Archiv der Kategorie: Archiv

Europäische Polizeikooperation bei der Fußball-EM

Mit der Errichtung des „International Police Cooperation Center“ (IPCC) am 10. Juni in Neuss wurde die Zentrale für internationale Polizeikooperation bei der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland eingeweiht. Dort sind 230 Beamtinnen und Beamte aus anderen europäischen Ländern eingesetzt, um an der Erstellung eines ständig aktualisierten Lagebilds zur Sicherheit der EM mitzuwirken. Bei der EM in den Niederlanden 2020 waren im IPCC lediglich 40 Verbindungsbeamt*innen eingebunden. Während das IPCC damals direkt bei Europol in Den Haag angesiedelt war, ist Europol diesmal lediglich mit Expert*innen für Sportwettbetrug, Cyber-Crime, Betrugsdelikte und organisierten Diebstahl im IPCC vertreten. Neben Fußball-Hooligans und Terrorismus wird in diesen Feldern die größte Bedrohung für die öffentliche Sicherheit während der EM gesehen. Europäische Polizeikooperation bei der Fußball-EM weiterlesen

Frontex wirft jetzt Rettungsinseln ab

Seit 2017 hat Frontex im zentralen Mittelmeer einen Luftüberwachungsdienst aus gecharterten Flugzeugen und Drohnen aufgebaut. Einige davon sind inzwischen auch mit Rettungsmitteln ausgerüstet. Das belegt ein Einsatz vom 24. März im zentralen Mittelmeer, bei dem ein Flugzeug im Auftrag der EU-Grenzagentur offenbar erstmals ein solches Rettungsmittel abgeworfen hat. Der in Panama registrierte Tanker „Vault“ hatte 138 Menschen an Bord genommen, deren mit beschädigtem Motor treibendes Boot von einem Flugzeug der Seenotrettungsorganisation Sea-Watch entdeckt wurde.[1] Als das Boot in Schieflage geriet, waren einige der Insassen in Panik ins Wasser gesprungen. Daraufhin warf das für Frontex betriebene Charterflugzeug „Eagle 1“ die Rettungsinsel ab. Die Maßnahme habe „eine entscheidende Rolle“ bei der Rettung geleistet, sagte ein Frontex-Sprecher. Überlebende erklärten jedoch, drei Männer aus Syrien, Äthiopien und Bangladesch seien bei dem Schiffbruch ertrunken. Frontex wirft jetzt Rettungsinseln ab weiterlesen

Antifa-Prozess in Budapest

Das Berufungsgericht in Budapest hat eine gegen Tobias E. verhängte Haftstrafe Ende Mai deutlich reduziert. Als Mitglied einer „linksextremistischen Organisation junger Erwachsener“ war der aus Berlin stammenden 29-jährige deutsche Staatsangehörige im Januar zu drei Jahren Haft und einer fünfjährigen Einreisesperre verurteilt worden. Davon bleiben nun ein Jahr und zehn Monate Haft. E. hatte sich im Januar zu dem Vorwurf der Mitgliedschaft schuldig bekannt und kam deshalb um ein Hauptsacheverfahren herum. Dabei geht es um Vorwürfe im Rahmen des „Tages der Ehre“, bei dem zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 in fünf Fällen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten angegriffen wurden. Vier Personen wurden dabei nach Angaben der Polizei schwer, fünf weitere leicht verletzt. Antifa-Prozess in Budapest weiterlesen

70 Prozent mehr europaweite Fahndungen

Die Zahl der Einträge deutscher Behörden im Schengener Informationssystem (SIS) stieg im Vergleich zum Jahr 2022 um rund 70 Prozent an.[1] Grund dafür sind drei neue Verordnungen von 2018, die seit März 2023 verpflichtend umgesetzt werden müssen. Demnach müssen auch Rückkehrentscheidungen abgelehnter Asylsuchender im SIS vermerkt werden. Zum 1. Januar 2024 waren hierzu aus Deutschland 56.288 Personen nach Artikel 3 der Verordnung über die Nutzung des SIS für Abschiebungszwecke[2] ausgeschrieben. Den größten Bestand deutscher Fahndungen im SIS bilden Einträge nach Artikel 24 der Verordnung zur Nutzung des SIS für Grenzkontrollen,[3] die sich 2023 um rund ein Sechstel auf 70.432 erhöht hat. Sie dienen der Einreise- und Aufenthaltsverweigerung. 70 Prozent mehr europaweite Fahndungen weiterlesen

Bundesweit mobile Gesichtserkennung aus Sachsen

Die Polizei in Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg nutzt verdeckte Kameras am Straßenrand, um vorbeifahrende Verdächtige zu observieren.[1] Damit werden die Bundesländer in Amtshilfe aus Sachsen in Verfahren wegen bandenmäßiger Eigentumskriminalität unterstützt. Soweit bekannt stehen die Anlagen dabei an sächsischen Straßen. Die Polizei will dadurch etwa ermitteln, welche Fahrzeuge Personen von Interesse benutzen. Die Aufnahmen werden dazu mit Referenzdatenbanken abgeglichen, die Bilder aus erkennungsdienstlichen Maßnahmen enthalten.

Die Verwendung einer solchen Observationstechnik war im April aus Berlin bekannt geworden. Anfang Juni teilte die Polizeidirektion (PD) Hannover dazu weitere Informationen mit. Demnach handelt es sich um eine mobile Variante des „Personen-Identifikations-Systems“ (PerIS), das die Polizeidirektion Görlitz mit der Firma OptoPrecision aus Bremen entwickelt hat. Mit fest installierten Kamerasäulen nimmt das PerIS an der Grenze zu Polen Gesichtsbilder und Kennzeichen auf. Bundesweit mobile Gesichtserkennung aus Sachsen weiterlesen

Biometrische Gesichtserkennung – Technologischer Solutionismus für mehr „Sicherheit“

von Jens Hälterlein

Der polizeiliche Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung (BG) ist eine der umstrittensten Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI). Im Kern geht es darum, ob dem Sicherheitsversprechen der Technologie oder der von ihr ausgehenden Gefahr der Einschränkung von Grund- und Bürgerrechten eine größere Bedeutung beigemessen wird. Die Annahme einer hohen Leistungsfähigkeit der eingesetzten Systeme muss relativiert werden – und damit auch das Sicherheitsversprechen. Zudem hat der Einsatz von BG diskriminierende Effekte.

Nachdem die Europäische Kommission 2021 einen ersten Vorschlag für eine Regulierung von KI-Anwendung auf EU-Ebene vorgelegt hatte (Artificial Intelligence Act),[1] kam es im Zuge des Gesetzgebungsverfahren zu einer intensiven Kontroverse. Im Sommer 2023 machte das Europäische Parlament umfangreiche Änderungsvorschläge, um den Grundrechteschutz zu stärken. Bestimmte KI-Praktiken sollten grundsätzlich verboten werden, da sie nicht mit den in der EU geltenden Grundrechten und Werten vereinbar wären. Zu den genannten Praktiken gehört auch die biometrischer Gesichtserkennung (BG) in öffentlichen Räumen (Art. 5). Dies entsprach der Forderung eines Bündnisses von zivilgesellschaftlichen Initiativen sowie einer Viertelmillion EU-Bürger*innen, die ihre Unterstützung der von mehr als 80 NGOs organisierten Kampagne Ban Biometric Mass Surveillance in Europe geäußert hatten. In der (vorläufigen) Kompromissfassung vom Dezember 2023, auf die sich das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission einigten, werden jedoch Ausnahmen von einem allgemeinen Verbot der Massenüberwachung definiert, bei denen Sicherheitsinteressen die Risiken der Technologie für Grundrechte überwiegen würden: wenn der Einsatz von BG zur Echtzeit-Überwachung verwendet wird, um terroristischen Anschläge zu verhindern oder nach vermissten Personen zu suchen, aber auch, wenn BG eingesetzt werden soll, um im Rahmen von Strafverfahren Tatverdächtige zu ermitteln.[2] Biometrische Gesichtserkennung – Technologischer Solutionismus für mehr „Sicherheit“ weiterlesen

Der Umgang mit Vorwürfen: Polizeiliche Reaktionen auf Anschuldigungen

von Riccarda Gattinger

Die Polizei reagiert auf Vorwürfe in der Regel auf zweierlei Weise: mit Abwehr- und Schutzreaktionen. Dies ergibt eine systematische Untersuchung von Zeitschriften verschiedener deutscher Polizeigewerkschaften. Beide Reaktionsformen vermitteln Gefühle des Zusammenhalts und der Zugehörigkeit und wirken somit identitätsstiftend.

Die Polizei ist mit einer öffentlichen Debatte über rassistische und diskriminierende Einstellungen und Verfahrensweisen von Polizeibediensteten konfrontiert. Berichte über Diskriminierungen und Gewalt durch die Polizei haben in den letzten Jahren Schlagzeilen gemacht, beispielsweise wurden in den Jahren 2020 und 2021 vermehrt rechtsextreme Äußerungen in Chatgruppen von Polizist*innen aus unterschiedlichen Bundesländern bekannt. Die Polizei geht innerhalb ihrer Reihen unterschiedlich mit den Anschuldigungen um. Die Führungsebene reagiert meist ablehnend auf die Vorhaltungen von Rassismus und Diskriminierung. Die Arbeit der Sozialwissenschaftler*innen Kathrin Schroth und Karim Fe­rei­dooni zeigt beispielsweise, dass Polizist*innen Vorwürfe zurückweisen, indem sie Beschwerden über Diskriminierung als unbegründet oder nicht gerechtfertigt abtun.[1] Ergänzend stellt der ehemalige Leiter des Fachgebiets Führung an der Deutschen Hochschule der Polizei, Dirk Heidemann, fest, dass Positionen von Kritiker*innen abgewertet werden, indem ihnen vorgehalten wird, Polizeiarbeit nicht zu verstehen. Zudem begebe sich die Polizei mit dem Argument, dass die Polizei dem Verdacht, dass alle Mitglieder der Polizei verantwortlich seien („Generalverdacht“), ausgesetzt wird, in eine Opferrolle.[2] Auch wird oft argumentiert, dass Probleme nur in Einzelfällen aufträten. So werden Strukturen und mögliche problematische Arbeitsweisen nicht infrage gestellt. Der Umgang mit Vorwürfen: Polizeiliche Reaktionen auf Anschuldigungen weiterlesen

Racist Profiling auf St. Pauli: Forschungsbericht einer kollaborativen Stadtteilforschung

von Simone Borgstede, Steffen Jörg, Moana Kahrmann, Efthimia Panagiotidis, Rasmus Rienecker und Sabine Stövesand

In den vergangenen Jahren mehren sich Berichte aus dem Stadtteil St. Pauli in Hamburg, in denen Präsenz und Vorgehen der Polizei Gegenstand von Kritik ist. Aus diesem Anlass hat ein Team aus Wissenschaftlerinnen der HAW Hamburg, Mitarbeitenden der GWA St. Pauli e. V. und engagierten Anwohner*innen seit 2021 im Rahmen einer kollaborativen Stadtteilforschung zahlreiche Interviews und Beobachtungen durchgeführt, dokumentiert und ausgewertet. Im Fokus standen Fragen danach, wie Bewohner*innen und Betroffene die Situation erleben und bewerten. 

Auf St. Pauli sind soziale Fragen und Problemlagen häufig zugespitzter sichtbar als anderswo in Hamburg. Zunächst als „Gefahrengebiet“, dann als „Gefährlicher Ort“ konstruiert, gelten Teile des Stadtteils seit Anfang der 2000er Jahre als polizeiliche Sonderrechtszone. Dieses Konstrukt ermöglicht, unter dem Deckmantel der „vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten“ polizeiliche Maßnahmen ohne konkreten Tatverdacht durchzuführen. In der polizeilichen Arbeit können sich hier „rassistische Klischees ihren Weg bahnen“.[1] Für den Stadtteil St. Pauli gibt es zahlreiche Hinweise darauf, dass durch das „Racist Profiling“[2] vor allem Bewohner*innen und Besucher*innen of Color häufiger als andere von der Polizei kontrolliert werden. Die 2016 von der Polizei eingerichtete „Task Force Betäubungsmittelkriminalität” („Task Force Drogen“) hat die Polizeipräsenz im Stadtteil deutlich erhöht. Offizielles Ziel der „Task Force“ ist die Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität und ihrer Folgen.[3] Während die Polizei ihre Maßnahmen als erfolgreich einstuft,[4] zeugen die Berichte aus dem Stadtteil davon, dass die Lebensrealität vieler Menschen auf St. Pauli durch diese eine deutliche Belastung erfährt. Im Jahr 2018 reichte ein Anwohner Klage gegen die Kontrollen ein, woraufhin das Hamburger Verwaltungsgericht 2020 feststellte, dass diese in drei Fällen rechtswidrig waren. Racist Profiling auf St. Pauli: Forschungsbericht einer kollaborativen Stadtteilforschung weiterlesen

Beschlagnahme von Forschungsdaten: Zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

von Helmut Pollähne

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde eines rechtspsychologischen Kriminologen der Universität Erlangen-Nürnberg zwar als unzulässig verworfen, ihm in der Sache jedoch letztlich Recht gegeben.  Er hatte sich dagegen zur Wehr gesetzt, dass die Münchener Strafverfolgungsbehörden vertrauliche Daten aus einem Forschungsprojekt beschlagnahmt hatten.

Bedrohungen der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) sind vielfältiger Natur: Da wird unabhängige Polizeiforschung behindert,[1] dort nimmt die Privatwirtschaft zunehmend Einfluss,[2] andernorts drohen Haftungsrisiken[3] – daneben die anhaltenden Auseinandersetzungen um die vermeintliche „cancel culture“.[4] Dass Forschungsdaten staatlichem Zugriff ausgesetzt sind, ist jedoch – soweit ersichtlich – neu, ein in der bundesdeutschen Wissenschafts- und Kriminalgeschichte einmaliger Vorgang: Im Zuge von Ermittlungen gegen einen Inhaftierten wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erlangten die bayrischen Strafverfolger Kenntnis von jenem DFG-geförderten Forschungsprojekt „Islamistische Radikalisierung im Justizvollzug – Radikalisierungspotentiale und -prozesse“. Beschlagnahme von Forschungsdaten: Zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterlesen

Was bietet der Sicherheitsmarkt? Ein digitaler Messebesuch

Auch für die Polizeien findet der technische Fortschritt vor allem im Feld der Digitalisierung statt, der in kleinen Schritten fast alle Bereiche kriminalistischer Arbeit erreicht. Neue Instrumente und Verfahren stehen auf einem globalen Markt zur Verfügung, der sich gleichermaßen an Polizeien, Geheimdienste und Militärs richtet. Die gesteigerten Überwachungsoptionen sind durch den Verweis auf Geschäftsgeheimnisse geschützt; inwieweit die Angebote von wem wahrgenommen werden, ist weitgehend unklar.

In „Marktwirtschaften“ entstehen Innovationen durch die Anstrengungen privatwirtschaftlicher Akteure. Dieser liberale Glaubenssatz gilt für Innovationen, die den Bereich der staatlichen Sicherheitsgewährung betreffen, nur eingeschränkt. Denn „Innovationen“ kommen hier aus den Behörden selbst, oder sie werden in öffentlichen Forschungseinrichtungen entwickelt oder in privaten Unternehmen oder in unterschiedlichen „Joint ventures“ der genannten drei Akteursgruppen. Trotz dieser Relativierung ist die privatwirtschaftliche „Sicherheitsbranche“ wahrscheinlich der Ort, an dem technische Innovationen am ehesten zur Marktreife und an die Kund*innen gebracht werden können. Was bietet der Sicherheitsmarkt? Ein digitaler Messebesuch weiterlesen