Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.
Die Forderung nach härteren und schnelleren Abschiebungen ist derzeit wieder besonders laut und schlägt sich in zahlreichen Asylrechtsverschärfungen nieder. Tatsächlich kann von „Vollzugsdefiziten“ keine Rede sein. Denn ausgeblendet werden tatsächliche Gründe, die gegen Abschiebungen sprechen.
„Es werden immer noch zu viele Atteste von Ärzten ausgestellt, wo es keine echten gesundheitlichen Abschiebehindernisse gibt. Es kann nicht sein, dass 70 Prozent der Männer unter 40 Jahren vor einer Abschiebung für krank und nicht transportfähig erklärt werden.“ Mit diesen Worten im Interview mit der Rheinischen Post provozierte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eine öffentliche Debatte über ein angebliches „Vollzugsdefizit“ von Abschiebungen in Deutschland.[1] Freilich basierten die vom Minister genannten Zahlen auf keiner validen Basis. Nach kritischen Rückfragen musste sein eigenes Ministerium eingestehen, dass die Zahlen nicht gedeckt waren. Zurückzuführen waren die Zahlen auf einen Bericht der „Arbeitsgruppe Vollzugsdefizite“, einer Unterarbeitsgruppe der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rückführung“ (AG Rück), die aus leitenden BundespolizistInnen und LandesbeamtInnen besteht und seit einigen Jahren „geheime Berichte“ an Medien lanciert. In den Berichten bemängelt die Arbeitsgruppe lasches Verwaltungshandeln, fehlenden politischen Willen und insbesondere die Interventionen aus der Zivilgesellschaft, die zur Verhinderung von Abschiebungen führen würden. Vollzugsphantasien: Rechtslage und Praxis von Abschiebungen in Deutschland weiterlesen →
Über vier Jahre nach der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) wird die rechtsterroristische Mord- und Anschlagsserie aktuell durch fünf Untersuchungsausschüsse in den Ländern aufgearbeitet. Trotz Parteitaktik und einem mauernden Verfassungsschutz kommen neue Details ans Licht.
Der Münchner Strafprozess gegen Beate Zschäpe u.a. stand kurz vor Jahresende 2015 aufgrund der schriftlichen wie mündlichen Einlassungen der Hauptangeklagten sowie des mutmaßlichen NSU-Unterstützers Ralf Wohlleben erneut im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Fast zeitgleich setzte der Deutsche Bundestag den zweiten parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur NSU-Mordserie ein. Der Ausschuss soll u.a. ergründen, wie der NSU seine Opfer ausgewählt hat, ob und wenn ja wie die rechte Szene unterstützend bei den Taten mitwirkte und inwieweit die Sicherheitsbehörden mittels ihrer V-Leute von den Taten Kenntnis hatten. Ländersache NSU-Komplex: Die Aufklärung der Untersuchungsausschüsse weiterlesen →
Beim Einsatz des im Fachjargon als „polizeilicher Reizstoff“ bezeichneten Sprays als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt kommt es immer wieder zu starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Verletzungen. Das nordrhein-westfälische Innenministerium verharmlost die Gefahr.
Nach dem Spiel des 1. FC Kaiserslautern (FCK) in Düsseldorf am 19. März 2016 betraten Fans in einem Regionalexpress ein unverschlossenes Dienstabteil und spielten über das Mikrofon Musik ab. Nach kurzer Zeit schloss der Zugbegleiter die Tür ab. Beim Eintreffen des Zuges im Kölner Hauptbahnhof versuchten sich PolizeibeamtInnen Zutritt zu dem Abteil zu verschaffen. Sie wollten zum Dienstabteil, um sich davon zu überzeugen, dass dieses wirklich abgeschlossen war. Die Situation eskalierte und die BeamtInnen begannen, Pfefferspray in das vollbesetzte Abteil zu sprühen. Fans verließen panikartig den Zug und wurden auf dem Bahnsteig erneut mit Pfefferspray und Schlagstöcken traktiert. „Begrenztes Risiko“? Polizeilicher Einsatz von Pfefferspray bei Fußballspielen weiterlesen →
Im dritten Teil der ARD-Trilogie zum NSU sagt der smarte junge Verfassungsschützer zum aufrechten Thüringer Ermittler: „Ich bin überzeugt, die Ämter werden gestärkt aus dieser Sache hervorgehen.“[1] Sicher, das ist Fiktion. Allerdings ist es durchaus wahrscheinlich, dass bereits im Winter 2011 und Frühjahr 2012 die Überzeugung im Sicherheitsapparat vorherrschte, man werde die Krise für sich zu nutzen wissen.
Viereinhalb Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU muss man jedenfalls feststellen, dass sich die Prognose des fiktiven Verfassungsschützers bewahrheitet hat. Die Ämter, die im Zentrum der Kritik standen und stehen – allen vorweg der Verfassungsschutz –, gehen deutlich gestärkt aus dem NSU-Skandal hervor. Dies gilt in jedem Fall für die materielle Ebene, d.h. die Frage von finanzieller Ausstattung und Ausweitung der Befugnisse. Beobachten lässt sich ein völliges Auseinanderfallen von öffentlichem Ansehen des Verfassungsschutzes und dem realen Einflussgewinn des Bundesamtes bei gleichzeitigem finanziellen und personellen Aufwuchs. Nicht nur die erwähnte ARD-Trilogie, sondern auch die zahlreichen Dokumentationen, Hintergrundartikel und Recherchen zum NSU-Komplex zeigen, dass dem Verfassungsschutz in der Öffentlichkeit so ziemlich jedes Verbrechen in diesem Zusammenhang zugetraut wird – von der bewussten Verhinderung der Festnahme des Trios, über die Kenntnisse des Aufenthaltes der drei und wahlweise auch ihrer Taten bis hin zur Liquidierung von ZeugInnen, die zur Aussage bereit sind. Die hierfür gesammelten und präsentierten Indizien, die sich bisher jedoch nicht handfest beweisen lassen, perlen am Amt ohne jede sichtbare Folge ab. Die Krise nutzen: Zur Umsetzung der Empfehlungen des 1. NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages weiterlesen →
Interview mit Rechtsanwältin Antonia von der Behrens
Antonia von der Behrens ist eine der NebenklagevertreterInnen im Prozess vor dem Oberlandesgericht München. „Die Hoffnung unserer MandantInnen, dass der Prozess eine weitere Aufklärung bringen würde, wurden enttäuscht“, sagt die Berliner Anwältin im Gespräch mit Martin Beck und Heiner Busch.
Ende Mai 2016 wird der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ bei 286 Hauptverhandlungstagen angekommen sein. Mit einem Abschluss wird im Herbst dieses Jahres gerechnet. Sicher sei das aber nicht, sagt Antonia von der Behrens. Das Gericht mache keine Ansagen, was aus seiner Sicht an Beweisaufnahmen noch offen ist. Der NSU-Prozess: Wahrheitsfindung mit angezogener Handbremse weiterlesen →
Mit einem Richtlinienvorschlag vom Dezember 2015 möchte die Europäische Kommission die geltenden EU-Vorschriften zur Strafbarkeit terroristischer Handlungen ausweiten.[1] Einmal mehr bleiben dabei Grundrechte außen vor.
Im Fokus sind vor allem ausländische terroristische KämpferInnen sowie in Drittländern an terroristischen Handlungen teilnehmende Reisende. Die Richtlinie, die die Mitgliedstaaten in ihr nationales Strafrecht umsetzen müssen, enthält Vorgaben, die aus grundrechtlicher Sicht höchst problematisch sind. Sie werden die nicht nur in Deutschland seit Jahren sichtbare Verpolizeilichung des Strafrechts weiter vorantreiben. Verpolizeilichung des Strafrechts: Neue EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung weiterlesen →
Seit November 2015 tagt der zweite Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex im Bundestag. Die Erwartungen und die Fülle der Themen, mit denen sich das Gremium befassen sollte, waren und sind hoch. Denn im Mittelpunkt der offenen Fragen steht das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Die mediale und öffentliche Anteilnahme an der Arbeit der acht Abgeordneten unter dem Vorsitz von Clemens Binninger (CDU) und seiner Stellvertreterin Susann Rüthrich (SPD) ist bislang weitgehend ausgeblieben – ganz im Gegensatz zum ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, dessen Arbeit von Anfang an Gegenstand intensiver politischer, medialer und öffentlicher Debatten war.
Dabei zweifelt kaum jemand an der Notwendigkeit eines zweiten NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag. Der Prozess gegen Beate Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten vor dem Oberlandesgericht (OLG) München läuft zwar seit nunmehr drei Jahren und ist inzwischen weit fortgeschritten. Fünf parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUA) im Bund und in den Ländern sind abgeschlossen, und derzeit laufen sechs weitere.[1] Dennoch fehlen noch immer schlüssige Antworten auf die zentralen Fragen im NSU-Komplex: Staatsräson versus Aufklärung: Der 2. Bundestags-Untersuchungsausschuss zum NSU weiterlesen →
Die EU will nicht nur schärfere Strafbestimmungen zur Terrorismusbekämpfung. Die Anschläge in Paris und Brüssel seit Anfang 2015 sind der Katalysator für alle möglichen lang gehegten Wünsche. Hier eine (unvollständige) Übersicht.
Daten von Flugreisenden: Über Jahre hinweg hatte sich im Europäischen Parlament (EP) keine Mehrheit für die Erfassung von „Passenger Name Records“ (PNR) gefunden. Nach den Anschlägen in Paris im Januar 2015 machten EU-Kommission und Rat Druck. Nach der Richtlinie, die am 14. April 2016 vom EP und eine Woche später vom Rat verabschiedet wurde, müssen die Fluggesellschaften, den PNR-Zentralstellen der Mitgliedstaaten bei allen Flügen in die und aus der EU PNR-Daten übermitteln. Die Mitgliedstaaten können zudem Daten über Reisende auf EU-internen Flügen verlangen. Die Informationen werden sechs Monate voll und danach weitere viereinhalb Jahre so gespeichert, dass die Identität der Person nicht mehr unmittelbar erkennbar ist. Der Anti-Terror-Koordinator der EU (ATK) drängt die Mitgliedstaaten zur schnellen Umsetzung der Richtlinie in ihr nationales Recht.[1]
Mehr als zwei Jahrzehnte stand Johann H. auf der Gehaltsliste des Staates und mischte in zahlreichen Neonazi-Gruppen mit, teils in führender Position. Im Februar 2012 fiel dem Bundesamt für Verfassungsschutz seine Ähnlichkeit mit dem Phantombild des Bombenlegers aus der Kölner Probsteigasse auf.
Am 19. Januar 2001 war dort eine mit Schwarzpulver gefüllte Bombe explodiert, nachdem die Tochter der Inhaberfamilie eines Lebensmittelgeschäfts den Deckel einer im Laden zurückgelassenen Dose angehoben hatte. Die junge Frau wurde schwer verletzt. Wer die Sprengfalle in dem Laden deponierte, konnte mehr als zehn Jahre lang nicht ermittelt werden. Für die Kölner Polizei kam ein rassistisches Tatmotiv damals nicht in Betracht. Ebenso wenig wurden frühere gegen ausländische Familien gerichtete Sprengstoffanschläge in Köln in die Ermittlungen einbezogen – wie die am 22. Dezember 1992 vor der Wohnungstür einer türkischen Familie in Köln-Ehrenfeld deponierte Sprengfalle oder die beiden in Werkzeugen und Haushaltsgeräten versteckten TNT-Bomben im Frühjahr 1993.[1] Die Hintergründe des Probsteigassen-Anschlags blieben bis November 2011 unbekannt, erst dann bekannte sich der NSU in seinem „Paulchen-Panther“-Video zu der Tat. Zwei Monate später geriet der V-Mann Johann H. ins Visier. Ein Untersuchungsausschuss (PUA) des nordrhein-westfälischen Landtags versucht seit Sommer letzten Jahres die Hintergründe des Anschlags und die mögliche Beteiligung lokaler HelferInnen aufzuklären. Der V-Mann Johann H.: Eine Spur führte zum Verfassungsschutz-Spitzel weiterlesen →
Während Untersuchungsausschüsse und Öffentlichkeit immer noch um die Aufklärung des NSU-Komplexes ringen, haben die Innenministerien den Skandal längst auf ihre Weise beigelegt.
Beim Verfassungsschutz, vor allem bei seinem Bundesamt (BfV), ist wieder Ruhe eingekehrt. Der Inlandsgeheimdienst hat seine Legitimationskrise überwunden. Nur noch die üblichen Verdächtigen fordern seine Abschaffung: halsstarrige Bürgerrechtsorganisationen und Linke, die den Laden noch nie mochten, Antifas, die der Meinung sind, dass sie die Naziszene ohnehin besser kennen als die amtlichen ExtremismusbekämpferInnen, ein paar Liberale, die es ernst meinen. Der Rest des politischen Spektrums verlangt allenfalls „Reformen“, hat aber ansonsten seinen Frieden mit dem Dienst geschlossen. BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen darf über den Zusammenhang von Flüchtlingsproblematik und Terrorismus schwadronieren, ohne Widerspruch zu ernten. PolitikerInnen von der CDU/CSU bis zu den Grünen fordern die Überwachung der AfD. Und auch das alte Wissen, dass der linke Extremismus mindestens genauso gefährlich sei wie der rechte, kann wieder ungestört verbreitet werden.[1]Niederlage überwunden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird belohnt weiterlesen →
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