Die Telekom-Firmen sollen sämtliche Verbindungsdaten, die bei elektronischen Kommunikationsvorgängen innerhalb der EU anfallen, bis zu zwei Jahren speichern. Dies beschlossen die Innen- und JustizministerInnen der EU im Dezember 2005 – mit Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Dieser Beschluss war im Vorfeld einer intensiven Kritik ausgesetzt – auch im Europäischen Parlament (EP). Vor dessen Plenum hatte der britische Innenminister Charles Clarke am 7. September 2005 darauf hingewiesen, dass sich die Nutzung von Verbindungsdaten für die schnellen Ermittlungserfolge nach den Anschlägen auf die Londoner U-Bahn im Juli 2005 als „äußerst wertvoll“ erwiesen habe.[1] Die britische Regierung kann sich jetzt einen doppelten Erfolg an die Brust heften: Sie hat innerhalb ihres zu Ende gehenden Präsidentschaftshalbjahres eine umstrittene Regelung durchgesetzt, und sie hat das EP einmal mehr zum Anhängsel der Exekutive degradiert. Aktenberge bis zum Mond – EU beschließt Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten weiterlesen →
Derzeit wird auf vielfältige Weise versucht, die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit innerhalb der EU zu intensivieren. Immer voran: das deutsche Bundesinnenministerium.
Für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit europäischer Polizeibehörden ist bisher das Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 (SDÜ) das wichtigste Instrument.[1] Als „Ausgleichsmaßnahme“ zum Wegfall der Binnengrenzkontrollen ermöglicht dieser Vertrag bestimmte Formen grenzüberschreitender Polizeieinsätze (z.B. Observation, kontrollierte Lieferungen, Nacheile), einen gegenseitigen Informationsaustausch und grenzüberschreitende personelle Unterstützung (Art. 39 ff.). Nunmehr soll das SDÜ durch verschiedene EU-Rechtsakte und zwischenstaatliche Abkommen ergänzt werden – mit dem Ziel, grenzüberschreitendes polizeiliches Handeln zu erleichtern. Flotter über die Grenze – Die EU-Polizeibehörden wollen stärker zusammenarbeiten weiterlesen →
„Besondere Ermittlungsmethoden“ und geheimdienstliche „Erkenntnisse“ als Beweismittel: Die Gruppe der sieben stärksten Industriestaaten plus Russland (G8) will im „Krieg gegen den Terror“ neue globale Standards durchsetzen und findet damit – zumindest teilweise – Anklang in der EU.
Seit dem 11. September 2001 hat die G8 eine führende Rolle in der Politik „innerer Sicherheit“ übernommen. Als „globale“ Gruppierung unter der Führung der USA setzt sie globale Standards. Die ersten Forderungen hat die EU bereits übernommen: Die Einführung biometrischer Pässe ist beschlossen, die Speicherung von Telekom-Verbindungsdaten steckt im Gesetzgebungsverfahren des Rates der EU-Innen- und Justizminister, und auch mit der Weitergabe von Flugpassagierdaten haben sich die USA durchgesetzt. Geheimverfahren gegen Terroristen? G8-Modelle auch für die EU weiterlesen →
Die straf- und strafverfahrensrechtliche Rechtssetzung auf EU-Ebene ist einseitig von den Vorstellungen von Strafverfolgungsbehörden geprägt. Ideologischer Hintergrund ist die Behauptung eines „Grundrechts auf Sicherheit“, das benutzt wird, um angeblich effiziente Verfahrensabläufe innerhalb eines vereinigten Europas in Strafsachen herbeizuführen. Die Beschuldigtenrechte werden dabei auf dem Altar einer behaupteten „Effizienz der Strafverfolgung“ geopfert.
Der im Juli 2002 verabschiedete Europäische Haftbefehl war zwar ein wichtiger Markstein, aber nicht der Anfang einer Rechtssetzung in Sachen Strafrecht auf europäischer Ebene.[1] Zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge über die Rechtshilfe in Strafsachen und über die Auslieferung war es bereits in den 50er Jahren gekommen – seinerzeit allerdings im Rahmen des Europarats. Die Strafrechtssetzung in der EU – Im eisernen Griff der Strafverfolgungsbehörden weiterlesen →
Nach dem Anschlag von Madrid am 11. März 2004 hat die EU ihren Anti-Terrormaßnahmen eine neue Richtung gegeben. Künftig will sie nicht nur die Kooperation von Polizei und Geheimdiensten intensivieren, sondern auch das Militär stärker in die Bekämpfung des Terrorismus einbinden.
An den Zielen der Innen- und Justizpolitik der EU soll sich nichts Grundsätzliches ändern, weder durch die Erweiterung noch durch die Verfassung, die der Konvent ausarbeitet.
Seit dem Gipfeltreffen in Kopenhagen am 13. und 14. Dezember 2002 ist es definitiv: Mitte 2004 wird die Europäische Union um zehn Staaten gewachsen sein und neben Malta und Zypern auch große Teile Osteuropas umfassen. Rumänien und Bulgarien stehen in der Beitrittsschlange, und die Türkei darf sich bald ebenfalls anstellen. Nachdem das Thema Erweiterung geklärt sei, so die Staats- und Regierungschefs, komme es nun auf die Vertiefung an. Auch hier wird das Jahr 2004 Entscheidungen bringen: Die EU muss sich bis dahin festlegen, ob und wie sie die Innen- und Justizpolitik weiter „vergemeinschaftet“. Der Konvent strickt an einer Verfassung für das eigenartige Staatsgebilde EU. Vertiefung, Erweiterung, Verfassung … Wo steht die Innen- und Justizpolitik der EU? weiterlesen →
Die innen- und justizpolitische Zusammenarbeit der EU-Staaten ist heute eine gut geölte politische Maschine, die fast gänzlich ohne den Treibstoff demokratischer Kontrolle und Öffentlichkeit auskommt. Das Tempo, mit der diese Maschine Vorschläge zum Ausbau der „inneren Sicherheit“ in der EU produziert, hat seit dem Amsterdamer Vertrag erheblich zugenommen.
„Anzeiger der Fortschritte bei der Schaffung eines Raumes der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts in der Europäischen Union“ – diesen Titel trägt ein Dokument, das die EU-Kommission halbjährlich aktualisiert.[1] Den Auftrag dazu erteilte ihr der Europäische Rat, die Staats- und Regierungschefs der EU, bei ihrer Tagung im finnischen Tampere im Oktober 1999. In der dritten Fassung vom Mai 2001 ist dieses Dokument 41 Seiten lang. Es enthält nur wenig Lauftext, dafür um so mehr Tabellen, in denen sämtliche Bereiche der Innen- und Justizpolitik durchgegangen werden: Ziel, erforderliche Maßnahme, Zuständigkeit, Zeitplan, Stand, lauten die Spaltenüberschriften. Hier werden die Hausaufgaben der zuständigen EU-Gremien aufgelistet, damit auch ja nichts in Vergessenheit gerät. Ohne Bremse und Rückwärtsgang – Die polizeipolitische Maschinerie der EU nach Amsterdam weiterlesen →
Der im Juni 1999 in Köln unterzeichnete sogenannte Balkan-Stabilitätspakt ist nicht nur das Dach für diverse Wirtschaftshilfsprogramme, sondern auch für Initiativen der Polizeikooperation zwischen den Staaten der Region und mit denen des „Westens“. Zentraler Punkt dieser Zusammenarbeit ist wie üblich die Bekämpfung organisierter Kriminalität und der illegalen Einwanderung. Dass die Machtverhältnisse zwischen den Helfenden und den Hilfsempfängern ungleich sind, versteht sich dabei von selbst.[1]
Die Notwendigkeit einer stärkeren regionalen Kooperation war zwar schon Thema einer Außenministerkonferenz von sechs Balkan-Staaten in Belgrad 1988 gewesen. Erst mit dem Ende der Blockkonfrontation aber entwickelte sich eine Reihe von Initiativen zur Förderung der Stabilität, Sicherheit und des wirtschaftlichen Wohlstandes der Region. In den frühen 90er Jahren traten mehrere Balkanstaaten breiter angelegten regionalen Kooperationsstrukturen bei, etwa der Mitteleuropäischen Initiative oder der Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation. Nach dem Vertrag von Dayton 1995 wurden weitere regionale Kooperationsforen lanciert – wie der Royaumont-Prozess desselben Jahres unter der Ägide der OSZE oder die Südost-Europäische Kooperationsinitiative, die regionale Kooperation und Integration der Balkan-Staaten in den europäischen Zusammenhang fördern sollte. Stabilitätspakt für Südosteuropa – Polizeihilfe mit Abhängigen weiterlesen →
Ein neues Jahrtausend und eine rot-grüne Bundesregierung – Anlass genug, um auf eine Entrümpelung der unseligen deutschen Anti-Terror-Gesetze zu hoffen? Wohl kaum. Über die Schiene der EU gerät die BRD, nicht ohne selbst dabei eifrig mitgewirkt zu haben, unter einen entgegengesetzten, repressiven Handlungsdruck: Sie muss die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verfolgung im Ausland operierender „krimineller“ und „terroristischer“ Vereinigungen schaffen.
Der 1976 ins Strafgesetzbuch (StGB) eingefügte § 129a, der Bildung, Mitgliedschaft, Unterstützung sowie Werbung für eine „terroristische Vereinigung“ unter Strafe stellt, bildet das Zentrum des deutschen Staatsschutzstrafrechts. Er ist Anknüpfungsnorm für eine lückenlose polizeiliche Überwachung, für die Aushöhlung der Rechte von Beschuldigten sowie gegebenenfalls deren Isolations-Haftbedingungen. § 129b StGB – Steilvorlage aus Europa – Mit EU-Druck zur Ausweitung des politischen Strafrechts weiterlesen →
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