Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.
Mit mehr als 123 Millionen Euro fördert die Bundesregierung parallel zur EU die Sicherheitsforschung. In dem Programm ist viel von Bevölkerungsschutz und „ziviler Sicherheit“ die Rede. Nukleus des neuen Forschungsfeldes waren aber Einrichtungen, die dem Militär nahe standen. Angesichts schrumpfender Förderetats haben sie nun neue Verbündete mobilisiert.
„In Abstimmung mit meinem Kollegen, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, habe ich die Federführung für eine nationale Strategie zur zivilen Sicherheitsforschung übernommen.“ Mit diesen Worten kündigte Bundesforschungsministerin Annette Schavan am 4. Juli 2006 ein 100-Millionen-Euro-Förderprogramm an. Die Begründung ihrer Initiative hat zwei Seiten. Erstens beschwört sie „neue Bedrohungen“, warnt vor der Verwundbarkeit der „zentralen Lebensnerven unserer Gesellschaft“ und erweitert so unser Verständnis von Sicherheit: „Wir müssen nach innovativen Lösungen für diese neuen Herausforderungen suchen … Denn Sicherheit hängt vom Vorsprung in Forschung und Wissenschaft und der Umsetzung in Organisation und Technologie ab.“ Entwicklungsauftrag „Zivile Sicherheit“ – Metamorphose und Symbiosen deutscher Wehrforschung weiterlesen →
Ohne sie näher zu bestimmen, spricht das Grundgesetz von der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ (fdGO). Die politischen und gesellschaftlichen Wandlungen der letzten sechzig Jahre hat diese Formel unbeschadet überstanden: sie taugt mehr denn je dazu, politisch Unliebsames außerhalb „unserer“ Gesellschaft zu stellen.
Schon früh in den 50er Jahren wurden in der Bundesrepublik Deutschland die Spurweite des „Schutzes der verfassungsmäßigen Ordnung“ und die Art, wie diese Geleise gegen „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ zu befahren waren, festgelegt. Sie sind ins heute Vorbewusste abgesackt. Wer sie infrage stellt, steht schnell im Geruch der Verfassungsfeindlichkeit. Die Motivations- und Artikulationsbasis dieses Schutzes, die „wehrhafte“ („streitbare“, „abwehrbereite“) „Demokratie“ und ihre scheinbare Evidenz, immunisiert gegen alle Zweifel. Neue Gefahren für Grundrechte und Demokratie, wie sie gegenwärtig im Kontext von Globalisierung und Neuen Technologien heraufziehen, brauchen nicht zu kümmern. Sie werden allenfalls wie neuer Wein in alten Schläuchen, sprich im Sinne eines Verfassungsbestandsfixums, behandelt. Die immer neu zu stellende Frage nach den „konstitutiven Elementen einer Vergesellschaftung vom Typus ‚freiheitliche Demokratie‘“[1] wird angstvoll und zugleich aggressiv unterdrückt. „fdGO“: eine Formel für die Ewigkeit – Über die Konitinuität der staatsschützerischen Prämisse weiterlesen →
Nicht nur die USA, sondern auch die EU und ihre Mitgliedstaaten investieren große Summen in Programme zur Erforschung neuer Sicherheitstechnologien. Staat und Wirtschaft müssten angesichts drohender Gefahren zusammenarbeiten, lautet die Parole.
Dass der Begriff „militärisch-industrieller Komplex“ sich in der politischen Diskussion festsetzen konnte, verdanken wir einem Weltkriegsgeneral, der in der Hochphase des Kalten Kriegs das Amt des US-Präsidenten bekleidete. In seiner Abschiedsrede im Januar 1961 warnte Dwight D. Eisenhower vor dieser „Verbindung eines riesigen militärischen Establishments und einer großen Rüstungsindustrie“, deren Einfluss auf allen politischen Ebenen spürbar sei.[1] Zur Abschreckung potenzieller Aggressoren seien die USA gezwungen gewesen, nicht nur einen großen militärischen Apparat, sondern auch eine „permanente Waffenindustrie“ aufzubauen und diese auch nach dem Weltkrieg aufrecht zu erhalten. Aber: „Wir dürfen es nie zulassen, dass die Macht dieser Kombination unsere Freiheiten oder unsere demokratischen Prozesse gefährdet.“ Die Hoffnung Eisenhowers auf eine Balance zwischen dem militärisch-industriellen Komplex und „unseren friedliebenden Methoden und Zielen“ wurde nicht erfüllt – das Wettrüsten ging ungebremst weiter. Eine besondere Wirtschaftsförderung – Vom Militärisch- zum Sicherheitsindustriellen Komplex? weiterlesen →
Nach US-amerikanischem Vorbild investiert auch die EU Unsummen in die Erforschung neuer Sicherheitstechnologien. Davon profitiert vor allem die Rüstungsindustrie.
Nach dem 11. September 2001 unterzog die Bush-Regierung die Struktur der bundesstaatlichen Institutionen der USA einer radikalen Revision. Mit dem Department of Homeland Security (DHS) entstand ein Superministerium mit mächtigen nachgeordneten Behörden wie der neuen U.S. Customs and Border Protection. Gleichzeitig installierte die Administration eine „Drehtür“ zwischen ihren Entscheidungsträgern und der im Entstehen begriffenen Heimatschutzindustrie, die von Unternehmen dominiert wird, die zuvor von Rüstungsaufträgen des Pentagon profitiert hatten.[1] Sowohl Tom Ridge, Bushs erster Heimatschutzminister, als auch sein Nachfolger Micheal Chertoff gründeten nach dem Ende ihrer Amtszeit Beratungsfirmen (Ridge Global, Chertoff Group) und versuchen damit ein Stück des Sicherheitskuchens zu ergattern, dessen Volumen größer sein dürfte als die Umsätze von Hollywood und der Musikindustrie zusammen.[2]In den Fußstapfen von Uncle Sam: Sicherheitsindustrie, Sicherheitsforschung in der EU weiterlesen →
Im November 1989, kurz nach dem „Mauerfall“, flog in der Schweiz der Fichenskandal auf. Dieser zwang den Staatsschutz, sich von seiner alten Praxis zu verabschieden, und bildete gleichzeitig die Basis für dessen Erneuerung.
Am Anfang steht ein Anruf der damaligen Bundesrätin Elisabeth Kopp bei ihrem Ehemann, einem bekannten Zürcher Wirtschaftsanwalt. Die Justiz- und Polizeiministerin hat Wind bekommen von Geldwäsche-Ermittlungen gegen eine Firma, in deren Verwaltungsrat auch ihr Gatte sitzt. Sie bittet ihn, umgehend aus dem Gremium auszutreten. Als das Telefongespräch durch eine Indiskretion öffentlich bekannt wird, muss die Bundesrätin den Hut nehmen. Am 31. Januar 1989 wird eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt, die die Amtsführung des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) durchleuchten soll. Von der Fiche zum Informationssystem – Der Schweizer Staatsschutz seit dem Fichenskandal weiterlesen →
Aus U- und Fernbahnhöfen scheinen sie nicht mehr wegzudenken, in Innenstädten und Wohnquartieren gewinnen sie an Bedeutung, in Ordnungspartnerschaften mit der Polizei sind sie eingebunden, die Skandale bei Lidl und der Deutschen Telekom AG verdeutlichen ihre Rolle auch innerhalb von Unternehmen: die privaten Wach- und Sicherheitsdienste.
Mit rund 3.340 Unternehmen, 177.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und einem Umsatz von 4,35 Milliarden Euro stellt das kommerzielle Sicherheitsgewerbe einen relevanten Wirtschaftsfaktor in Deutschland dar. Der Sicherheitsmarkt ist oligopolistisch organisiert: Die zehn größten Unternehmen halten einen Umsatzanteil von rund 50 Prozent; anders formuliert: Zwölf Prozent der bundesweit 3.300 gemeldeten Unternehmen teilen 81 Prozent des Umsatzes unter sich auf und beschäftigen zwei Drittel aller (registrierten) MitarbeiterInnen. Zu berücksichtigen sind Konzentrations- und Globalisierungstendenzen: So hat der Weltmarktführer der Branche, die Group4Securicor (420.000 Beschäftigte), seinen Sitz in London, der zweite der Branche, die Securitas AB (217.000), im schwedischen Stockholm – beide Unternehmen sind weltweit tätig, zusammen in mehr als hundert Ländern. Sie sind auch marktführend in Deutschland und Österreich, in der Schweiz gehören sie zu den großen Vier. Allein die sechs größten Unternehmen decken weltweit 20 Prozent Marktanteile ab, die Group4Securicor kontrolliert den afrikanischen Kontinent mit rund 82.000 Beschäftigten faktisch allein.[1] Mit wenigen Ausnahmen, etwa hoch spezialisierten Personenschutz- oder Sicherheitsanalyse-Diensten, handelt es sich um einen klassischen Niedriglohnsektor mit schlechtem Ausbildungsstand.[2] Unter diesen Vorzeichen gilt als sicher, dass die kommerzielle Sicherheitsindustrie weiter wachsen wird. Verlängertes Gewaltmonopol? Der kommerzielle Teil der „neuen Sicherheitsarchitektur“ weiterlesen →
Der Einsatz von Drohnen ist in den vergangenen Jahren nicht allein im militärischen und geheimdienstlichen Bereich ausgebaut worden. Auch im zivilen Sektor werden diese wieder verwendbaren Flug- und Fahrobjekte verstärkt genutzt und können daher als Ausdruck der zunehmenden Verschmelzung von militärischer, geheimdienstlicher und ziviler Sicherheitspolitik, -wirtschaft, -technik und -forschung gelesen werden.
Drohnen sind technische Systeme, die ohne Personenbesatzung entweder eigenständig (geleitet etwa durch das US-amerikanische Global Positioning System, GPS) oder ferngesteuert operieren. Flugdrohnen können so klein wie ein Insekt oder so groß wie ein Verkehrsflugzeug sein.[1] Trotz ihres Facettenreichtums ist der Markt für diese unbemannten Flugzeuge noch verhältnismäßig klein, doch wird ihm ein großes Wachstumspotential attestiert. So geht die jüngste Marktstudie der US-amerikanischen Teal Group für das Jahr 2009 von einer Produktion von 3.328 Drohnen weltweit aus. Bis zum Jahr 2018 würden so 28.685 neu produziert worden sein und den Umsatz von gegenwärtig 4,4 Milliarden US-Dollar auf 8,7 Milliarden US-Dollar gesteigert haben.[2] Im Jahr 2007 produzierten weltweit 259 Firmen in 42 Ländern fliegende Drohnen.[3] 108 Unternehmen bauten im selben Jahr rund 200 solcher Apparate in Europa (davon 56 in Frankreich, 45 in Großbritannien und 31 in Deutschland). Zu den Produzenten in Deutschland gehören die AirRobot GmbH, Diehl BGT Defence Ltd., EADS, EMT, Imar Navigation, Mavionics, MicroDrones, Rheinmetall Defence, SIM Security und die UAV S&S.[4]Das Dröhnen der Drohnen – Technisierung von Überwachung und Kontrolle weiterlesen →
Ehemals viertgrößter Rüstungskonzern der USA, hat sich die Unisys Corporation inzwischen weltweit als einer der führenden Anbieter von Technologien für die „Homeland Security“ etabliert. Ihre Geschäfte und Politik sind exemplarisch für die geballte Macht des sicherheitsindustriellen Komplexes.
Beschäftigt man sich mit den technischen Großprojekten der europäischen Polizei- und Justizzusammenarbeit, reibt man sich verwundert die Augen. Ob es um die Programmierung der Prüm-CODIS-Schnittstelle für den Abgleich der nationalen DNA-Datenbanken und ihren Draht über den Atlantik geht, um das Upgrade des Schengener Informationssystems zum SIS II und dessen „Synergien“ mit dem Visa-Informationssystem, um die Entwicklung von Europols Informationssystem oder die Vernetzung der Kraftfahrzeugregister im Rahmen von EUCARIS, um die Standardisierung des Datenaustausches zwischen den nationalen Strafregistern oder um eine Vorstudie für das Critical Infrastructure Warning Network der EU[1] – ein Name ist immer dabei: Unisys. Unisys Corp. – Eine Spinne im Netz informatisierter „Sicherheit“ weiterlesen →
Die obligatorische Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen mit Dienstnummern oder Namensschildern steht zwar immer wieder auf der politischen Tagesordnung. Auch unter der „rot-roten“ Landesregierung in Berlin ist die Identifizierbarkeit der BeamtInnen jedoch bisher nur ein Projekt.
„Ich habe sehr viel von diesen Demokraten gelernt, es muss dahin gestrebt werden, dass sie ihren Einfluss verlieren, dadurch dass die Polizei bessere Dinge bringt“.[1] So begründete der im November 1848 nach der Niederschlagung der Revolution eingesetzte Berliner Polizeipräsident Karl Ludwig Friedrich Freiherr von Hinckeldey, ein bürokratischer Reaktionär, die Kennzeichnung seiner Beamten. In den ersten Jahren seiner Amtszeit (bis 1856) trugen die Berliner „Schutzmänner“ noch eine betont bürgerliche Uniform: einen Zweireiher und einen Zylinder, auf dem gut sichtbar die Dienstnummer angebracht war. Schon 1852 wurde der Hut durch den Helm ersetzt, die Dienstnummer rutschte auf die Schulterklappe, war logischerweise erheblich kleiner und kaum mehr zu erkennen. Anfang des 20. Jahrhunderts verschwand dieses Überbleibsel der gescheiterten bürgerlichen Revolution ganz. Never ending story – Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen weiterlesen →
Mit dem Ende des Kalten Krieges verloren die (west-)deutschen Geheimdienste ihr zentrales Beobachtungsobjekt und damit ihre Legitimationsgrundlage. Die Krise währte nur kurz. Schnell fanden sich neue Aufgaben. Die Dienste wurden enger denn je mit anderen Sicherheitsbehörden „vernetzt“.
Jede Stufe auf dem Weg zu voller Souveränität, die der westdeutsche Teilstaat nach der Zerschlagung des Deutschen Reiches erreichte, markierte zugleich einen Schritt beim Auf- und Ausbau von Geheimdiensten: 1949 genehmigten die Alliierten „eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische … Tätigkeiten“ (= einen Inlandsnachrichtendienst, der den Namen „Verfassungsschutz“ erhielt); integriert in die Vorbereitungen zur „Wiederbewaffnung“ betrieb man seit 1951 den Aufbau eines militärischen Dienstes, der mit der Gründung der Bundeswehr 1956 zum „Militärischen Abschirmdienst“ (MAD) wurde; mit der durch den Deutschlandvertrag gestärkten Selbstständigkeit der Republik übernahm die Bundesregierung im selben Jahr von den USA die „Organisation Gehlen“, die seither als „Bundesnachrichtendienst“ (BND) die Auslandsspionage der BRD betreibt; 1968 erhielten die Dienste im Rahmen der Notstandsgesetzgebung Befugnisse zur Fernmeldeüberwachung, die die deutschen Behörden von alliierten Stellen unabhängig machen sollten; und nach 1990 ist das wiedervereinigte Deutschland bemüht, die letzten Folgen des verlorenen Krieges abzuschütteln und zu einem „normalen“ Staat zu werden, dessen geheimdienstliches Potenzial hinter dem anderer westlichen Demokratien nicht zurücksteht. Die Dienste der Bundesrepublik – Vom Kalten Krieg zur „neuen Sicherheitsarchitektur“ weiterlesen →
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