Archiv der Kategorie: Artikel

Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.

Strafverteidigung im europäischen Rechtsraum – Kritik der Situation – Perspektiven für die Strafverteidigung

von Wolfgang Bendler

Bei der Entwicklung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Europa sind die Rechte der Verteidigung und der Beschuldigten eine quantité négligeable geblieben – ein Zustand, mit dem sich die StrafverteidigerInnen nicht arrangieren dürfen.

„Am … teilte Europol, Zollamtmann D., hiesiger Dienststelle telefonisch mit, dass am Londoner Flughafen Gatwick bei einer Zollkontrolle des Flugs Nr. … zwei Gepäckstücke mit mehreren Kilo Kokain festgestellt wurden. Die Koffer konnten den Personen namens … zugeordnet werden, die einen Weiterflug nach München gebucht hatten“, so heißt es in einem Ermittlungsbericht der deutschen Kriminalpolizei. Später – so ist demselben Bericht zu entnehmen – teilte Europol in einem weiteren Telefonat mit, dass die Personen abgeflogen waren. Sie wurden bei ihrer Ankunft in München festgenommen.

Mit diesen knappen Erwähnungen hat es in der Akte sein Bewenden. Europol tritt wieder in die Anonymität zurück, ohne dass nachvollziehbar wäre, wie das Amt an die Information gelangt ist, ob eine Zusammenarbeit mit der Polizei in Deutschland, anderen EU-Mitgliedstaaten oder gar Drittstaaten stattgefunden hat, ob die Ausführung der Tat auf einer polizeilich oder staatlich zu verantwortenden Tatprovokation beruht oder ob es sich um eine „kontrollierte Lieferung“ handelte. Strafverteidigung im europäischen Rechtsraum – Kritik der Situation – Perspektiven für die Strafverteidigung weiterlesen

Europol und Eurojust – Die politische Debatte leidet unter Rechtsillusionen

von Ben Hayes und Heiner Busch

Seit dem Amsterdamer Vertrag steht fest: Europol soll „operative“ Befugnisse erhalten. Die rechtliche und politische Debatte läuft der tatsächlichen Entwicklung wieder einmal hinterher, denn faktisch ist das Amt auch als Informationspolizei längst „operativ“ tätig. Ob durch den Aufbau von Eurojust ein justizielles Gegengewicht zur polizeilichen und politischen Macht von Europol geschaffen werden kann, ist sehr zu bezweifeln.

Ende vergangenen Jahres arbeiteten 245 Personen bei Europol. 47 von ihnen waren VerbindungsbeamtInnen der Mitgliedstaaten, 156 Europol-BeamtInnen im engeren Sinne, darunter wiederum rund 30 Informations- und KommunikationstechnikerInnen, 40 KriminalanalystInnen und 36 Personen in der kriminalpolizeilichen Auswertung.[1] Heute, zehn Jahre nachdem der Europäische Rat in Luxemburg dem Drängen des deutschen Bundeskanzlers nachgegeben hatte und wegen der angeblich so dramatischen Entwicklung des Drogenhandels den politischen Startschuss für den Aufbau des Amtes gab, ist Europol eine feste Größe in der polizeilichen und innenpolitischen Landschaft der EU. Die 1995 unterzeichnete Konvention ist im Oktober 1998 in Kraft getreten; im Juli 1999 nahm Europol mit allen notwendigen Zusatzprotokollen und Durchführungsbestimmungen den „Vollbetrieb“ auf. Das Provisorium mit Namen Europol-Drogeneinheit (EDU) war damit definitiv abgeschlossen. Provisorisch war daran ohnehin nur der rechtliche Status, die ministerielle Vereinbarung aus dem Jahre 1993, gewesen. Tatsächlich waren mit dem Arbeitsantritt der EDU im Januar 1994 vollendete Tatsachen geschaffen, die nur noch ihrer rechtlichen Form und ihres weiteren Ausbaus bedurften. Europol und Eurojust – Die politische Debatte leidet unter Rechtsillusionen weiterlesen

EU-Grundrechtecharta nach Nizza – Bericht über ein internationales Kolloquium

von Wolfgang Kaleck

Am 29. und 30. Juni 2001 haben sich Anwältinnen und Anwälte aus acht west- und südeuropäischen Anwaltsvereinigungen, die in dem Dachverband Europäische Demokratische Anwälte (EDA) zusammengeschlossen sind, im Preußischen Landtag in Berlin versammelt, um auf einem Kolloquium über die am 7.12.2000 feierlich proklamierte Europäische Grundrechtecharta zu diskutieren.

Den Grundsatzvortrag hielt der Politologe, Bürgerrechtler und Demokratieforscher Prof. Wolf-Dieter Narr von der Freien Universität in Berlin. Unter dem Titel „Grundrechtecharta: Auf dem Weg zu einer Verfassung Europas?“ betonte er, dass er nach 1945 ein begeisterter Europäer war, für den Europa den „endgültigen Abschied vom Kriegsblut triefenden Nationalstaat“ und „von den unsäglichen nationalstaatlich herrschaftlich bornierten Konflikten“ bedeutete. Er begreife Europa nach wie vor als unabgegoltene Chance jenseits aller nationalistischen Bornierungen. Die EU-Grundrechtecharta sei jedoch ein Versuch, Grundrechte ohne demokratisches Verfahren zu suchen. Die mangelnde Rechtsgeltung der Charta sei problematisch. Die Formulierungen der einzelnen Grundrechte seien kritikwürdig. EU-Grundrechtecharta nach Nizza – Bericht über ein internationales Kolloquium weiterlesen

Ohne Bremse und Rückwärtsgang – Die polizeipolitische Maschinerie der EU nach Amsterdam

von Heiner Busch

Die innen- und justizpolitische Zusammenarbeit der EU-Staaten ist heute eine gut geölte politische Maschine, die fast gänzlich ohne den Treibstoff demokratischer Kontrolle und Öffentlichkeit auskommt. Das Tempo, mit der diese Maschine Vorschläge zum Ausbau der „inneren Sicherheit“ in der EU produziert, hat seit dem Amsterdamer Vertrag erheblich zugenommen.

„Anzeiger der Fortschritte bei der Schaffung eines Raumes der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts in der Europäischen Union“ – diesen Titel trägt ein Dokument, das die EU-Kommission halbjährlich aktualisiert.[1] Den Auftrag dazu erteilte ihr der Europäische Rat, die Staats- und Regierungschefs der EU, bei ihrer Tagung im finnischen Tampere im Oktober 1999. In der dritten Fassung vom Mai 2001 ist dieses Dokument 41 Seiten lang. Es enthält nur wenig Lauftext, dafür um so mehr Tabellen, in denen sämtliche Bereiche der Innen- und Justizpolitik durchgegangen werden: Ziel, erforderliche Maßnahme, Zuständigkeit, Zeitplan, Stand, lauten die Spaltenüberschriften. Hier werden die Hausaufgaben der zuständigen EU-Gremien aufgelistet, damit auch ja nichts in Vergessenheit gerät. Ohne Bremse und Rückwärtsgang – Die polizeipolitische Maschinerie der EU nach Amsterdam weiterlesen

Und mach‘ nur einen Plan … Die neueste Reorganisation des schweizerischen Bundesamtes für Polizei

von Heiner Busch

Seit einem Jahrzehnt jagen sich die Reorganisationspläne bei der schweizerischen Polizei. Auf Dauer besteht die Gefahr, dass dabei vom Föderalismus nicht viel übrig bleibt.

Die Beschreibung der Abteilungen und Sektionen auf der Homepage des Bundesamtes für Polizei (BAP) gleicht derzeit noch einem Emmentaler Käse. Neben gummiartigen Aussagen zu einigen der neuen Organisationsgliederungen – z.B. zum „Dienst für Analyse und Prävention“ (DAP) – finden sich diverse Löcher. „Text in Überarbeitung“ heißt es noch Ende März dort, wo eigentlich das Kernstück der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen neuen Organisation – die neue Hauptabteilung Bundeskriminalpolizei (BKP) – erläutert werden sollte. Mit mehr als 70 Untereinheiten allein auf der Ebene der den Abteilungen nachgeordneten Sektionen und Dienste erzeugt auch das bunte Organigramm eher Verwirrung als Klarheit.[1] Und mach‘ nur einen Plan … Die neueste Reorganisation des schweizerischen Bundesamtes für Polizei weiterlesen

Private Sicherheitsdienste und Polizei – Von der verdeckten zur vertraglichen Kooperation

von Thomas Brunst und Jürgen Korell

Seit einigen Jahren expandieren private Sicherheitsunternehmen und dehnen ihre Einsatzbereiche bis in den öffentlichen Raum aus. In Deutschland sind – so das statistische Bundesamt – 2.500 Sicherheitsunternehmen mit 130.000 MitarbeiterInnen und einem Jahresumsatz von 5,4 Mrd. DM tätig.[1] Demgegenüber stehen den Länderpolizeien (237.500), dem BGS (32.200) und dem BKA (3.300) insgesamt 273.000 Planstellen für PolizeibeamtInnen zur Verfügung.

1988 löste die Stadt München ihr Vertragsverhältnis mit dem Zivilen Sicherheitsdienst (ZSD). Die Schwarzen Sheriffs waren seit 1973 – bekleidet mit schwarzen Uniformen, schwarzen Lederjacken, schwarzen polizeiähnlichen Mützen und ausgerüstet mit Schlagstöcken, Handschellen und zum Teil mit Revolvern – durch die U-Bahnen der bayerischen Landeshauptstadt patrouilliert. Sie hatten wegen ihrer Brutalität für Schlagzeilen gesorgt und wurden nun abgelöst durch die teurere, aber weniger martialisch auftretende Wach- und Schließgesellschaft. Private Sicherheitsdienste und Polizei – Von der verdeckten zur vertraglichen Kooperation weiterlesen

Letzter Ausstieg rechts – Konturen eines staatlichen Aussteigerprogramms für Rechtsextreme

von Christine Hohmeyer

Die Bundesregierung plant ein staatliches Programm, um Angehörigen rechtsextremistischer Gruppierungen den Ausstieg zu erleichtern. Erreicht werden soll eine Schwächung der Szene. Doch wenngleich in der Öffentlichkeit bereits viel Wirbel darum gemacht wurde – mehr als vage Konturen zeichnen sich gegenwärtig noch nicht ab.

Reichlich Aufregung hatte es im Februar dieses Jahres gegeben – ausgelöst durch die Aussage von Innenminister Otto Schily, ein einzelner Aussteiger könne den Staat bis zu 100.000 DM kosten. Diese Summe müsse für Wohnungswechsel oder den anfänglichen Unterhalt eingeplant werden. Während Politik und Presse nun darüber stritten, ob Neonazis damit das Leben „versüßt“ oder „subventioniert“ werde, blieben die tatsächlich neuralgischen Punkte des Vorhabens im Dunkeln. Unklar ist bislang, ob sich das Programm an Führungspersonen oder Mitläufer richten wird, ob Aussteiger sich freiwillig melden oder angesprochen werden sollen. Übernehmen der Verfassungsschutz, die Polizei oder die Jugend- und Sozialbehörden die heikle Mission? Und nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob der Staat Gegenleistungen für seine Ausstiegshilfe verlangen wird. Letzter Ausstieg rechts – Konturen eines staatlichen Aussteigerprogramms für Rechtsextreme weiterlesen

Ein „schärferes“ Versammlungsrecht? Wie die „Zeichen gegen Rechtsextremismus“ nicht gesetzt werden dürfen

von Helmut Wolf

Rechtsextremistische Demonstrationen einfacher verbieten zu können – das ist das gemeinsame Ziel dreier Vorschläge zur Änderung des Versammlungsgesetzes (VersG). Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern haben Gesetzesanträge im Bundesrat gestellt, die CDU/CSU hat einen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht.[1] Letzterer ist am 16. März 2001 in erster Lesung behandelt und von den anderen Fraktionen abgelehnt worden.

Den Gesetzgebungsvorhaben ist gemeinsam, dass sie gegenüber dem geltenden Recht mehr Handhaben dafür geben wollen, Versammlungen von Rechtsextremisten zu unterbinden oder einzuschränken. Diese Absicht ist angesichts all des abscheulich Schrecklichen, das sich rechtsaußen in unserem Land tut, allzu verständlich. Es ist nur sehr schwer begreiflich zu machen, dass Rechtsextremisten ihre Parolen auf Versammlungen verbreiten dürfen, dass die Polizei solche Versammlungen zu schützen hat und dass die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Demonstrationen von Rechtsextremen ermöglichen. Ein „schärferes“ Versammlungsrecht? Wie die „Zeichen gegen Rechtsextremismus“ nicht gesetzt werden dürfen weiterlesen

Polizei gegen Rechtsextreme – Verfolgen, Kontrollieren, Szenen verunsichern

Martina Kant und Norbert Pütter

Die Polizei kann weder rechtsextremistische Einstellungen verändern noch die Ursachen rechtsextremistisch motivierter Handlungen beseitigen. Insofern ist sie im „Kampf gegen rechts“ überfordert. Aber welchen Beitrag kann sie gegen die Gewalt(drohungen) von rechts leisten? Wie reagieren die deutschen Polizeien auf die Gefahr von rechts?

Man könne „allenfalls Symptome mindern“.[1] Staatliche Repression tauge nicht dazu, demokratische Verhaltensmuster der BürgerInnen zu erzeugen; sie habe (lediglich) eine „Ordnungs- und Abschreckungsfunktion“, indem sie rechtsstaatliche Grenzen durch Sanktionen verdeutliche und auf die Sicherheitsbedürfnisse in der Gesellschaft reagiere.[2] Diese Vorstellung bestimmt das polizeiliche Selbstbild gegenüber rechtsextremer Gewalt. Gleichwohl sei „die Verwirklichung der grundgesetzlichen Wertordnung das eigentliche positive Ziel, die Vision“ der Polizeiarbeit. Deshalb dürfe sich die Polizei in „ihrem Vorgehen nicht nur gegen konkrete Gefahren und Straftaten richten, sondern (sie) muss im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten die Phänomene von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus insgesamt mit angehen.“[3] Mit dieser Argumentation eröffnet sich die Polizei – der eingestandenen geringen gesellschaftlichen Wirkungen ihres Handelns zum Trotz – ein weites Betätigungsfeld: Ihre Zielpersonen sind einerseits die gewalttätigen Rechtsextremisten, andererseits muss sie sich auch dem diffusen Umfeld rechtsextremistischer, ausländerfeindlicher oder antisemitischer Einstellungen widmen. Diese Ausweitung des polizeilichen Auftrags schlägt sich in den polizeilichen Bekämpfungskonzepten nieder. Polizei gegen Rechtsextreme – Verfolgen, Kontrollieren, Szenen verunsichern weiterlesen

Offenbarungseid der Polizeistatistiker – Registrierung rechtsextremistischer Straftaten

von Mark Holzberger

Auf der Herbsttagung 2000 des Bundeskriminalamtes gab dessen Vizepräsident zu, die deutsche Polizei arbeite bei der Registrierung rechtsextremistischer Straftaten seit Jahren mit falschen Zahlen. Nun will man die Erfassung neu regeln.

117 Personen seien in Deutschland seit der Wende 1989 von Rechtsextremisten getötet worden, berichtete das ARD-Magazin „Panorama“ am 24. August 2000. Das Bundesinnenministerium (BMI) ging zu diesem Zeitpunkt von nur 24 Toten aus. Selbst einige spektakuläre rechtsextremistische Tötungsdelikte waren offiziell nicht als solche registriert worden – etwa die tödliche Hetzjagd auf den algerischen Flüchtling Omar Ben Noui im Februar 1999 in Guben oder der Fall des portugiesischen Bauarbeiters Noemia Lourenco, der im Juli 1998 in Leipzig zu Tode getrampelt worden war. Die Zahl der aus rechtsextremistischen Motiven Getöteten, so „Panorama“ weiter, sei unter Bundesinnenminister Otto Schily herunter gerechnet worden. Sein Vorgänger Manfred Kanther hatte noch 34 Tote zählen lassen.[1] Auf die zehn aus der Statistik verschwundenen Toten angesprochen, rang ein überforderter BMI-Staatssekretär Rudolf Körper nach Erklärungen: „Das kann auch ein Stück Zufall sein … Ja, man könnte sagen, wir sind froh, dass es nicht so viele geworden sind.“ Später beschied das BMI der „Panorama“-Redaktion, die Zahlen seien „nicht vergleichbar, weil zwischenzeitlich die statistischen Erfassungsmerkmale geändert wurden.“[2] Offenbarungseid der Polizeistatistiker – Registrierung rechtsextremistischer Straftaten weiterlesen