Daß die Bekämpfung von Umweltkriminalität eine polizeiliche Aufgabe ist, wird heute von kaum jemandem noch angezweifelt. Die Polizei selbst beschäftigt sich seit rund 15 Jahren mit der Verfolgung von Umweltdelikten. Zunächst waren es allerdings nahezu ausschließlich die Beamten der Wasserschutzpolizei (WSP), die sich – traditionell – mit Fragen der Gewässerverunreinigung beschäftigten. 1972 wurde an der Wasserschutzpolizeischule in Hamburg dann der erste Lehrgang für Umwelt- und Gefahrgutspezialisten durchgeführt, und 1975 hielt die Polizei-Führungsakademie (PFA) in Hiltrup ihr erstes umweltschutzbezogenes Seminar ‚Maßnahmen der Polizei zur Aufrechterhaltung des Gewässerschutzes, der Abfallbeseitigung und des Naturschutzes‘ ab.
Der Ausgangspunkt für die Befassung mit Gewässerverschmutzungen gründet bei der Wasserschutzpolizei indes nicht in einem frühen umweltschützerischen Bewußtsein, sondern ist in erster Linie die Folge von Schiffsunfällen. Auf dem Rhein z.B., der größten und wichtigsten deutschen Wasserstraße, kam es im Jahre 1964 zu insgesamt 1.115 Havarien, bei denen häufig auch größere Mengen von Treibstoffen freigesetzt wurden. Die polizeiliche Bekämpfung von Umweltkriminalität: Ermittlungen mit begrenztem Nutzen weiterlesen →
In Sachsen möchte man sich in Sachen ‚Innere Sicherheit‘ auch von seinen Patenländern Bayern und Baden-Württemberg nichts vormachen lassen. Das dortige Polizeigesetz, nach seiner Zurückweisung durch das sächsische Verfassungsgericht, derzeit in der innenministeriellen Überarbeitung, gilt als eines der schärfsten in der Bundesrepublik. Die sächsische Polizei lebt dementsprechend in starkem Maße von dem Nimbus, Verbrechen besonders entschieden zu bekämpfen. Allem Anschein nach reicht es offenbar nicht, den Landeskindern ein hinreichendes Sicherheitsgefühl zu vermitteln. In Dresden plant man daher, im Freistaat nach bayerischem Vorbild eine ‚Sächsische Sicherheitswacht‘ ins Leben zu rufen.
In Bayern existiert eine solche Sicherheitswacht bereits seit drei Jahren. Am Neujahrsmorgen 1994 trat dort ein ‚Sicherheitswachterprobungsgesetz‘ (SEG) in Kraft, das zunächst bis Ende 1996 befristet, am 19.12.96 in ein auf Dauer angelegtes Gesetz umgewandelt wurde. Das nun geplante ‚Sächsische Sicherheitswachterprobungsgesetz‘ (SächsSWEG) lehnt sich nicht nur in seinem Titel erkennbar an das bayerische SEG an. Legt man die beiden Gesetze nebeneinander, so zeigt sich, daß den Autoren des SächsSWEG das SEG des Nachbarlandes unübersehbar als Vorlage diente. Eine Sicherheitswacht für Sachsen: Politischer Taschenspielertrick nach bayerischem Vorbild weiterlesen →
Bereits 1984 hatte Berlin die Bearbeitung von Umweltstraftaten und -ordnungswidrigkeiten in einer Inspektion im ‚Referat Umwelt- und Gewerbedelikte‘ der Direktion ‚Spezialaufgaben der Verbrechensbekämpfung‘ konzentriert, während in anderen Bundesländern noch die örtlichen Kriminal- und Schutzpolizeien zuständig waren. Als schließlich 1994 das Berliner Landeskriminalamt neugeschaffen wurde, entschied man sich, ein eigenes ‚Referat Umweltdelikte‘ (LKA 32) einzurichten.
Ausschlaggebend dafür, so der Referatsleiter der Umweltkripo, Polizeidirektor (PD) Hans-Jörg Richter, seien vor allem die steigenden Fallzahlen gewesen, die in einer Inspektion nicht mehr zu bewältigen gewesen seien. In der Tat sind laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) in Berlin die erfaßten Umweltdelikte von 1985 bis 1994 um das Viereinhalbfache angestiegen, bis 1996 sogar um fast das Sechsfache, d.h. auf rund 3.000 Delikte im Jahr. Das „Referat Umweltdelikte“ beim Landeskriminalamt Berlin: Technisch gut gerüstet, aber nur geringe Aufklärungsquoten weiterlesen →
Umweltgefährdungen haben nicht abgenommen. Im Gegenteil. Die in den 70er Jahren gewachsene öffentliche Aufmerksamkeit aber glücklicherweise ebenso wenig. Niemand kann es sich offen sichtbar erlauben, Umweltprobleme – von der Luftverschmutzung über das Waldsterben bis hin zur Abfallbeseitigung – ausdrücklich zu mißachten. Auch hier gilt jedoch: Zwischen dem besorgten Reden über ‚die Umwelt‘ und den Forderungen, was alles geschehen müsse, daß diese lebensfördernd erhalten bzw. wiederhergestellt werde, und den entsprechenden Taten klafft ein riesiger Spalt. Und nicht nur dies. Nach wie vor, auf manchen Gebieten mehr denn je, wird ‚die Umwelt‘ bewußt und gewollt oder fahrlässig und unachtsam gestört und zerstört.
Die menschlichen Lebensbedingungen werden gegenwärtig und vor allem für zukünftige Generationen verschlechtert. Dem ‚Prinzip der Verantwortung‘ wird lokal, national und international zuwidergehandelt. Das Geschäft auf Kosten der Umwelt blüht. Etwa im Bereich schwer zu beseitigender Abfälle werden dem Geschäft beträchtliche, von den Wegen allen vernünftigen Umweltschutzes hart abweichende Chancen eröffnet. Die Grenzen des strafrechtlichen Umweltschutzes: Vom Schein einer verstärkten Rechtssicherheit weiterlesen →
1995 starben infolge polizeilichen Schußwaffeneinsatzes fünfzehn Menschen; in zweien der Fälle wurden zudem Polizeibeamte getötet, zwei weitere durch Schüsse verletzt. So ist denn an der letztjährigen Bilanz nicht der erneute Anstieg polizeilicher Todesschüsse das eigentlich Auffällige, sondern der Anstieg bei der Bewaffnung der Erschossenen.
Zehn der Getöteten waren mit einer scharfen Schußwaffe und zwei mit einer Gaspistole ausgerüstet. Nur eines der Opfer war gänzlich unbewaffnet. 1994 waren lediglich in zwei von zehn Fällen Schußwaffen mitgeführt worden; 1993 in drei von fünfzehn und 1992 in drei von neun Fällen, um nur die letzten drei Jahre zu nennen.1 Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1995 weiterlesen →
Im zurückliegenden Jahr verstarben an den Folgen eines Polizeischusses zehn Menschen. Nachdem für das Jahr 1993 mit 15 Todesschüssen der höchste Stand seit 1983 registriert werden mußte, sank die Zahl 1994 damit wieder auf den seit 1988 „üblichen“ Stand1. Mit vorsichtigem Optimismus kann man somit vermuten, daß es sich 1993 lediglich um einen „Ausreißer“ und nicht den Beginn eines neuen Anstiegstrends gehandelt hat.
Besonderes Aufsehen unter den Vorfällen des Jahres 1994 hat der tödliche Schuß auf den 16jährigen Kurden Halim Dener in Hannover ausgelöst. Daß es in solchen Fällen zu teilweise ganz erheblichen Abweichungen bei den Aussagen von beteiligten Polizeibeamten und anderen Zeugen kommt, ist nicht neu und z.T. aus der Situation heraus erklärlich. Schlichte Irrtümer bei der Wahrnehmung kann man in diesem Fall jedoch kaum unterstellen, wenn in ersten Verlautbarungen der durch einen „Greifreflex“2 ausgelöste Schuß aus einer Entfernung von drei bis vier Metern gefallen sein solle, ein Gutachten des Landeskriminalamtes jedoch zu dem Ergebnis kommt, die Distanz habe allenfalls fünf bis fünfzehn Zentimeter betragen können.3 Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1994 weiterlesen →
Im zurückliegenden Jahr verstarben an den Folgen eines Polizeischusses (zweifelsfrei) 15 Personen. Dies ist die größte Zahl seit zehn Jahren. Damals, 1983, mußte mit 24 Todesopfern der höchste Stand verzeichnet werden, den CILIP seit dem Beginn seiner Zählung und Auswertung (rückwirkend bis 1974) bisher zu vermelden hatte.
Seither sank die Zahl tödlich verlaufener Schußwaffeneinsätze kontinuierlich. Dieser Trend hielt auch nach der Vereinigung Deutschlands an, obwohl damit die Zahl der polizeilichen Waffenträger kräftig gewachsen ist.1 Wie der plötzliche sprunghafte Anstieg des letzten Jahres zu bewerten ist, kann gegenwärtig noch nicht beurteilt werden. Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1993 weiterlesen →
Obwohl seit 1990/91 mit der Vereinigung Deutschlands nicht nur die Bevölkerungszahl der Bundesrepublik, sondern auch die Zahl der polizeilichen Waffenträger erheblich gewachsen ist, stagniert die Zahl der Fälle polizeilichen Schußwaffeneinsatzes mit Todesfolge. Wie bereits 1991 gab es auch 1992 nur 9 Todesfälle. Damit scheint sich ein Trend zu stabilisieren, der von CILIP seit längerem beobachtet und dokumentiert wird.
Seit den ersten Ausgaben hat CILIP Jahr für Jahr die Fälle tödlichen polizeilichen Schußwaffeneinsatzes in der BRD dokumentiert und analysiert.[1] Dahinter stand der Gedanke, daß es für die innerstaatliche Gewaltfähigkeit und -bereitschaft keinen besseren, keinen härteren und keinen so gut erfaßbaren Indikator gibt wie den polizeilichen Schußwaffeneinsatz mit Todesfolge. Zudem gingen wir in den 70er Jahren von der These aus, daß mit dem Auf- und Ausbau polizeilicher Spezialeinheiten – von Präzisionsschützenkommandos (PSK) über Sondereinsatzkommandos (SEK) bis zu den Mobilen Sondereinsatzkommandos (MEK) – sich als Trend die Zunahme tödlicher Lösungen bei Einsätzen gerade dieser Spezialeinheiten durchsetzen würde. Tödlicher Schußwaffeneinsatz der Polizei 1974 – 1992: Vorsichtige Korrektur einer These weiterlesen →
Die CILIP-Statistik der tödlich verlaufenen polizeilichen Schußwaffeneinsätze des letzten Jahres war noch in alte und neue Bundesländer aufgeteilt. Diesmal liegt nun auch hier die erste gesamtdeutsche Übersicht vor: danach starben 1991 insgesamt neun Menschen an den Folgen polizeilichen Schußwaffeneinsatzes.
Nicht in die Auswertung aufgenommen, allerdings erwähnenswert, ist ein Vorfall vom September 1991. Zwar handelt es sich auch hierbei um einen Polizeieinsatz, der Todesschütze war jedoch ein in den Einsatz einbezogener Privatdetektiv. Nach den wenigen bekannten Informationen hatte dieser die Polizei von einem Kaufhauseinbruch informiert. Beim Eintreffen konnte die Polizei einen tatverdächtigen Mann festnehmen. Anschließend begaben sich ein Beamter und der Detektiv in das Kaufhaus, um nach weiteren Einbrechern zu suchen. Laut Polizeimitteilung gab der Detektiv im Verlauf dieser Suche den tödlichen Schuß auf einen zweiten Einbrecher ab. Warum sich der Detektiv bewaffnet am Tatort aufgehalten hatte und an der Durchsuchung des Kaufhauses beteiligt worden war, wurde nicht mitgeteilt.1 Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1991 weiterlesen →
Ist ein politisches System derart geheimdienstlich durchzogen, wie dies in der früheren DDR der Fall war, so liegt es in der Natur der Sache, daß Tausende notwendig waren, die Geheimdienstkrake tagtäglich am Leben zu erhalten und ständig mit neuen Informationen zu füttern. Was allgemein für die Verwaltungen gesagt werden kann, gilt natürlich in weit stärkerem Maße für die Angehörigen der sog. Sicherheitsorgane. Je höher sich dort jemand auf der Karriereleiter befand, um so wahrscheinlicher ist eine mutmaßliche schuldhafte Verstrickung. Fragebögen und Personalkommissionen – die Entstasifizierung der Vopo weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.