Racist Profiling auf St. Pauli: Forschungsbericht einer kollaborativen Stadtteilforschung

von Simone Borgstede, Steffen Jörg, Moana Kahrmann, Efthimia Panagiotidis, Rasmus Rienecker und Sabine Stövesand

In den vergangenen Jahren mehren sich Berichte aus dem Stadtteil St. Pauli in Hamburg, in denen Präsenz und Vorgehen der Polizei Gegenstand von Kritik ist. Aus diesem Anlass hat ein Team aus Wissenschaftlerinnen der HAW Hamburg, Mitarbeitenden der GWA St. Pauli e. V. und engagierten Anwohner*innen seit 2021 im Rahmen einer kollaborativen Stadtteilforschung zahlreiche Interviews und Beobachtungen durchgeführt, dokumentiert und ausgewertet. Im Fokus standen Fragen danach, wie Bewohner*innen und Betroffene die Situation erleben und bewerten. 

Auf St. Pauli sind soziale Fragen und Problemlagen häufig zugespitzter sichtbar als anderswo in Hamburg. Zunächst als „Gefahrengebiet“, dann als „Gefährlicher Ort“ konstruiert, gelten Teile des Stadtteils seit Anfang der 2000er Jahre als polizeiliche Sonderrechtszone. Dieses Konstrukt ermöglicht, unter dem Deckmantel der „vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten“ polizeiliche Maßnahmen ohne konkreten Tatverdacht durchzuführen. In der polizeilichen Arbeit können sich hier „rassistische Klischees ihren Weg bahnen“.[1] Für den Stadtteil St. Pauli gibt es zahlreiche Hinweise darauf, dass durch das „Racist Profiling“[2] vor allem Bewohner*innen und Besucher*innen of Color häufiger als andere von der Polizei kontrolliert werden. Die 2016 von der Polizei eingerichtete „Task Force Betäubungsmittelkriminalität” („Task Force Drogen“) hat die Polizeipräsenz im Stadtteil deutlich erhöht. Offizielles Ziel der „Task Force“ ist die Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität und ihrer Folgen.[3] Während die Polizei ihre Maßnahmen als erfolgreich einstuft,[4] zeugen die Berichte aus dem Stadtteil davon, dass die Lebensrealität vieler Menschen auf St. Pauli durch diese eine deutliche Belastung erfährt. Im Jahr 2018 reichte ein Anwohner Klage gegen die Kontrollen ein, woraufhin das Hamburger Verwaltungsgericht 2020 feststellte, dass diese in drei Fällen rechtswidrig waren. Racist Profiling auf St. Pauli: Forschungsbericht einer kollaborativen Stadtteilforschung weiterlesen

Beschlagnahme von Forschungsdaten: Zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

von Helmut Pollähne

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde eines rechtspsychologischen Kriminologen der Universität Erlangen-Nürnberg zwar als unzulässig verworfen, ihm in der Sache jedoch letztlich Recht gegeben.  Er hatte sich dagegen zur Wehr gesetzt, dass die Münchener Strafverfolgungsbehörden vertrauliche Daten aus einem Forschungsprojekt beschlagnahmt hatten.

Bedrohungen der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) sind vielfältiger Natur: Da wird unabhängige Polizeiforschung behindert,[1] dort nimmt die Privatwirtschaft zunehmend Einfluss,[2] andernorts drohen Haftungsrisiken[3] – daneben die anhaltenden Auseinandersetzungen um die vermeintliche „cancel culture“.[4] Dass Forschungsdaten staatlichem Zugriff ausgesetzt sind, ist jedoch – soweit ersichtlich – neu, ein in der bundesdeutschen Wissenschafts- und Kriminalgeschichte einmaliger Vorgang: Im Zuge von Ermittlungen gegen einen Inhaftierten wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erlangten die bayrischen Strafverfolger Kenntnis von jenem DFG-geförderten Forschungsprojekt „Islamistische Radikalisierung im Justizvollzug – Radikalisierungspotentiale und -prozesse“. Beschlagnahme von Forschungsdaten: Zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterlesen

Was bietet der Sicherheitsmarkt? Ein digitaler Messebesuch

Auch für die Polizeien findet der technische Fortschritt vor allem im Feld der Digitalisierung statt, der in kleinen Schritten fast alle Bereiche kriminalistischer Arbeit erreicht. Neue Instrumente und Verfahren stehen auf einem globalen Markt zur Verfügung, der sich gleichermaßen an Polizeien, Geheimdienste und Militärs richtet. Die gesteigerten Überwachungsoptionen sind durch den Verweis auf Geschäftsgeheimnisse geschützt; inwieweit die Angebote von wem wahrgenommen werden, ist weitgehend unklar.

In „Marktwirtschaften“ entstehen Innovationen durch die Anstrengungen privatwirtschaftlicher Akteure. Dieser liberale Glaubenssatz gilt für Innovationen, die den Bereich der staatlichen Sicherheitsgewährung betreffen, nur eingeschränkt. Denn „Innovationen“ kommen hier aus den Behörden selbst, oder sie werden in öffentlichen Forschungseinrichtungen entwickelt oder in privaten Unternehmen oder in unterschiedlichen „Joint ventures“ der genannten drei Akteursgruppen. Trotz dieser Relativierung ist die privatwirtschaftliche „Sicherheitsbranche“ wahrscheinlich der Ort, an dem technische Innovationen am ehesten zur Marktreife und an die Kund*innen gebracht werden können. Was bietet der Sicherheitsmarkt? Ein digitaler Messebesuch weiterlesen

Sicherheitsforschung für die Polizei: Neue Überwachungstechnologien und „Begleitforschung“

von Clemens Arzt, Jessica Heesen, Viktoria Rappold und Susanne Schuster

Die zivile „Sicherheitsforschung“ trägt gleichsam zirkulär selbst zu der Definition bei, was als sicherheitsrelevantes Problem gilt und mit welchen Maßnahmen diesem Problem begegnet werden kann. Die einschlägigen Rahmenprogramme des Bundes und der EU fördern hierbei vornehmlich die Entwicklung neuer Technologien für polizeiliche Maßnahmen. Der Beitrag thematisiert die Rolle, Limitationen, Potenziale und Risiken ethischer, sozial- und rechtswissenschaftlicher Beteiligung an dieser Forschung im Rahmen von „Teilprojekten“ oder „Begleitforschung“.

Der von der Polizei und ihren „Gewerkschaften“ wie auch von Teilen der Politik immer wieder behauptete Anstieg von Sicherheitsbedrohungen wird gerne zur Begründung der Notwendigkeit einer Erforschung und Entwicklung neuer Technologien und Maßnahmen in der Sicherheitsforschung bemüht. Es werden in einem erheblichen Umfang Forschungsmittel ausgeschrieben, die von Polizei und Forschungseinrichtungen in Kooperation mit Partner*innen aus Wissenschaft und Industrie eingeworben werden. Insbesondere Terrorismusabwehr und „organisierte“ Kriminalität werden hierbei gerne als erfolgversprechende Anknüpfungspunkte gewählt, weil diese Themen in der öffentlichen Diskussion in Wellen große Aufmerksamkeit bekommen und Politik unter Handlungsdruck setzen. Sicherheitsforschung für die Polizei: Neue Überwachungstechnologien und „Begleitforschung“ weiterlesen

Verdrängung mit allen Mitteln? KI-gestützte Videoüberwachung am Hansaplatz

von Tabea Louis und Johannes Ebenau

Der Artikel wirft ein Schlaglicht auf die Kameraüberwachung auf dem Hansaplatz im Hamburger Stadtteil St. Georg, die seit letztem Jahr von einer KI unterstützt wird. Diese Entwicklung ordnen wir vor dem Hintergrund der lokalhistorischen Ordnungspolitik ein, insbesondere der Verdrängungspolitik von Drogenkonsument*innen, und -dealenden, Sexarbeiter*innen, wohnungslosen und migrantisierten Menschen.

Seit dem Sommer 2023 wird am Hansaplatz im Hamburger Stadtteil St. Georg eine künstliche Intelligenz (KI) getestet, um die Kameras, die den Platz seit 2019 aufzeichnen, mit einer automatische Erkennung von verdächtigem Verhalten zu ergänzen. Was der Einsatz dieser KI konkret bedeutet, wird kontrovers diskutiert: Ist es ein neuer perfider Mechanismus der Überwachung und ein Zeichen der Überforderung politischer Entscheidungsträger*innen oder ist es eine pragmatische, moderne Antwort auf unübersehbare Probleme und Ausdruck der fortlaufenden Optimierung der Verbrechensbekämpfung? Verdrängung mit allen Mitteln? KI-gestützte Videoüberwachung am Hansaplatz weiterlesen

Digitalforensische Tatortrekonstruktion: Ein Weg zur Objektivierung der Beweiswürdigung?

von Thomas Feltes und Holger Plank

Mit der „digitalen Revolution“ hat sich auch die Kriminaltechnik in kurzer Zeit dynamisch fortentwickelt. Die digitale Forensik ermöglicht durch optoelektronische Verfahren reproduzierbare Tatortbefunde. Digitale, multiperspektivische und virtuell begehbare Reproduktionen können die Arbeit im Ermittlungsverfahren und über den (virtuellen) Augenschein auch die richterliche Überzeugungsbildung verbessern. Der Beitrag beschäftigt sich mit den strafprozessualen und polizeiwissenschaftlichen Implikationen dieser Veränderungen und der Problematik, dass die Möglichkeiten der Verteidigung, diese Methoden mit eigenen Mitteln nachzuvollziehen und zu überprüfen, beschränkt sind. Zudem können bewusste oder unbewusste Manipulationen kaum nachgewiesen werden.

Die Kriminalistik orientiert sich am strafrechtlichen Verbrechensbegriff. Sie dient der beweiskräftigen Erforschung eines strafrechtlich relevanten Sachverhalts mit wissenschaftlichen Mitteln.[1] Kriminalisten haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft be- und entlastende Tatsachen zu erheben, zu sichern und zu dokumentieren (§ 160 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)). Anschließend werden diese Merkmale im Verlauf des Ermittlungsverfahrens bewertet und den Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht. Tatsachen im Strafverfahren sind dem Beweis für das Vorliegen einer Straftat zugängliche Ereignisse oder Zustände, strafprozessual Personen- oder Sachbeweise genannt, die zur richterlichen Überzeugungsbildung beitragen können. Digitalforensische Tatortrekonstruktion: Ein Weg zur Objektivierung der Beweiswürdigung? weiterlesen

Polizei und technische Innovationen: Hoffnungen und Gefahren der „Polizei der Zukunft“

von Norbert Pütter und Eric Töpfer

Die Modernisierung von Polizeien umfasst auch von ihr genutzte Instrumente und Verfahren, die aus dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt resultieren. Obgleich im Detail wenig bekannt, sind neue Technologien in allen polizeilichen Arbeitsfeldern im Einsatz, ihr Ausbau ist erklärtes Ziel der Verantwortlichen. Insbesondere in der Digitalisierung werden Chancen für eine effektivere Polizeiarbeit gesehen. Mit dem Ausbau ihrer technischen Kapazitäten vergrößern sich Definitionsmacht, Überwachungs- und Handlungsoptionen der Polizei; deren Kontrollierbarkeit wird durch die neuen Technologien noch schwieriger. 

Auch wenn der Begriff aus der Mode gekommen ist, wir leben in einer Gesellschaft, die durch den „wissenschaftlich-technischen Fortschritt“ geprägt ist: Wissenschaft legitimiert sich über weite Strecken über ihre „Praxisrelevanz“; die Praktiker*innen erhoffen sich mehr Effektivität und Effizienz von dem, was die Wissenschaft ihnen bietet; die Wirtschaft setzt auf Wachstumsimpulse, die durch neuen Technologien ausgelöst werden sollen; die politisch Verantwortlichen inszenieren sich gerne als Fördernde des „Neuen & Besseren“; und die Öffentlichkeit erwartet eine moderne Praxis, die „auf der Höhe der Zeit“ ist, weil sie Innovationen nutzt. Polizei und technische Innovationen: Hoffnungen und Gefahren der „Polizei der Zukunft“ weiterlesen

Literatur

Zum Schwerpunkt

„Welche Bedeutung hat der (ingenieur)wissenschaftliche Fortschritt für die Arbeit der Polizei?“ Um diese Frage beantworten zu können, müssten vorgelagerte Fragen geklärt sein: Im Hinblick auf welche polizeilichen Aufgaben und Tätigkeiten bieten wissenschaftliche Innovationen Lösungen? Und: Auf welchen Wegen werden diese Potenziale in welchem Umfang implementiert? Ein Blick in die aktuelle deutschsprachige Literatur zeigt schnell, dass diese Fragen überraschend selten gestellt werden, weshalb nur Bruchstücke für Antworten auffindbar sind. Dabei ist es durchaus trivial zu behaupten, dass die Fähigkeiten einer Institution ohne die Kenntnis ihrer „Instrumente“ – von den „Hilfsmitteln körperlicher Gewalt“ bis zu Einsatzkonzepten, die von Algorithmen gesteuert werden – kaum zureichend erfasst werden können.

Die Literaturlage ist durch zwei weitere Merkmale gekennzeichnet: Erstens mangelt es an der Offenheit der Akteure. Jenseits der vollmundigen Selbstdarstellungen der Innenministerien gibt es kaum sachliche Informationen über die materiell-technische Ausstattung der Polizeien. Zweitens hat die Aufmerksamkeit gegenüber der „Polizeitechnik“ im letzten Jahrzehnt deutlich nachgelassen. Allein die „Digitalisierung“ der Polizeiarbeit hat externe Aufmerksamkeit auf sich gezogen – und damit die anderen Technikfelder (und deren Folgen) in den Schatten gestellt. Literatur weiterlesen

Redaktionsmitteilung

Seit die deutschen Polizeien Anfang der 1970er Jahre die Phase der Restauration verließen, gehört der Glaube an die technische Herstellbarkeit von Sicherheit zum Mantra polizeilicher Zukunftshoffnungen. Insofern ist es kein Wunder, dass der Hype um Digitalisierung und die ungeahnten Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz Eingang in Sicherheitsprogramme gefunden haben. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Hessen – um nur auf ein aktuelles Beispiel zu verweisen – überschlägt sich im Kapitel zum „starken Staat“ mit entsprechenden Vorhaben: „technische Innovationen“ nutzbar machen, „digitale Lösungen zur Effizienzsteigerung“ einführen, „die technischen und wissenschaftlichen Kompetenzen weiter … erhöhen“, eine „smarte Polizei“ soll geschaffen werden, „Polizei-Cloud“ und „Innovation Hub 110“ sollen ausgebaut und um eine „Digital Academy 110“ erweitert werden. Daneben werden Investitionen in „Body-Cams, Distanzelektroimpulsgeräte (‚Taser‘), Car-Cams, Drohnen, Smartphones und IT-Geräte“ angekündigt. Lapidar vermerkt der Koalitionsvertrag, dass man die für den Einsatz erforderlichen Rechtsgrundlagen schaffen werde. Redaktionsmitteilung weiterlesen

Summaries

Thmetaic focus: Police and technical innovations

Hopes and dangers of the „police of the future“
by Norbert Pütter and Eric Töpfer

The modernisation of police forces also includes the instruments and procedures they use, which are the result of scientific and technological progress. Although little is known about the details, new technologies are used in all areas of police work and their expansion is a declared aim of the responsible bodies. Digitalisation in particular is seen as an opportunity for more effective police work. With the expansion of their technical capacities, the police’s options to define suspicious behavior, for monitoring and taking action are increasing; the new technologies make it even more difficult to control police work. Summaries weiterlesen

Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.