2. Juli: Rockerkriminalität: In Nürnberg nimmt ein Spezialeinsatzkommando (SEK) den Chef der Hamburger Rockergruppe „Mongols“ fest. Weil er wegen Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz eine Haftstrafe verbüßen sollte, war er untergetaucht und von Zielfahndern aufgespürt worden.
4. Juli: Dschihadisten-Prozesse: Das Landgericht (LG) Frankfurt/M. verurteilt einen Dschihadisten wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie Urkundenfälschung zu zweieinhalb Jahren Haft. Der Vorwurf einen Anschlag auf ein Radrennen geplant zu haben wird fallengelassen. Bei seiner Festnahme im Mai 2015 war u.a. eine Rohrbombe gefunden worden. Am 7. Juli verurteilt das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) sechs Männer wegen Beteiligung an der somalischen al-Shabab-Miliz zu Strafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung und fünf Jahren Haft. Das gleiche OLG verurteilt am 12. Juli einen 21-Jährigen Deutsch-Iraner wegen Kriegsverbrechens zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung. Der Mann hatte 2014 am Syrien-Krieg teilgenommen und im Internet vor abgeschlagenen und aufgespießten Köpfen posiert. Durch Presseberichte wird am 29. Juli bekannt, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) derzeit 130 Ermittlungsverfahren gegen rund 190 mutmaßliche Islamisten führt; weitere 50 wurden an die Landesbehörden abgegeben. Chronologie Juli 2016 weiterlesen →
1. Januar: Deutscher Chef bei INTCEN: Der bisherige BND-Agent Gerhard Conrad wird neuer Koordinator des „Intelligence Analysis and Situation Centre“ (INTCEN) bei der EU in Brüssel. INTCENT mit seinen 70 Mitarbeitern soll die Erkenntnisse der einzelnen EU-Geheimdienste zusammenführen und den Europäischen Auswärtigen Dienst beraten.
2. Januar: Rockerkriminalität: In Hamburg wird ein Rocker der Gruppe „Mongols“ durch Messerstiche schwer verletzt aufgefunden und ins Krankenhaus gebracht. Ebenfalls in Hamburg werden am 4. Januar zwei Rocker, die unter dem Verdacht festgenommen worden waren, am 28. Dezember ein Mitglied der „Mongols“ angegriffen und durch Schüsse schwer verletzt zu haben, wieder freigelassen. Nach weiteren fünf Personen wird noch gefahndet. Am 8. Januar verurteilt das Landgericht (LG) Kiel einen „Hells Angel“ zu viereinhalb Jahren Haft. Er hatte vor sieben Jahren den Überfall auf einen Mann einer verfeindeten Gang in Auftrag gegeben, bei dem dieser angeschossen und schwer verletzt wurde. Chronologie 1. Halbjahr 2016 weiterlesen →
Die von der Deutschen Hochschule für Polizei (DHPol) im Auftrag der Innenministerkonferenz (IMK) erstellte Statistik verzeichnet für 2014 sieben Fälle tödlichen Schusswaffengebrauchs durch PolizeibeamtInnen.
Die Fertigstellung der Schusswaffengebrauchsstatistik verzögerte sich 2015 um rund zwei Monate, was laut einem IMK-Sprecher „personellen Engpässen“ geschuldet war. Üblicherweise liefern die Länderinnenministerien ihre Zahlen im Laufe des ersten Quartals an die DHPol, die sie zusammenfasst und Ende April/Anfang Mai der IMK übersendet. Die Statistik 2014 erreichte die IMK jedoch erst im Juli 2015.[1]Polizeiliche Todesschüsse 2014: Offizielle Statistik und unabhängige Dokumentation weiterlesen →
Laut dem Bundesinnenministerium dürfen die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, der Verfassungsschutz, Zollbehörden, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst sogenannte Tarnpapiere ausstellen. Allerdings verfüge die Bundesregierung über keinen Überblick zur Gesamtzahl der MitarbeiterInnen von Polizeien und Geheimdiensten mit doppelten Identitäten. Auch zu den Bundesländern habe das Ministerium keine Zahlen. Landesbehörden dürfen Ausweisdokumente mit Tarnidentitäten in eigener Verantwortung ausstellen und müssen dies nicht gegenüber der Bundesregierung anzeigen. Spitzel mit doppelter Staatsbürgerschaft weiterlesen →
Anfang 2015 arbeiten Projekte an 54 Standorten in 60 Fanszenen mit jugendlichen Fußballfans. Die im Schnitt etwa 2,5 MitarbeiterInnen haben in erster Linie die Interessen der Jugendlichen im Blick und ihre Arbeit zielt darauf ab, die individuelle und gesellschaftliche Lebenssituation der Jugendlichen zu verbessern.
Die Fanprojekte arbeiten auf der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Sozialgesetzbuch (SGB) VIII) und den Vorgaben des Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit (NKSS).[1] Sie verfolgen einen sozialpädagogischen Ansatz, in dessen Zentrum der Aufbau von belastbaren Beziehungen zu den jugendlichen Fans steht, um diese in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Grundlegend sind dabei die Prinzipien der Freiwilligkeit, der Vertraulichkeit, der Parteilichkeit sowie das Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe. Gemeinsam mit den jugendlichen Fans sollen die positiven Aspekte der Fankultur gefördert werden, um Gewalt und Diskriminierungen, Rassismus, Homophobie und Antisemitismus entgegenzuwirken. Fanprojekte und Polizei: Herausforderungen in spannungsgeladenem Umfeld weiterlesen →
Keine Weitergabe personenbezogener Daten, keine Angaben zu konkreten Personen oder Gruppen an die Polizei – dieser Grundsatz müsse durchgehalten werden, sagt der Sozialarbeiter Christian Schramm. Norbert Pütter befragte ihn über seine Erfahrungen mit Jugendlichen und Polizei.
Der 1990 gegründete Verein „Gangway e.V.“ ist der größte Träger von Straßensozialarbeit in Berlin. Rund 70 SozialarbeiterInnen arbeiten gegenwärtig in 23 Teams. In den 14 regionalen Teams, die jeweils mit drei Personen besetzt sind, wird klassische Straßensozialarbeit mit Jugendlichen gemacht.[1] Unser Interviewpartner arbeitet im „Team Tiergarten“ im Stadtteil Moabit, der zum Bezirk Mitte gehört. Praktizierte Distanz zur Polizei – Erfahrungen in der Straßensozialarbeit mit Jugendlichen weiterlesen →
Die polizeiliche Durchdringung von Bildungsanstalten ist kein neues Phänomen und entsprechende Vorstellungen von Kriminalprävention sowie deren praktische Anwendung reichen bis ins 18. Jahrhundert zurück. Auch wenn der vielstimmige Chor aus pragmatischer Sozialwissenschaft und sozialarbeiterisch-polizeilicher Praxis in ihr ein Produkt des 20. Jahrhunderts erkennen mag, neu sind allenfalls damit verbundene Pazifizierungshoffnungen.
Deutsche Polizeien werden repressiv aufgrund der ihnen nach der Strafprozessordnung zugewiesenen Aufgabe der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten tätig (v.a. nach § 163 Strafprozessordnung und den Ordnungswidrigkeitsgesetzen). Präventiv handeln sie zu deren Verhütung nach den Polizeigesetzen. Beide Tätigkeiten setzen jeweils „Angeschuldigte“ bzw. „StörerInnen“ sowie einen hinreichenden Tatverdacht oder eine „konkrete Gefahr“ voraus.[1] Das ist bei polizeilichen gewaltpräventiven Maßnahmen an Schulen regelmäßig nicht der Fall. Tatbestand Jugend. Zur Durchpolizeilichung deutscher Schulen weiterlesen →
Die „Clearingstelle – Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz“ ist ein von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft finanziertes Projekt, das bereits seit 1994 an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Polizei arbeitet.
Die originäre Aufgabe der Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei bei ihrer Gründung war es, zwischen den MitarbeiterInnen der Jugendhilfe und der Polizei den Dialog anzuregen und zu institutionalisieren.[1] Dadurch sollte erreicht werden, dass Aktivitäten und Ansätze der Jugendhilfe im schwierigen Arbeitsfeld mit devianten Jugendlichen nicht durch polizeiliche Maßnahmen konterkariert wurden und beide Berufsgruppen effektive Strategien der Gewaltprävention entwickeln konnten. Die sich verändernden strukturellen Bedingungen in der Präventionslandschaft und eine verstärkte Kooperationsbereitschaft der Akteure führte zu einer Erweiterung der Zielgruppen, so dass neben der Polizei seit Beginn der 2000er Jahre auch Schule und Justiz vermehrt eine Rolle in der Projektarbeit spielen. Wegen dieser Erweiterungen wurde 2012 aus der Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei die „Clearingstelle – Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz“. Der folgende Text konzentriert sich auf die Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Polizei.[2]Vom „OB?“ zum „WIE?“. 20 Jahre zwischen Jugendhilfe und Polizei weiterlesen →
1999 wurde in Stuttgart das erste „Haus des Jugendrechts“ als Modellprojekt gegründet. In der Zwischenzeit sind weitere in verschiedenen Bundesländern hinzugekommen. Gemeinsam ist ihnen, dass Jugendamt/Jugendgerichtshilfe sowie die Jugendsachbearbeitung der Polizei und der Staatsanwaltschaft unter einem Dach untergebracht sind, um in allen Jugendstrafverfahren zu kooperieren.
Wenn Jugendhilfe auf Polizei und Staatsanwaltschaft trifft, stoßen zwei Systeme aufeinander, die sich durch erhebliche Differenzen auszeichnen. Zu diesem schwierigen Verhältnis[1] tragen strukturelle Unterschiede in der Aufgabenstellung und Zielsetzung bei. Hinzu kommt, dass die tradierten Erwartungen der Jugendstrafjustiz gegenüber der Jugendhilfe den eigenständigen sozialpädagogischen Auftrag der Hilfs- und Ermittlungsfunktion unterordnen.[2] Wenn deshalb Erfolge in der „Bekämpfung von Jugendgewalt- und Intensivkriminalität“ durch eine verstärkte Kooperation zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft einerseits und Jugendhilfe andererseits erwartet werden, dann wird dieser klassische Konflikt virulent.[3]Häuser des Jugendrechts – Bestandsaufnahme eines Kooperationsmodells weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.