Seit dem G8-Gipfel in Heiligendamm drängt das deutsche Bundesinnenministerium auf die Einrichtung einer EU-Datensammlung für Fußballfans und Demonstranten[1]. Jetzt liegt das Ergebnis einer entsprechenden EU-Studie vor, die von der EU-Kommission bei der internationalen Beraterfirma ICF GHK in Auftrag gegeben worden war[2]. Grundlage war ein Fragebogen, der an alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Kroatien versandt wurde. Gleichzeitig wurden die EU-Polizeiagentur EUROPOL sowie die internationale Polizeiorganisation Interpol konsultiert. Bald Zentrale Datei für „Reisende Gewalttäter“? weiterlesen
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Literatur
Zum Schwerpunkt
Minderheiten, gesellschaftliche Randgruppen genießen schon immer die besondere Aufmerksamkeit der Polizeien; behandelt als polizeiliche Klientel wird ihre Ausgrenzung befestigt. Zumindest in der öffentlich-politischen Wirkung funktioniert dies wie ein sich selbst bestätigender Kreislauf. Die Polizei erzeugt, was sie aufzudecken vorgibt: Das Bild von besonders gefährlichen, kriminellen Gruppen. Dabei unterliegen die Kriterien polizeilicher Verdachtsvermutung historischen Wandlungen. Juden, Zigeuner, Berufsverbrecher, Homosexuelle, Jugendliche, Fußballfans … Ein besonders prominentes Kriterium des Verdachts ist das der ethnischen Herkunft: Meist durch Augenschein erkennbar und daher leicht polizeilicher Kontrolle zugänglich, handelt es sich um ein Unterscheidungsmerkmal, das mit den politischen Kampagnen gegen „kriminelle Ausländer“ ebenso harmoniert, wie mit der Vorstellung, die eigentlichen kriminellen Gefahren kämen von außen und seien Fremde. Literatur weiterlesen
Egal ob Hühnerstall oder Castor: Der Staatsschutz überwacht immer
Interview mit dem Hamburger Strafverteidiger Martin Lemke
Die Staatsschutzabteilungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft ziehen alle Register – auch jenseits des rechtlich Zulässigen. Diese Bilanz zieht der Martin Lemke, Hamburger Strafverteidiger und Mitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV). Martin Beck fragte ihn nach seinen Erfahrungen in politischen Strafverfahren.
Sie sind seit 20 Jahren als Strafverteidiger in Hamburg tätig. Hat sich aus ihrer Sicht in diesen zwei Jahrzehnten das Agieren des Staatsschutzes verändert?
Insbesondere im Wendland bei Castortransporten oder bei Demonstrationen in Hamburg – zu diesen beiden Bereichen kann ich am meisten sagen – geht die Polizei in ihrem Bemühen, Demonstrierende zu verfolgen, immer weiter.
Sie schreckt dabei teilweise noch nicht einmal davor zurück, ihre eigene Dämlichkeit kundzutun. Ein Beispiel: Polizisten fühlen sich ja leicht beleidigt. Wenn dann ein Beamter schreibt, er sei durch eine Geste beleidigt worden und „Geste“ mit Doppel-E schreibt, zeigt das meines Erachtens, dass er gar nicht genau weiß, was damit gemeint ist. Egal ob Hühnerstall oder Castor: Der Staatsschutz überwacht immer weiterlesen
Allgegenwärtig, aber wenig bekannt: Der polizeiliche Staatsschutz in Deutschland
von Mark Holzberger und Albrecht Maurer
Die deutsche Polizei verfügt vom Bund über die Länder bis in die meisten Kommunen über sog. Staatsschutzabteilungen – und kaum einer merkt’s oder stört sich daran. Dabei gewinnt der polizeiliche Staatsschutz seit Jahren stetig an Einfluss und die Grenzen zum Verfassungsschutz verschwimmen immer mehr.
Die Aufgabe des Polizeilichen Staatsschutzes – so heißt es in der Selbstdarstellung des BKA – sei die Bekämpfung der „politisch motivierten Kriminalität“ (PMK). Die Zuordnung von Straftaten, auch von Alltagsdelikten, zur PMK erfolge – so das BKA weiter –, wenn Tatumstände und/oder Tätereinstellung Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie in strafbarer Weise den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder eines ihrer Wesensmerkmale richten.[1] Damit ist ein weites Feld eröffnet. Dazu kommen – neben den beiden Sonderbereichen „Spionage“ und „Proliferation“ – eine ganze Reihe so genannter klassischer Staatsschutzdelikte wie Volksverhetzung oder Propagandadelikte, bei denen (anders als beim Verfassungsschutz) eine bestimmte extremistische Motivation im Einzelfall nicht zwingend vorliegen muss.[2] Allgegenwärtig, aber wenig bekannt: Der polizeiliche Staatsschutz in Deutschland weiterlesen
Wir bleiben in Verbindung! Polizeilicher Staatsschutz und Geheimdienste in Europa
von Mark Holzberger und Albrecht Maurer
Für die Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität sei –gerade im Rahmen der EU – die Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten unerlässlich. So hieß es in einem Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) aus dem Jahr 2007.[1] Wie steht es heute um die staatsschützerische Verquickung in der EU?
Die Statuten von Interpol schließen nicht nur eine Zusammenarbeit in politischen und militärischen Angelegenheiten aus. Sie verbieten auch eine Kooperation mit so genannten polizeilichen Nachrichtendiensten. Das waren – aus Sicht des BKA – die maßgeblichen Gründe, weswegen man sich schon seit den 70er Jahren im Kontext der damaligen EG bzw. danach im Rahmen der EU bemüht hat, Strukturen für ein möglichst reibungsloses Zusammenwirken von Polizei und Geheimdiensten – vor allem in Staatsschutzangelegenheiten – zu etablieren. Die Gründung von Europol war hierbei ein wichtiger Meilenstein. Wir bleiben in Verbindung! Polizeilicher Staatsschutz und Geheimdienste in Europa weiterlesen
Ganz und gar nicht kleinteilig: Ein Panorama der staatsschützerischen Dateienlandschaft
Interview mit dem Berliner Rechtsanwalt Sönke Hilbrans
Es braucht nicht viel, um in einer der vielen Informationssammlungen des Staatsschutzes erfasst zu werden. Aber selbst ein Freispruch ist keine Garantie für eine Löschung, erklärt Sönke Hilbrans. Mit dem Vorstandsmitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) sprach Heiner Busch.
Der Staatsschutz scheint eine besondere Rolle für die polizeiliche Datenverarbeitung zu spielen. In den langen Listen von Dateien, die die Bundesregierung in den letzten Jahren auf parlamentarische Anfragen hin herausgerückt hat, gibt es eine Vielzahl von Sammlungen, hinter denen ein staatsschützerische Interesse steckt. Kann man in diesem Dschungel eine Einteilung vornehmen?
Die Bedürfnisse des polizeilichen Staatsschutzes waren jedenfalls immer ein wesentlicher Motor für die polizeiliche Informationsverarbeitung. Das war zu Beginn der Terroristenverfolgung in den 1970er Jahren so, und so ist es bis heute geblieben. Rechtlich unterscheidet man heute allgemein zwischen Amtsdateien und Verbunddateien. Während Amtsdateien von einer Dienststelle im eigenen Interesse betrieben werden, stehen Verbunddateien eben einem ganzen Verbund von teilnehmenden Behörden zur Verfügung. Grundsätzlich können dabei alle Teilnehmer Daten eingeben und auch daraus abrufen. In Deutschland ist das Informationssystem der Polizei INPOL die Hintergrundarchitektur für die bundesweiten Verbunddateien. In INPOL werden auch wesentliche Verbunddateien für den Staatsschutz betrieben. Die Bundesländer unterhalten ferner eigene landesweite Informationssysteme. Ganz und gar nicht kleinteilig: Ein Panorama der staatsschützerischen Dateienlandschaft weiterlesen
Summaries
Focus: Police state protection
Way out or way off? Democracy with dynamic protective fence
by WolfDieter Narr
Since the involvement of the Federal Office for the Protection of the Constitution (FOPC, Bundesamt für Verfassungsschutz) in the scandal concerning the ‚NationalSocialist Underground‘ demands have been increasingly made in leftwing and leftliberal circles for the abolition of the domestic secret service. Some critics are now of the opinion that the police force, or to put it more clearly, the political police, can undertake the tasks performed until now by the FOPC, as they are better controlled and act more constitutionally. This is an obviously false conclusion. Political penal law, the essential instrument applied by the police force, has always criminalised political convictions. Linked to this are comprehensive procedural criminal and police powers for surveillance. Therefore not only the abolition of the FOPC is necessary, but also a thorough cleanup of the political penal and police laws, which are riddled with imaginary political enemies, together with a democratic reform of the police force as a whole. Summaries weiterlesen
Das zweite Oury Jalloh-Verfahren – Polizeiliche Gewaltverhältnisse und ihre tödlichen Folgen
von Dirk Vogelskamp
Das zweite Strafverfahren um den Verbrennungstod Oury Jallohs im Polizeigewahrsam ist am 13. Dezember 2012 zu Ende gegangen. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg verurteilte nach insgesamt 67 Verhandlungstagen den angeklagten Dienstgruppenleiter des Dessauer Polizeireviers wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800,- €. Dieser habe es unterlassen, den an Händen und Füssen geketteten und alkoholisierten Oury Jalloh unter ständiger Beobachtung zu halten. Das zumindest wäre seine Pflicht gewesen, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Zudem habe er das Auslösen des Rauchmelders anfangs ignoriert und diesen zweifach ausgeschaltet.
Der Bundesgerichtshof hatte drei Jahre zuvor im Januar 2010 den Freispruch des wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagten Dienstgruppenleiters durch das Dessauer Landgerichts aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung und Entscheidung an das Landgericht Magdeburg verwiesen. Es sei weiterhin nicht nachvollziehbar, wie sich der Brand im Einzelnen entwickelt habe und wie viel Zeit zum Eingreifen den Beamten zwischen erstem Rauchalarm und vermutlichen tödlichem Inhalationsschock Oury Jallohs verblieben sei. Das zweite Oury Jalloh-Verfahren – Polizeiliche Gewaltverhältnisse und ihre tödlichen Folgen weiterlesen
Kontrollprobleme neuen Ausmaßes – Polizeilicher Staatsschutz als Geheimpolizei
von Norbert Pütter
Geheimdienste, so lehrt die Erfahrung, sind nicht nur ineffektiv, sondern auch unkontrollierbar und undemokratisch. Sie könnten, so wird neuerdings argumentiert, auch deshalb abgeschafft werden, weil mit dem polizeilichen Staatsschutz eine Instanz bereitstehe, die mit rechtsstaatlich einwandfreien Mittel den entsprechenden Gefahren entgegentreten, Straftaten verhindern oder aufklären könne.[1] Dieser „Ausweg“ schafft jedoch neue Probleme.
Historisch nahm die „politische Polizei“ schon immer eine besondere Stellung innerhalb der öffentlichen Gewalt ein.[2] Schließlich soll sie den Staat selbst vor gegen ihn gerichteten Straftaten und Gefahren schützen. Weil die staatliche Ordnung aber ein besonders hohes Rechtsgut sein soll – sie sichert die gesellschaftlichen Machtverhältnisse –, reich(t)en die „normalen“ polizeilichen und strafrechtlichen Vorkehrungen nicht aus. Besondere Strafnormen (Staatsschutzdelikte), spezialisierte Zuständigkeiten (Staatsanwaltschaften, Gerichte), gesonderte polizeiliche Abteilungen mit einem spezifischen „Tätigkeitsprofil“ sind deshalb für den Staatsschutz kennzeichnend. Kontrollprobleme neuen Ausmaßes – Polizeilicher Staatsschutz als Geheimpolizei weiterlesen
Politische Polizei – Demokratie mit dynamischem Schutzzaun
Seit seinen Verwicklungen in den Skandal um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ wird in linken und linksliberalen Kreisen immer deutlicher die Forderung laut, den Verfassungsschutz abzuschaffen. Der polizeiliche Staatsschutz gerät dabei fast in Vergessenheit.
Am 23. Mai 1949 erhielt die Bundesrepublik mit Hilfe der westlichen Besatzungsmächte ihre grundgesetzliche Taufurkunde. Aber die gewählten Herren und die wenigen Damen, die nun die westdeutsche Politik vertraten, haben sich selbst, den BürgerInnen und der unerprobten Verfassung nicht allzu sehr vertraut. Noch warf die nationalsozialistische Herrschaft ihren erheblichem Nachschatten. Vor allem aber war die Spannung der ersten Hochphase des Kalten Kriegs jederzeit präsent. Politische Polizei – Demokratie mit dynamischem Schutzzaun weiterlesen