von Martina Kant
Gewalt im öffentlichen Raum wird von Polizei und Presse regelmäßig als Problem ausgemacht. Anders ist dies bei Gewalt im sog. privaten Raum, deren Opfer zumeist Kinder und Frauen sind. Mit dem Hinweis, daß es sich hierbei um Privatangelegenheiten handele, unterbleiben in Fällen häuslicher Männergewalt gegen Frauen regelmäßig staatliche Interventionen und Sanktionen. Auch wenn es keine gesicherten Zahlen über die Verbreitung von Frauenmißhandlung gibt – Schätzungen ergeben 100.000 bis 4 Millionen mißhandelte Frauen jährlich -, so geht die Gewalt-Kommission der Bundesregierung nach den bisherigen Erkenntnissen davon aus, daß „Gewalt in der Familie“ die verbreitetste Form der Gewalt sei. (1)
Mißhandlungserfahrungen, die Frauen durch ihre (Ex-)Partner machen, reichen von verbalen Attacken, Einschüchterungen, Erniedrigungen, Psychoterror, Morddrohungen, Faustschlägen, Vergewaltigungen bis hin zu Angriffen mit Messern und anderen gefährlichen Gegenständen – zum Teil mit tödlichem Ausgang. Gerade der Polizei kommt in konkreten Mißhandlungssituationen große Bedeutung zu: Sie ist als einzige rund um die Uhr erreichbar und in der Lage, (ggf. mit Zwangsmaßnahmen) gegen den Mißhandler zu intervenieren.
Von den öffentlichen Institutionen ist die Polizei denn auch diejenige, bei der mißhandelte Frauen am häufigsten Hilfe suchen. Ihr Hilfeersuchen wird jedoch oftmals enttäuscht: Betroffene Frauen berichten darüber, daß die Polizei untätig bleibt, das Geschehen bagatellisiert, ihnen rät, nicht zu übertreiben und ihnen sogar die Schuld für die Mißhandlung oder Bedrohung gibt. (2) Von Polizisten hört man, „daß die Frau das Prügeln ja gar nicht anders will“, oder „daß die tatsächlich mal ein bißchen was verdient hat.“ (3) Polizeilicher Umgang mit häuslicher Männergewalt gegen Frauen – Privatisierung als Strategie der Non-Intervention weiterlesen

