Kurz vor Ablauf der Legislatur hat der Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ausweislich seines Titels dem Schutz vor sogenannten Feindeslisten dienen soll. Der neue § 126a StGB stellt jedoch allgemein das Verbreiten von personenbezogenen Daten unter Strafe, wenn dies geeignet ist, die betroffene Person der Gefahr einer schweren Straftat auszusetzen. Auch das Verbreiten frei recherchierbarer Informationen soll bei entsprechender Geeignetheit strafbar sein. Schutzgut ist – anders als etwa bei § 42 BDSG, der unter anderem das Verbreiten nichtöffentlicher Informationen in Schädigungsabsicht bereits unter Strafe stellt – nicht Leib und Leben der Opfer, sondern der öffentliche Friede. Verbreiten personenbezogener Daten – „Feindeslisten“ weiterlesen →
Ebenfalls kurz vor Ende der Legislatur wurde das Gesetz zur „Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ verabschiedet. Besonders umstritten ist die Einführung der Quellen-Telekommunikatiosüberwachung (Quellen-TKÜ) für alle deutschen Geheimdienste durch eine Änderung des G10-Gesetzes. Mittels der Quellen-TKÜkann die Verschlüsselung umgangen werden, die insbesondere bei Messengern weit verbreitet ist. Dazu werden die Endgeräte von Betroffenen infiltriert und eine Schadsoftware („Staatstrojaner“) installiert. Dies birgt nicht nur eine erhebliche Gefahr für die IT-Sicherheit, da für das Aufspielen des Staatstrojaners in der Regel Sicherheitslücken ausgenutzt werden. Durch das – teilweise rückwirkende – Auslesen gespeicherter Inhalte stellt die Quellen-TKÜ eine Online-Durchsuchung dar, die lediglich gesetzlich auf Kommunikationsinhalte beschränkt wird. Das Gesetz sieht Mitwirkungspflichten für Internet-Provider vor;ursprünglich war sogar diese für alle Telekommunikationsanbieter vorgesehen, also auch für Messenger- und E-Maildienste selbst. An der Quellen-TKÜ haben die Sachverständigen in der Anhörung im Innenausschuss fast einhellig Kritik geäußert.[1] Auch eine breite Allianz vom Chaos Computer Club bis zu Facebook und Google haben sich gegen das Gesetz gewandt und vor den Gefahren für die Sicherheit der Kommunikation gewarnt.[2]Staatstrojaner für die deutschen Geheimdienste weiterlesen →
Nach internationalen Medienberichten über die Beteiligung oder Verwicklung von Frontex in sogenannte Pushbacks der griechischen Küstenwache geriet die Grenzagentur im vergangenen Jahr unter Druck.[1] Die Vorwürfe gründen auf Material der türkischen Küstenwache, Hunderte Videos zeigen wie Geflüchtete mit Booten ohne Außenbordmotor oder in aufblasbaren Rettungsinseln in türkische Gewässer zurückkommen.[2] Sie belegen außerdem, wie Militär- und Küstenwachschiffe aus Griechenland Asylsuchende zurück zur Seeaußengrenze schleppen, damit diese von der Strömung in Richtung der Türkei getrieben werden. Frontex unter Beobachtung weiterlesen →
Am 9. Juni hat der Bundestag abschließend über einen „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ beraten, der mit Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen wurde.[1] Unter dem Vorwand der „Digitalisierung“ der Ausländerverwaltung wird eine massive Zentralisierung der Datenhaltung vorgenommen. Statt wie bislang einen enger begrenzten Personendatensatz im Ausländerzentralregister (AZR) und weitere Daten in der jeweils von den kommunalen Ausländerbehörden geführten „Ausländerdatei A“ abzulegen, sind sie nun alle im AZR zu speichern. Dort sollen zukünftig auch Dokumente eingespeichert werden. Das gilt für alle relevanten asyl- und aufenthaltsrechtlichen behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen, die dann im Volltext für die Behörden abrufbar sein werden. Dazu gehören auch die Entscheidungen über Asylanträge, die hoch sensible personenbezogene Informationen zu politischer Orientierung oder sexueller Identität der Asylsuchenden enthalten. Ausländerzentralregister wird Dokumentenserver weiterlesen →
Die EU-Kommission regt an, den „weltweit ersten Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz (KI)“ zu verabschieden. In einem Verordnungsvorschlag werden KI-Systeme in Kategorien eingeteilt, nach denen sie entweder strenge Vorgaben erfüllen oder nicht reguliert werden sollen.[1] KI-gestützte Videospiele oder Spamfilter gelten etwa als „minimales Risiko“ für Bürgerrechte oder die Sicherheit, die Verordnung soll diesbezüglich nicht eingreifen. Ein „geringes Risiko“ sieht die Kommission in selbstlernenden Chatbots, bei denen die Nutzer*innen über die Funktion aufgeklärt werden sollen. Ein „unannehmbares Risiko“ besteht für Systeme, die „als klare Bedrohung für die Sicherheit, die Lebensgrundlagen und die Rechte der Menschen gelten“. Dazu zählt die Kommission Anwendungen die soziales Verhalten klassifizieren („Social Scoring“) oder Spielzeuge mit Sprachassistent. Ausnahmen für Künstliche Intelligenz weiterlesen →
Die Europäische Union soll einen „kohärenten Regelungsrahmen“ zum polizeilichen Zugang zu Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation verabschieden;die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft hat dazu in einer Mitteilung einen Fahrplan vorgelegt.[1] Er basiert auf einer Entschließung sowie Schlussfolgerungen zur Entschlüsselung, die der Ministerrat für Inneres unter deutscher Ratspräsidentschaft im Dezember verabschiedet hatte.[2] Ein wichtiger Meilenstein darin ist ein „Vorschlag für das weitere Vorgehen“, den die EU-Kommission bis 2022 ausarbeiten will. Vereint gegen Verschlüsselung weiterlesen →
Der Kopenhagener Stadtteil Christiania in Dänemark und sein Cannabismarkt sind seit 1971 weitgehend selbstverwaltet und doch vom Kontext staatlicher Drogenprohibition geformt. Der Beitrag aus dem Projekt www.narcotic.city zeigt Machteffekte von interner Normierung, externer Normalisierung und Polizeihandeln auf: Hierarchien illegaler Drogen, Exklusion von Heroin und Community-Dealer*innen sowie verstärkte Raumkämpfe.
Kaum ein Satz beschreibt das Verhältnis von Drogen und Christiania treffender als Adornos bekannte Feststellung: „Es gibt kein richtiges Leben im Falschen“.[1] Denn das Stadtviertel entstand als Ort des Widerstands und war doch immer von äußeren Kräfteverhältnissen geprägt,v. a.von Drogenverbot, Marginalisierung und Gentrifizierung.
Im Jahr 1971 besetzten Aktivist*innen zahlreiche Gebäude eines Militärgeländes, das sich auf einer künstlichen Insel und zugleich in einer 1A-Immobilienlage im Zentrum Kopenhagens befand.[2] Es folgten Verhandlungen der bald ca. 800 Besetzer*innen mit der Kommune und dem Kultusministerium, die auf der Fläche des Verteidigungsministeriums einen Wohn-, Gewerbe- oder Kulturstandort etablieren wollten. Nach Räumungsversuchen, die aufgrund befürchteter Proteste halbherzig ausfielen,erkannte das dänische Parlament die „Freie Stadt“1973 als „soziales Experiment“ an. Autonomes Polizieren von Drogen: Machteffekte des Prohibitionskontexts in Christiania weiterlesen →
Während in Berlin Schritte hin zu einer Liberalisierung des Versammlungsrechts eingeschlagen werden, scheint Nordrhein-Westfalen den entgegengesetzten Weg zu gehen. Der Entwurf für ein Landesversammlungsgesetz atmet den Geist des Misstrauens gegen Anmelder*innen und Teilnehmer*innen, anstatt möglichst umfangreich die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten.
Seit der Föderalismusreform 2006 liegt das Versammlungsrecht in der Kompetenz der Länder. Bisher haben lediglich Bayern (2008), Sachsen-Anhalt (2009), Niedersachsen (2010), Sachsen (2012) und Schleswig-Holstein (2015) von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht. In den übrigen Bundesländern gilt gemäß Art. 125a Abs. 1 Grundgesetz (GG) (teilweise mit geringfügigen Abwandlungen) weiterhin das Versammlungsgesetz des Bundes. Das in Berlin beschlossene Versammlungsfreiheitsgesetz (VersFG BE) ist Ende Februar 2021 in Kraft getreten. Inmitten pandemiebedingter Einschränkungen brachte die nordrhein-westfälische Landesregierung am 21. Januar 2021ebenfalls einen Gesetzesentwurf in den Landtag ein, der es in sich hat.[1] Mit dem Entwurf für ein Landesversammlungsgesetz könnten Versammlungen zukünftig erheblich erschwert werden. Im Folgenden sollen wesentliche Punkte des Gesetzesentwurfes diskutiert und dem Berliner Gesetz gegenübergestellt werden, um abschließend auch das Berliner Gesetz kritisch zu beleuchten. Ein Stück gebändigte Demokratie: NRW plant Versammlungs-Verhinderungsgesetz weiterlesen →
„In einem so zentralistischen und autoritären Staat wie Frankreich erscheint schon die bloße Vorstellung, dass man auf die Polizei verzichten könnte, reichlich exotisch“, sagt der Polizeiforscher Fabien Jobard. Heiner Busch fragte ihn nach den Konsequenzen von Black Lives Matter- (BLM) und Gelbwestenbewegung auf die neuere Diskussion um Polizei und Polizeigewalt.
Fabien Jobard, hat es denn in Frankreich auch eine Black Lives Matter-Bewegung gegeben?
Ja, aber sie war weniger mit dem Namen von George Floyd, sondern vor allem mit dem von Adama Traoré verbunden. Am 19. Juli 2016 war dieser 24-jährige Schwarze Mann in Beaumont-sur-Oise, einer Stadt in der entfernteren Pariser Banlieue, von Gendarmen angehalten worden, konnte aber zunächst entkommen. Als sie ihn dann in der Wohnung eines Kollegen fanden, legten sie ihm Handschellen an und fixierten ihn am Boden – in der gleichen Stellung, in der einige Jahre später auch George Floyd festgehalten wurde. Adama Traoré erstickte, aber anders als im Falle George Floyd gab es hier niemanden, der seine Agonie filmte. Die Familie Traoré, vor allem Adamas Schwester Assa, organisierte schon 2016 Proteste. Floyds „I can’t breathe“ bewirkte 2020 eine zweite Welle der Mobilisierung. Als die BLM-Bewegung in den USA auftauchte, war die Sozialarbeiterin Assa Traoré schon eine sehr bekannte Person, die es mehrmals auf die Frontseiten der Tages- und Wochenpresse geschafft hatte. Gesucht: eine andere Polizei. Zur Debatte um Polizei und Polizeigewalt in Frankreich weiterlesen →
Vorstellungen zur Abschaffung von Gefängnis und strafendem Staat reichen von der Reduktion von Freiheitsstrafe über Konfliktschlichtung bis hin zur Transformation der Gesellschaft, die nicht auf Strafe, sondern auf gemeinschaftliche Verantwortungsübernahme setzt.
Überlegungen, auf welche Weise die Polizei abzuschaffen wäre, kommen nicht ohne die Beschäftigung mit der Frage aus, wie Alternativen zu der nachgeordneten einsperrenden Institution Gefängnis aussehen können. Denn abseits des aktuellen Trends von Strafrechtsverschärfungen – trotz eines kontinuierlichen Rückgangs von Straftaten – ist längst die Einsicht eingekehrt, dass Freiheitsstrafen Verbrechen nicht verhindern und auch sonst der Gesellschaft wenig praktischen Nutzen bieten. Die Rechtfertigung der Freiheitsstrafe ist zwar laut § 2 des Strafvollzugsgesetzes die Resozialisierung der Gefangenen. Dieses Ziel wird aber nicht erreicht, nicht zuletzt, da Gefangene ihrem gesellschaftlichen Umfeld entrissen werden. Als erfolgreiche „Resozialisierung“ gilt in der Praxis oft allein die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Zwischen Praxis und Utopie: Alternativen zu Knast und Strafe weiterlesen →
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