondere der Verdrängungspolitik von Drogenkonsument*innen, und -dealenden, Sexarbeiter*innen, wohnungslosen und migrantisierten Menschen.
Seit dem Sommer 2023 wird am Hansaplatz im Hamburger Stadtteil St. Georg eine künstliche Intelligenz (KI) getestet, um die Kameras, die den Platz seit 2019 aufzeichnen, mit einer automatische Erkennung von verdächtigem Verhalten zu ergänzen. Was der Einsatz dieser KI konkret bedeutet, wird kontrovers diskutiert: Ist es ein neuer perfider Mechanismus der Überwachung und ein Zeichen der Überforderung politischer Entscheidungsträger*innen oder ist es eine pragmatische, moderne Antwort auf unübersehbare Probleme und Ausdruck der fortlaufenden Optimierung der Verbrechensbekämpfung? Verdrängung mit allen Mitteln? KI-gestützte Videoüberwachung am Hansaplatz weiterlesen →
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