Schlagwort-Archiv: Geheimdienste

Verfassungsschutz an Schulen? Wie der Geheimdienst politische Bildungsarbeit betreibt

von Heiko Stamer

MitarbeiterInnen des Verfassungsschutzes gehen immer häufiger an Schulen, um dort in ihrem Sinne präventiv auf SchülerInnen einzuwirken. Antworten auf parlamentarische Anfragen in vier Bundesländern zeigen ansatzweise die Dimension und Begründungsmuster des neuen geheimdienstlichen Arbeitsfeldes.

Beginnen wir in Berlin: Im Dezember 2012 gab Bernd Palenda über die Springer-Presse die Parole aus: „Wir müssen noch näher an den Bürger heran.“[1] Unter anderem mit „gezielten Informationsangeboten“ für Schulen und „gesellschaftliche Gruppen“ wollte der damals noch kommissarische Chef des Berliner Verfassungsschutzes das im Zuge der NSU-Mordserie lädierte Vertrauen in seinen Dienst verbessern. Verfassungsschutz an Schulen? Wie der Geheimdienst politische Bildungsarbeit betreibt weiterlesen

Geheimnisse im Informationszeitalter:  Informationsfreiheit, Akteneinsicht und Innere Sicherheit

„Informationsfreiheit“, Zugang der BürgerInnen zu den Informationen über den Staat und zu den Daten, die der Staat (über sie) sammelt, gehört schon lange zum Repertoire demokratisch-bürgerrechtlicher Forderungen. Aber die Abschottung des Sicherheitsbereichs vor dem Volk hat bislang nur kleine Kratzer abbekommen.

Das Prinzip der Öffentlichkeit ist untrennbar mit der Vorstellung von Demokratie verbunden: Was nicht öffentlich ist, was nicht allen Bürger­Innen bekannt ist (oder sein könnte), das kann auch nicht zum Gegenstand der allgemeinen Willensbildung und Entscheidung werden. In dem Maß, wie sich der Staatsapparat der Öffentlichkeit entzieht, steht er im Widerspruch zum demokratischen Selbstverständnis. Geheimnisse im Informationszeitalter:  Informationsfreiheit, Akteneinsicht und Innere Sicherheit weiterlesen

Die EU und die Cyberkriminalität – Was passiert mit dem deutschen Trennungsgebot?

von Cathleen Berger

Die EU hat dem Kampf gegen die Cyberkriminalität wiederholt hohe Priorität beigemessen.[1] Dabei werden Instrumente der inneren und äußeren Sicherheit sowie Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste zusammengeführt.

Ein Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten gibt es nicht in allen Ländern. In Deutschland ist es historisch gewachsen und basiert auf den einschneidenden Erfahrungen mit der Gestapo. Aus Gründen der Rechtssicherheit für die BürgerInnen sollten Polizei und Nachrichtendienste in der Bundesrepublik daher organisatorisch, personell und informationell getrennt bleiben. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen erst mit dem Vorliegen eines tatsächlichen Verdachts tätig werden, während die Nachrichtendienste geheim und präventiv im Vorfeld aufklären, aber nicht polizeilich eingreifen dürfen. Ein Austausch von Informationen ist nur zulässig, wenn er anlassbezogen und im Einzelfall erfolgt. Diese Grenzen werden zunehmend unterlaufen – neuerdings auch bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität. Die EU und die Cyberkriminalität – Was passiert mit dem deutschen Trennungsgebot? weiterlesen

Wir bleiben in Verbindung! Polizeilicher Staatsschutz und Geheimdienste in Europa

von Mark Holzberger und Albrecht Maurer

Für die Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität sei –gerade im Rahmen der EU – die Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten unerlässlich. So hieß es in einem Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) aus dem Jahr 2007.[1] Wie steht es heute um die staatsschützerische Verquickung in der EU?

Die Statuten von Interpol schließen nicht nur eine Zusammenarbeit in politischen und militärischen Angelegenheiten aus. Sie verbieten auch eine Kooperation mit so genannten polizeilichen Nachrichtendiensten. Das waren – aus Sicht des BKA – die maßgeblichen Gründe, weswegen man sich schon seit den 70er Jahren im Kontext der damaligen EG bzw. danach im Rahmen der EU bemüht hat, Strukturen für ein möglichst reibungsloses Zusammenwirken von Polizei und Geheimdiensten – vor allem in Staatsschutzangelegenheiten – zu etablieren. Die Gründung von Europol war hierbei ein wichtiger Meilenstein. Wir bleiben in Verbindung! Polizeilicher Staatsschutz und Geheimdienste in Europa weiterlesen

Kontrollprobleme neuen Ausmaßes – Polizeilicher Staatsschutz als Geheimpolizei

von Norbert Pütter

Geheimdienste, so lehrt die Erfahrung, sind nicht nur ineffektiv, sondern auch unkontrollierbar und undemokratisch. Sie könnten, so wird neuerdings argumentiert, auch deshalb abgeschafft werden, weil mit dem polizeilichen Staatsschutz eine Instanz bereitstehe, die mit rechtsstaatlich einwandfreien Mittel den entsprechenden Gefahren entgegentreten, Straftaten verhindern oder aufklären könne.[1] Dieser „Ausweg“ schafft jedoch neue Probleme.

Historisch nahm die „politische Polizei“ schon immer eine besondere Stellung innerhalb der öffentlichen Gewalt ein.[2] Schließlich soll sie den Staat selbst vor gegen ihn gerichteten Straftaten und Gefahren schützen. Weil die staatliche Ordnung aber ein besonders hohes Rechtsgut sein soll – sie sichert die gesellschaftlichen Machtverhältnisse –, reich(t)en die „normalen“ polizeilichen und strafrechtlichen Vorkehrungen nicht aus. Besondere Strafnormen (Staatsschutzdelikte), spezialisierte Zuständigkeiten (Staatsanwaltschaften, Gerichte), gesonderte polizeiliche Abteilungen mit einem spezifischen „Tätigkeitsprofil“ sind deshalb für den Staatsschutz kennzeichnend. Kontrollprobleme neuen Ausmaßes – Polizeilicher Staatsschutz als Geheimpolizei weiterlesen

Schönwetter-Rechtsstaat? Recht, Bürgerrechte und Innere Sicherheit

Nachfragen bei drei kritischen Juristen

Seit über drei Jahrzehnten erlebt die BRD einen ständigen Ausbau der Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten. Von Martin Kutscha, Tobias Singelnstein und Frederik Rachor wollten wir wissen: Was treibt den Gesetzgeber und wie steht es um die Qualität des „Sicherheitsrechts“? Die Fragen stellte Fredrik Roggan.

Das „Recht der Inneren Sicherheit“ hat seit den 70er Jahren eine rasante Entwicklung genommen. Kontrollstellenpragrafen und der „finale Rettungsschuss“ waren Gegenstand des ersten Musterentwurfs für ein einheitliches Polizeigesetz in den 70er Jahren. Die Legalisierung verdeckter Ermittlungsmethoden („Neue Methoden der Verbrechensbekämpfung“) begann in den 80ern im Polizeirecht und setzte sich danach in der Strafprozessordnung fort. Neue technische Methoden und neue Zusammenarbeitsformen im Innern (zwischen Polizei und Geheimdiensten) und nach außen (Schengen, Europol) kamen seither hinzu. An dieser Entwicklung waren nicht allein die Gesetzgeber auf verschiedenen Ebenen beteiligt, sondern auch die Verfassungsgerichte. Wichtige Entscheidungen, die in Intention und Tenor durchaus liberal-demokrati­schen Traditionen folgten, haben der staatsapparat-fixierten Sicherheitspolitik nichts Dauerhaftes entgegenstellen können. Schönwetter-Rechtsstaat? Recht, Bürgerrechte und Innere Sicherheit weiterlesen

Wer gegen wen? Gremiendschungel zur Bekämpfung der Cyberkriminalität

von Mark Holzberger

Die Zirkel, in denen Polizei und Geheimdienste (aber auch Militärs) sich bundes- bzw. europaweit treffen, um ihren Kampf gegen die „Cyberkriminalität“ zu koordinieren, sind (wieder einmal) unübersichtlich und intransparent.

Im Februar 2011 beschloss die Bundesregierung ihre „Cyber-Sicherheits­strategie für Deutschland“. Diese will eine möglichst effektive Zusammenarbeit der Bundesbehörden unter Einbindung der Privatwirtschaft erreichen.[1] Hierfür wurden drei Modelle entwickelt: Erstens wurde im Mai 2011 auf ministerieller Ebene ein „Nationaler Cyber-Sicher­heits­rat“ (NCSR) gebildet. Dieser soll „strukturelle“ Fragen erörtern und „präventive“ Instrumente bzw. zwischen Staat und Wirtschaft „übergreifende Politikansätze“ koordinieren. Die Leitung des NCSR obliegt der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik, der Staatssekretärin im Bundesinnenministerium (BMI), Cornelia Rogall-Gro­the. Ähnlich wie im „Rat der IT-Beauftragten des Bundes“ sind am NCSR auch das Bundeskanzleramt sowie sieben weitere Bundesministerien beteiligt. (Auswärtiges Amt, Verteidigung, Justiz, Finanzen, Wirtschaft und Technologie sowie Bildung und Forschung) Hinzu kommen VertreterInnen der Länder. Die Wirtschaft ist lediglich „assoziiertes Mitglied“. Wer gegen wen? Gremiendschungel zur Bekämpfung der Cyberkriminalität weiterlesen

Gläserne soziale Netzwerke – Fahndung in digitalen sozialen Interaktionen

von Christiane Schulzki-Haddouti

Menschen kommunizieren, planen, organisieren im Netz und können darüber auch Gleichgesinnte mobilisieren. Strafverfolger können aus den dabei anfallenden Daten nicht nur soziale Netzwerke rekonstruieren, sie können auch Social-Network-Dienste direkt für ihre Zwecke verwenden.

Eine Vielzahl von Diensten unterstützt die Kommunikation im so genannten Social Web. Über Soziale Netzwerke wie Facebook, Xing oder LinkedIn können Menschen Kontakte aufbauen und pflegen oder ihre Beziehungsnetze erweitern. Plattformen wie YouTube und Flickr bieten einfache Möglichkeiten für die Veröffentlichung oder den Tausch von Videos und Fotos. Über Microblogging-Dienste wie Twitter lassen sich per Rechner oder Smartphone Kurznachrichten und Bilder nicht nur an Freunde, sondern ganze Scharen von Interessierten verteilen. Kooperation und Kollaboration über Dienste, die Gruppenkommunikation unterstützen, erweitern die Reichweite der Nutzer – und erlauben eine orts- und zeitunabhängige Präsenz im Netz. Die Menschen geben dabei nicht nur Inhalte preis, sondern auch, wann sie wo mit wem kommunizieren. Gläserne soziale Netzwerke – Fahndung in digitalen sozialen Interaktionen weiterlesen

In einer durchsichtigen Welt – Die „Open Source Intelligence“-Industrie

von Ben Hayes

Das Geschäft mit Informationen aus „offenen Quellen“ ist im vergangenen Jahrzehnt schnell gewachsen. Private Unternehmen, die keinerlei datenschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegen, sammeln Daten in großem Stil – zur Freude von Sicherheitsinstitutionen der EU und ihrer Mitgliedstaaten.

Das US-Militär definiert „Open Source Intelligence“ (OSINT) als die Gewinnung „relevanter Information aus der systematischen Sammlung, Aufbereitung und Analyse öffentlich zugänglicher Daten für nachrichtendienstliche Zwecke.“[1] Unter einer „offenen Quelle“ sei „jede Person oder Gruppe“ zu verstehen, „die Informationen ohne Anspruch auf Schutz der Privatsphäre liefert“. Öffentlich zugängliche Information umfasse alles, „was auf Nachfrage für die breite Öffentlichkeit verfügbar ist, legal von irgendeinem Beobachter gesehen oder gehört oder an einer öffentlichen Versammlung kundgetan wurde.“ „Open Source Intelligence“ wird also durch das definiert, was sie nicht ist: „vertraulich“, „privat“ oder sonst „für eine bestimmte Person, Gruppe oder Organisation gedacht“. In der Praxis wird diese Unterscheidung jedoch dadurch unterlaufen, das weblogs, chat-rooms und „soziale Netzwerke“ als „öffentliche Diskussionsforen“ kategorisiert werden. In einer durchsichtigen Welt – Die „Open Source Intelligence“-Industrie weiterlesen

Von der Fiche zum Informationssystem – Der Schweizer Staatsschutz seit dem Fichenskandal

von Viktor Györffy

Im November 1989, kurz nach dem „Mauerfall“, flog in der Schweiz der Fichenskandal auf. Dieser zwang den Staatsschutz, sich von seiner alten Praxis zu verabschieden, und bildete gleichzeitig die Basis für dessen Erneuerung.

Am Anfang steht ein Anruf der damaligen Bundesrätin Elisabeth Kopp bei ihrem Ehemann, einem bekannten Zürcher Wirtschaftsanwalt. Die Justiz- und Polizeiministerin hat Wind bekommen von Geldwäsche-Ermittlungen gegen eine Firma, in deren Verwaltungsrat auch ihr Gatte sitzt. Sie bittet ihn, umgehend aus dem Gremium auszutreten. Als das Telefongespräch durch eine Indiskretion öffentlich bekannt wird, muss die Bundesrätin den Hut nehmen. Am 31. Januar 1989 wird eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt, die die Amts­führung des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) durchleuchten soll. Von der Fiche zum Informationssystem – Der Schweizer Staatsschutz seit dem Fichenskandal weiterlesen