Im September 2004 traten die ersten Außendienstmitarbeiter der bezirklichen Ordnungsämter in Berlin ihren Dienst an. Vorangegangen war eine lange Debatte um Kompetenzen und Bewaffnung der „Kiezstreifen“. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt undurchsichtig, was die nichtpolizeilichen Ordnungshüter eigentlich dürfen.
In Großstädten wie Berlin tun Menschen so einiges, was zwar nicht kriminell, aber nicht erlaubt ist: Abfall fallen lassen, falsch parken, auf Gehwegen Rad fahren, den Hund ohne Leine laufen lassen, ohne Genehmigung Straßenfeste feiern usw. Polizeibeamte haben in der Regel andere Dinge zu tun, als sich intensiv um Ordnungswidrigkeiten zu kümmern. Zwar wird die Polizei auch im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig, wenn dies durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.[1] Eigentlich ist die Gefahrenabwehr jedoch Aufgabe der Ordnungsbehörden.[2] Die Ordnungsaufgaben sind auf eine Vielzahl von Fachbehörden verteilt, im Stadtstaat Berlin zudem differenziert nach Landesebene und Bezirksebene. Diese Gemengelage zu straffen und personelle Voraussetzungen für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zu verbessern, waren die Ziele des Senats bei der Einrichtung einheitlicher bezirklicher Ordnungsämter. „Ordnung muss sein“ – Ein Jahr „Kiezstreifen“ der Berliner Ordnungsämter weiterlesen →
01.04.: Tödliche Hilfe für die Polizei: Thüringer Polizisten fordern einen LKW-Fahrer auf, seinen Wagen quer über die Fahrbahn zu stellen, um die „Amok-Fahrt“ eines psychisch gestörten Mannes mit einem gestohlenen LKW auf der Autobahn zu stoppen. Letzterer rast in den quer gestellten LKW und tötet den Fahrer, der nicht früh genug aussteigen kann.
02.04.: Neonazi-Konzert: Die Thüringer Polizei hat zu wenig Beamte vor Ort, um ein nach dem NPD-Landesparteitag in Pößneck stattfindendes Skinhead-Konzert aufzulösen, an dem auch der verurteilte Sänger der „Landser“ teilnimmt. Chronologie weiterlesen →
Heruntergekommene Quartiere stabilisieren, ihre Bevölkerung aktivieren – das sind die wohlklingenden Ziele des Berliner Quartiersmanagements. Dabei geht es auch um eine neue lokale Sicherheitspolitik, bei der Langzeitarbeitslose in die Erbringung von Sauberkeits-, Ordnungs- und Sicherheitsdienstleistungen und damit in eine neue Ausgrenzungspolitik eingebunden werden.
Der Senator für Stadtentwicklung bestimmt gemeinsam mit den Bezirksverwaltungen die Träger des Quartiersmanagements (QM). Die MitarbeiterInnen des QM-Teams agieren als „Intermediäre“. Sie loten gemeinsam mit den BewohnerInnen die Bedürfnisse des Quartiers aus und beauftragen wiederum Träger für einzelne Aktivitäten und Projekte – vom Rockfestival über Tagesmenüs für Schulen und Obdachlosenhilfen bis hin zu Sicherheits- und Ordnungsdiensten. Viele dieser Vorhaben werden aus Mitteln der Arbeitsagenturen finanziert und geben damit Erwerbslosen aus dem Quartier wieder eine bezahlte Arbeit – wenn auch nur auf dem zweiten Arbeitsmarkt. In Berlin gibt es derzeit 17 Gebiete, in denen ein solches Quartiersmanagement eingerichtet wurde; weitere 16 befinden sich in Vorbereitung.[1]Sicher, sauber, sittsam – Quartiersmanagement und lokale Sicherheitspolitik weiterlesen →
Die toleranten 70er und frühen 80er Jahre sind längst vorbei. Wer arm ist und auch so aussieht, soll das Stadtbild nicht stören. Nach diesem Motto wird in vielen deutschen Städten verfahren. MitarbeiterInnen der Sucht- und der Wohnungslosenhilfe kritisieren diese Vertreibungspolitik seit Jahren.
Wer unerwünschte Submilieus aus dem Stadtbild entfernen will, kann das auf verschiedenste Arten tun: mit architektonischen Konzepten, die den „falschen Gruppen“ ihren Aufenthalt unwirtlich machen, aber auch mit klassischen ordnungspolitischen Instrumenten. Rechtlich behalf man sich dabei ursprünglich mit kommunalen Sondernutzungssatzungen und Gefahrenabwehrverordnungen und schuf so eine Art von Privatstrafrecht, das allerdings oft in weiten Teilen schlicht illegal war.[1]Kein Platz für Arme – Der Umgang mit Randgruppen in deutschen Städten weiterlesen →
Die polizeilichen Befugnisse für die Überwachung und Kontrolle des öffentlichen Raumes sind im vergangenen Jahrzehnt stark erweitert worden. Stützte sich die Polizei zuvor (häufig unzulässigerweise) auf polizeirechtliche Generalklauseln, stehen ihr nun in den meisten Bundesländern spezielle Eingriffsnormen für Videoüberwachung, Platzverweise, Aufenthaltsverbote, Identitätsfeststellungen, Schleierfahndungen und Kontrollstellen zur Verfügung.
Die Kontrolle und Überwachung des öffentlichen Raumes ist bei weitem nicht mehr allein Aufgabe der Polizei. Zum einen verschwimmt zusehends die scharfe Trennlinie zwischen „privaten“ und „öffentlichen“ Bereichen, die dann auch zum Handlungsfeld privater Sicherheitsdienstleister werden. Zum anderen sind mit Ordnungsbehörden, Sicherheitswachten, freiwilligen Polizeidiensten etc. weitere Akteure im öffentlichen Raum präsent, die teilweise sogar polizeiliche Aufgaben übernehmen. Dennoch: Das polizeirechtliche Handlungsrepertoire ist das weitreichendste und eingriffsintensivste. Welche Befugnisse die Polizei zur Kontrolle des öffentlichen Raumes hat, welche Begrenzungen ihr gesetzt sind und welche Strategien anhand der Befugnisse sichtbar werden, soll im Folgenden betrachtet werden. Vertreibung, Erfassung, Kontrolle – Polizeiliche Eingriffsbefugnisse im öffentlichen Raum weiterlesen →
Im vergangenen Jahr endeten zehn Fälle polizeilichen Schusswaffengebrauchs tödlich.
Bereits seit rund zehn Jahren muss bei der jährlichen Dokumentation von Fällen polizeilichen Schusswaffengebrauchs mit tödlichem Ausgang festgestellt werden, dass solche Meldungen häufig nicht mehr über die Ebene lokaler Berichterstattung hinaus gelangen und sich somit vielfach einer Erfassung entziehen. Auch die daraufhin im Jahre 1996 geänderten Kriterien für die Erstellung der CILIP-Todesschuss-Statistiken und die verbesserten Recherchemöglichkeiten durch das Internet haben daran nicht allzu viel ändern können. Exemplarisch zeigt sich dies an der jetzt vorliegenden Statistik für das Jahr 2004. Polizeiliche Todesschüsse 2004 weiterlesen →
„Schließen wir ’nen kleinen Kompromiss …“ Kurt Tucholskys Liedchen handelte von den Kompromissen der SPD zu Beginn der Weimarer Republik. Heute bedarf es nur leichter Abwandlungen und es passt wie angegossen auf die derzeitigen Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen. In der Hektik anti-terroristischer Gesetzgebungswut hat der Bundestag Ende 2001 ein dickes Sicherheitspaket verabschiedet, mit dem er vor allem die Geheimdienste reich beschenkte: Sie erhielten unter anderem Zugriff auf Telekom-Verbindungsdaten, auf Daten von Flugreisenden und auf die bei den Banken gespeicherten Kontendaten. Damit die Grünen KoalitionspartnerInnen „keine Kümmernis“ mit dem Kompromiss hätten, verabreichte ihnen der große sozialdemokratische Bruder eine Beruhigungspille: Das geheimdienstliche Datenzugriffsrecht ist auf fünf Jahre befristet. Jetzt steht die „Evaluation“ dieser Befugnisse an, und der Bericht, den die Exekutive dafür produziert hat, ist selbstverständlich vertraulich. Eigentlich ist er ein Nicht-Bericht. Er liegt zwar mittlerweile diversen Zeitungsredaktionen vor, ist aber noch nicht regierungsamtlich bereinigt und deshalb gibt es ihn auch nicht auf Anfrage. Editorial weiterlesen →
Der neue staatliche Anti-Terrorismus steht in ungebrochener Kontinuität zu seinem Vorgänger aus den 70er Jahren. Die Gemeinsamkeiten in der strategischen Orientierung und im reflexhaften Ruf nach dem Ausbau staatlicher Repressionsinstrumente sind unübersehbar. Der Grad der Internationalisierung, das technische Niveau der Überwachungsstrategien und die Skrupellosigkeit gegenüber demokratisch-rechtsstaatlichen Standards machen das Besondere des neuen „Kampfes gegen den Terror“ aus.
In öffentlichen Diskussionen wird häufig der Eindruck erweckt, als habe mit den Anschlägen vom 11. September 2001 die terroristische Bedrohung eine neue Qualität erlangt, die auch eine neue Qualität staatlich-polizeilicher Antworten erforderte. Blickt man zunächst auf den engeren Komplex der polizeilich-kriminalstrategischen Aktionen, so zeigt sich hier aber keine neue Qualität, sondern die forcierte Fortsetzung eines bekannten Musters: Jeder Terrorakt wird zur willkommenen Legitimation neuer polizeilicher, strafrechtlicher und/oder geheimdienstlicher Instrumente genutzt. Die Anlässe sind beliebig. Wurde gestern der Ausbau der Dienste, die Legalisierung von Straftaten Verdeckter Ermittler etc. noch mit dem Kampf gegen den internationalen Drogenhandel begründet, so muss heute die terroristische Gefahr für alles herhalten, was auf den Wunschzetteln der Exekutive und ihrer politischen Förderer steht. Terrorismus produziert die Gelegenheiten, das politisch durchsetzen zu können, was man schon immer wollte. Dass Gefahrenpotentiale dramatisiert werden, ist eine notwendige Begleiterscheinung dieses Geschäfts. Alter und neuer Anti-Terrorismus – Von den Entgrenzungen ungeahnten Ausmaßes weiterlesen →
Old and new terrorism – an introduction by Norbert Pütter
The terrorist discourse has resurrected a well tried legitimation for the extension of the security apparatus. Strategies of proactive and infiltrating police methods are on the rise. Police, security services and military are being conflated. Liberal democratic standards are being suspended. The consensus of powerful states in the fight against terrorism is accompanied by the creation of an ‚enemy within‘. Summaries weiterlesen →
Über das Mitte April 2001 vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) initiierte „Aussteiger-Kontakttelefon“ für Rechtsextremisten haben sich bis Ende letzten Jahres 930 Anrufer gemeldet. 300 waren es allein schon in der ersten Woche; nach elf Monaten zählte das BfV insgesamt 750 Anrufer.[1] Das Interesse ebbt offenbar stark ab. Von den 930 Anrufern seien nur etwa 220 Personen als „potentiell ausstiegswillig“ einzustufen gewesen. BfV-Aussteigerprogramm stagniert weiterlesen →
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