Schlagwort-Archiv: Polizei

Anti-Terror-Programme der Länder – Mehr Geld, mehr Stellen, neue Gesetze

von Marion Knorr

Fast alle Bundesländer haben seit September Sicherheitspakete geschnürt oder sind gerade dabei. Hier ein Überblick.

Bayern will bis 2006 zusätzliche 391 Mio. DM in die Sicherheit investieren: Die Polizei erhält 650 neue Stellen, das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) 50, die Justiz – d.h. die Staatsanwaltschaft und die Gefängnisaufsicht – 80, die Finanzprüfung der Steuerverwaltung 50, die Ausländerbehörden erhalten 40. Allein 147 Mio. DM will die bayerische Regierung für polizeiliche Technik ausgeben: Videoüberwachung, gepanzerte Fahrzeuge, operative Einsatztechnik, DNA-Analyse. Hessen spendiert – verteilt über drei Jahre – 400 Mio. DM. Die Polizei bekommt 350 neue Stellen (Wachpolizei 250, Verwaltungsangestellte 100), das LfV 20. In neue polizeiliche Informationstechnik fließen 250 Mio. DM. Anti-Terror-Programme der Länder – Mehr Geld, mehr Stellen, neue Gesetze weiterlesen

Polizeiliche Todesschüsse 2000

von Otto Diederichs

Da die Innenministerkonferenz (IMK) für die zurückliegenden Jahre 1998 und 1999 ohne Angabe von Gründen von ihrer langjährigen Praxis abgewichen ist, eine Statistik über den polizeilichen Schusswaffengebrauch zu veröffentlichen, fehlen offizielle Angaben für diesen Zeitraum.

Erfreulicherweise hat Sachsen-Anhalts Innenminister Manfred Püchel (SPD) als amtierender IMK-Vorsitzender diese Praxis seiner Amtsvorgänger aus Thüringen und Nordrhein-Westfalen nicht übernommen, sondern ist zur alten Vorgehensweise zurückgekehrt. Demnach starben im vergangenen Jahr insgesamt sechs Menschen an den Folgen von Polizeischüssen, während das CILIP-Archiv hier nur fünf Fälle aufweist. Trotz intensiver Bemühungen ist es leider nicht gelungen, diesen Fall nachträglich zu recherchieren. Polizeiliche Todesschüsse 2000 weiterlesen

Das Hintertürchen des Nichtwissens – Was Regensburger BürgerInnen über die Videoüberwachung in ihrer Stadt wissen und denken

von Gabriele Klocke & Studiengruppe

Regensburg ist seit Juni 2000 Schauplatz eines Pilotprojekts. Sieben Plätze in der Innenstadt werden von der Polizei videoüberwacht. Eine PassantInnen-Befragung im Rahmen eines Studienprojekts brachte nun erstaunliche Ergebnisse: Die Interviewten wissen zwar kaum etwas über Standorte und polizeiliche Nutzungsweise der Kameras, sprechen sich aber trotzdem in großer Mehrheit für die Überwachung aus.

Auf sieben Plätzen der Regensburger Innenstadt findet sich seit dem 1. Juni letzten Jahres ein Schild mit der Aufschrift: „Sehr geehrte Bürger/-innen! Dieser Platz wird von der Polizei zu Ihrer Sicherheit mit einer Videokamera überwacht.“ Die zum Pilotprojekt gehörenden neun Kameras stehen da schon lange. Sie sind Teil des Überwachungssystems, das die Regensburger Verkehrsbetriebe (RVB) seit den 70er Jahren zur Beobachtung des Verkehrsaufkommens nutzen, und gehören diesen, wie ein RVB-Mitarbeiter am Telefon klarstellte, auch weiterhin. Die Polizei darf sie nur kostenlos mitbenutzen. Das Hintertürchen des Nichtwissens – Was Regensburger BürgerInnen über die Videoüberwachung in ihrer Stadt wissen und denken weiterlesen

Pfefferspray „gefährdet die Gesundheit“ – Vermarktung, Einsatz und gesundheitliche Risiken

von Steve Wright

In den 90er Jahren haben mehrere europäische Staaten – u.a. Belgien, Luxemburg und die Schweiz – den Reizstoff Oleoresin Capsicum (OC) zur Polizeiwaffe erkoren. Herstellerfirmen preisen den aus scharfem Pfeffer gewonnenen Stoff – daher Pfefferspray – als „ideale nicht-tödliche Waffe“. Seit kurzem ist sie auch in deutschen Polizeiarsenalen zu finden.

Temporäre Blindheit bis zu 30 Minuten; ein brennendes Gefühl auf der Haut, das bis zu einer Stunde anhalten kann; Krämpfe im Oberkörper, die die Betroffenen zwingen, sich nach vorne zu krümmen; unkontrollierbarer Husten; Sprech- und Atemschwierigkeiten bis zu einer Viertelstunde – die Wirkungen von OC sind erheblich stärker als die anderer sogenannter Tränengase. Als pflanzliches Gift ist OC zwar durch das Abkommen über biologische Waffen von 1972 für den Kriegseinsatz verboten, nicht jedoch für den Einsatz im Inneren. Pfefferspray „gefährdet die Gesundheit“ – Vermarktung, Einsatz und gesundheitliche Risiken weiterlesen

Polizei gegen Rechtsextreme – Verfolgen, Kontrollieren, Szenen verunsichern

Martina Kant und Norbert Pütter

Die Polizei kann weder rechtsextremistische Einstellungen verändern noch die Ursachen rechtsextremistisch motivierter Handlungen beseitigen. Insofern ist sie im „Kampf gegen rechts“ überfordert. Aber welchen Beitrag kann sie gegen die Gewalt(drohungen) von rechts leisten? Wie reagieren die deutschen Polizeien auf die Gefahr von rechts?

Man könne „allenfalls Symptome mindern“.[1] Staatliche Repression tauge nicht dazu, demokratische Verhaltensmuster der BürgerInnen zu erzeugen; sie habe (lediglich) eine „Ordnungs- und Abschreckungsfunktion“, indem sie rechtsstaatliche Grenzen durch Sanktionen verdeutliche und auf die Sicherheitsbedürfnisse in der Gesellschaft reagiere.[2] Diese Vorstellung bestimmt das polizeiliche Selbstbild gegenüber rechtsextremer Gewalt. Gleichwohl sei „die Verwirklichung der grundgesetzlichen Wertordnung das eigentliche positive Ziel, die Vision“ der Polizeiarbeit. Deshalb dürfe sich die Polizei in „ihrem Vorgehen nicht nur gegen konkrete Gefahren und Straftaten richten, sondern (sie) muss im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten die Phänomene von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus insgesamt mit angehen.“[3] Mit dieser Argumentation eröffnet sich die Polizei – der eingestandenen geringen gesellschaftlichen Wirkungen ihres Handelns zum Trotz – ein weites Betätigungsfeld: Ihre Zielpersonen sind einerseits die gewalttätigen Rechtsextremisten, andererseits muss sie sich auch dem diffusen Umfeld rechtsextremistischer, ausländerfeindlicher oder antisemitischer Einstellungen widmen. Diese Ausweitung des polizeilichen Auftrags schlägt sich in den polizeilichen Bekämpfungskonzepten nieder. Polizei gegen Rechtsextreme – Verfolgen, Kontrollieren, Szenen verunsichern weiterlesen

Offenbarungseid der Polizeistatistiker – Registrierung rechtsextremistischer Straftaten

von Mark Holzberger

Auf der Herbsttagung 2000 des Bundeskriminalamtes gab dessen Vizepräsident zu, die deutsche Polizei arbeite bei der Registrierung rechtsextremistischer Straftaten seit Jahren mit falschen Zahlen. Nun will man die Erfassung neu regeln.

117 Personen seien in Deutschland seit der Wende 1989 von Rechtsextremisten getötet worden, berichtete das ARD-Magazin „Panorama“ am 24. August 2000. Das Bundesinnenministerium (BMI) ging zu diesem Zeitpunkt von nur 24 Toten aus. Selbst einige spektakuläre rechtsextremistische Tötungsdelikte waren offiziell nicht als solche registriert worden – etwa die tödliche Hetzjagd auf den algerischen Flüchtling Omar Ben Noui im Februar 1999 in Guben oder der Fall des portugiesischen Bauarbeiters Noemia Lourenco, der im Juli 1998 in Leipzig zu Tode getrampelt worden war. Die Zahl der aus rechtsextremistischen Motiven Getöteten, so „Panorama“ weiter, sei unter Bundesinnenminister Otto Schily herunter gerechnet worden. Sein Vorgänger Manfred Kanther hatte noch 34 Tote zählen lassen.[1] Auf die zehn aus der Statistik verschwundenen Toten angesprochen, rang ein überforderter BMI-Staatssekretär Rudolf Körper nach Erklärungen: „Das kann auch ein Stück Zufall sein … Ja, man könnte sagen, wir sind froh, dass es nicht so viele geworden sind.“ Später beschied das BMI der „Panorama“-Redaktion, die Zahlen seien „nicht vergleichbar, weil zwischenzeitlich die statistischen Erfassungsmerkmale geändert wurden.“[2] Offenbarungseid der Polizeistatistiker – Registrierung rechtsextremistischer Straftaten weiterlesen

Polizeiliche Todesschüsse 1999: Ministerielle Schwierigkeiten beim Zählen

von Otto Diederichs

Jeweils zum Jahresende müssen alle Länderpolizeien sämtliche Fälle von Schusswaffengebrauch durch PolizeibeamtInnen an ihre Innenministerien melden. Dort werden sie gesammelt und anschließend an die Polizei-Führungsakademie (PFA) in Hiltrup übermittelt. Die PFA ihrerseits führt die Meldungen der 16 Länderinnenministerien zu einer Statistik zusammen, die dann vom Vorsitzenden der Innenministerkonferenz veröffentlicht wird. So war es jedenfalls bisher.

Schon in der Vergangenheit zog sich dieses einfache Prozedere derart in die Länge, dass mit der Veröffentlichung durch die Innenministerkonferenz (IMK) frühestens im Herbst des Folgejahres zu rechnen war. Wesentlicher Grund dafür war die schleppenden Weitermeldung der Zahlen an die PFA. Diese zog vor zwei Jahren die Konsequenzen und beschleunigte das Verfahren: Sie fordert die Daten der einzelnen Länder bis zum Ende des ersten Quartals ein. Säumige Ministerien werden gegebenenfalls gemahnt. Bei der PFA selbst geht es dann relativ schnell. Schon nach wenigen Wochen kann sie der IMK ihre Auswertung vorlegen. Polizeiliche Todesschüsse 1999: Ministerielle Schwierigkeiten beim Zählen weiterlesen

Polizeiliche Todesschüsse 1998

von Otto Diederichs

So zynisch es klingen mag, aber für den polizeilichen Schußwaffengebrauch mit Todesfolge war 1998 ein vergleichsweise gutes Jahr. Mit acht Toten ist nach rund zehn Jahren erstmals wieder ein Tiefstand zu verzeichnen.[1] In mindestens vier Fällen hatten sich Straftäter zuvor einen Schußwechsel mit PolizistInnen geliefert, in dessen Verlauf sie getötet wurden.

Die offizielle Schußwaffengebrauchsstatistik der Innenministerkonferenz (IMK) läßt derzeit noch auf sich warten. Zwar liegt sie seit dem Frühsommer im sächsischen Innenministerium vor. Ihre Veröffentlichung durch den IMK-Vorsitzenden, Innenminister Klaus Hardraht, ist laut telefonischer Auskunft der Pressesprecherin erst im Herbst geplant. Polizeiliche Todesschüsse 1998 weiterlesen

Polizeiliche Todesschüsse 1997

von Otto Diederichs

Die von der Innenministerkonferenz (IMK) für das Jahr 1997 veröffentlichte Statistik über den polizeilichen Schußwaffengebrauch weist wieder einmal Differenzen zur CILIP-Zählung auf. Während offiziell lediglich zehn Polizeischüsse mit Todesfolgen gemeldet wurden,[1] ergaben die Recherchen von Bürgerrechte & Polizei/CILIP zwölf von der Polizei erschossene Personen.

Zusammengestellt wird die Schußwaffengebrauchsstatistik im Auftrag der IMK von der Polizei-Führungsakademie (PFA) in Hiltrup. Grundlage sind dabei die Zahlenangaben aus den einzelnen Bundesländern. Im Gegensatz zur PFA-Zählung nimmt CILIP jedoch auch die tödlichen Folgen sog. „unbeabsichtigter Schußabgaben“ mit auf. Offiziell hingegen werden diese aufgrund eines IMK-Beschlusses von 1983 nicht mehr zu den Polizeischüssen mit Todesfolge gezählt.[2] Selbst die Ausweisung dieser Schüsse in einer gesonderten Kategorie ist mittlerweile entfallen. Polizeiliche Todesschüsse 1997 weiterlesen

Polizeiliche Todesschüsse 1996: Änderung der CILIP-Statistik

von Otto Diederichs

Normalerweise erscheint die von Bürgerrechte & Polizei/CILIP zusammengestellte Bilanz polizeilicher Todesschüsse jeweils in der ersten Ausgabe des Folgejahres, während die offizielle Statistik der Innenministerkonferenz (IMK) meist erst im Sommer oder Herbst bekannt gegeben wird. Daß die CILIP-Statistik in diesem Jahr verspätet erscheinen muß, hat indes seinen Grund: Zum ersten Male wies sie für 1995 gravierende Unterschiede zur IMK-Statistik auf, die nicht durch notwendige abweichende Erfassungskriterien zu erklären waren.

Die Nachrecherche ergab, daß das wichtigste Kontrollinstrument, die Presse, nicht mehr ausreichend funktioniert. Vielfach blieben Meldungen in den Lokalteilen der Zeitungen hängen und waren damit einer überregionalen Auswertung entzogen. Der umgekehrte Fall, daß Todesschüsse, die gar nicht stattgefunden haben, gemeldet, jedoch nicht wieder korrigiert werden, ist zwar seltener, hat aber ebenfalls stattgefunden: (1) In der Chronologie in Heft 55 (2/96) hatte CILIP gemeldet, am 6. August 1996 sei es in Bremen zu einem tödlichen Schuß auf einen Jugendlichen gekommen. (2) Das Bremer Polizeipräsidium belegte daraufhin gegenüber der Redaktion, daß es sich lediglich um einen Schuß in den Boden gehandelt hat, bei dem niemand verletzt wurde. (3) Polizeiliche Todesschüsse 1996: Änderung der CILIP-Statistik weiterlesen