Archiv der Kategorie: CILIP 069

(2/2001) Polizei und Strafverfolgung in der EU

Grenzenlos – Die Internationalisierung europäischer Polizeieinsätze

von Mark Holzberger

Polizeieinsätze, die der Erfüllung gemeinsamer Aufgaben der Europäischen Union dienen, sollen künftig nicht mehr durch die Mitgliedstaaten allein durchgeführt werden. Drei Formen einer solchen Europäisierung werden zur Zeit in der EU diskutiert, vorbereitet und teilweise auch schon betrieben: der Aufbau einer EU-Außengrenzpolizei, eines Netzwerks polizeilicher Verbindungsbeamter sowie von Polizeiverbänden für ein sogenanntes ziviles Krisenmanagement.

Auf der Tagung der Innen- und Justizminister der EU am 15./16. März 2001 präsentierte Bundesinnenminister Otto Schily erstmals öffentlich seine Idee einer Europäischen Grenzpolizei, die „einen wirksamen Schutz“ der nach der EU-Osterweiterung rund 3.000 Kilometer langen neuen Außengrenzen sicherstellen könnte.[1] Kein Geistesblitz Schilys: Schon im Oktober 2000 hatte der brandenburgische Justizminister Kurt Schelter – ehemals Staatssekretär unter Schilys Amtsvorgänger Manfred Kanther – mit ähnlichen Vorschlägen aufgewartet: Mit der Ostverschiebung der EU-Außengrenzen würden Kapazitäten beim Bundesgrenzschutz frei. „Bis zu 10.000 Beamte“ könnten dann „für eine mögliche ‚Schengen-Grenztruppe‘ zur Verfügung“ gestellt werden.[2] Grenzenlos – Die Internationalisierung europäischer Polizeieinsätze weiterlesen

Offene Grenzen – aber nur für die Polizei – Verrechtlichung grenzüberschreitender Polizei-Aktionen

von Heiner Busch

Sechs Jahre nachdem das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) für die ersten sieben Staaten in Kraft getreten ist, verhandeln die EU-Gremien über Nachbesserungen. Mehr als bisher schon sollen die Polizeibehörden über die Staatsgrenzen hinweg agieren dürfen. Bundesinnenministerium (BMI) und Innenministerkonferenz (IMK) orientieren sich dabei am deutsch-schweizerischen Polizeivertrag.

Ministerialdirigent a. D. Horst Eisel ist des Lobes voll. Von 1997 bis 1999 führte er die deutsche Delegation, die mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, dem schweizerischen Justizministerium, ein Abkommen über polizeiliche Zusammenarbeit aushandelte. Dieser deutsch-schweizerische Polizeivertrag wurde am 27. April 1999 in Bern unterzeichnet. „Man sprach“, so Eisel, „von einem Signal für eine fortschrittliche grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Partnerschaft, von einem Modell für Europa.“[1] Die beiden Kammern der schweizerischen Bundesversammlung haben dem Abkommen bereits zugestimmt, in Deutschland befindet es sich mitten im Ratifizierungsprozess: Der Innenausschuss hat seinen Segen gegeben, nach der Sommerpause ist das Plenum des Bundestages an der Reihe. Offene Grenzen – aber nur für die Polizei – Verrechtlichung grenzüberschreitender Polizei-Aktionen weiterlesen

Anpfiff zum Endspiel – Telekommunikations-Überwachung in der EU

von Tony Bunyan

Seit vier Jahren erlebt die EU eine heftige Auseinandersetzung zwischen den Vertretern der Polizeien und Strafverfolgungsbehörden einerseits und den von der Kommission unterstützten Datenschutzbeauftragten andererseits. Erstere fordern, dass Telekommunikationsverbindungsdaten von den Anbietern bis zu sieben Jahre aufbewahrt werden, um den „gesetzlich ermächtigten Behörden“ Zugang zu gewähren.[1]

Gemäß den EU-Richtlinien über den Datenschutz in Bezug auf den freien Datenverkehr von 1995 und den Telekommunikationssektor von 1997 können Verbindungsdaten nur zu einem Zweck aufbewahrt werden, nämlich für die Rechnungslegung und deren Überprüfung durch die KundInnen. Sobald das geschehen ist, müssen diese Informationen gelöscht oder anonymisiert werden. Wenn dieser Grundsatz durchbrochen und die Aufbewahrung dieser Daten für polizeiliche Zwecke ermöglicht wird, hat dies fatale Konsequenzen für das Fernmeldegeheimnis und die Privatsphäre in der EU. Die Geschichte dieses Streits begann 1993. Anpfiff zum Endspiel – Telekommunikations-Überwachung in der EU weiterlesen

Strafverteidigung im europäischen Rechtsraum – Kritik der Situation – Perspektiven für die Strafverteidigung

von Wolfgang Bendler

Bei der Entwicklung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Europa sind die Rechte der Verteidigung und der Beschuldigten eine quantité négligeable geblieben – ein Zustand, mit dem sich die StrafverteidigerInnen nicht arrangieren dürfen.

„Am … teilte Europol, Zollamtmann D., hiesiger Dienststelle telefonisch mit, dass am Londoner Flughafen Gatwick bei einer Zollkontrolle des Flugs Nr. … zwei Gepäckstücke mit mehreren Kilo Kokain festgestellt wurden. Die Koffer konnten den Personen namens … zugeordnet werden, die einen Weiterflug nach München gebucht hatten“, so heißt es in einem Ermittlungsbericht der deutschen Kriminalpolizei. Später – so ist demselben Bericht zu entnehmen – teilte Europol in einem weiteren Telefonat mit, dass die Personen abgeflogen waren. Sie wurden bei ihrer Ankunft in München festgenommen.

Mit diesen knappen Erwähnungen hat es in der Akte sein Bewenden. Europol tritt wieder in die Anonymität zurück, ohne dass nachvollziehbar wäre, wie das Amt an die Information gelangt ist, ob eine Zusammenarbeit mit der Polizei in Deutschland, anderen EU-Mitgliedstaaten oder gar Drittstaaten stattgefunden hat, ob die Ausführung der Tat auf einer polizeilich oder staatlich zu verantwortenden Tatprovokation beruht oder ob es sich um eine „kontrollierte Lieferung“ handelte. Strafverteidigung im europäischen Rechtsraum – Kritik der Situation – Perspektiven für die Strafverteidigung weiterlesen

Europol und Eurojust – Die politische Debatte leidet unter Rechtsillusionen

von Ben Hayes und Heiner Busch

Seit dem Amsterdamer Vertrag steht fest: Europol soll „operative“ Befugnisse erhalten. Die rechtliche und politische Debatte läuft der tatsächlichen Entwicklung wieder einmal hinterher, denn faktisch ist das Amt auch als Informationspolizei längst „operativ“ tätig. Ob durch den Aufbau von Eurojust ein justizielles Gegengewicht zur polizeilichen und politischen Macht von Europol geschaffen werden kann, ist sehr zu bezweifeln.

Ende vergangenen Jahres arbeiteten 245 Personen bei Europol. 47 von ihnen waren VerbindungsbeamtInnen der Mitgliedstaaten, 156 Europol-BeamtInnen im engeren Sinne, darunter wiederum rund 30 Informations- und KommunikationstechnikerInnen, 40 KriminalanalystInnen und 36 Personen in der kriminalpolizeilichen Auswertung.[1] Heute, zehn Jahre nachdem der Europäische Rat in Luxemburg dem Drängen des deutschen Bundeskanzlers nachgegeben hatte und wegen der angeblich so dramatischen Entwicklung des Drogenhandels den politischen Startschuss für den Aufbau des Amtes gab, ist Europol eine feste Größe in der polizeilichen und innenpolitischen Landschaft der EU. Die 1995 unterzeichnete Konvention ist im Oktober 1998 in Kraft getreten; im Juli 1999 nahm Europol mit allen notwendigen Zusatzprotokollen und Durchführungsbestimmungen den „Vollbetrieb“ auf. Das Provisorium mit Namen Europol-Drogeneinheit (EDU) war damit definitiv abgeschlossen. Provisorisch war daran ohnehin nur der rechtliche Status, die ministerielle Vereinbarung aus dem Jahre 1993, gewesen. Tatsächlich waren mit dem Arbeitsantritt der EDU im Januar 1994 vollendete Tatsachen geschaffen, die nur noch ihrer rechtlichen Form und ihres weiteren Ausbaus bedurften. Europol und Eurojust – Die politische Debatte leidet unter Rechtsillusionen weiterlesen

EU-Grundrechtecharta nach Nizza – Bericht über ein internationales Kolloquium

von Wolfgang Kaleck

Am 29. und 30. Juni 2001 haben sich Anwältinnen und Anwälte aus acht west- und südeuropäischen Anwaltsvereinigungen, die in dem Dachverband Europäische Demokratische Anwälte (EDA) zusammengeschlossen sind, im Preußischen Landtag in Berlin versammelt, um auf einem Kolloquium über die am 7.12.2000 feierlich proklamierte Europäische Grundrechtecharta zu diskutieren.

Den Grundsatzvortrag hielt der Politologe, Bürgerrechtler und Demokratieforscher Prof. Wolf-Dieter Narr von der Freien Universität in Berlin. Unter dem Titel „Grundrechtecharta: Auf dem Weg zu einer Verfassung Europas?“ betonte er, dass er nach 1945 ein begeisterter Europäer war, für den Europa den „endgültigen Abschied vom Kriegsblut triefenden Nationalstaat“ und „von den unsäglichen nationalstaatlich herrschaftlich bornierten Konflikten“ bedeutete. Er begreife Europa nach wie vor als unabgegoltene Chance jenseits aller nationalistischen Bornierungen. Die EU-Grundrechtecharta sei jedoch ein Versuch, Grundrechte ohne demokratisches Verfahren zu suchen. Die mangelnde Rechtsgeltung der Charta sei problematisch. Die Formulierungen der einzelnen Grundrechte seien kritikwürdig. EU-Grundrechtecharta nach Nizza – Bericht über ein internationales Kolloquium weiterlesen

Ohne Bremse und Rückwärtsgang – Die polizeipolitische Maschinerie der EU nach Amsterdam

von Heiner Busch

Die innen- und justizpolitische Zusammenarbeit der EU-Staaten ist heute eine gut geölte politische Maschine, die fast gänzlich ohne den Treibstoff demokratischer Kontrolle und Öffentlichkeit auskommt. Das Tempo, mit der diese Maschine Vorschläge zum Ausbau der „inneren Sicherheit“ in der EU produziert, hat seit dem Amsterdamer Vertrag erheblich zugenommen.

„Anzeiger der Fortschritte bei der Schaffung eines Raumes der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts in der Europäischen Union“ – diesen Titel trägt ein Dokument, das die EU-Kommission halbjährlich aktualisiert.[1] Den Auftrag dazu erteilte ihr der Europäische Rat, die Staats- und Regierungschefs der EU, bei ihrer Tagung im finnischen Tampere im Oktober 1999. In der dritten Fassung vom Mai 2001 ist dieses Dokument 41 Seiten lang. Es enthält nur wenig Lauftext, dafür um so mehr Tabellen, in denen sämtliche Bereiche der Innen- und Justizpolitik durchgegangen werden: Ziel, erforderliche Maßnahme, Zuständigkeit, Zeitplan, Stand, lauten die Spaltenüberschriften. Hier werden die Hausaufgaben der zuständigen EU-Gremien aufgelistet, damit auch ja nichts in Vergessenheit gerät. Ohne Bremse und Rückwärtsgang – Die polizeipolitische Maschinerie der EU nach Amsterdam weiterlesen

Editorial

von Heiner Busch

Als der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) 1974 mit einer Konferenz seinen „Europol-Gedanken“ lancierte, erhielt er von seinen Gästen aus der polizeilichen Elite und der Ministerialbürokratie eine klare Abfuhr. Horst Herold, seinerzeit BKA-Präsident, warnte davor, Interpol mit einer Behörde auf europäischer Ebene zu verdoppeln, Hans-Peter Bochmann, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, erklärte den staunenden Kriminalern, dass die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft beim besten Willen nicht der Rahmen für ein solches Unternehmen sein könnte, weil sie eben keine politische Gemeinschaft sei. Editorial weiterlesen