Ausreiseverbote und Meldeauflagen zur Fußball-EM 2004

Zur Euro 2004 bekamen zahlreiche Personen zu spüren, was es heißt, in der bundesweiten Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert zu sein: 2.205 derjenigen, die als „gewaltbereite“ Fußballfans registriert sind, wurden bei sog. Gefährderansprachen von der Polizei nachdrücklich vor der Teilnahme an gewaltsamen Ausschreitungen in Portugal gewarnt. Die Länderpolizeien ordneten insgesamt 175 Meldeauflagen an und zogen bei 152 Personen Pässe oder Personalausweise ein oder beschränkten deren Nutzung, damit sie nicht nach Portugal ausreisen konnten.[1] Ausreiseverbote und Meldeauflagen zur Fußball-EM 2004 weiterlesen

PKG-Bericht zu neuen Befugnissen der Geheimdienste

Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz bekamen die Geheimdienste des Bundes Anfang 2002 erweiterte Auskunftsrechte über verdächtige Personen und die Möglichkeit, den IMSI-Catcher einzusetzen. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG), dem für diesen Bereich eine eigenständige Berichtspflicht zukommt, legte im Juni dieses Jahres seinen zweiten Bericht dem Bundestag vor. PKG-Bericht zu neuen Befugnissen der Geheimdienste weiterlesen

Lauschen im Vorfeld – Neue Regelungen zur „präventiven“ Telefonüberwachung

von Fredrik Roggan

Was nach der Strafprozessordnung bereits seit 1968 zulässig ist, wird nun auch in die Polizeigesetze der Länder eingeführt: die Überwachung der Telekommunikation, kurz: TKÜ. Dabei dienen die – technisch betrachtet – sich entsprechenden Maßnahmen der Polizei unterschiedlichen Zwecken und sind rechtlich daher zu unterscheiden.

Thüringen hat im Jahre 2002 als erstes Bundesland Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) in sein Polizeigesetz aufgenommen. Die Regelung in § 34 a Abs. 1 des Thüringischen Polizeiaufgabengesetzes (ThürPAG) sieht wie die der inzwischen gleichfalls ergänzten Polizeigesetze von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz[1] einen Auskunftsanspruch der Polizei gegenüber den Anbietern von TK-Dienstleis­tungen vor. Lauschen im Vorfeld – Neue Regelungen zur „präventiven“ Telefonüberwachung weiterlesen

Literatur

Zum Schwerpunkt

Über die „geheimen Nachrichtendienste“ weiß die Öffentlichkeit naturgemäß wenig. Weil die Tätigkeit der Dienste vor den BürgerInnen geheim gehalten werden muss, gibt es nur wenige Einblicke in das, was die diversen Ämter tun. Im Allgemeinen lassen sich drei Genres der Geheimdienstliteratur unterscheiden: Erstens juristische Abhandlungen, zweitens journalistische Arbeiten – häufig mit einem mehr oder weniger investigativen Anspruch – und drittens die Selbstdarstellungen der Dienste selbst. Kritische und empirisch zuverlässige Arbeiten sind seltene Ausnahmen in der Beschäftigung mit den Diensten – Letztere haben verständlicherweise keinerlei Interesse an einer derartigen Publizität. Betrachtet man das Spektrum der Veröffentlichungen zu den deutschen Diensten, dann fällt als erstes ins Auge, dass die Dienste offenkundig nur noch auf geringes Interesse stoßen. Wer sich über Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst informieren will, der muss auf Veröffentlichungen aus der Mitte der 90er Jahre zurückgreifen. Literatur weiterlesen

In der zweiten Reihe – Proteste gegen den Irak-Krieg und der Nötigungsparagraf

von Martin Singe

Am 20. März 2003 begannen die USA und ihre Verbündeten Bagdad zu bombardieren. Über ein Jahr danach ist ein Ende der Strafverfahren gegen Personen, die mit Sitzblockaden gegen diesen Krieg protestierten, nicht abzusehen. Dabei bemühen die Behörden erneut den Nötigungsparagrafen 240 des Strafgesetzbuchs (StGB).

Die US-Airbase Frankfurt ist in den Gesamtkomplex des Rhein-Main-Flughafens integriert, besitzt aber drei eigene Zufahrten. Diese waren wie bereits bei vorausgegangenen Demonstrationen gegen den Irak-Krieg auch das Ziel von Aktionen am 15. und 29. März 2003, die die Kampagne „resist – sich dem Irak-Krieg widersetzen“ organisiert hatte. Vor dem Haupttor beteiligten sich an beiden Tagen jeweils etwa 2.000 bis 3.000 Personen an angemeldeten Demonstrationen. Nach dem Ende der offiziellen Kundgebung setzten etwa 2.000 ihren Protest fort und blockierten die Zufahrt zum Haupttor. Jeweils 30-50 Leute taten dasselbe vor den beiden Nebentoren. Die Polizei hat mit ihrer Einsatztaktik wesentlich zur Verfolgung der Teilnehmenden per Bußgeld- oder Strafverfahren beigetragen. In der zweiten Reihe – Proteste gegen den Irak-Krieg und der Nötigungsparagraf weiterlesen

Antiterroristische Triangel. EU-Terrorismusbekämpfung nach dem Anschlag in Madrid

von Mark Holzberger

Nach dem Anschlag von Madrid am 11. März 2004 hat die EU ihren Anti-Terrormaßnahmen eine neue Richtung gegeben. Künftig will sie nicht nur die Kooperation von Polizei und Geheimdiensten intensivieren, sondern auch das Militär stärker in die Bekämpfung des Terrorismus einbinden.

Nach den Anschlägen in New York hatte die EU einen 64 Punkte umfassenden „Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung“ vereinbart.[1] Hiervon wurde in den letzten drei Jahren u.a. Folgendes umgesetzt: Antiterroristische Triangel. EU-Terrorismusbekämpfung nach dem Anschlag in Madrid weiterlesen

Geheimdienstlicher Asylmissbrauch – Anwerbepraktiken des niederländischen Geheimdienstes

von Wil van der Schans

Der niederländische Inlandsgeheimdienst, der Allgemeine Nachrichten- und Sicherheitsdienst (AIVD), verspricht Flüchtlingen, eine Tätigkeit als Informant würde sich positiv auf ihr Asylverfahren auswirken. Ein Bericht des Büros Jansen & Janssen von Ende 2003 zeigt, wie der Dienst die unsichere Lage der Flüchtlinge und ihre Unkenntnis ausnutzt.

Die Anwerbung von Informanten unter Asylsuchenden ist eine der wenigen Aufgaben des AIVD, zu der es klare Regeln gibt. Die Mitarbeit von Flüchtlingen und Migranten darf immer nur freiwillig geschehen. Im November 2003 hat das Büro „Jansen & Janssen“, das die Arbeit von Polizei und Geheimdiensten kritisch verfolgt, in einem Bericht dargelegt, dass der AIVD diese Regeln immer wieder verletzt.[1] Geheimdienstlicher Asylmissbrauch – Anwerbepraktiken des niederländischen Geheimdienstes weiterlesen

Und schon bist Du ein Verfassungsfeind – JungdemokratInnen als LinksextremistInnen?

von Udo Kauß

Verfassungsschutzberichte sind öffentliche Verrufserklärungen, die für die Betroffenen erhebliche Folgen haben können. Im Falle der JungdemokratInnen/Junge Linke zeigt sich exemplarisch, wie willkürlich die Bewertungen der Ämter sind und wie schlampig sie mit Informationen umgehen.

Verfassungsschutzberichte sind keine bloße Meinungsäußerung über die von einer politischen Organisation vertretenen Ziele. Schon die interne Erfassung in Akten oder Daten kann für eine Person gefährlich sein und beispielsweise die Nicht-Einstellung oder Entlassung aus dem öffentlichen Dienst nach sich ziehen. Die öffentliche Benennung als „extremistisch“ impliziert darüber hinaus eine Handlungsanweisung, einen Aufruf zur Ausgrenzung an die Verwaltung und die Gesellschaft insgesamt. Und schon bist Du ein Verfassungsfeind – JungdemokratInnen als LinksextremistInnen? weiterlesen

Mit Schlapphüten gegen die Mafia – OK-Beobachtung durch den Verfassungsschutz

von Fredrik Roggan

Verfassungsschutzbehörden unterliegen nicht dem Legalitätsprinzip. Sie haben zudem jahrzehntelange Erfahrung im Auskundschaften ganzer Szenen und verfügen über umfängliche Befugnisse und geheimdienstliche Instrumentarien. Das alles spricht nach Ansicht einiger Landesgesetzgeber dafür, die Dienste auch mit der Beobachtung der „Organisierten Kriminalität“ (kurz: OK) zu betrauen.

Inzwischen haben vier Bundesländer ihre Verfassungsschutzbehörden mit der Beobachtung der OK beauftragt. Bayern machte bereits 1994 den Anfang. Nachdem in der Folge andere Bundesländer auf die in Bayern gemachten Erfahrungen warteten, zogen Hessen, Thüringen, Sachsen und das Saarland ab Ende der 90er Jahre nach. 1997 legte das Bayerische Innenministerium einen als „Bilanz nach drei Jahren“ bezeichneten Bericht vor. Darin präsentiert das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Beispiele seiner angeblich erfolgreichen Arbeit und erläutert die rechtlichen Hintergründe – aus seiner ganz eigenen Sicht. So habe man u.a. mehrere Rauschgifthändler erkannt, die später verurteilt wurden. Der Geheimdienst habe zudem verschiedentlich Hinweise auf Autoschiebereien und Waffenhandel erhalten. In die „Erfolgsbilanz“ aufgenommen wurde auch die Festnahme eines Bankräubers, obgleich überhaupt kein Zusammenhang mit OK-verdächtigen Straftaten erkennbar ist.[1] Tatsächlich bedeuten die neuen Aufgaben eine Abkehr von rechtsstaatlicher Strafverfolgung. Sie stellen eine Verschmelzung von geheimdienstlicher und polizeilicher Aufgabenerfüllung dar. Mit Schlapphüten gegen die Mafia – OK-Beobachtung durch den Verfassungsschutz weiterlesen

„Dazu darf ich nichts sagen“ – Das Versagen der parlamentarischen Kontrolle

von Heiner Busch

Damit die parlamentarische Kontrolle der Verwaltung von Behörden halbwegs funktionieren kann, braucht sie unbeschränkte Informationszugänge, angemessene personelle Ressourcen und vor allem den frischen Wind der Öffentlichkeit. All das fehlt den GeheimdienstkontrolleurInnen.

Der Bundestag verfügt über drei Gremien, die sich speziell der Kontrolle der Geheimdienste widmen: Vertrauensleute im Haushaltsausschuss entscheiden über die Wirtschaftspläne der drei Dienste. Die G-10-Kommission genehmigt die Anordnungen zur „Beschränkung“ des Post- und Fernmeldegeheimnisses, anders ausgedrückt: die geheimdienstlichen Telekommunikationsüberwachungen. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) schließlich – es hieß bis 1999 Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) – ist das wichtigste der drei Aufsichtsorgane. Es wird von der Bundesregierung „umfassend über die allgemeine Tätigkeit“ der Geheimdienste und „über die Vorgänge von besonderer Bedeutung“ unterrichtet. So steht es in § 2 des „Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes“ (PKGrG). „Dazu darf ich nichts sagen“ – Das Versagen der parlamentarischen Kontrolle weiterlesen

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