Schlagwort-Archive: Verdeckte Ermittlungen

Offene Grenzen – aber nur für die Polizei – Verrechtlichung grenzüberschreitender Polizei-Aktionen

von Heiner Busch

Sechs Jahre nachdem das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) für die ersten sieben Staaten in Kraft getreten ist, verhandeln die EU-Gremien über Nachbesserungen. Mehr als bisher schon sollen die Polizeibehörden über die Staatsgrenzen hinweg agieren dürfen. Bundesinnenministerium (BMI) und Innenministerkonferenz (IMK) orientieren sich dabei am deutsch-schweizerischen Polizeivertrag.

Ministerialdirigent a. D. Horst Eisel ist des Lobes voll. Von 1997 bis 1999 führte er die deutsche Delegation, die mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, dem schweizerischen Justizministerium, ein Abkommen über polizeiliche Zusammenarbeit aushandelte. Dieser deutsch-schweizerische Polizeivertrag wurde am 27. April 1999 in Bern unterzeichnet. „Man sprach“, so Eisel, „von einem Signal für eine fortschrittliche grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Partnerschaft, von einem Modell für Europa.“[1] Die beiden Kammern der schweizerischen Bundesversammlung haben dem Abkommen bereits zugestimmt, in Deutschland befindet es sich mitten im Ratifizierungsprozess: Der Innenausschuss hat seinen Segen gegeben, nach der Sommerpause ist das Plenum des Bundestages an der Reihe. Offene Grenzen – aber nur für die Polizei – Verrechtlichung grenzüberschreitender Polizei-Aktionen weiterlesen

Die Observation – Die Kunst zu sehen, ohne gesehen zu werden

von Otto Diederichs

„Irgendetwas stimmt da nicht, Harry. Fahr mal hinterher.“ Keine Sendung vergeht, ohne daß Deutschlands bekanntester Fernsehkriminaler, Oberinspektor Stefan Derrick, seinem Assistenten diesen Auftrag erteilt. Sein amerikanischer Kollege Kojak schickt seinen Stavros schon gezielter los: „Ich will genau wissen, was der Kerl treibt. Also nimm‘ Dir ein paar Mann mit – und Lockenköpfchen: verlier ihn nicht wieder.“ Und bei Crockett und Tubbs von ‚Miami Vice‘ sind gleich ganze Gruppen in einer ‚Dose‘, so nennt man im Jargon die mit Observationstechnik vollgestopften Kleintransporter, im ständigen Einsatz.

„Eine aufmerksame Beobachtung von Personen oder Objekten gehört seit eh und je zu den Aufgaben von Sicherheitskräften vornehmlich im Schutzdienst. Typische Beispiele sind der ‚Schutzmann an der Ecke‘ oder der zivil gekleidete Polizeibeamte, der in das ‚Milieu‘ ging, um verdeckt das kriminelle Potential zu beobachten“ , weiß hierzu das Kriminalistikhandbuch zu berichten. Die Observation – Die Kunst zu sehen, ohne gesehen zu werden weiterlesen

Neues zum ‚Undercover‘-Einsatz in den USA* – Einige unkommentierte Beispiele

von Gary T. Marx

„Ich habe keine Sympathie für jene, die darüber ins Jammern ausbrechen, daß Polizisten Drogen an eine bereitwillige Kundschaft verkaufen. Wir verwenden jedes legale Mittel, das uns zur Verfügung steht. Wir wollen, daß alle wissen, vielleicht kaufst Du Deine Drogen beim nächsten Mal von einem Polizeibeamten“, erklärte der damalige Bürgermeister von Washington D./C., Marion Barry, 1988 auf einer Pressekonferenz. Rund drei Jahre später wurde Barry selbst das Opfer einer sog. ’sting operation‘, die mit Hilfe einer ehemaligen Bekannten von der Polizei eingefädelt worden war. Das hierbei verwendete Kokain hatte die Polizei zur Verfügung gestellt. (Aufgrund eines für die USA typischen Handels zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung konnte Barry mit sechs Monaten Haft eine vergleichsweise milde Verurteilung erreichen, indem er von seinem Bürgermeisteramt zurücktrat.Bei den Wahlen 1994 errang er es zurück.)

Auch wenn die Drogenfahndung nach wie vor das wichtigste Einsatzfeld für ‚undercover‘-Operationen bildet, so sind diese Methoden doch längst auch darüber hinaus etabliert, und es haben sich neue Anwendungsbereiche ergeben. Neues zum ‚Undercover‘-Einsatz in den USA* – Einige unkommentierte Beispiele weiterlesen

Polizeiliche Intelligence – Informationsverarbeitung und -auswertung als neue Strategie

von Sabine Strunk

Beschaffung und Speicherung von Informationen sowie deren Verarbeitung und Weitergabe sind seit jeher Grundlage kriminalpolizeilicher Tätigkeit, um aus vergangenen Ermittlungen und Erkenntnissen Aufklärungshinweise für aktuelle oder zukünftige Fälle zu gewinnen. Im Rahmen der pro-aktiven Verbrechensbe-kämpfung allerdings erweitert sich die Zielsetzung von der ‚Aufklärungsperspektive‘ hin zu einer Perspektive, die das frühzeitige Erkennen von Straftätern, die Verdachtsschöpfung, zum Gegenstand der Informationsverarbeitung macht. Die Übernahme der anglo-amerikanischen Terminologie ‚Intelligence‘ für den Prozeß der Auswertung signalisiert den skizzierten Strategiewandel und gibt dessen Richtung präziser an als der deutsche Begriff Auswertung: Gemeint ist die aktive Informationsgewinnung weit über das traditionell retrospektive polizeiliche Informationsfeld hinaus. Polizeiliche Intelligence – Informationsverarbeitung und -auswertung als neue Strategie weiterlesen

Operative Zusammenarbeit über Grenzen – Verdeckte Aktionen und kontrollierte Lieferungen

von Heiner Busch

„In- und ausländischen Fahndungsbehörden ist ein Schlag gegen den internationalen Rauschgifthandel gelungen.“ Immer wenn größere Drogenmengen sichergestellt werden, gehören solche oder ähnliche Sätze zum festen Bestandteil polizeilicher Presseerklärungen und gelangen über diesen Weg – zumeist ohne hinterfragt zu werden – in die Zeitungsmeldungen. Wie die polizeiliche Zusammenarbeit konkret aussah, bleibt nebulös. Allenfalls erhalten die LeserInnen noch den lapidaren Hinweis, die Täter seien über einen längeren Zeitraum observiert worden, man habe einen Tip erhalten oder ein ‚Verdeckter Ermittler‘ sei an dem Einsatz beteiligt gewesen. Operative Zusammenarbeit über Grenzen – Verdeckte Aktionen und kontrollierte Lieferungen weiterlesen

Terminologie zu Vertrauens-Personen und Verdeckten Ermittlern

Erst Mitte der 80er Jahre setzte sich in der Bundesrepublik eine offizielle Terminologie durch. Seither wird eindeutig unterschieden zwischen V(=Vertrauens)-Personen) und Verdeckten Ermittlern. Bei der VP, so die Richtlinien von 1985, handelt es sich um „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützten, und deren Identität grundsätzlich geheimgehalten wird“. Während Gelegenheitsinformanten nur punktuell der Polizei ihr Wissen mitteilen, kommt es mit V-Personen zu einer regelrechten Zusammenarbeit. Sie ist auf Dauer angelegt, die V-Person ist MitarbeiterIn der Polizei, sie erhält von dieser bestimmte Aufträge und sie wird für ihre Arbeit entlohnt. Gleichwohl bleibt sie außerhalb des Polizeidienstes. Im Unterschied zur zweiten Gruppen, den Verdeckten Ermittlern. Laut offizieller Definition handelt es sich bei ihnen um „besonders ausgewählte und ausgestattete Polizeivollzugsbeamte, die unter einer Legende Kontakte zur kriminellen Szene aufnehmen, um Anhaltspunkte für Maßnahmen der Strafverfolgung zu gewinnen, und deren Identität auch im Strafverfahren geheimgehalten werden soll“. Terminologie zu Vertrauens-Personen und Verdeckten Ermittlern weiterlesen

Von „Verdeckten Ermittlern“,“NoePs“, „qualifizierten Scheinaufkäufern“ und anderen – Die Polizei im kriminellen Untergrund

von Norbert Pütter und Otto Diederichs

Wie so oft in der bundesdeutschen Polizeiarbeit besaß man anfangs auch bei der Untergrundfahndung zwar praktische Erfahrungen, ohne jedoch auf einen entsprechenden rechtlichen Rahmen verweisen zu können. Mitte der 80er Jahre setzte sich dann eine offizielle Terminologie durch: Klar unterschieden wird nun zwischen „Vertrauens-Personen“ (VP) und „Verdeckten Ermittlern“ (VE). Bei der VP, so die Richtlinien von 1985, handelt es sich seither um „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützten, und deren Identität grundsätzlich geheimgehalten wird“. Während ein „Gelegenheitsinformant“ der Polizei sein Wissen nur punktuell und anlaßbezogen mitteilt, kommt es mit V-Personen zu einer direkten und auf Dauer angelegten Zusammenarbeit. Die V-Person wird somit zur „freien“ MitarbeiterIn der Polizei, erhält bestimmte Aufträge und wird für ihre Arbeit entlohnt. Bei den „Verdeckten Ermittlern“ hingegen handelt es sich um „besonders ausgewählte und ausgestattete Polizeivollzugsbeamte, die unter einer Legende Kontakte zur kriminellen Szene aufnehmen, um Anhaltspunkte für Maßnahmen der Strafverfolgung zu gewinnen, und deren Identität auch im Strafverfahren geheimgehalten werden soll“. Von „Verdeckten Ermittlern“,“NoePs“, „qualifizierten Scheinaufkäufern“ und anderen – Die Polizei im kriminellen Untergrund weiterlesen