Archiv der Kategorie: Artikel

Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.

Wissen unter dem Schlapphut – Der Beitrag des Verfassungsschutzes zum NPD-Verbotsantrag

von Heiner Busch

Sowohl in der öffentlich zugänglichen Begründung des Verbotsantrags als auch in den nach wie vor als Verschlusssache behandelten Materialien präsentiert sich der Verfassungsschutz vor allem als Zeitungsausschnittdienst, der die ideologischen Irrungen und Wirrungen der NPD en detail nachvollzieht. Selbst die „Behördenzeugnisse“, die die geheimen Aktivitäten des Geheimdienstes abdecken, beziehen sich meist auf Äußerungen und nicht auf Handlungen der Partei.

Wer wie er Abhörprotokolle gelesen hätte, könne an der aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Haltung der NPD keine Zweifel mehr haben, aber auch das offen gelegte Material sei als Beweis ausreichend. So erklärte der bayerische Innenminister Günter Beckstein am 15. November 2000 vor dem Innenausschuss des Bundestages, wo er als Urheber der NPD-Verbotsforderung auftrat.[1] Wissen unter dem Schlapphut – Der Beitrag des Verfassungsschutzes zum NPD-Verbotsantrag weiterlesen

Warum ich trotzdem für ein Verbot der NPD bin

von Annelie Buntenbach

Ein Verbot der NPD löst das Problem des Rechtsextremismus nicht. Es nährt allerdings diese Illusion, wenn sich die Debatte wie im Herbst 2000 ganz überwiegend darauf beschränkt. Rechtsextremismus ist kein Problem am Rand dieser Gesellschaft, sondern es kommt aus der Mitte.

Viel notwendiger als repressive sind zivile Maßnahmen, etwa ein Ende der ausgrenzenden Diskurse über Asyl und Einwanderung oder eine Politik der gleichen Rechte für Minderheiten, deren Ausgrenzung aus der Gesellschaft und Diskriminierung eine wesentliche Ursache auch für neonazistische Gewalt ist. Auch anderen Opfergruppen der Rechtsextremen, wie etwa Obdachlosen, wäre weit mehr geholfen, wenn die Armut bekämpft würde und nicht ihre Sichtbarkeit durch Ausgrenzung und Vertreibung aus den Innenstädten. Rechtsextreme und Neonazis ziehen ihre Legitimation für Gewalt aus diesem politischen und gesellschaftlichen Verhalten. Sie setzen in Gewalt um, was sie für den „Volkswillen“ halten. Diese Beispiele seien vorausgeschickt, um die beschränkte Wirksamkeit einer Verbotspolitik deutlich zu machen, die nicht in eine Gesellschaftsveränderung in Richtung Solidarität, Respekt und Toleranz oder mehr Demokratie eingebettet ist. Die Herauskehrung des autoritären Staates, die in der Handhabung des NPD-Verbots zum Ausdruck kommt, ist in dieser Hinsicht sogar kontraproduktiv. Trotzdem bin ich in der Sache für ein Verbot der NPD. Warum ich trotzdem für ein Verbot der NPD bin weiterlesen

Weshalb ich als radikaler NPD-Gegner fast ebenso radikal gegen ein Verbot derselben votiere

All das, was ich von und über die NPD kenne, belegt eindeutig und klar: diese Partei und die sich um sie herum gruppierenden Personen denken, propagieren und agieren undemokratisch. Sie achten nicht die Freiheit und die gleichen Lebensrechte der Andersdenkenden und anders Lebenden. Sie vertreten in ihren aggressiv geladenen, gewaltträchtigen Vorurteilen all das, was ich, wie glücklicherweise viele andere, radikal ablehne und mit allen menschenrechtlich demokratisch möglichen Mitteln bekämpfe.

Deswegen könnte die NPD auch zweifelsohne gemäß Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Ja, sie müsste verboten werden, auch wenn das Verfassungsgericht sich wiederum zu Recht nicht auf höchst zweifelhafte Zeugnisse verfassungsschützerischer V-Leute und deren Camouflage durch sog. Behördenzeugnisse einließe. Weshalb ich als radikaler NPD-Gegner fast ebenso radikal gegen ein Verbot derselben votiere weiterlesen

Der NPD-Verbotsantrag – Was bringt das Verbot Staat und BürgerInnen?

Stellungnahme der CILIP-Redaktion

Der Versuch, die NPD durch das Verfassungsgericht verbieten zu lassen, hat in der deutschen Bürgerrechtsbewegung unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Die CILIP-Redaktion vermutet, dass auch unsere LeserInnenschaft zwischen dem Abscheu vor der menschenverachtenden Politik der NPD und der Skepsis gegenüber dem Staatsapparat hin und her gerissen ist. Angesichts der Kontroverse, die durch die beiden nachfolgenden Artikel von Wolf-Dieter Narr und Annelie Buntenbach deutlich wird, möchten wir auf einige Gemeinsamkeiten und offene Fragen hinweisen.

Gemeinsam ist wohl allen Positionen in der Verbotsdebatte, dass ein Verbot der NPD weder den Rechtsextremismus noch rechte Gewalt in Deutschland beseitigen wird. Selbst die Antragserfinder aus Bayern und dessen staatsoffizielle Befürworter gestehen dies zu. Immer erscheint das NPD-Verbot als ein Element eines „Bekämpfungskonzepts“. Unterschiede zu explizit bürgerrechtlichen Positionen bestehen hingegen in der Rolle, die den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen mit Rechtsextremismus, seinen vielfältigen Erscheinungsformen und Ursachen zukommt. Narr und Buntenbach sind sich darin einig, dass nicht die staatlichen Repressionen die entscheidenden Instrumente im Kampf gegen rechts sind, sondern das Engagement der BürgerInnen gegen den alltäglichen Rassismus und gegen den „Extremismus der Mitte“. Der NPD-Verbotsantrag – Was bringt das Verbot Staat und BürgerInnen? weiterlesen

Aktuelles Polizeirecht – Wie schlecht steht es um die Bürgerrechte?

von Fredrik Roggan

Die CDU schaffe mit ihrem Entwurf für ein neues saarländisches Polizeigesetz einen „repressiven Obrigkeitsstaat“, so schimpfte jüngst der SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Jost. Er warnte davor, den Rechtsstaat in eine „autoritäre Instanz“ zu verwandeln.[1] Allerdings: was die CDU im Saarland legalisieren will, ist in anderen SPD-regierten Bundesländern längst geltendes Recht geworden, ohne dass SozialdemokratInnen dagegen protestiert hätten.

Das Polizeirecht ist in den letzten Monaten wieder einmal Gegenstand reger gesetzgeberischer Aktivität. Nur wenige Bundesländer haben derzeit keine Reform ihres Polizeirechts vor sich oder soeben eine hinter sich gebracht. Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze wurde im sächsischen Polizeigesetz (§ 38 II) schon verankert, in Brandenburg wird sie gerade diskutiert. Auch sonst haben diese beiden ostdeutschen Bundesländer ihren Landespolizeien weitgehende Befugnisse eingeräumt. Mit seinem Polizeigesetz von 1983 hinkt Bremen weit hinterher, wird aber voraussichtlich noch dieses Jahr mit „einem Schlag“ nahezu alle Ermächtigungen für die Polizei legalisieren, die in anderen Bundesländern z.T. schon seit Jahren gelten: die verschiedenen Befugnisse zur verdeckten Datenerhebung durch technische Mittel, Verdeckte ErmittlerInnen, V-Personen und große Lauschangriffe ebenso wie die (in Bayern schon seit 1994 geltende) Schleierfahndung, das Aufenthaltsverbot (sog. erweiterter oder qualifizierter Platzverweis) und natürlich die inzwischen unvermeidliche Videoüberwachung öffentlicher Plätze.[2] Aktuelles Polizeirecht – Wie schlecht steht es um die Bürgerrechte? weiterlesen

Stabilitätspakt für Südosteuropa – Polizeihilfe mit Abhängigen

von Anastassia Tsoukala

Der im Juni 1999 in Köln unterzeichnete sogenannte Balkan-Stabilitätspakt ist nicht nur das Dach für diverse Wirtschaftshilfsprogramme, sondern auch für Initiativen der Polizeikooperation zwischen den Staaten der Region und mit denen des „Westens“. Zentraler Punkt dieser Zusammenarbeit ist wie üblich die Bekämpfung organisierter Kriminalität und der illegalen Einwanderung. Dass die Machtverhältnisse zwischen den Helfenden und den Hilfsempfängern ungleich sind, versteht sich dabei von selbst.[1]

Die Notwendigkeit einer stärkeren regionalen Kooperation war zwar schon Thema einer Außenministerkonferenz von sechs Balkan-Staaten in Belgrad 1988 gewesen. Erst mit dem Ende der Blockkonfrontation aber entwickelte sich eine Reihe von Initiativen zur Förderung der Stabilität, Sicherheit und des wirtschaftlichen Wohlstandes der Region. In den frühen 90er Jahren traten mehrere Balkanstaaten breiter angelegten regionalen Kooperationsstrukturen bei, etwa der Mitteleuropäischen Initiative oder der Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation. Nach dem Vertrag von Dayton 1995 wurden weitere regionale Kooperationsforen lanciert – wie der Royaumont-Prozess desselben Jahres unter der Ägide der OSZE oder die Südost-Europäische Kooperationsinitiative, die regionale Kooperation und Integration der Balkan-Staaten in den europäischen Zusammenhang fördern sollte. Stabilitätspakt für Südosteuropa – Polizeihilfe mit Abhängigen weiterlesen

Andere Länder – ähnliche Sitten – Polizeiübergriffe und Kontrolle in Großbritannien und Frankreich

von Heiner Busch

„Überall ist es besser, wo wir nicht sind.“ Dass die Kritik an Polizeiübergriffen und fehlender Kontrolle in Deutschland nicht nach diesem Motto betrieben werden kann, belegen die Erfahrungen aus Großbritannien und Frankreich, zu denen wir zwei Kollegen befragt haben.

„Fast immer proletarisch, häufig schwarz, politisch aktiv, arbeitslos oder besonders verletzlich – will heißen: obdachlos, mit Alkohol- oder Drogenproblemen etc.“ So charakterisiert Trevor Hemmings[1] das typische Opfer polizeilicher Übergriffe in Großbritannien. Fabien Jobards[2] Beschreibung für Frankreich kommt dem sehr nahe: Von Übergriffen betroffen seien in der Regel diejenigen, die sich in der „polizeilichen Arena“ aufhalten. Diese Arena ist die Straße. Sie ist der Raum politischer Demonstrationen, aber auch der Lebensraum der meisten ImmigrantInnen, der Obdachlosen, derjenigen, die mit großer Familie in beengten Verhältnissen wohnen und Ruhe nur draußen finden, der Raum der kleinen informellen Geschäfte und der offenen Drogenszenen. Hier finden Kontrollen und Razzien statt, werden Platzverweise durchgesetzt und Leute aufgegriffen. Auf der Straße richten sich Übergriffe gegen Kollektive. Andere Länder – ähnliche Sitten – Polizeiübergriffe und Kontrolle in Großbritannien und Frankreich weiterlesen

Die Hamburger „Polizeikommission“ – Tragfähiges Modell unabhängiger Polizeikontrolle?

von Rolf Gössner

Erstmalig in der Bundesrepublik wurde 1998 unter dem rot-grünen Senat der Freien und Hansestadt Hamburg eine spezielle außerparlamentarische Einrichtung zur Kontrolle der Polizei geschaffen. Es handelt sich zwar nicht um einen Polizeibeauftragten, wie ihn die Grün-Alternative Liste in der letzten Legislaturperiode noch gefordert hatte, sondern um eine Art Polizeikontroll-Kommission, die demgegenüber eine abgespeckte Aufgabengestaltung, aber vergleichbare Befugnisse aufzuweisen hat. Der Pferdefuß ist allerdings, dass diese Kommission vom Innensenator berufen wird und lediglich aus ehrenamtlich tätigen Personen zusammengesetzt ist.

Die Hamburger Grün-Alternative Liste (GAL) hatte 1995 ein Gesetz zur Einführung eines/r Polizeibeauftragten in die Bürgerschaft eingebracht. Dieses sah eine Art Mischmodell vor, in dem einem unabhängigen Polizeibeauftragten die Hauptrolle und einer Polizei-Kontroll-Kommission eine unterstützende Rolle zugewiesen wurde. In der Kommission sollten unabhängige Fachleute/WissenschaftlerInnen, VertreterInnen von Strafverteidiger- und Rechtsanwaltsvereinigungen, PolizeigewerkschafterInnen und sonstige PolizeirepräsentantInnen sowie die Datenschutz-, Ausländer-, Frauen-, Drogen- und Behinderten-Beauftragten beteiligt sein.[1] Dieser Entwurf scheiterte jedoch an den damaligen Machtverhältnissen. Erst mit der rot-grünen Regierungskoalition konnte der Versuch unternommen werden, aus den gerade in Hamburg erkannten Kontrolldefiziten im Zusammenhang mit den dortigen Polizeiskandalen der vergangenen Jahre politische Konsequenzen zu ziehen: So schuf man einerseits eine zentrale polizeiinterne Ermittlungsgruppe (Dezernat Interne Ermittlungen D.I.E.), die sich – allerdings als „Teil des Räderwerks“ – aller entsprechenden Vorfälle annehmen und sie ermitteln soll. Andererseits wurde – neben den traditionellen Organen der justiziellen und parlamentarischen Kontrolle – eine Polizeikommission ins Leben gerufen, die als niedrigschwellige Anlauf- bzw. Beschwerdestelle sowohl für BürgerInnen als auch für Polizeibedienstete konzipiert und mit besonderen Kontrollbefugnissen ausgestattet ist. Die Hamburger „Polizeikommission“ – Tragfähiges Modell unabhängiger Polizeikontrolle? weiterlesen

Polizeiübergriffe auf AusländerInnen – Kaum Chancen vor Gericht

von Anja Lederer und Heiner Busch

Spätestens seit den Berichten von amnesty international und der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen hat die deutsche Öffentlichkeit anerkennen müssen, dass polizeiliche Übergriffe gegen AusländerInnen keine Erfindung böswilliger KritikerInnen sind, sondern tagtägliche Realität. Diese wird allerdings nur selten gerichtsnotorisch.

Hintergrund dieser Realität ist ein gesellschaftliches Klima, in dem unterschieden wird zwischen „guten“ AusländerInnen, „die uns nützen“, und „schlechten“, „die uns ausnützen“. Auch der im Zuge der „green card“ geführten Debatte um eine gesetzliche Regelung der Zuwanderung liegt offensichtlich die Prämisse zugrunde, dass noch zu viele AusländerInnen dieser zweiten Kategorie in der BRD leben. Dieses Klima hat Auswirkungen auf die Kriminalpolitik und damit auf das polizeiliche Handeln. Die ausländische Bevölkerung, die schon traditionell besonderer „krimineller Energie“ verdächtig ist, gerät in weitaus stärkerem Maße als sogenannte NormalbürgerInnen ins Visier der Polizeibehörden und wird so fast zwangsläufig häufiger Opfer von deren Übergriffen. Polizeiübergriffe auf AusländerInnen – Kaum Chancen vor Gericht weiterlesen

Ausmaß von Polizeiübergriffen und ihre Sanktionierung – Über das Problem einer zahlenmäßigen Erfassung

von Martina Kant

Als amnesty international im Mai 1995 die Dokumentation „Ausländer als Opfer – Polizeiliche Mißhandlungen in der Bundesrepublik Deutschland“ veröffentlichte, schlugen die Wellen hoch. Polizeiführung, Innenministerkonferenz und Polizeigewerkschaften stellten sich schützend vor die deutsche Polizei. Von unzulässigen Verallgemeinerungen, pauschalen (Vor-)Verurteilungen und Verunglimpfungen der gesamten Polizei war die Rede. Verlässliches offizielles Datenmaterial über das Ausmaß polizeilicher Übergriffe und ihre Sanktionierung durch Straf- und Disziplinarrecht gibt es jedoch bis heute nicht. Es ist offenbar auch nicht erwünscht.

Mehr als 70 Berichte hatte amnesty international (ai) zwischen Januar 1992 und März 1995 über Vorfälle erhalten, bei denen PolizistInnen während des Dienstes „gegen Menschen in unverhältnismäßiger oder ungerechtfertigter Weise Gewalt angewandt oder in ihrem Gewahrsam befindliche Personen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen haben sollen“.[1] Vor der Veröffentlichung des Berichts hatte ai die Innenministerkonferenz um entsprechende Daten gebeten, erhielt aber lediglich die Auskunft, dass „weder bei den Innenministerien der Länder noch beim Bundesministerium des Innern berufsständische Statistiken über Straf- und Ermittlungsverfahren geführt werden“.[2] Ausmaß von Polizeiübergriffen und ihre Sanktionierung – Über das Problem einer zahlenmäßigen Erfassung weiterlesen