Entschließung über Mindestgarantien für Asylverfahren

Europäische Union
Der Rat

(verabschiedet am 21.6.95)

(…)

I. Die in dieser Entschließung vorgesehenen Garantien finden Anwendung auf die Prüfung von Asylanträgen im Sinne von Artikel 3 des Dubliner Übereinkommens mit Ausnahme der Verfahren zur Bestimmung des nach dem genannten Übereinkommen zuständigen Mitgliedstaates. Die für diese Verfahren anwendbaren Garantien werden von dem Exekutivausschuß des Dubliner Übereinkommens bestimmt.

II. Allgemeine Grundsätze für gerechte und effiziente Asylverfahren

1. Die Asylverfahren werden unter voller Einhaltung des Genfer Abkommens von 1951 und des New Yorker Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie der sonstigen völkerrechtlichen Verpflichtungen betreffend Flüchtlinge und Menschenrechte durchgeführt. Insbesondere werden bei den Verfahren Artikel 1 des Abkommens von 1951 betreffend die Definition des Begriffs „Flüchtling“, Artikel 33 betreffend den Grundsatz der „Nichtzurückweisung“ und Artikel 35 betreffend die Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge insbesondere im Hinblick darauf, ihm die Überwachung der Durchführung des Abkommens zu erleichtern, in vollem Umfang eingehalten. Entschließung über Mindestgarantien für Asylverfahren weiterlesen

Chronologie

zusammengestellt von Otto Diederichs

November 1995

01.11: Der Bremer Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) verbietet den „Kurdisch-Deutschen Verein für Völkerfreundschaft – Hevalti“ als Tarnorganisation der verbotenen „Kurdischen Arbeiterpartei“ (PKK). Am 14.11. vollstreckt die Polizei die Verfügung und schließt die Räume des Vereins, zwei Tage später besetzen KurdInnen die Räume und verlangen die Wiederzulassung. Am 30.11. verbietet das bayerische Innenministerium einen kurdischen Elternverein als angebliches Sammelbecken der PKK; am 2.12. besetzen Mitglieder des Vereins ebenfalls die Räume und drohen für den Fall der Räumung mit der Selbstverbrennung. Nach Vermittlung des Oberbürgermeisters geben sie schließlich auf. Gegen 23 Kurden wird Haftbefehl erlassen. Am 5.12. verbietet das hessische Innenministerium ebenfalls zwei kurdische Vereine. Chronologie weiterlesen

Europol-Drogenstelle – Arbeitsprogramm

Europäische Union.
Brüssel, den 15.11.1995

Der Rat

11640/95 Limité Europol 113

(Der Ausschuß der Ständigen Vertreter befürwortete dieses Programm am 14. No-vember 1995 anzunehmen „mit der Maßgabe, daß die Gruppe ‚Europol‘ die Tätig-keiten der Europol-Drogenstelle kontrolliert“ und schlug es dem Rat zur An-nahme vor.)

Europol-Drogenstelle – Arbeitsprogramm
Januar-Juni 1996 Europol-Drogenstelle – Arbeitsprogramm weiterlesen

ENTWURF DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DIE ARBEITSDATEIEN ZU ANALYSEZWECKEN

Europäische Union
Brüssel, den 24. Juli 1995

Der Rat

9205/ 95
Limité
Europol 74

(Aufzeichnung des Vorsitzes für die Gruppe „Europol“)

ENTWURF
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DIE ARBEITSDATEIEN ZU ANALYSEZWECKEN
(…)

KAPITEL I
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Artikel 1
Begriffsbestimmungen
ENTWURF DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DIE ARBEITSDATEIEN ZU ANALYSEZWECKEN weiterlesen

EUROPOL-ÜBEREINKOMMEN

ÜBEREINKOMMEN AUFGRUND VON ARTIKEL K.3 DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION ÜBER DIE ERRICHTUNG EINES EUROPÄISCHEN POLIZEIAMTS (EUROPOL-ÜBEREINKOMMEN)

DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN dieses Übereinkommens, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind –

UNTER BEZUGNAHME auf den Rechtsakt des Rates vom …..

IN DEM BEWUSSTSEIN der dringenden Probleme, die sich aus dem Terrorismus, dem illegalen Drogenhandel und sonstigen schwerwiegenden Formen der internationalen Kriminalität ergeben,

IM HINBLICK DARAUF, daß Fortschritte bei der Solidarität und der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erforderlich sind; hierzu bedarf es insbesondere einer Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten,

IN DER ERWÄGUNG, daß die entsprechenden Fortschritte es ermöglichen sollen, den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung weiter zu verbessern, EUROPOL-ÜBEREINKOMMEN weiterlesen

Europol-Verwaltungsrat, 11637/ 95

Europäische Union Brüssel, den 16. Okt. 1995
Der Rat

11637/ 95
Limité
Europol 110

(Am 14. Oktober 1995 vom Ausschuß der Ständigen Vertreter angenommen und dem Rat zur Annahme empfohlen.)

ENTWURF DER GESCHÄFTSORDNUNG DES VERWALTUNGSRATES

DER VERWALTUNGSRAT –

GESTÜTZT AUF das Übereinkommen über die Errichtung eines Europäischen Poli-zeiamts (EUROPOL-Übereinkommen), insbesondere auf Artikel 28 Absatz 7

GIBT SICH FOLGENDE GESCHÄFTSORDNUNG: Europol-Verwaltungsrat, 11637/ 95 weiterlesen

Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1995

von Otto Diederichs

1995 starben infolge polizeilichen Schußwaffeneinsatzes fünfzehn Menschen; in zweien der Fälle wurden zudem Polizeibeamte getötet, zwei weitere durch Schüsse verletzt. So ist denn an der letztjährigen Bilanz nicht der erneute Anstieg polizeilicher Todesschüsse das eigentlich Auffällige, sondern der Anstieg bei der Bewaffnung der Erschossenen.

Zehn der Getöteten waren mit einer scharfen Schußwaffe und zwei mit einer Gaspistole ausgerüstet. Nur eines der Opfer war gänzlich unbewaffnet. 1994 waren lediglich in zwei von zehn Fällen Schußwaffen mitgeführt worden; 1993 in drei von fünfzehn und 1992 in drei von neun Fällen, um nur die letzten drei Jahre zu nennen.1 Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1995 weiterlesen

Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V.