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Letzter Ausstieg rechts – Konturen eines staatlichen Aussteigerprogramms für Rechtsextreme

von Christine Hohmeyer

Die Bundesregierung plant ein staatliches Programm, um Angehörigen rechtsextremistischer Gruppierungen den Ausstieg zu erleichtern. Erreicht werden soll eine Schwächung der Szene. Doch wenngleich in der Öffentlichkeit bereits viel Wirbel darum gemacht wurde – mehr als vage Konturen zeichnen sich gegenwärtig noch nicht ab.

Reichlich Aufregung hatte es im Februar dieses Jahres gegeben – ausgelöst durch die Aussage von Innenminister Otto Schily, ein einzelner Aussteiger könne den Staat bis zu 100.000 DM kosten. Diese Summe müsse für Wohnungswechsel oder den anfänglichen Unterhalt eingeplant werden. Während Politik und Presse nun darüber stritten, ob Neonazis damit das Leben „versüßt“ oder „subventioniert“ werde, blieben die tatsächlich neuralgischen Punkte des Vorhabens im Dunkeln. Unklar ist bislang, ob sich das Programm an Führungspersonen oder Mitläufer richten wird, ob Aussteiger sich freiwillig melden oder angesprochen werden sollen. Übernehmen der Verfassungsschutz, die Polizei oder die Jugend- und Sozialbehörden die heikle Mission? Und nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob der Staat Gegenleistungen für seine Ausstiegshilfe verlangen wird. Letzter Ausstieg rechts – Konturen eines staatlichen Aussteigerprogramms für Rechtsextreme weiterlesen

Offenbarungseid der Polizeistatistiker – Registrierung rechtsextremistischer Straftaten

von Mark Holzberger

Auf der Herbsttagung 2000 des Bundeskriminalamtes gab dessen Vizepräsident zu, die deutsche Polizei arbeite bei der Registrierung rechtsextremistischer Straftaten seit Jahren mit falschen Zahlen. Nun will man die Erfassung neu regeln.

117 Personen seien in Deutschland seit der Wende 1989 von Rechtsextremisten getötet worden, berichtete das ARD-Magazin „Panorama“ am 24. August 2000. Das Bundesinnenministerium (BMI) ging zu diesem Zeitpunkt von nur 24 Toten aus. Selbst einige spektakuläre rechtsextremistische Tötungsdelikte waren offiziell nicht als solche registriert worden – etwa die tödliche Hetzjagd auf den algerischen Flüchtling Omar Ben Noui im Februar 1999 in Guben oder der Fall des portugiesischen Bauarbeiters Noemia Lourenco, der im Juli 1998 in Leipzig zu Tode getrampelt worden war. Die Zahl der aus rechtsextremistischen Motiven Getöteten, so „Panorama“ weiter, sei unter Bundesinnenminister Otto Schily herunter gerechnet worden. Sein Vorgänger Manfred Kanther hatte noch 34 Tote zählen lassen.[1] Auf die zehn aus der Statistik verschwundenen Toten angesprochen, rang ein überforderter BMI-Staatssekretär Rudolf Körper nach Erklärungen: „Das kann auch ein Stück Zufall sein … Ja, man könnte sagen, wir sind froh, dass es nicht so viele geworden sind.“ Später beschied das BMI der „Panorama“-Redaktion, die Zahlen seien „nicht vergleichbar, weil zwischenzeitlich die statistischen Erfassungsmerkmale geändert wurden.“[2] Offenbarungseid der Polizeistatistiker – Registrierung rechtsextremistischer Straftaten weiterlesen

Kommunale Kriminalpolitik in Deutschland – Akteure, Themen und Projekte kriminalpräventiver Gremien

von Christine Hohmeyer[1]

Kommunale Kriminalprävention ist in Deutschland durch einen großen rhetorischen „Überbau“ gekennzeichnet, der mit beachtlichen Versprechen lockt. Gesellschaftliche Gruppen, ja die BürgerInnen selbst sollen sich an der Sicherheitspolitik ihres Wohnortes beteiligen können. Diese Sicherheitspolitik beruhe auf mehr Prävention, mehr Kooperation, mehr Gemeinsinn. Zudem sei es im lokalen Kontext möglich, schnell und effektiv auf jeweils entstehende Probleme zu reagieren. Angesichts dieses beglückenden Szenarios stellt sich die Frage, auf welche Art und Weise die neue Kriminalpolitik in den verschiedenen Gemeinden tatsächlich umgesetzt wird.

Um sich der Wirklichkeit kriminalpräventiver Aktivitäten anzunähern, gibt die Datensammlung des BKA zur Zeit die umfangreichste Übersicht.[2] Dort sind im „Infopool Prävention“ 1.380 kriminalpräventive Gremien, Präventionsräte, Sicherheitspartnerschaften und ähnliche Initiativen aufgeführt. Für diese Liste, die u.a. Teilnehmende, Themen und Projekte dokumentiert, griff das BKA auf Angaben der Landeskriminalämter oder der Landespräventionsräte zurück. Durch die unterschiedlichen Erhebungsmodi in den Ländern ist die Datenquelle mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten: In manchen Fällen wurde übertrieben weitreichend erfaßt, manchmal blieben die Angaben sporadisch und lückenhaft.[3] Doch obwohl die Auswertung des Infopools nur ein verzerrtes Bild der Wirklichkeit wiederzugeben vermag, werden selbst bei vorsichtiger Interpretation einzelne Tendenzen der „Präventionsbewegung“ sichtbar. Zum einen scheint die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger in der Praxis nicht annähernd so ausgeprägt, wie es die Theorie verheißt. Zum anderen scheint das Repertoire der Aktivitäten darauf hinzuweisen, daß die Möglichkeiten lokalen Handelns beschränkt sind – vor allem dann, wenn es sich um präventive Maßnahmen handeln soll. Kommunale Kriminalpolitik in Deutschland – Akteure, Themen und Projekte kriminalpräventiver Gremien weiterlesen

Die Observation – Die Kunst zu sehen, ohne gesehen zu werden

von Otto Diederichs

„Irgendetwas stimmt da nicht, Harry. Fahr mal hinterher.“ Keine Sendung vergeht, ohne daß Deutschlands bekanntester Fernsehkriminaler, Oberinspektor Stefan Derrick, seinem Assistenten diesen Auftrag erteilt. Sein amerikanischer Kollege Kojak schickt seinen Stavros schon gezielter los: „Ich will genau wissen, was der Kerl treibt. Also nimm‘ Dir ein paar Mann mit – und Lockenköpfchen: verlier ihn nicht wieder.“ Und bei Crockett und Tubbs von ‚Miami Vice‘ sind gleich ganze Gruppen in einer ‚Dose‘, so nennt man im Jargon die mit Observationstechnik vollgestopften Kleintransporter, im ständigen Einsatz.

„Eine aufmerksame Beobachtung von Personen oder Objekten gehört seit eh und je zu den Aufgaben von Sicherheitskräften vornehmlich im Schutzdienst. Typische Beispiele sind der ‚Schutzmann an der Ecke‘ oder der zivil gekleidete Polizeibeamte, der in das ‚Milieu‘ ging, um verdeckt das kriminelle Potential zu beobachten“ , weiß hierzu das Kriminalistikhandbuch zu berichten. Die Observation – Die Kunst zu sehen, ohne gesehen zu werden weiterlesen

Polizeiliche Beobachtung – Mit der Stange im Nebel

von Heiner Busch

Ende der 70er Jahre wurde der Begriff der ‚Beobachtenden Fahndung‘ (BeFa) durch den der ‚Polizeilichen Beobachtung‘ (PB) ersetzt. Zu einer inhaltlichen Änderung kam es dabei jedoch nicht. Ob BeFa oder PB, das Kürzel steht für die heimliche Überwachung von Reisebewegungen. Möglich wurde dies durch den Auf-bau der elektronischen Fahndung mit Hilfe des INPOL-Systems in den 70er Jahren. In den Fahndungsdateien können Personen oder Fahrzeuge mit dem Fahndungszweck ‚Beobachtung‘ ausgeschrieben werden. ‚Fahndungstreffer‘ vor allem an Kontrollstellen, sollen den ausschreibenden Dienststellen ein Bild über die Kontakte und Bewegungen der beobachteten Person liefern. An der Effektivität dieser Vorfeldmaßnahme sind Zweifel aber durchaus angebracht.

Im Mai 1990 begab sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, der die Vorgänge um den Mordfall Schmücker unter die Lupe nehmen sollte, nach Nordrhein-Westfalen. In der polizeilichen Fortbildungseinrichtung ‚Schloß Schellenberg‘ sollten die ehemaligen V-Leute des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz, Volker Weingraber, Deckname „Wien“, und Christian Hain, Deckname „Flach“, in öffentlicher Sitzung befragt werden. Die für die Sicherheit der einstigen Spitzel verantwortliche nordrhein-westfälische Polizei bestand darauf, eventuelle ZuhörerInnen vorher durch eine Anfrage im INPOL-Datensystem zu überprüfen. Aufgrund der dabei zutage geförderten Ergebnisse sollte einigen Zuhörern der Zugang zu den Sitzungen verwehrt werden. Erst nach Protesten der Ausschußmitglieder wurden sie eingelassen. Polizeiliche Beobachtung – Mit der Stange im Nebel weiterlesen

Das Gemeinsame Landeskriminalamt der fünf neuen Länder – Nachruf zu Lebzeiten

von Bernhard Gill

Aus dem deutsch-deutschen Vereinigungsprozeß ist ein organisatorisches Spezifikum hervorgegangen – oder besser gesagt, in Nachfolge des ehemaligen Zentralen Kriminalamtes (ZKA) übriggeblieben: das Gemeinsame Landeskriminalamt der fünf neuen Länder (GLKA). Im folgenden sollen die Geschichte, die gesetzlichen Grundlagen, Aufbau, Funktion und Perspektive des GLKA erörtert werden.

Am 5. Februar 1990 wurde das Zentrale Kriminalamt durch den Befehl Nr.0104/90 der 2.Regierung Modrow gegründet, kurz nachdem im Januar der Runde Tisch die endgültige Auflösung der STASI erzwungen hatte. Keimzelle des ZKA war dabei die Hauptabteilung Kriminalpolizei des Ministerium des Inneren, die vor der Wende zentralen Aufgaben der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung nachging und zentrale Weisungsgewalt gegenüber den Kriminalabteilungen der Volkspolizei auf Bezirks- und Kreisebene ausübte. Dem Leiter der Hauptabteilung Kriminalpolizei unterstanden auch das Kriminalistische Institut, das entsprechenden Einrichtungen im BKA vergleichbar sein soll1, und die Zentralstelle für Kriminalistische Registrierung. Das Gemeinsame Landeskriminalamt der fünf neuen Länder – Nachruf zu Lebzeiten weiterlesen

Ein Nachtrag: „Die größte Datenaktion der Berliner Polizei“

von Lena Schraut*

Vor und während der IWF-Tagung 1988 im herbstlichen Berlin nutzte die Polizei vor allem das Mittel der verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, um Informationen zu gewinnen. Als Rechtsgrundlage dienten zum einen das Berliner Polizeirecht (ASOG) und die Straßenverkehrsordnung, zum anderen der Kontrollstellenparagraph 111 StPO. Wir berichteten darüber in CILIP 31 (S.99 ff.). Inzwischen gibt es einige Details mehr zum Umfang der Kontrollen nach 111 StPO und eine, dem Generalbundesanwalt geltende Rüge des Bundesgerichtshofes. Ein Nachtrag: „Die größte Datenaktion der Berliner Polizei“ weiterlesen