Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.
Die Frage stelle ich mir immer wieder einmal: Ist Bürgerrechte & Polizei/CILIP nur im lesenden Visier des Verfassungsschutzes? Werden die Hefte nur über eine Deckadresse abonniert und in den Archiven des Verfassungsschutzes bibliographisch verarbeitet, oder wird uns darüber hinaus nähere, gleichsam persönliche Aufmerksamkeit gewidmet? Gründe gäbe es aus Sicht der Schnüfflerbehörde wohl einige. Obwohl nur die Polizei im Titel steht, gab und gibt es kaum ein Heft, in dem nicht mehr oder minder um-fangreich auch die Geheimdienste der Republik Aufmerksamkeit und kritische Erwähnung finden. Die Redaktion bzw. die basisgebenden Forschungsprojekte der HerausgeberInnen hatten über die Jahre hinweg ja viele BesucherInnen, und bei manchen stellte sich ein merkwürdiges Gefühl ein – das uns jedoch nicht anfocht: Hatten wir doch von Anfang an das Prinzip der Transparenz auch zum eigenen Arbeitsprinzip erklärt und hierin allein schon deshalb auch die Sicherheitsdienste eingeschlossen, um nicht auf die abschüssige Bahn der szene-typischen Überwachungsangst mit dem entsprechenden ‚Wer-könnte-es-sein-Spiel‘ zu geraten. Bürgerrechte & Polizei/CILIP II – Unter Beobachtung weiterlesen →
Ohne deren Politik im einzelnen zu summieren und zu analysieren, sollen Die ‚Großen Vier‘ kurz vorgestellt werden. Die traditionsreichste, die Internationale Liga für Menschenrechte; die zeitweise regional am weitesten Verbreitete, die Humanistische Union, und die beiden unterschiedlichen Nachzügler, die Gustav-Heinemann-Initiative und das Komitee für Grundrechte und Demokratie.
Die Internationale Liga für Menschenrechte wurde Ende der 50er Jahre gegründet. Sie versteht sich in der Tradition der Internationalen Liga der Menschenrechte der frühen 20er Jahre, die durch Carl von Ossietzky dauerhaft repräsentiert wird. Die Liga, wie sie abkürzend genannt wird, hat ihren Sitz in Berlin und umfaßt heute ca. 350 Mitglieder. Sie tritt vor allem durch Stellungnahmen zu grund- und menschenrechtlichen Anlässen in Erscheinung und verleiht seit den 60er Jahren jährlich die ‚Carl-von-Ossietzky-Medaille‘. (Alt-)bundesdeutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen – Die vier Traditionellen weiterlesen →
„Irgendetwas stimmt da nicht, Harry. Fahr mal hinterher.“ Keine Sendung vergeht, ohne daß Deutschlands bekanntester Fernsehkriminaler, Oberinspektor Stefan Derrick, seinem Assistenten diesen Auftrag erteilt. Sein amerikanischer Kollege Kojak schickt seinen Stavros schon gezielter los: „Ich will genau wissen, was der Kerl treibt. Also nimm‘ Dir ein paar Mann mit – und Lockenköpfchen: verlier ihn nicht wieder.“ Und bei Crockett und Tubbs von ‚Miami Vice‘ sind gleich ganze Gruppen in einer ‚Dose‘, so nennt man im Jargon die mit Observationstechnik vollgestopften Kleintransporter, im ständigen Einsatz.
„Eine aufmerksame Beobachtung von Personen oder Objekten gehört seit eh und je zu den Aufgaben von Sicherheitskräften vornehmlich im Schutzdienst. Typische Beispiele sind der ‚Schutzmann an der Ecke‘ oder der zivil gekleidete Polizeibeamte, der in das ‚Milieu‘ ging, um verdeckt das kriminelle Potential zu beobachten“ , weiß hierzu das Kriminalistikhandbuch zu berichten. Die Observation – Die Kunst zu sehen, ohne gesehen zu werden weiterlesen →
„Ich habe keine Sympathie für jene, die darüber ins Jammern ausbrechen, daß Polizisten Drogen an eine bereitwillige Kundschaft verkaufen. Wir verwenden jedes legale Mittel, das uns zur Verfügung steht. Wir wollen, daß alle wissen, vielleicht kaufst Du Deine Drogen beim nächsten Mal von einem Polizeibeamten“, erklärte der damalige Bürgermeister von Washington D./C., Marion Barry, 1988 auf einer Pressekonferenz. Rund drei Jahre später wurde Barry selbst das Opfer einer sog. ’sting operation‘, die mit Hilfe einer ehemaligen Bekannten von der Polizei eingefädelt worden war. Das hierbei verwendete Kokain hatte die Polizei zur Verfügung gestellt. (Aufgrund eines für die USA typischen Handels zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung konnte Barry mit sechs Monaten Haft eine vergleichsweise milde Verurteilung erreichen, indem er von seinem Bürgermeisteramt zurücktrat.Bei den Wahlen 1994 errang er es zurück.)
Beschaffung und Speicherung von Informationen sowie deren Verarbeitung und Weitergabe sind seit jeher Grundlage kriminalpolizeilicher Tätigkeit, um aus vergangenen Ermittlungen und Erkenntnissen Aufklärungshinweise für aktuelle oder zukünftige Fälle zu gewinnen. Im Rahmen der pro-aktiven Verbrechensbe-kämpfung allerdings erweitert sich die Zielsetzung von der ‚Aufklärungsperspektive‘ hin zu einer Perspektive, die das frühzeitige Erkennen von Straftätern, die Verdachtsschöpfung, zum Gegenstand der Informationsverarbeitung macht. Die Übernahme der anglo-amerikanischen Terminologie ‚Intelligence‘ für den Prozeß der Auswertung signalisiert den skizzierten Strategiewandel und gibt dessen Richtung präziser an als der deutsche Begriff Auswertung: Gemeint ist die aktive Informationsgewinnung weit über das traditionell retrospektive polizeiliche Informationsfeld hinaus. Polizeiliche Intelligence – Informationsverarbeitung und -auswertung als neue Strategie weiterlesen →
Zwar garantiert das Grundgesetz der Bundesrepublik von 1949 in seinem Artikel 10 die Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Bereits der zweite Absatz des Artikels relativiert dies jedoch schon wieder: „Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.“ Die gesetzliche Grundlage besteht seit 1968 und sie wird mit steigender Tendenz genutzt. Gegenüber dem ‚Großen Lauschangriff‘, der seit rund zwei Jahren in aller Munde ist, wird – gänzlich zu Unrecht – dessen ältere Schwester, die Telefonüberwachung, gern vergessen. Die Telefonüberwachung – Oder: Die ältere Schwester des Lauschangriffs weiterlesen →
Ende der 70er Jahre wurde der Begriff der ‚Beobachtenden Fahndung‘ (BeFa) durch den der ‚Polizeilichen Beobachtung‘ (PB) ersetzt. Zu einer inhaltlichen Änderung kam es dabei jedoch nicht. Ob BeFa oder PB, das Kürzel steht für die heimliche Überwachung von Reisebewegungen. Möglich wurde dies durch den Auf-bau der elektronischen Fahndung mit Hilfe des INPOL-Systems in den 70er Jahren. In den Fahndungsdateien können Personen oder Fahrzeuge mit dem Fahndungszweck ‚Beobachtung‘ ausgeschrieben werden. ‚Fahndungstreffer‘ vor allem an Kontrollstellen, sollen den ausschreibenden Dienststellen ein Bild über die Kontakte und Bewegungen der beobachteten Person liefern. An der Effektivität dieser Vorfeldmaßnahme sind Zweifel aber durchaus angebracht.
Im Mai 1990 begab sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, der die Vorgänge um den Mordfall Schmücker unter die Lupe nehmen sollte, nach Nordrhein-Westfalen. In der polizeilichen Fortbildungseinrichtung ‚Schloß Schellenberg‘ sollten die ehemaligen V-Leute des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz, Volker Weingraber, Deckname „Wien“, und Christian Hain, Deckname „Flach“, in öffentlicher Sitzung befragt werden. Die für die Sicherheit der einstigen Spitzel verantwortliche nordrhein-westfälische Polizei bestand darauf, eventuelle ZuhörerInnen vorher durch eine Anfrage im INPOL-Datensystem zu überprüfen. Aufgrund der dabei zutage geförderten Ergebnisse sollte einigen Zuhörern der Zugang zu den Sitzungen verwehrt werden. Erst nach Protesten der Ausschußmitglieder wurden sie eingelassen. Polizeiliche Beobachtung – Mit der Stange im Nebel weiterlesen →
„In- und ausländischen Fahndungsbehörden ist ein Schlag gegen den internationalen Rauschgifthandel gelungen.“ Immer wenn größere Drogenmengen sichergestellt werden, gehören solche oder ähnliche Sätze zum festen Bestandteil polizeilicher Presseerklärungen und gelangen über diesen Weg – zumeist ohne hinterfragt zu werden – in die Zeitungsmeldungen. Wie die polizeiliche Zusammenarbeit konkret aussah, bleibt nebulös. Allenfalls erhalten die LeserInnen noch den lapidaren Hinweis, die Täter seien über einen längeren Zeitraum observiert worden, man habe einen Tip erhalten oder ein ‚Verdeckter Ermittler‘ sei an dem Einsatz beteiligt gewesen. Operative Zusammenarbeit über Grenzen – Verdeckte Aktionen und kontrollierte Lieferungen weiterlesen →
Erst Mitte der 80er Jahre setzte sich in der Bundesrepublik eine offizielle Terminologie durch. Seither wird eindeutig unterschieden zwischen V(=Vertrauens)-Personen) und Verdeckten Ermittlern. Bei der VP, so die Richtlinien von 1985, handelt es sich um „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützten, und deren Identität grundsätzlich geheimgehalten wird“. Während Gelegenheitsinformanten nur punktuell der Polizei ihr Wissen mitteilen, kommt es mit V-Personen zu einer regelrechten Zusammenarbeit. Sie ist auf Dauer angelegt, die V-Person ist MitarbeiterIn der Polizei, sie erhält von dieser bestimmte Aufträge und sie wird für ihre Arbeit entlohnt. Gleichwohl bleibt sie außerhalb des Polizeidienstes. Im Unterschied zur zweiten Gruppen, den Verdeckten Ermittlern. Laut offizieller Definition handelt es sich bei ihnen um „besonders ausgewählte und ausgestattete Polizeivollzugsbeamte, die unter einer Legende Kontakte zur kriminellen Szene aufnehmen, um Anhaltspunkte für Maßnahmen der Strafverfolgung zu gewinnen, und deren Identität auch im Strafverfahren geheimgehalten werden soll“. Terminologie zu Vertrauens-Personen und Verdeckten Ermittlern weiterlesen →
Wie so oft in der bundesdeutschen Polizeiarbeit besaß man anfangs auch bei der Untergrundfahndung zwar praktische Erfahrungen, ohne jedoch auf einen entsprechenden rechtlichen Rahmen verweisen zu können. Mitte der 80er Jahre setzte sich dann eine offizielle Terminologie durch: Klar unterschieden wird nun zwischen „Vertrauens-Personen“ (VP) und „Verdeckten Ermittlern“ (VE). Bei der VP, so die Richtlinien von 1985, handelt es sich seither um „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützten, und deren Identität grundsätzlich geheimgehalten wird“. Während ein „Gelegenheitsinformant“ der Polizei sein Wissen nur punktuell und anlaßbezogen mitteilt, kommt es mit V-Personen zu einer direkten und auf Dauer angelegten Zusammenarbeit. Die V-Person wird somit zur „freien“ MitarbeiterIn der Polizei, erhält bestimmte Aufträge und wird für ihre Arbeit entlohnt. Bei den „Verdeckten Ermittlern“ hingegen handelt es sich um „besonders ausgewählte und ausgestattete Polizeivollzugsbeamte, die unter einer Legende Kontakte zur kriminellen Szene aufnehmen, um Anhaltspunkte für Maßnahmen der Strafverfolgung zu gewinnen, und deren Identität auch im Strafverfahren geheimgehalten werden soll“. Von „Verdeckten Ermittlern“,“NoePs“, „qualifizierten Scheinaufkäufern“ und anderen – Die Polizei im kriminellen Untergrund weiterlesen →
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