Schlagwort-Archive: Europol

Netz mit Webfehlern – Europas DNA-Datenbankenverbund

von Eric Töpfer

Die europaweite Verknüpfung polizeilicher DNA-Datenbanken schreitet voran. Wirklich reibungslos funktioniert der grenzüberschreitende Informationsaustausch, der auf eine Initiative des ehemaligen Bundesinnenministers Otto Schily aus dem Jahr 2003 zurückgeht, bislang allerdings nicht.

Stichtag ist der 26. August 2011: Bis dahin soll die Vernetzung der nationalen DNA- und Fingerabdruckdatenbanken sowie der Kraftfahrzeugregister aller 27 EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen sein; so gibt es der Ratsbeschluss der Europäischen Union (EU) 2008/615/JI zur „Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität“ vor.[1] Gemäß den Prüm-Beschlüssen, mit denen das 2005 geschlossene Abkommen in den EU-Rahmen überführt wurde, sollen europäische Polizeien die entsprechenden Datenbestände anderer Staaten automatisch durchsuchen können. Mit der Teilautomatisierung der Rechtshilfe würden sich lange Dienstwege verkürzen auf die Anfrage bei nationalen Kontaktstellen, die als elektronische Schnittstellen für die Datenabfrage bei den Partnerländern zuständig sind. In Deutschland übernimmt das Bundeskriminalamt diese Funktion, bei Kfz-Registerdaten zusammen mit dem Kraftfahrzeugbundesamt. Erst im Falle eines „Treffers“ müssten auf dem Wege klassischer Rechtshilfeersuchen weitere Informationen angefragt werden. Netz mit Webfehlern – Europas DNA-Datenbankenverbund weiterlesen

Menschliche Bande – Mehr VerbindungsbeamtInnen mit mehr Zuständigkeiten

von Mark Holzberger

Die „polizeiliche Abwehrlinie“ in die „Ursprungs- und Transitländer“ der grenzüberschreitenden Kriminalität verlagern – das ist das Credo der polizeilichen Vorverlagerungsstrategie. Die Entsendung von VerbindungsbeamtInnen ist eines ihrer wesentlichen Elemente.

Vor fast vier Jahrzehn­ten begann das Bundeskriminalamt (BKA) VerbindungsbeamtInnen (VBs) ins Ausland zu entsen­den, damals noch ausschließlich zur Bekämpfung des Drogenhandels. Die ersten Stationen waren Istanbul 1972, Rom 1978 und Madrid 1980. Als der vierte 1983 in Bangkok seinen Dienst antrat, integrierte die Bundesregierung die Arbeit der VBs förmlich in ihre Vorverlagerungsstra­tegie, zu der als weitere Säulen die Ausstattungs- und Ausbildungshilfe für ausländische Polizeien sowie die Entsendung von Beratern gehören.[1] Menschliche Bande – Mehr VerbindungsbeamtInnen mit mehr Zuständigkeiten weiterlesen

Die Rolle Europols – Von den Schwierigkeiten des polizeilichen Zentralismus

von Heiner Busch

Europol soll „enger Partner und Fokus“, „wirkliche Informationsplattform für die Mitgliedstaaten“ werden, fordert die „Zukunftsgruppe“, die den neuen Fünfjahresplan der EU-Innen­politik vorbereitete.[1] Die ständige Wiederkehr solcher Formeln zeigt die fortdauernde Skepsis der nationalen Polizeibehörden gegenüber diesem zentralistischen Konstrukt.

Das Europäische Polizeiamt hat im Juli 1999 formell seine Arbeit aufgenommen, nachdem die vier Jahre zuvor unterzeichnete Konvention von allen Mitgliedstaaten ratifiziert und in Kraft getreten war. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Vorläuferinstitution, die Europol-Drogenstelle, bereits sieben Jahre und mehrere Ausweitungen ihres Mandats hinter sich. Die Debatte um den Auftrag und die Befugnisse des Amtes ging danach jedoch erst richtig los.

Der 1999 in Kraft getretene Amsterdamer Vertrag und die „Schluss­folgerungen“ des Europäischen Rates von Tampere aus demselben Jahr forderten die Ausweitung der Tätigkeit in den operativen Bereich, was ohne eine Änderung des Vertrages nicht möglich war. Im Juli 2001 war die Europol-Arbeitsgruppe des Rates bei einer „shopping list“ von insgesamt 26 möglichen Korrekturen angelangt.[2] Die Rolle Europols – Von den Schwierigkeiten des polizeilichen Zentralismus weiterlesen

Über den großen Teich – „Transatlantische Kooperation“ gegen Bürgerrechte

von Martin Beck

Die Anschläge vom 11. September 2001 haben eine neue Dynamik der transatlantischen Zusammenarbeit ausgelöst. Ob es um Datenaustausch oder Zusammenarbeit der Dienste geht – klar ist, dass diese Entwicklung noch lange nicht zu Ende ist. Zahlreiche Vorhaben zielen auf eine enge Kooperation, die traditionelle Grenzen über­schreitet.

In welche Richtung die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden in Europa und den USA geht, zeigt der im Juni 2008 vorgelegte Bericht der „Informellen Hochrangigen Beratenden Gruppe zur Zukunft der Europäischen Innenpolitik“, der so genannten Future Group.[1] Auf dessen Grundlage wollen die Staats- und Regierungschefs der EU 2009 eine gemeinsame Agenda innenpolitischer Ziele für die nächsten fünf Jahre festlegen und die EU-Kommission will einen Aktionsplan ausarbeiten. Über den großen Teich – „Transatlantische Kooperation“ gegen Bürgerrechte weiterlesen

Mobile Daten – begrenzte Kontrolle – Auf dem Weg zum europäischen Informationsverbund

von Eric Töpfer

Mit dem Auslaufen des „Haager Programms“ geht die Entwicklung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches in eine neue Runde. Hatte die Europäische Union mit dem „Grundsatz der Verfügbarkeit“ bereits 2004 einen Paradigmenwechsel eingeleitet und fortan die Vernetzung nationaler Datenbanken vorangetrieben, ist das neue Ziel die „Konvergenz“ der Plattformen, um eine Zusammenarbeit in Echtzeit zu ermöglichen. Der Datenschutz bleibt dabei auf der Strecke.

Im April 2008 ging mit dem sTESTA-Netzwerk eine gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur für den europaweiten Austausch von „sensiblen“ Daten in Betrieb. Das für 210 Millionen Euro von einem Konsortium aus der France-Telecom-Tochter Orange Business Services und Hewlett Packard aufgespannte sTESTA (Secured Trans-European Services for Telematics between Administrations) löste verschiedene, parallel existierende Netze ab, die bis dato nationale Verwaltungsintranets miteinander verbanden. Auf Beschluss der Europäischen Kommission, des Europäischen Polizeiamtes Europol und der Europäischen Eisenbahnagentur eingerichtet, soll es als Breitband-Backbone dem gesicherten Datenaustausch auch im Rahmen diverser europäischer Projekte und Agenturen der Polizei- und Justizzusammenarbeit sowie der Migrationskontrolle dienen, so z.B. dem Schengen-Informationssystem der zweiten Generation (SIS II), dem Datenaustausch von Fingerabdrücken der erkennungsdienstlich behandelten Asylsuchenden im Rahmen von EURODAC, dem Visa-Informationssystem (VIS), der Kommunikation des Europäischen Polizeiamtes Europol mit den Mitgliedstaaten, dem Austausch von Daten über LKW-Fahrtenschreiber im Rahmen von TACHONET, dem Kommunikations- und Informationssystem für Katastrophenfälle CECIS, den Financial Intelligence Units der nationalen Polizeibehörden zur Aufdeckung von Geldwäsche, dem europäischen Bildspeicherungssystem FADO zum Austausch von Informationen über echte und falsche Dokumente oder dem europäischen KFZ- und Führerschein-Informationssystem EUCARIS.[1] Mobile Daten – begrenzte Kontrolle – Auf dem Weg zum europäischen Informationsverbund weiterlesen

Mehr Befugnisse und weniger Regeln – Eine nette kleine Debatte um „Europols Zukunft“

von Ben Hayes

Die Debatten der EU-Gremien über Europol folgen immer dem gleichen Muster: Weil das Europäische Polizeiamt mehr Befugnisse und einen „flexibleren“ rechtlichen Rahmen erhalten soll, müssen kritische Fragen ignoriert werden.

Im Januar 2002 veröffentlichte Statewatch einen umfangreichen Bericht über die Arbeit und die weitere Entwicklung des Europäischen Polizeiamtes (Europol). Dieser Bericht beleuchtete zum einen die Arbeit des Amtes, hinterfragte dessen Effizienz und kritisierte die fehlende politische und justizielle Kontrolle. Zum anderen be Mehr Befugnisse und weniger Regeln – Eine nette kleine Debatte um „Europols Zukunft“ weiterlesen

Höher, schneller, weiter – Wie die EU-Polizeien in Sachen Fußball kooperieren

von Heiner Busch

Noch mehr Daten, noch umfassendere Lagebilder, kontrollierte Grenzen und eingeschränkte Bewegungsfreiheit: Mit sportlichem Eifer dehnen die Polizeien der EU ihre Kooperation bei Fußballspielen aus.

Ende August 2004, wenige Wochen nach dem Ende der Fußball-Europa­meisterschaft präsentierte Portugal in der Polizeiarbeitsgruppe des EU-Rates eine Bilanz des Großereignisses.[1] Rund 1,2 Millionen ZuschauerInnen hatten die Spiele in den Stadien gesehen. 600.000 Personen waren für die Euro 04 aus dem Ausland nach Portugal gekommen. Zwischenfälle hatte es nur wenige gegeben. 261 Personen (darunter 99 BritInnen und 26 Deutsche) hatte die Polizei in den vier Wochen festgenommen, von weiteren hundert hatte sie die Personalien festgestellt. Die Vorwürfe lauteten überwiegend auf Ticketverkauf auf dem Schwarzmarkt und Ordnungsstörungen. Dass es so ruhig geblieben war, war für die portugiesische Polizei ein Erfolg ihrer zurückhaltenden Strategie. Sie sei mit vielen zivilen Kräften präsent gewesen und habe ihre Bereit­schaftspolizei im Hintergrund gehalten. Höher, schneller, weiter – Wie die EU-Polizeien in Sachen Fußball kooperieren weiterlesen

Rechtshilfe ohne Rechtsschutz – Rechtshilfe- und Auslieferungsabkommen mit den USA

von Hartmut Wächtler

Gummiweiche Formulierungen und ein weitgehender Verzicht auf Datenschutzprinzipien und Rechtsschutzmöglichkeiten kennzeichnen die neuen Abkommen zwischen der EU bzw. Deutschland und den USA.

Der 11. September 2001 hat eine rasante rechtspolitische Entwicklung nach sich gezogen. Wie rasant sie war, zeigt sich sehr deutlich an den Vereinbarungen zwischen Europol und den US-Behörden. Am 6. Dezember 2001 schlossen sie ein erstes Abkommen, das sich noch auf den Austausch von strategischen, d.h. nicht-personenbezogenen Informationen beschränkte. In dessen Art. 3 gab es jedenfalls den Versuch, den Datenaustausch auf bestimmte Kriminalitätsbereiche zu limitieren. Art. 10 II stellte bereits weitere Vereinbarungen zum Austausch personenbezogener Daten in Aussicht. Dem sind die Parteien ein Jahr später gefolgt. Im Zusatzabkommen vom 5. Dezember 2002 gibt es keine Begrenzung der Kriminalitätsbereiche mehr.[1] EUROPOL kann danach die bei ihm vorhandenen Informationen auf Anfrage oder spontan an die USA übergeben. Die Einschränkungen für die Datenübermittlung sind äußerst vage gehalten. So heißt es in Art. 5 Nr. 1a: Rechtshilfe ohne Rechtsschutz – Rechtshilfe- und Auslieferungsabkommen mit den USA weiterlesen