Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.
Interview mit vier Aktivisten aus drei Generationen
Die Geschichte der BRD ist auch eine Geschichte des Protests.So wie sich seine Formen geändert haben, hat sich auch die Herangehensweise der Polizei an das Protestgeschehen gewandelt. Zusammen mit Christoph Ellinghaus, Susanne Falke, Karen Ullmann und Wolf Wetzel gehen wir auf Spurensuche. Die Fragen stellten Martin Beck, Heiner Busch und Matthias Monroy.
Bevor wir tiefer in das Thema einsteigen, wie hat Eure eigene Demonstrationsgeschichte begonnen?
Wolf Wetzel: Meine Erfahrungen beziehen sich auf militante Zusammenhänge, angefangen mit den Demonstrationen zu Zeiten des Häuserkampfes in Frankfurt am Main Anfang der 70er Jahre. Die Polizei operierte damals in großen Einheiten. Immer wieder kam es zu Verletzten und Schwerverletzten. Auch wenn wir öfter verprügelt wurden, so war dennoch die Ohnmacht, die Aussichtslosigkeit nicht dominierend. Das lag zum einen an der politischen Stimmung, zum anderen an ganz materiellen Bedingungen: Wir trugen – wenn gewollt – Helme und andere Schutzkleidung wie z.B. Armschützer, was erst später als „Passivbewaffnung“ verboten wurde. Eine kleine Demogeschichte – Protest und Polizei in den letzten vierzig Jahren weiterlesen →
Seit über drei Jahrzehnten erlebt die BRD einen ständigen Ausbau der Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten. Von Martin Kutscha, Tobias Singelnstein und Frederik Rachor wollten wir wissen: Was treibt den Gesetzgeber und wie steht es um die Qualität des „Sicherheitsrechts“? Die Fragen stellte Fredrik Roggan.
Das „Recht der Inneren Sicherheit“ hat seit den 70er Jahren eine rasante Entwicklung genommen. Kontrollstellenpragrafen und der „finale Rettungsschuss“ waren Gegenstand des ersten Musterentwurfs für ein einheitliches Polizeigesetz in den 70er Jahren. Die Legalisierung verdeckter Ermittlungsmethoden („Neue Methoden der Verbrechensbekämpfung“) begann in den 80ern im Polizeirecht und setzte sich danach in der Strafprozessordnung fort. Neue technische Methoden und neue Zusammenarbeitsformen im Innern (zwischen Polizei und Geheimdiensten) und nach außen (Schengen, Europol) kamen seither hinzu. An dieser Entwicklung waren nicht allein die Gesetzgeber auf verschiedenen Ebenen beteiligt, sondern auch die Verfassungsgerichte. Wichtige Entscheidungen, die in Intention und Tenor durchaus liberal-demokratischen Traditionen folgten, haben der staatsapparat-fixierten Sicherheitspolitik nichts Dauerhaftes entgegenstellen können. Schönwetter-Rechtsstaat? Recht, Bürgerrechte und Innere Sicherheit weiterlesen →
Angesichts neuer internationaler Bedrohungen brauche es mehr Informationsaustausch und eine direktere Zusammenarbeit. Das waren polizeiliche Forderungen der 70er Jahre. Was ist daraus geworden?
1978 erhielt die Redaktion des gerade entstandenen Informationsdienstes CILIP einen Brief des niederländischen Kollegen Cyrille Fijnaut: Ein neues europäisches Polizeigremium sei entstanden, das sich unter dem Namen TREVI treffe. Das Kürzel stehe für „terrorisme, radicalisme, extremisme, violence internationale“ Es sei völlig unklar, was die Herrschaften dort treiben. Und es sei dringend erforderlich, das im Auge zu behalten. In der Tat zeigten sich hier die Anfänge einer neuen Polizeikooperation. Schon neun Jahre später konstatierte Fijnaut, dass sich hier ein „turbulenter“ Wandel vollzogen habe, dessen Schnelligkeit vor allem dem Umstand zu verdanken sei, dass die Terrorismusbekämpfung sein ideologisches Treibmittel war und folglich „die Sicherheit des Staates … in Frage stand oder zu stehen schien.“[1] Die „Turbulenzen“ hörten aber keineswegs auf, als das Thema Terrorismus in den 80er und 90er Jahren in den Hintergrund trat und – bis zum Herbst 2001 – durch neue Bedrohungsbilder der „organisierten Kriminalität“, des internationalen Drogenhandels, der illegalen Einwanderung etc. abgelöst wurde. Neue europäische Polizeikooperation – Eine Bestandsaufnahme nach mehr als drei Jahrzehnten weiterlesen →
Ohne Gewalt kein Gewaltmonopol. Ohne Gewalt kein Staat. Kein Staat ohne Polizei. Unauflöslich ist die Verbindung zwischen dem neuzeitlichen Staat und seiner Fähigkeit, seinen Willen gegen die Untertanen/BürgerInnen durchzusetzen. An diesem Umstand hat die Parlamentarisierung des politischen Systems nichts geändert: Dem demokratisch-parlamentarisch beschlossenen Gesetz ist Geltung zu verschaffen – im Ernstfall mit Gewalt, mit der Polizei.
Die Polizei, deren institutioneller Zweck darin besteht, die herrschende Ordnung im Innern notfalls mit Gewalt aufrecht zu erhalten, steht keineswegs allein. Je nach Perspektive steht sie an der Spitze oder an der Basis des staatlichen Herrschaftsanspruchs. Sie verfügt über das Personal, die Fähigkeiten, die Ausrüstungen, die Aufgabe und die Befugnisse „Gefahren für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ abzuwehren. GewaltPolizeiGewalt – Wandlungen im Kern staatlicher Gewaltpraxis weiterlesen →
Im demokratischen Rechtsstaat, so die herrschende Lehre, wird die Polizei umfassend kontrolliert. Die Wirklichkeit spricht jedoch eine andere Sprache. Das zeigen nicht nur die lange Geschichte offenkundiger Kontrollprobleme, sondern auch die besonderen Anstrengungen, die in anderen Ländern unternommen werden.
In der Polizei manifestiert sich das staatliche Gewaltmonopol praktisch. Es ist ihr spezifischer Auftrag, im Wortsinne handgreiflich zu werden, wenn die BürgerInnen sich den allgemeinen Gesetzen nicht freiwillig fügen. Die Polizei in vorderster Front, gestützt auf das Gesetz, begleitet und unterstützt von den anderen Instanzen des Strafverfolgungssystems, soll die bestehende Ordnung aufrechterhalten. Diese idealtypische Konstruktion ist seit jeher mit einem Problem konfrontiert: „Quis custodit custodes?“ („Wer bewacht die Wächter?“) Wie kann sichergestellt werden, dass diejenigen, die den Gesetzen Geltung verschaffen sollen, sich auch selbst an Recht und Gesetz halten? Kontrolle der Polizei – Demokratische Selbstverständlichkeit oder starker Staat weiterlesen →
Seit einem Jahr müssen Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus die umstrittene Extremismusklausel unterzeichnen, wenn sie staatliche Fördergelder erhalten wollen. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hält eisern daran fest und lässt sich trotz massiver Kritik von Opposition, Gewerkschaften und Wissenschaft nicht vom Kurs abbringen.
Die ersten Enthüllungen über die fatale Mischung von Ignoranz, Fehlverhalten, Inkompetenz und Entpolitisierung auf Seiten der Sicherheitsbehörden und Geheimdienste im Kontext des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) waren gerade einmal zehn Tage alt, da meldete sich auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder erstmals zu Wort. Doch wer von der Ministerin, die für das Bundesprogramm „Toleranz fördern. Kompetenz stärken“[1] zuständig ist, Worte der Ermutigung für die durch ihr Ministerium (BMFSFJ) geförderten Projekte gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus oder gar der Anerkennung für deren mehr denn je notwendige Arbeit erwartet hatte, wurde – wieder einmal – enttäuscht. Projekte in der Extremismusfalle: „Wir bleiben dabei. Die Demokratieerklärung ist richtig.“ weiterlesen →
Die Debatte um die „Gewalt gegen Polizeibeamte“ hat im Sommer einen weitere Stufe erreicht: Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) legte den dritten Teil seiner Untersuchung vor, die Innenminister einigten sich auf eine einheitliche Lagebilderstellung, und der Bundestag verabschiedete verschärfte Strafandrohungen.
Pünktlich zur Sommersitzung der Innenministerkonferenz (IMK) präsentierte das KFN die letzte Auswertung seiner im Auftrag von zehn Bundesländern durchgeführten schriftlichen (Online-)Befragung von PolizistInnen. Mit dem Ziel dazu beizutragen, „dass sich die öffentliche Debatte möglichst eng an den empirischen Fakten orientieren kann“, wurden drei Zwischenberichte erstellt. Der erste lieferte eine allgemeine quantitative Charakterisierung der Angriffe auf PolizistInnen in den Jahren 2005 bis 2009. Der zweite galt den „Tätern der Gewalt“, der nun veröffentlichte letzte Bericht verspricht „Befunde zu Einsatzbeamten, Situationsmerkmalen und Folgen von Gewaltübergriffen“.[1] Auf die methodischen Schwächen der Untersuchung, auf ihre prinzipiell polizeifreundliche Sichtweise und ihre beschränkte Aussagekraft, die den ersten Zwischenbericht kennzeichneten, muss an dieser Stelle nicht erneut hingewiesen werden.[2]Gewalt gegen PolizistInnen. Neue Daten, neue Paragrafen weiterlesen →
Vor gut fünf Jahren reformierte Norwegen sein System der Polizeikontrolle. Seitdem kann die Bevölkerung auf zwei Wegen Beschwerden einreichen: Eine formal unabhängige Spezialeinheit für Polizeiangelegenheiten ermittelt bei strafbaren Amtsdelikten; die lokalen Polizeibehörden sind für alle anderen Fälle zuständig. Auch wenn Norwegen damit wesentlich weiter ist als Deutschland, besteht Verbesserungsbedarf. Es gilt, die praktischen Abhängigkeiten und die kulturelle Nähe von Spezialeinheit und Polizei zu lösen sowie die Sichtung der Beschwerden zu harmonisieren.
Im Vergleich zu den Millionen Polizeihandlungen, die jedes Jahr getätigt werden, fallen Beschwerden gegen die Polizei kaum ins Gewicht. Allerdings müssen Probleme mit Polizeikriminalität oder polizeilichem Fehlverhalten nicht statistisch überwältigend sein, bevor eine Gesellschaft Mechanismen etabliert, um effektiv und rechtsstaatlich zu kontrollieren, wie die Polizei ihre Macht ausübt. Das Vertrauen wert? Polizeikontrolle in Norwegen weiterlesen →
Sicherheitspolitik als Selbstbedienungsladen: Zehn Jahre nach dem 11. September 2001 führt Schwarz-Gelb vor, wie man bei der Verlängerung von Terrorismusgesetzen gleich auch noch die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation ad absurdum führt.
In der Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 erweiterte die damalige rot-grüne Bundesregierung Anfang 2002 mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG) die Befugnisse insbesondere der Geheimdienste des Bundes signifikant. Der Entwurf des TBG war von allen Bürgerrechtsorganisationen heftig kritisiert worden.[1] Daher waren dem grünen Koalitionspartner zwei Aspekte beim TBG besonders wichtig: Zum einen, dass nach wochenlangem Fingerhakeln mit dem Bundesinnenministerium (BMI) hohe Hürden für die neuen Kompetenzen der Geheimdienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV), Bundesnachrichtendienst, BND, Militärischer Abschirmdienst, MAD) verankert werden konnten, die deren „sparsamen Gebrauch“ garantieren sollten. Und, dass zwei neue Instrumente ins deutsche Sicherheitsrecht eingeführt wurden: die Befristung und die Evaluierung der Geheimdienst-relevanten Regelungen des TBG bis Anfang 2007.[2]Ein Gesetz, das niemals untergeht. Terrorismus-Bekämpfungs-Ergänzungs-Verlängerungsgesetz weiterlesen →
Spätestens seit der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 dreht sich die kriminalpolitische Diskussion um das Thema Sicherungsverwahrung (SV). Das Gesetz zu deren „Neuordnung“ sieht unter anderem eine elektronische Überwachung von Entlassenen vor.
Mit dem Gesetz zur „Neuordnung“ der SV, das am 1. Januar 2011 in Kraft trat, war die Beseitigung der Unordnung keineswegs abgeschlossen. Bereits am 13. Januar 2011 erging eine weitere, im Ergebnis nicht mehr überraschende Entscheidung des EGMR, mit der die nachträgliche SV – noch über die gesetzlichen Änderungen hinausgehend – endgültig ad acta gelegt wurde. Am 4. Mai 2011 folgte das bereits erwartete Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur SV und zur Umsetzung der EGMR-Entscheidungen, das dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Mai 2013 einräumte, um das mit dem Grundgesetz unvereinbare SV-Recht juristisch und vor allem vollzugspraktisch neu zu ordnen.[1]Satellitengestützte Führungsaufsicht? Ambulante Sicherungsverwahrung per GPS-Fußfessel weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.