Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.
Nach über zehn Jahren Planungsdiskussion und Entwicklungsarbeiten, einem weitgehenden Scheitern der ursprünglichen Pläne und einem bescheideneren Neuanfang ging am 18. August 2003 die erste Stufe von INPOL-neu in Betrieb.
Als die ersten 35 Terminals des alten INPOL-Systems im Herbst 1972 ans Netz gingen, schien für die Polizei eine neue Ära anzubrechen. „Kommissar Computer“ wurde von seinen polizeilichen Kollegen mit Jubel begrüßt. Im August 2003, beim Start von INPOL-neu, mochte dagegen keine rechte Begeisterung aufkommen. Eher war man erleichtert, dass es mit dem neuen System doch noch geklappt hatte, bevor im Jahr 2004 die Wartungsvereinbarungen für die Software des alten abgelaufen wären, bevor die letzten internen Spezialisten in Pension gingen und ohne dass das Fahndungssystem zusammenbrach. INPOL-neu – Informatisierung des polizeilichen Alltags weiterlesen →
Der heutige Analog-Sprechfunk sei veraltet, heißt es seit Anfang der 90er Jahre. Die „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BOS) – Polizei, Zoll, Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutz – wollen auf Digital-Funk umsteigen.
Seit über 30 Jahren kommen Polizei- und Rettungskräfte mit ihrem analogen Funk bestens zurecht. Die Kommunikation, die im Wesentlichen über zwei UKW-Bänder (4m und 2m) verläuft, hat sich durch den technischen Fortschritt ständig verbessert und wurde immer weniger störanfällig. Die allgemeine Miniaturisierung der Bauteile führte im Laufe der Zeit zu handlichen, robusten Geräten, die in hunderttausendfachen Stückzahlen leitstellenvermittelte Verständigung (Dispatching) ermöglichen. Strecken von einem bis 50 km oder (relaisvermittelt) über hunderte Kilometer werden bewältigt. Rechnung ohne Wirt – Digitalfunk – nicht nur eine Kostenfrage weiterlesen →
Die forensische DNA-Analytik, irreführenderweise auch als ‚genetischer Fingerabdruck‘ bezeichnet, hat in der polizeilichen Praxis einen Status erreicht, der politische Initiativen für eine umfassendere Anwendung zur Folge hat. Strittig ist dabei, ob es sich lediglich um ein profanes polizeiliches Identifizierungsinstrument oder doch um einen risikoreichen Eingriff in Grundrechte handelt.
Auch mehr als 20 Jahre nach ihrer Erfindung und im Laufe ihrer weitgehend schon in Routine übergegangenen Anwendung in der kriminalistischen Alltagspraxis hat die forensische DNA-Analyse von ihrer wissenschaftlichen Faszination, aber auch von ihrem Potential für kriminalpolitische und bürgerrechtliche Kontroversen nur wenig eingebüßt. Weitgehend geklärt ist mittlerweile, dass sie ein zuverlässiges und effektives Verfahren der Identifizierung von Personen und der Zuordnung von Spurenmaterial hergibt. DNA-Identifizierung – Transformationen einer kriminalistischen Wunderwaffe weiterlesen →
Die Koppelung von Videokamera und Computer macht es möglich. Automatische Fahrzeugnummern-Erkennungssysteme ermöglichen nicht nur die Erhebung von Straßengebühren, sondern auch polizeiliche Kontrollen.
Seit es sie gibt, sind Autonummern für die Polizei interessant, weil sie nicht nur die Identifikation des Fahrzeugs, sondern auch die seines Besitzers ermöglichen. Sie sind eindeutig und außerdem in einem zentralen Register bzw. einer nationalen Datenbank erfasst. Die Abfrage dieses Registers erfolgte bisher zumeist manuell, d.h. einE PolizistIn musste das Kennzeichen per Funk an eine Zentrale übermitteln oder – im günstigsten Fall – direkt in ein Datenfunkgerät eingeben. Überwachte Fahrt für freie Bürger? Automatische Nummernschilderkennung weiterlesen →
Am 15. Mai 2003 präsentierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das im Auftrag ihres Ministeriums erstellte Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI) über die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) in der Bundesrepublik.[1] Die Untersuchung zeige, so Zypries, dass die TKÜ „ein unverzichtbares und effizientes Mittel zur Strafverfolgung“ sei, das „von den Ermittlungsbehörden sensibel und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eingesetzt“ werde.[2]
Die Vorgeschichte des Gutachtens geht auf die erste rot-grüne Koalitionsvereinbarung von 1998 zurück. Unmittelbarer Anlass war die in den 1990er Jahren explosionsartig gestiegene Zahl der Telefon- bzw. Telekommunikationsüberwachungen. Das Gutachten sollte Licht in das Dunkel der Überwachungspraxis bringen und damit die Grundlage für eventuelle Reaktionen des Gesetzgebers bilden. Da die Justiz- und Innenverwaltungen seit Jahrzehnten damit beschäftigt sind, selbst banale Statistiken der Öffentlichkeit vorzuenthalten, war die Idee eines wissenschaftlichen Gutachtens durchaus sachlich begründet. Die Wissenschaft hat festgestellt… Die Verharmlosung der Telekommunikationsüberwachung weiterlesen →
Gummiweiche Formulierungen und ein weitgehender Verzicht auf Datenschutzprinzipien und Rechtsschutzmöglichkeiten kennzeichnen die neuen Abkommen zwischen der EU bzw. Deutschland und den USA.
Der 11. September 2001 hat eine rasante rechtspolitische Entwicklung nach sich gezogen. Wie rasant sie war, zeigt sich sehr deutlich an den Vereinbarungen zwischen Europol und den US-Behörden. Am 6. Dezember 2001 schlossen sie ein erstes Abkommen, das sich noch auf den Austausch von strategischen, d.h. nicht-personenbezogenen Informationen beschränkte. In dessen Art. 3 gab es jedenfalls den Versuch, den Datenaustausch auf bestimmte Kriminalitätsbereiche zu limitieren. Art. 10 II stellte bereits weitere Vereinbarungen zum Austausch personenbezogener Daten in Aussicht. Dem sind die Parteien ein Jahr später gefolgt. Im Zusatzabkommen vom 5. Dezember 2002 gibt es keine Begrenzung der Kriminalitätsbereiche mehr.[1] EUROPOL kann danach die bei ihm vorhandenen Informationen auf Anfrage oder spontan an die USA übergeben. Die Einschränkungen für die Datenübermittlung sind äußerst vage gehalten. So heißt es in Art. 5 Nr. 1a: Rechtshilfe ohne Rechtsschutz – Rechtshilfe- und Auslieferungsabkommen mit den USA weiterlesen →
Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 wird sowohl in den USA als auch in der EU die systematische Erfassung, Speicherung und Weitergabe biometrischer Daten vorangetrieben. Für biometrisch aufgerüstete Reisedokumente und Grenzkontrollen rücken transatlantisch abgestimmte Standards mit weltweitem Modellcharakter in greifbare Nähe.
Der von der US-Regierung unter George W. Bush geführte „Krieg gegen den Terror“ richtet sich nicht nur gegen äußere Ziele wie Afghanistan oder Irak. Die zur „Heimatsicherheit“ aufgestellten Behörden suchen verstärkt auch nach Möglichkeiten zur Bevölkerungskontrolle im Innern. An den Grenzen sollen nun biometrische Technologien zum Einsatz gelangen, welche die zweifelsfreie Ermittlung und Überprüfung der (angeblichen) Identität eines Menschen versprechen. Der Krieg im Innern – Biometrische Kontrollen nach dem 11. September weiterlesen →
Mitte Mai dieses Jahres organisierte das Fraunhofer Institut für Chemische Technologie (ICT) eine hochkarätig besetzte Welt-Konferenz für Hersteller und Nutzer „non-letaler Waffen“(NLW). Die Tagung stellte eindrucksvoll unter Beweis, dass sogenannte „untödliche Wirkmittel“ die waffentechnische Zukunft für Polizei und Militär bedeuten könnten.
Pistolen, die Stromharpunen verschießen, Gewehre zum Abfeuern kleiner Gas-Tabletten und Markierfarben, Mikrowellenstrahler gegen Personen und Computer oder zu Barrieren umfunktionierte Airbagtechnik bieten eine hochgradig effektive zusätzliche Option bei Operationen von Sondereinheiten im Innern, im Kampf gegen gewaltbereite Bevölkerungsgruppen und vor allem bei Einsätzen im Krieg gegen den Terror. Das wurde an der Mammutveranstaltung des ICT in 32 Vorträgen und über 30 sogenannten „poster sessions“ demonstriert.[1]Jeden Tag Leben verteidigen – „Nicht-tödliche“ Waffen für Kriege und Innere Einsätze weiterlesen →
Seitdem die Polizei im 19. Jahrhundert aus dem Militär ‚ausgefällt‘ wurde, spielte ihre spezifische technische Ausstattung eine zentrale Rolle. Aus den informationellen und handfesten Techniken der Verbrechensbekämpfung, der Unruhe-Pazifizierung und der Strafverfolgung wurden seit Ende der 60er Jahre Technologien, die die Polizei selbst grundsätzlich veränderten.
Der Begriff Technologie beinhaltet bekanntlich mehr als eine bloße Sammlung einzelner technischer Instrumente mit jeweils eigener Gebrauchslogik. Sie verändert die Gebrauchsweise, den Gegenstand, für den sie gebraucht wird, und die Gebrauchenden selbst. Kurzum die gesellschaftlichen Herstellungs- und Umgangsformen wandeln sich insgesamt. Die Informations- und Kommunikationstechnologie hat dies seit den späten 60er Jahren offensichtlich getan. Das gilt für die Polizei in besonderem Maße. Seit der Ankunft von Kommissar Computer, wie es Anfang der 70er Jahre noch hieß, haben sich nicht nur die polizeilichen Instrumente gewandelt. Es änderte sich die Polizei – ihre Aufgaben, ihre Institutionen und ihre politischen Funktionen. Die Technologisierung der Polizei… und ihre dringliche Politisierung weiterlesen →
Die Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) diene ausschließlich der polizeilichen Terrorismusbekämpfung, das Kommando Spezialkräfte (KSK) dagegen der militärischen.[1] Diese offizielle Darstellung der Kommandoeinheiten des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr ist zu einfach.
September 1973: Die neu geschaffene GSG 9 präsentiert sich der Presse: „Ein Hubschrauber schwenkt ein, die Luken öffnen sich, sechs Seile fallen heraus, acht Mann mit Bewaffnung seilen sich zum Boden ab, gehen in Deckung. Dauer der Aktion: acht Sekunden.“[2] 24 Jahre später, im September 1997, erleben die PressevertreterInnen ein Remake desselben Films. Wiederum knattern Hubschrauber heran und vermummte, bewaffnete Gestalten seilen sich ab. Allerdings sind es dieses Mal nicht GSG 9-Polizisten, die eine Showeinlage bieten, sondern Soldaten, Angehörige des neuen Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr. Kämpfer, die wir nicht brauchen: „Grenzschutzgruppe 9“ und „Kommando Spezialkräfte“ weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.