von Otto Diederichs
Für das Jahr 2023 verzeichnet die Schusswaffengebrauchsstatistik der Innenministerkonferenz (IMK) insgesamt 65 Schüsse auf Menschen, wobei neun Personen getötet und 33 verletzt worden sind. Rechtlich wurden davon sieben Fälle als Notwehr/Nothilfe und zwei zur Verhinderung von Verbrechen eingestuft. Ein Fall von Schusswaffengebrauch gegen Personen wird als unzulässig bewertet.[1]
Die CILIP-Anfrage nach der Schusswaffengebrauchsstatistik ist immer wieder eine amüsante Abenteuerreise durch die Institutionen – mit stets wechselnden Akteur*innen. Nachdem sich im Jahr 2023 ergeben hatte, dass Nachfragen vor Juni sinnlos seien, begann die Reise dieses Mal somit Anfang Juni bei der IMK-Geschäftsstelle beim Bundesrat. Dort war man verblüfft und meinte, die Statistik sei schon längst veröffentlicht. Neben dieser Fehlinformation wurde für weitere Nachfragen an die Geschäftsstelle des diesjährigen IMK-Vorsitzes als zuständige Stelle verwiesen; in diesem Falle also das Land Brandenburg. Von dort wurde die Pressestelle des Landesinnenministeriums als Ansprechpartner genannt. Diese zeigt sich zunächst irritiert und schlug zunächst Nachfragen in den einzelnen Bundesländern vor. Schließlich erkannte sie ihre Zuständigkeit an, verlangte allerdings vor einer Antwort den Nachweis journalistischer Tätigkeiten. Nachdem auch dies erledigt war, wurde die Statistik dann Ende Juni übersandt.