Sicherheitsindustrie – ein aufstrebender und prosperierender Wirtschaftszweig – umfaßt eine ganze Reihe teilweise sehr unterschiedlicher Produktpaletten und Dienstleistungen. Ihre Struktur läßt sich in Anlehnung an eine US-amerikanische Definition von „private security“1 vielleicht am besten als die Gesamtheit der Freiberufler und Privatfirmen beschreiben, die gegen Bezahlung sicherheitsbezogene Dienstleistungen erbringen, indem sie Personen, Eigentum oder Interessen vor Gefahren zu schützen versuchen. Neben den Wachmännern (so sind z.B. nur 5% der Pförtner im Tagesdienst Frauen) wird dieses Aufgabenspektrum von Leibwächtern, Kurieren, Detektiven und nicht zuletzt von den dazugehörigen Ingenieuren, Technikern und Managern abgedeckt. Von einer Industrie kann insofern die Rede sein, als sich Dienstleistung, Beratung, Schulung und Marketing von der industriellen Herstellung und der professionalisierten Anwendung von sicherheitsspezifischen Produkten eigentlich nicht mehr scheiden läßt. Sicherheit als Ware und Dienstleistung – zur Entwicklung einer zukunftsträchtigen Industrie weiterlesen →
Hätten unsere britischen Kollegen von Statewatch nicht im Sommer Alarm geschlagen , wäre der Verordnungsvorschlag der EG-Kommission womöglich kaum aufgefallen, denn selbst die offizielle EG-Politik vollzieht sich in einem der Öffentlichkeit wenig zugänglichen Raum. Ein großer Teil der EG-Innenpolitik obliegt zudem nicht einmal den EG-Institutionen, sondern wird in diversen multilateralen Gremien der einzelnen nationalen Bürokratien – wie TREVI oder Ad-hoc-Gruppe Einwanderung – ausgekocht, an denen die EG-Kommission zwar am Rande beteiligt ist, die von ihr jedoch nicht bestimmt werden und daher nicht in den offiziellen Veröffentlichungen auftauchen.
Wer schon einmal etwas über EG-Innenpolitik erfahren wollte, weiß, wie schwierig es ist, Vorentwürfe oder Entwürfe von Richtlinien oder Abkommen aufzutreiben. Nun geht die EG-Kommission daran, die bereits existierende Undurchsichtigkeit auch noch mit Geheimhaltungsvorschriften zu überziehen, und entspricht damit der Tendenz, aus der EG einen ‚richtigen‘ europäischen Staat zu machen: einen Staat, der, wie die sich in ihm zusammenschließenden Nationalstaaten, von Öffentlichkeit und Demokratie nicht viel hält. Ohne Geheimnisse kein richtiger Staat? Geheimhaltung auf europäisch weiterlesen →
Am 4.6.1992 hat der Deutsche Bundestag das ‚Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG)‘ verabschiedet; das Vorschriftenpaket zur Änderung u.a. des Strafgesetzbuches, des Betäubungsmittelgesetzes und der Strafprozeßordnung ist am 22.9.92 in Kraft getreten. In der vergangenen Legislaturperiode bereits einmal gescheitert, war der OrgKG-Gesetzentwurf bis zuletzt heftig umstritten . Im Mittelpunkt des rechtspolitischen Streits standen die Legalisierung des ‚Verdeckten Ermittlers‘ und die Regelung des Einsatzes technischer Observationsmittel in und außerhalb der Wohnung.1
Aufgrund heftiger Kritik bei einer Experten- und Verbändeanhörung vor dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages am 22.1.1992 sowie in der Fachöffentlichkeit wurde der Entwurf in einigen Punkten abgeändert. We-gen des Widerstands aus Kreisen der FDP war in der Regierungskoalition die Einführung des ursprünglich vorgesehenen „Lauschangriffs“ nicht durchsetzbar. Der Bundestag will die Möglichkeit und Notwendigkeit einer solchen Regelung wegen der „mit dem Einsatz technischer Mittel in Wohnungen i.S. des Art. 13 GG verbundenen schwierigen rechtlichen, insbesondere auch ver-fassungsrechtlichen Fragen“ in weiteren Beratungen prüfen.2 Bereits bei der o.g. Anhörung war deutlich geworden, daß den anwesenden Polizeipraktikern selbst der Gesetzentwurf des Bundesrates nicht weit genug ging. Mit dem OrgKG zu einem anderen Strafprozeß weiterlesen →
Erstmalig erscheint Bürgerrechte & Polizei/CILIP mit seiner dritten Ausgabe in diesem Jahr früher als gewohnt. Da es in der zurückliegenden Zeit immer wieder zu Schwierigkeiten und Verzögerungen in der Auslieferung kam, weil die Versandtermine regelmäßig in den Weihnachtsbetrieb der Post gerieten, haben wir das dritte Heft des Jahrganges etwas vorgezogen. So hoffen wir, dem Weihnachtstrubel künftig zu entgehen und damit im Interesse unserer LeserInnen zugleich noch ein Stück ‚kundenfreundlicher‘ zu werden. Redaktionelle Vorbemerkung weiterlesen →
Editorial by Otto Diederichs
The FRG is far from being confronted with a situation such as revealed in the USA in a study presented by the National Institute of Justice according to which the more than one and a half million persons employed by private se-curity firms constitute nearly double the number of total members of police forces. Nevertheless private security firms are on the rise in Germany. And because, in contrast to other states, there has been little or no public discussion of these developments, this issue of CILIP attempts to present as many of the relevant facts on this topic (with reference to the situation in Germany) as possible in order to help the discussion to get under way. Summaries weiterlesen →
Die Ursprünge privater Sicherheitsdienste in Deutschland führten zurück bis in die Mitte des letzten Jahrhunderts, als das Nachtwachwesen umorganisiert und die bis dahin üblichen Nachtwächter dem Befehl des Kommandeurs der staatlichen Schutzmannschaften unterstellt wurden. Damit verbesserten sich schrittweise zwar die nächtlichen Sicherheitsverhältnisse, gleichzeitig jedoch stiegen (insbesondere infolge des Polizeikostengesetzes von 1892) die zu entrichtenden Abgaben der Kommunen für das neue Sicherheitswesen. Bis zum Auftreten professioneller ‚Privat-wächter‘ konnte es somit nicht mehr allzu lange dauern.
Im Juli 1901 erfolgte mit der Eröffnung des „Hannoverschen Wach- und Schließinstitut“ die Gründung des ersten privaten Wachunternehmens auf deutschem Boden. 1902 gab es deren schon sieben und 1904 bereits ganze zwanzig. Seither expandiert das Gewerbe nahezu kontinuierlich. Gesicherte Daten bezüglich der Unternehmen und Umsätze dieser Branche finden sich selten. Hier werden die unterschiedlichsten Zahlen gehandelt werden. So schwanken in der Presse etwa die Angaben bei den Beschäftigten für das Jahr 1990 zwischen 60.000 und 130.000. Im nachfolgenden Text wurde deshalb (soweit möglich) nur auf offizielle Angaben zurückgegriffen. „Sicherheit ist Kapital“ – Private Sicherheitsdienste in Zahlen und Fakten weiterlesen →
Seit Oktober 1981 residiert eine vielnamige Hauptabteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) in einem eigens errichteten Bau in Meckenheim-Merl bei Bonn. Die changierenden Bezeichnungen verweisen auf die Entwicklung: Aus der 1951 formierten Bonner Abteilung „Sicherungsgruppe“ entstand 1974 die „Hauptabteilung (HA) Bonn/Bad Godesberg“, die jetzt als „HA Meckenheim“ den Standort III des BKA bildet, in Bonn aber nach wie vor HA „Sicherungsgruppe“ heißt. (siehe auch S. 15) „Sicherungsgruppe Bonn“ – die ‚Schutzpolizei‘ des Bundeskriminalamtes weiterlesen →
1928 plädierte der Berliner Polizeivizepräsident Bernhard Weiß für eine enge Verbindung zwischen politischem Nachrichtendienst und der Polizei, da ein getrennt existierender Nachrichtendienst ansonsten leicht falschen Informationen seiner „Spitzel“ (heute nennen wir sie V-Leute) aufsitzen könne. Auf welche Erfahrungen er diese Auffassung auch stützen mochte, dieser Grundsatz gilt, mutatis mutandis, auch heute noch für die Organisationsstrukturen des polizeilichen Staatsschutzes in nahezu allen demokratisch verfaßten Staaten. Sowohl aus Zweckmäßigkeitserwägungen wie auch aus Effektivitätsgründen ist diese Lösung generell gewählt worden, ohne auf rechtsstaatliche Bedenken zu stoßen.
Für totalitäre Systeme, die jede Gewaltenteilung, -trennung und -hemmung verachten, ist eine Zusammenfassung von Geheimdienst und Polizei ohnehin obligatorisch. Polizeilicher Staatsschutz in Konkurrenz zum Verfassungsschutz – Gedanken zur Aufweichung von Zuständigkeiten weiterlesen →
Nach dem 3. Oktober 1990 und dem ‚Zwei-plus-Vier-Vertrag‘ vom 12.9.90 stellt sich die Frage nach der Fortgeltung Alliierten Rechts, insbesondere des sog. Polizeibriefes der Militärgouverneure vom 14. April 1949. Welche Bedeutung hat dieser heute noch für die Abgrenzung der Tätigkeitsfelder zwischen Polizei- und Verfassungsschutzbehörden ?
Kurz vor Abschluß der Arbeiten am Grundgesetz lehnten die alliierten Mili-tärgouverneure in ihrem ‚Polizeibrief‘ an den Präsidenten des Parlamentari-schen Rates das Drängen der deutschen Innenminister auf eine Genehmigung zum Neuaufbau einer geheimen politischen Polizei endgültig ab und bestimmten hierzu: „Der Bundesregierung wird (…) gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnisse haben.“1 Profitiert der polizeiliche Staatsschutz von einer Reduzierung der Geheimdienste? Der ‚Polizeibrief‘ und die Folgen weiterlesen →
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