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BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig

Verschiedene Vorschriften des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKAG) verstoßen gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 1. Oktober 2024 (Az. 1 BvR 1160/19) festgestellt und den Bundestag verpflichtet, bis spätestens 31. Juli 2025 nachzubessern. Die Verfassungsbeschwerde wurde von Rechtsanwält*innen, Aktivist*innen und Fußballfans erhoben und von der NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert. Im Urteil bemängelte das Gericht die Befugnis des BKA zur heimlichen Überwachung der Kontaktpersonen von Tatverdächtigen im Bereich des Terrorismus sowie die Verarbeitung bereits erhobener personenbezogener Daten in den Datenbanken von Bund und Ländern. BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig weiterlesen

Teile des „Sicherheitspakets“ seit Ende Oktober in Kraft

Am 31. Oktober 2024, nur 52 Tage nachdem das Kabinett den Entwurf beschlossen hatte, trat mit dem Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems der erste Teil des „Sicherheitspakets“ in Kraft,[1] mit dem die Ampel-Regierung nach den tödlichen Messerangriffen von Mannheim und Solingen harte Kante zeigen wollte. Der zweite Teil des Pakets, das Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung, war hingegen am 18. Oktober im Bundesrat abgelehnt worden.

Mit dem neuen Gesetz wurde, erstens, das Bundesverfassungsschutzgesetz geändert, um den Geheimdiensten die Überwachung von Finanzströmen zu erleichtern. Nachdem die Innenministerkonferenz (IMK) bereits 2020 eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Maßnahmen zur Aufklärung von Einnahmequellen rechtsextremer Organisationen eingesetzt hatte,[2] war ein entsprechender Prüfauftrag in den Ampel-Koalitionsvertrag aufgenommen worden.[3] Ohne Aufsehen wurde nun § 8a BVerfSchG geändert, um „besondere Auskunftsverlangen“ der Dienste zu Bestands- und Transaktionsdaten bei Banken und anderen Finanzunternehmen auch dann zu ermöglichen, wenn keine Gewaltaffinität der beobachteten „Bestrebungen“ erkennbar ist. Bewegten sich die von den G10-Kommissionen zu genehmigenden Auskunftsverlangen bislang im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr,[4] ist nun ein deutliches Wachstum zu erwarten. Dabei ist absehbar, dass nicht nur Rechtsextreme ins Visier geraten. Teile des „Sicherheitspakets“ seit Ende Oktober in Kraft weiterlesen

HVSG teilweise verfassungswidrig

Durch Beschluss vom 17. Juli 2024 (Az.: 1 BvR 2133/22) entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass Teile des Hessischen Landesverfassungsschutzgesetzes (HVSG) nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Per­sönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 1 Abs. 1 GG) sind. Laut Beschluss sieht das Gesetz zum Teil zu weitreichende Befugnisse des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz zur Erhebung und Übermittlung von Daten vor, für die keine hinreichenden „Eingriffs- und Über­mittlungsschwellen“ normiert wurden. Im Einzelnen betrifft dies die Ortung von Handys, die Abfrage von Reisedaten, den Einsatz verdeckter Mitarbeiter*innen sowie die Übermittlung von Daten an Strafverfol­gungs­behörden und sonstige inländische öffentliche Stellen.

Die Befugnis zur Ortung von Mobilfunkendgeräten ließ eine längerfristige Nachverfolgung zu, die die Erstellung eines Bewegungsprofils ermöglichte. Ein solches Bewegungsprofil konnte auch durch die Abfrage von Reisedaten erstellt werden. Eine zeitliche Beschränkung der Anordnung sah das Gesetz nicht vor, so konnten „… sämtliche zum Zeitpunkt der Anordnung noch gespeicherten Reisebewegungen sowie alle künftigen im möglichen Anordnungszeitraum liegenden oder auch nur gebuchten Reisebewegungen abgefragt werden.“ HVSG teilweise verfassungswidrig weiterlesen

„Community schafft keine Sicherheit“: Interview mit Bethi Ngari von Women* in Exile

Fünf Jahre hat Bethi Ngari in verschiedenen Geflüchtetenunterkünften, die sie nur Lager nennt, in Berlin und Brandenburg gelebt. Gemeinsam mit anderen Frauen*, die von der doppelten Diskriminierung als Frauen* und Migrantinnen* betroffen und über ihre Kinder vernetzt waren, wehrte sie sich gegen die Missstände der Lager. Im Jahr 2002 gründeten sie Women* in Exile, haben sich Wissen, Selbstbewusstsein und Räume angeeignet. Heute hält Women* in Exile Kontakt zu Frauen* in Lagern, gibt Workshops für geflüchtete Frauen*, spricht auf Demonstrationen und Konferenzen und ist Teil (inter-)nationaler Netzwerke. Im Interview beschreibt Bethi, wie die Lager Protest erschweren und selbst eine basale Sicherheitsproduktion durch Community, wie sie Transformative Justice– oder Community Accountability-Konzepte herbeisehnen, verunmöglicht. Die Gruppe fordert daher abolitionistisch, Lager und rechtliche Restriktionen zum Wohnort abzuschaffen: Geflüchtete Frauen* sollen frei entscheiden können, wo sie wohnen. 

Erstaufnahmeeinrichtung, Asylbewerberübergangsheim, Ankerzentrum, Flüchtlingsunterkunft: Es gibt so viele verwirrende Wörter für das, was ihr bewusst einheitlich Lager nennt. Warum verwendet ihr diesen Begriff?

Bethi: Wir haben uns dafür entschieden, um klarzumachen, dass wir an Orten untergebracht sind, die wir uns nicht ausgesucht haben. Als Geflüchtete*r wird man nicht gefragt, was man will oder wo man bleiben will. Viele, die neu in die Lager kommen, denken, dass sie nur vorübergehend dort untergebracht sind, bis eine bessere Unterkunft gefunden ist. Aber bald lernen auch sie Menschen kennen, die schon seit Jahren im Lager leben. Die Lager lassen die Menschen verzweifeln, sie fressen ihre Hoffnungen, Träume und Ambitionen. Menschen werden dort gelagert. Die Sachen mit den Lagern ist die: Man verstaut dort Dinge, damit man nicht mehr über sie nachdenken muss. Man weiß, wo sie sind, man weiß, dass sie dort lange bleiben können, und man weiß, dass man sich nicht um sie kümmern muss. „Community schafft keine Sicherheit“: Interview mit Bethi Ngari von Women* in Exile weiterlesen

Strafrecht statt Sozialarbeit: Die Folgen des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts

In Karlsruhe wollte die örtliche Staatsanwaltschaft die Mitarbeiter*innen eines Fußball-Fanprojekts zur Zeugenaussage zwingen. Ihre Weigerung wurde mit einem Strafbefehl geahndet. Das Karlsruher Vorgehen bedroht die Arbeitsgrundlage nicht nur der Fanarbeit, sondern der Sozialarbeit insgesamt, weil es das Vertrauen zu deren Adressat*innen untergräbt. Deutlich wird die Dominanz der Strafverfolgung gegenüber sozial unterstützenden Interventionen, sowie die fehlende politische Bereitschaft, durch ein Zeugnisverweigerungsrecht die Soziale Arbeit zu stärken.

Am 12. November 2022 empfängt der Karlsruher Sportclub (KSC) den Zweitliga-Konkurrenten FC St. Pauli zu einem Heimspiel. Karlsruher Fußball-Fans zünden Pyro-Technik im Stadion. Die wegen ihres 20-jährigen Bestehens besonders aufwendig geplante Jubiläums-Inszenierung geht schief, mindestens elf Personen werden verletzt. Wegen der Vorfälle wird der KSC vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft leitet strafrechtliche Ermittlungen ein, die sich gegen Mitglieder der Fangruppe „Rheinfire“ richten. Im Mai 2024 beginnt der erste Prozess gegen zwei Beschuldigte; ihnen wird „gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung“ vorgeworfen. Die beiden Angeklagten werden zu Bewährungsstrafen (zehn bzw. zwölf Monate) und 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Beim zuständigen Amtsgericht sind weitere 20 Verfahren gegen Mitglieder oder Unterstützer*innen der Gruppe anhängig.[1] Strafrecht statt Sozialarbeit: Die Folgen des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts weiterlesen

Die AfD an der Macht: Ein politisches Szenario der kleinen Schritte

von Arne Semsrott

Die AfD kommt im Rahmen einer Koalition an die Regierung eines Bundeslandes. Würde sie direkt die Demokratie abschaffen? Oder wie könnte sie vorgehen? In Regierungsbeteiligung könnte die antidemokratische Rechte Maßnahmen ihrer Vorgänger*innen für sich nutzen und Schritt für Schritt weiterdrehen. Von Schwangerschafts-Zentralregister über Präventivhaft für Regierungsgegner*innen bis zu massenhaften Abschiebungen – Grundlagen für die AfD sind schon jetzt gelegt.

Eine AfD-Regierungsbeteiligung in naher Zukunft erscheint angesichts der aktuellen Umfrageergebnisse und des Gebarens mancher CDU-Landesverbände heute so wahrscheinlich wie nie. Würde die AfD auf Landes- oder auch Bundesebene als (vermutlich Junior-)Partner in eine Regierungskoalition mit der Union eintreten, was könnte sie erreichen?[1]

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Alternativen lebbar machen: Ein Gespräch zu Abolitionismus in Europa

Bei Abolitionismus denken viele zuerst an den US-, oder teilweise angloamerikanischen, Raum. Dabei gibt es auch in Europa und Deutschland eine längere abolitionistische Tradition. In diesem Gespräch, das im März 2024 geführt wurde, wird der Blick auf diese Tradition gerichtet. Klaus Jünschke, Udo Sierck, Cuso Ehrich und Andrea Brock berichten von ihren persönlichen und politischen Bezügen, reflektieren über historische Bewegungen in Deutschland und jahrzehntelange transnationale Kämpfe und diskutieren Kritiken und verkürzte Blicke auf Abolitionismus – unter anderem (aber nicht nur) aus den Blickwinkeln Gefängnis, Anstalt, Klima, Polizei.

Was sind eure historischen und theoretischen Bezugspunkte zur Tradition des Abolitionismus, insbesondere in Deutschland?

Klaus Jünschke: Ich habe 1968 angefangen, Psychologie zu studieren, und war dann über die Basisgruppe „Politische Psychologie“, die wir vom SDS aus initiiert hatten, mit dem Sozialistischen Patientenkollektiv (SPK) in Kontakt gekommen. Dadurch haben wir uns mit Antipsychiatrie und der Abschaffung der Psychiatrie beschäftigt, wichtig dabei waren z. B. Autor*innen wie Franco Basaglia, R. D. Laing, David Cooper, Thomas Szasz. Ich bin dann durch die RAF ins Gefängnis gekommen, war 16 Jahre in Haft und habe mich in dieser Zeit mit „der Zelle” auseinandergesetzt. Diese Unterbringungsform für Gefangene gibt es seit den ersten Zellengefängnissen wie dem Eastern State Penitentiary in Philadelphia Anfang des 19. Jahrhunderts. Im Gefängnis habe ich auch die kritische Kriminologie kennengelernt, etwa von Fritz Sack, Sebastian Scheerer, Helga Cremer-Schäfer, Heinz Steinert, Gerlinda Smaus.

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Antisemitismus als Grenzmechanismus: Die Instrumentalisierung von „jüdischer Sicherheit“

von Ma’ayan Ashash und Danna Marshall, übersetzt von Charlie Ebert

Spätestens seit 2015 wird in Deutschland immer öfter die vermeintliche Sicherheit von Jüd*innen diskutiert, insbesondere in der Migrationspolitik und bei der Einschränkung der Rechte von Minderheiten. In diesem Artikel zeigen wir, wie Antisemitismus als Grenzmechanismus dazu dient, rassistische Grenzpolitik und Versicherheitlichung zu fördern und bestehende Machtverhältnisse zu verteidigen. Da dies alle rassifizierten Minderheiten, einschließlich Jüd*innen gefährdet, muss eine abolitionistische Praxis auf die Abschaffung der Grenzregime und aller Formen des Rassismus – einschließlich des Antisemitismus – abzielen.[1]

Mit dem Begriff „Grenzmechanismus“ knüpfen wir an wichtige Arbeiten der kritischen Grenz- und Migrationsforschung an. In ihrer Theorie der Grenze als Methode (2013) argumentieren Mezzadra und Nielson, dass es hinderlich sein kann, von der „Festung Europa“ zu sprechen, um strukturell gewalttätige Migrationsregime zu kritisieren.[2] Da dem Kapital „jede Grenze als ein zu überwindendes Hindernis“[3] erscheint, ist ein Verständnis von Grenzen, das sie auf physische Hindernisse – Zäune, Mauern und andere territoriale Abgrenzungen – reduziert, unzureichend. Die Techniken, die Nationalstaaten zur Steuerung der menschlichen Mobilität einsetzen, sind in ihrer Funktionsweise vielfältiger und raffinierter geworden. Sie zielen nicht nur darauf ab, Migration zu behindern, sondern sind Teil einer kontinuierlich kalibrierten Maschinerie, die Bewegung konfiguriert und fein abstimmt. Grenzen sind in dieser Hinsicht Räume, in denen Macht sowohl artikuliert als auch ausgeübt wird.

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Alternative Sicherheit in Kurdistan: Wie funktioniert selbstorganisierter Schutz in Rojava?

von Cenî – Kurdisches Frauenbüro für Frieden

Die alternativen Sicherheitsstrukturen in der Selbstorganisierung der kurdischen Bewegung unterscheiden sich von klassischen staatlichen Armeen und Polizeien. Diese Entwicklung vollzog sich, nachdem die Arbeiterpartei Kurdistans das Ziel der Gründung eines eigenen Staates Kurdistan aufgab und einen Demokratischen Konföderalismus entwickelte. Dieser wird heute etwa in der Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (AANES), auch Rojava genannt, in die Praxis umgesetzt. In diesem Text werden die Sicherheitsstrukturen dargestellt und Herausforderungen, Kritikpunkte und Probleme behandelt.

Kritik am Staat und Institutionen wie Gefängnissen, Polizei und Militär und der Widerstand dagegen waren schon immer Teil des Kampfes der kurdischen Freiheitsbewegung. Als „Volk ohne Staat“ sind Kurd*innen in den verschiedenen Teilen Kurdistans staatlicher Gewalt und Repressionen ausgesetzt. Das letzte Jahrhundert kurdischer Geschichte war geprägt von Krieg, Assimilation, Vertreibung, Inhaftierungen, Massakern, Hinrichtungen und der Zerstörung ganzer Dörfer durch die Staaten Türkei, Syrien, Irak und Iran. In Anbetracht dessen scheint es nicht überraschend, dass der Kampf der kurdischen Freiheitsbewegung sich heute explizit gegen den Staat und staatliche Kontrolle richtet und ein Modell der gesellschaftlichen Selbstorganisierung zum Ziel hat, das die aktive Partizipation aller Teile der Gesellschaft an politischen Entscheidungen und Prozessen fördert und anstrebt.

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Redaktionsmitteilung

Seit 1978 finden sich in Bürgerrechte & Polizei/CILIP wissenschaftliche, akademische, journalistische und aktivistische Texte. Seitdem wollte CILIP nicht nur selbst dokumentieren und analysieren, sondern auch eine Plattform für diejenigen sein, die Polizei – und die Geheimdienste – aus bürgerrechtlicher Sicht kritisieren. Mit dem Schwerpunkt dieser Ausgabe haben wir versucht, diesen Anspruch auf besondere Weise umzusetzen.

Bereits mit Heft 125 (April 2021) mit dem Titel „Lieber ohne Polizei?“ hatten wir die Forderungen nach „defund the police“ aufgegriffen, die durch den gewaltsamen Tod von George Floyd in den USA auch in Deutschland viel Zuspruch fanden. Im Kontext der „Black Lives Matter“-Bewegung wurde nicht allein die Kürzung und Umverteilung der Mittel für die Polizei gefordert, sondern auch deren Abschaffung. „Abolish the police“ war für uns der Anlass, uns verstärkt mit dem Thema Abolitionismus auseinanderzusetzen. Dazu haben wir uns 2023 an dem Kongress „Abolitionismus Jetzt“ in Berlin beteiligt und haben dort Aktivist*innen von Ihr seid keine Sicherheit (ISKS) kennengelernt. Im Austausch reifte die Idee, ISKS als externe Redaktion für ein Heft zum Schwerpunkt Abolitionismus zu gewinnen. Die Idee trug Früchte; Ergebnis ist das vorliegende Heft. Redaktionsmitteilung weiterlesen